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für die Höhe der Atmosphäre mit der Tiefe der Sonne unter dem Horizonte des Beobachtungsorts unausgesetzt wachsen, ein Umstand, der allerdings der ganzen Dämmerungslehre nicht eben günstig ist und also den Beweis liefert, dass erst von weiteren sorgfältigen Beobachtungen des Dämmerungsphänomens eine wahre Aufklärung desselben zu erwarten steht.

Wie wir von der Wichtigkeit dieser neuen Zeitschrift aufs innigste durchdrungen sind, fühlen wir aber auch mit dem Herausgeber die Schwierigkeit, dem neuen Unternehmen einen glücklichen Fortgang zu sichern, und wünschen mit ihm, dass dieser Zeitschrift eine kräftige Unterstützung und warme Betheiligung, die sie so sehr verdient, nicht fehlen möge.

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Dr. Wiegand.

der deutsche Stil u. sw.

(Beschluss von Nr. 56.)

Unsere Aufgabe war es, die Hauptgedanken anzudeuten, um die Leser dieser Zeitschrift auf das Buch aufmerksam zu machen. Wer das Buch selbst in die Hand nimmt, wird finden, dass wie die Gedanken den frischen Geist gesunden Lebens athmen, so auch die Darstellung mit natürlicher Schönheit und Einfachheit geschmückt ist.

Das Buch handelt in zwei Hauptabschnitten von der allgemeinen und von der besonderen Stilistik. In der allgemeinen Stilistik wird zuerst die Stilistik des einfachen, dann die des zusammengeJede dieser Unterabsetzten Satzes entwickelt. theilungen zerfällt wieder in zwei Abtheilungen: Darstellung des Inhaltes und Darstellung der logischen Form. Diese Eintheilung folgt schon aus den einleitenden SS.

Das ganze Werk hier auszuziehen, würde zu weit führen. Die idiomatischen Ausdrucksformen der deutschen Sprache finden nicht minder, als die sogenannten Redefiguren in den verschiedenen Abtheilungen zwanglos ihre Stelle und ihre Erklärung,

und überall werden die in der Grammatik oft nur angesponnenen Fäden hier zu dem vollendeten Gewebe der schönen Darstellung zusammengeführt.

Die besondere Stilistik zerfällt ebenfalls in zwei Abtheilungen: prosaischer und poetischer Stil.

Der prosaische Stil begreift unter sich den Verstandesstil und den Gemüthsstil mit ihren besonderen Unterabtheilungen; der Briefstil hat ein besonderes Kapitel. Der poetische Stil bespricht die epische, lyrische und dramatische Dichtung.

Ueberall werden die Formen der Darstellung aus den Arten der darzustellenden Gedanken entwickelt. Nachdem diese gefunden, ergeben sich jene von selbst. Wir beklagen es: aber das Werk ist zu umfassend, als dass wir es ausziehen könnten. Einzelnes aber hervorzuheben, finden wir uns um so weniger veranlasst, als die vielen überraschenden und wahrhaft geistreichen Bemerkungen nur das ungesuchte Ergebniss zusammenhängender Entwickelungen sind, aus denen herausgerissen sie, wenn nicht ihren Glanz, doch die schlagende Wahrheit verlieren würden. Die Darstellung der verschiedenen Stilgattungen insbesondere haben wir mit grösster Befriedigung gelesen, und können sie dem Leser nicht genug empfehlen, der über moderne Spitzfindigkeiten, wie sie besonders auf ästhetischem Gebiete Mode geworden sind, nicht den Geschmack an klarer und tiefer Einfachheit verloren hat, die an Aristoteles erinnert.

So heissen wir denn das Werk hochwillkommen. Es ist ein Abschluss der Grammatik des Vf.'s, und wie sie aus dieser hervorgewachsen, wirft sie wiederum helles Licht auf die Grammatik zurück. Die Grammatik gewinnt selbst bei den Gegnern unbewusst täglich mehr und mehr Eingang und sichtbaren Einfluss auf die Grammatiker fremder Sprachen. Auch diese Stilistik wird bald Alles, was bisher so geheissen, verdrängen und Muster werden für die stilistischen Lehrbücher fremder Sprachen. Das alte Vorurtheil, als ob die Becker'sche Sprachanschauung nur für die deutsche Sprache richtig wäre, hat der Vf. in diesem Buche grade gründlichst widerlegt: es ist die Betrachtung der organischen Thätigkeit des Denk- und Sprachvermögens, die den Vf. überall geleitet hat. Man verfolge diese mit demselben Scharfblicke, wie der Vf. sie in der deutschen Sprache verfolgt hat, in fremden Sprachen, und man wird finden, dass gerade Becker's Methode am wenigsten die Eigenthümlichkeiten der besondern Sprachen übersehen lässt. Oldenburg, im Decbr. 1848.

J. Bartelmann.

ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

Monat März.

Medicin.

1849.

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as vortreffliche Werk des Briten Pereira über Arzneimittellehre erscheint hier zum zweiten Male im deutschen Gewande, nachdem dasselbe bereits vor zehn Jahren von Dr. F. I. Behrend mit einigen Zusätzen übersetzt worden war (Leipzig, 18381839). Inzwischen ist 1843 eine neue Auflage des Originalwerkes erschienen, welches dem um die Medicin hochverdienten Hrn. Verleger den Wunsch einflösste, nicht sowohl eine Uebersetzung desselben, als vielmehr eine den Ansprüchen deutscher Aerzte genügende Bearbeitung zu veranstalten. Dieser Wunsch ist auf die befriedigendste Weise in Erfüllung gegangen durch den Eifer und die Geschick

Halle, in der Expedition der Allg. Lit. Zeitung.

winnung und Bereitung klar und fasslich dargestellt, jede im Handel (wenn auch nicht bei uns) vorkommende Sorte beschrieben, und allem diesen in der Regel noch eine kurze Geschichte des Mittels vorangeschickt. Zu diesem Zwecke hat der Vf. eine reiche Ausbeute aus den einschlagenden Naturwissenschaften, namentlich der Botanik und der Chemie in ihrem neuesten, blühenden Zustande mit Fleiss und Kritik zur Geltung gebracht. Hat Hr. B. auch diese Rubrik häufig gekürzt, so ist sie doch immer noch sehr reich ausgestattet, und namentlich wird sie vielen unserer Studirenden, die leider immer mehr diesen Theil der Doctrin vernachlässigen, zu lang erscheinen, doch vielen auch sehr willkommen, zu umfassenderen Studien anregend, allen aber eine reiche Quelle gründlicher Belehrung seyn. — Eine andere hersorstechende Seite des Buches ist die Darstellung der physiologischen Wirkungen, wie sie an Pflanzen Thieren und Menschen sich kund geben. Freilich fasst man immer noch unter der so benannten Wirkung Erscheinungen der verschiedensten Art zusammen, wie sie theils chemi

NOKIA wyakır Hr. D. Sukheim, auf den die schen, theils aus dynamischen Verhä nicht

glückliche Wahl des Verlegers gefallen war, sich dieser Bearbeitung unterzog. So sind wir jetzt im Besitze eines pharmakologischen Werkes, welchem man vor vielen andern in der neuesten Zeit erschienenen den Preis zuzuerkennen keinen Anstand nehmen wird.

Ein Hauptverdienst des Originals besteht in der Gründlichkeit, mit welcher die Physiographie und Darstellungsweise der Arzneimittel behandelt ist. Schwerlich werden auch viele Pharmakologen sich in Hinsicht auf Pharmakognosie dem Vf. an die Seite stellen können, dessen ausgedehnte Kenntnisse auf den grossen Droguen Märkten und in den Sammlungen London's noch täglich Bereicherung finden. Darum ist denn auch in seinem Werke die Erhebung aller sinnlichen Merkmale an den Arzneistoffen sehr sorgfältig und genau, die Angabe der Bestandtheile und namentlich die Charakteristik der Hauptstoffe sehr ausführlich und bestimmt, die Ge

blos des gesunden, sondern auch des kranken Organismus hervorgehen; doch darf man hier, wo so Vieles, ja das Meiste in Dunkel gehüllt ist, keinen Fingerzeig unbeachtet lassen und den Begriff des Physiologischen zu enge fassen wollen. In einer besonderen, unserem deutschen Bearbeiter eigenthümlichen Rubrik ist ausserdem noch die Art der Wirkung erörtert oder von den Veränderungen gehandelt, welche die Arzneimittel im Organismus erleiden. Diese schwierige Untersuchung hat Hrn. B. reichliche Gelegenheit gegeben, ein hohes Maass von Einsicht und Scharfsinn zu bewähren, und, wo es an Thatsachen gebricht, wenigstens geistreiche Vermuthungen aufzustellen, die jedoch gewissenhaft immer nur als solche bezeichnet und nie für Beobachtungen ausgegeben werden. Gewiss wäre für die Lehre von den eigentlichen Wirkungen der Arzneimittel Alles gewonnen und der Pharmakologie nicht länger der Rang einer Wissenschaft vor

zuenthalten, wenn die Verwandlung der Arzneistoffe innerhalb des Organismus deutlich erkannt würde, und wenn wir namentlich da, wo ohne allen erweislichen oder präsumtiven Chemismus entfernte Wirkungen eintreten, etwas mehr aufzubringen vermöchten, als dunkle Ahnungen vom Einflusse des Nervensystems, auf dessen Gebiete die Fackel der Physiologie zur Zeit kaum etwas mehr als einen schwachen Schimmer wirft. Dass Beobachtungen am Krankenbette, die man bis vor nicht langer Zeit fast als die einzige Erkenntnissquelle der Arzneiwirkungen benutzte, hier sehr häufig keinen sichern Anhalt gewähren, dass nach jenen Beobachtungen unzählige Mittel als heilsam empfohlen werden, die ihrer ganzen Natur nach keine Wirkung haben können, lehrt die tägliche Erfahrung. (Der Beschluss folgt.)

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(Beschluss von Nr. 57.)

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Haller wird zu den Naturalisten gerechnet, weil er ,,eine natürliche Verschiedenheit der Kräfte statuirt, in deren Folge mit der Kraft der Unabhängigkeit und Herrschaft, mit dem Bedürfniss und der Schwäche die Abhängigkeit und Dienstbarkeit verbunden ist." Nach ihm ist es also ein Naturgesetz, dass der Stärkere herrsche, der Schwächere gehorche. Ausserdem wird aber auch angeführt, dass nach Haller dieses Gesetz der Natur ebenso sehr auch göttliche Ordnung sey. Unter den Spiritualisten macht Plato den Anfang. Was aber der Vf. von dessen politischen Ansichten hervorhebt, qualificirt ihn vollständig, unmittelbar neben Aristoteles zu stehen. Plato gestaltet den Staat,,nach den Grundkräften der Seele; das vernünftige Element soll herrschen, das sinnliche gehorchen" u. s. w. Freilich setzt der Vf. ausdrücklich hinzu:,, der Staat ist hier kein Naturereigniss mehr, sondern ein nach den geistigen Grundkräften geschaffenes Ideal." Nach seiner früheren Terminologie konnte der Vf. ebenso gut auch sagen: nach Plato ist der Staat ein durch den von Natur gegebenen Unterschied gesetztes, kein vom Geiste producirtes Institut. Später ordnet denn auch der Vf. selbst sämmtliche Staaten des Alterthums und ausdrücklich auch den Platonischen Staat dem Naturalismus unter (S. 21). Wie kommt

nun aber Hobbes unter die Spiritualisten? Einfach dadurch, dass er das Verlassen des Naturzustandes fordert, und diesem einen Rechtszustand entgegensetzt, welcher wesentlich Produkt des Geistes, der Freiheit ist. In diesem Sinne ist nun der Spiritualismus wieder eine so unendlich weite Kategorie, dass wir getrost alle Politiker hineinwerfen können. Wenn überhaupt von Realismus, Materialismus die Rede seyn soll, so werden wir sicherlich die Philosophie des Hobbes mit dem vollkommensten Rechte als materialistisch bezeichnen. Sollten sich diese materialistischen Principien etwa in der Politik spiritualistisch gestalten können? dann dürfen wir die politischen Richtungen gar nicht mehr, wie es der Vf. mit Recht thut, mit den philosophischen Gegensätzen zusammenstellen. Der Vf. brauchte aber nur nach dem Grunde zu fragen, aus welchem Hobbes an die Stelle des Naturzustandes einen andern setzen will, um den Materialismus der Hobbes'schen Philosophie vollständig hervortreten zu sehen. Die Darstellung der theistischen und pantheistischen Richtung in der Staatswissenschaft wird besonders dadurch schwankend, dass sie der Vf. hier zunächst als diejenige Ansicht charakterisirt, nach welcher der Staat nicht wie im Spiritualismus ein Produkt der menschlichen Willkühr, sondern eine sittliche Nothwendigkeit ist. Hierin liegt zunächst nur die Anerkennung: Der Staat drückt das Wesen des Menschen aus, ist eine Verwirklichung dieses Wesens. Wird der Staat wirklich als sittliche Nothwendigkeit begriffen, also aus dem Wesen des Menschen und seiner wirklichen, nicht blos willkührlichen, Selbstbestimmung deducirt, so liegt hierin noch durchaus nicht die Einseitigkeit, welche nach des Vf.'s weiterer Darstellung offenbar in der theistischen und pantheistischen Richtung liegen soll. Allerdings wird der Begriff der Sittlichkeit auch weiter auf die Beziehung des Menschen zum Absoluten hinführen; allein die religiöse Ansicht vom Staat kann sich auch der sittlichen Nothwendigkeit entgegenstellen; thut sie dies nicht, tritt sie vielmehr wirklich mit dieser in innere Beziehung, so sind damit entschieden alle wesentlichen Momente, die im Begriffe des Staats liegen, zusammengefasst, und wir befinden uns nicht mehr in einer einseitigen religiösen Richtung, sondern im vollständigen Begriffe der Sache selbst. Durchaus verfehlt ist es besonders, wenn der Vf. auch Hegel dieser einseitigen religiösen Richtung unterordnet. Ueberhaupt

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sind die wenigen Worte des Vf.'s über Hegel, Angesichts der speculativen Entwickelung, welche Hegel von der Idee der Sittlichkeit gegeben hat, von wahrhaft excessiver Oberflächlichkeit. Der vierte Der vierte Abschnitt, die Darstellung der Vermittelungsversuche, ist wo möglich von noch geringerem wissenschaftlichen Interesse. Bei der schwankenden Charakterisirung, welche der Vf. von den verschiedenen Richtungen der Staatswissenschaft gegeben hat, behält man schon aus dem Vorigen den Eindruck zurück, dass im Grunde alle jene Richtungen Vermittelungsversuche sind. Die Gegensätze sind so schwächlich hingestellt, dass man nach keiner Vermittelung verlangt. Offenbar war nun aber, wenn die Vermittelungsversuche als eine besondere Richtung der Staatswissenschaft betrachtet werden, vor Allem zu fragen: wird denn in ihnen durch den Besitz eines höhern Princips vermittelt, oder ist diese Vermittelung eine principlose, äusserliche? Ueber diesen wichtigsten Punkt erfährt man nichts. Der fünfte Abschnitt enthält eine Art Nachlese zu dem Vorigen, welche dem Vf. wohl das Gefühl abgenöthigt hat, dass die gegebene Charakterisirung nur ein sehr unbestimmtes Bild liefert. Es wird nämlich gehandelt von den Grundlehren der Systeme in Absicht auf Staatszweck, Politik und die Grundlagen der Staatsgewalt; von etwas Anderm handeln die frühern Abschnitte eigentlich auch nicht. Auch diese Nachlese bringt die Sache um keinen Schritt weiter. Der Naturalismus soll den Staat zur blossen Nützlichkeitsanstalt machen, indem er die Glückseligkeit aller Einzelnen für den Hauptzweck des Staats ansieht. Ausserdem wird gegen Haller und die historische Schule polemisirt. Also auch hier werden wieder sehr heterogene Elemente zusammengeworfen, ohne dass das allgemeine Princip irgendwie in seiner Bestimmtheit wissenschaftlich entwickelt wäre. Der Idealismus oder Rationalismus dagegen soll den Staat zur blossen Rechtsanstalt erniedrigen, indem er keinen anderen und höheren Staatszweck anerkennt, als die Realisirung des Rechtsgesetzes; der Kern seiner Politik soll liegen in der Lehre vom Staatsvertrage und der Annahme eines Naturzustandes. Wie hängt nun aber principiell der Idealismus mit dem Begriffe des Rechts und des Vertrags zusammen? Und bleibt die Politik auch dann noch idealistisch, wenn der Rechtszustand selbst keinen andern Zweck hat, als ein Schutz zu seyn für das äussere Glück und die

Bequemlichkeit des Lebens? Zuletzt wird zur Kritik der religiösen Richtung in der Staatswissenschaft besonders in Bezug auf Hegel hervorgehoben, dass der Pantheismus, der die Weltgeschichte zur vollen Selbstmanifestation des Weltgeistes mache, schon darum keine Einsicht in die Natur des Staats gewähre, weil der historische Staat in manchen seiner Entwickelungsstufen durchaus nicht als etwas Göttliches erscheine, so wie denn auch bei dieser Grundannahme im politischen Leben Persönlichkeit und Freiheit untergehen müsse; der Staat sey nicht die Wirklichkeit der sittlichen Idee, sondern diese sey nur sein Ziel. Ebenso unangemessen sey es aber, wenn die theologische Schule jeden Träger der Staatsgewalt als unmittelbare Institution, als sichtbare persönliche That Gottes annehmen wolle; die Staatsgewalt und die Autorität, welche diese, um den Staatszweck zu realisiren, über die Menschen übe, sey freilich der Wille Gottes, aber deren jeweiligen Träger seyen dies nur dann, wenn sie auch den Willen Gottes wirklich vollstrecken; sonst könne die christliche Staatsansicht diese nur als göttliche Zulassung betrachten. Ebenso einseitig sey es ferner, wenn die theologische Richtung alle Staatsgewalt auf die Kirchengewalt gründen wolle, den Staat also der Kirche schlechthin unterordne. Nach dieser Kritik hat weder die pantheistische noch theistische Richtung in der Staatswissenschaft mit der sittlichen Nothwendigkeit welche nach dem Vorigen eben hier eintreten sollte irgend einen innern Zusammenhang. Auch dürften weder Hegel noch Stahl, wollte man ihnen nicht das vollkommenste Unrecht thun, dieser Richtung untergeordnet werden.

Im sechsten Abschnitt entwickelt der Vf. seine eigne Ansicht vom Staate. Er bezeichnet sie als organische Staatsansicht, als Versöhnung des historisch realen, rationalen und theistischen Elements in der Politik und Geschichte. So geringe Anforderungen man auch an eine solche Skizze, wie sie der Vf. beabsichtigt, stellen mag; Ref. kann der vorliegenden Darstellung durchaus keinen wissenschaftlichen Werth zugestehen. Die Ansichten, welche der Vf. geltend macht, sind jetzt wirklich jedem Gebildeten geläufig, die Form aber, in welcher der Vf. sie mittheilt, ist von einem wirklichen wissenschaftlichen Begreifen weit entfernt. Wir führen das Wesentliche kurz an. Die politische Wissenschaft vereinigt die bisher getrennten Rich

tungen dadurch in sich, dass ,, sie den Staat als Organismus betrachtet, welchen natürlich-geschichtliche Elemente tragen, auf welchen der Staat in seiner Menschheit ein sinnlich freies Leben in Kultur, Religion, Gesittung entfaltet, das in seinem letzten Grunde durch das Gesetz der sittlichen Weltordnung beherrscht und durchdrungen wird. Von der Naturseite betrachtet ruht nämlich der Staat auf denselben Grundlagen, wie das individuelle Leben, er hat die Nationalität als seinen Leib und seine materielle Grundlage, wie das individuelle Leben, er hat seine materielle Selbsterhaltung in der Volkswirthschaft, seine organische Gliederung im Rechte, seinen Lebensschutz in seiner nationalen Wehre. Das geistige Leben aber offenbart sich in Seele, Gemüth, Geist und Wille, und diese Elemente offenbart die Menschheit des Staats in der Religion (Kirche), in Kunst, Wissenschaft und Gesittung (Ethos). Das aber, was diese Elemente zur Einheit ordnet, ist der Staatsberuf, der sich in der Staatsverfassung offenbart, die national jedes Volkes Eigenthümlichkeit zu repräsentiren, universell aber das gemeinsame Ziel aller Staaten die die Erreichung der Bestimmung der Menschheit auf den Grundlagen der Gerechtigkeit - zu verwirklichen hat." Weiter wird darauf hingewiesen, wie der Staat sich bildet durch das Zusammentreten von Familien und Stämmen. Eben darum, weil die fortgesetzte Verbindung von Individuen den Staat erzeugt, muss der Staat nothwendig, wie das Individuum, ein Organismus seyn, aber in höherer Vollendung. Als solcher hat der Staat ein natürliches (sinnlich irdisches) und ein geistiges (freies) Seyn. Nach jenem hat er einen Natur-, nach diesem einen geistigen (sittlichen) Zweck zu erfüllen. Der Naturzweck des Staats ist die Existenz, Wohlfahrt und Ordnung des irdischen Lebens seiner Menschheit. Die geistige Seite im Staatsleben führt zu dem Postulate, dass nicht blinde Naturgewalt, nicht Willkühr, sondern überall nur das Recht und der durch Vernunftbestimmung geleitete Gesammtwille die politische Ordnung durchdringe. Und so wirkt also auch ein idealer Factor im organischen Leben des Staats, eine geistig-freie, sittliche Macht seiner Menschheit. Die natürliche Ordnung und die geschichtlichen Elemente sollen von dieser geistigen

Macht beherrscht und durchdrungen werden, wie sie selbst ihr Ziel und Maass in einer höhern Ordnung finden soll. Diese geistig-freie Macht aber ist der vernünftige Gesammtwille, der sittliche Geist der Menschheit, die gemeinsame, aus der Kultur und Gesittung der Zeit sich ergebende Ueberzeugung. Dies ideale Element fand weder im Alterthume noch im Mittelalter seine Anerkennung und Geltung. Erst in der neuern Zeit bricht es mit unabweisbarer Nothwendigkeit hervor. Allein auch hier hat es schwere Kämpfe zu bestehen. Vor Allem zeigt sich dies in der englischen und französischen Revolution. Seit dieser,, ist die Menschheit in feindlichen Parteiungen auseinandergerissen; denn hier waltet das Princip der Stabilität, dort das des Fortschritts, hier ist der Kampf der Aristokratie mit der Demokratie, dort zwischen Liberalismus und Socialismus, hier herrscht Jesuitismus, dort Radicalismus, hier ist das System der Reform, dort das der Reaction! So ziehen zwei Gewalten sich bedrohend durch die Welt, hier das Princip der Geschichte, die strenge Ordnung der Natur und des Alten, dort der Geist der Freiheit und die Macht des Geistes aber es fehlt das einigende, das versöhnende Medium, daher das Zerwürfniss unsres Lebens. Die Einen wollen nur Ordnung, die Andern nur Freiheit. Achtet die Ordnung der Natur; achtet aber auch das Recht des Geistes und der Freiheit, verehrt endlich in Allem das ewige Gesetz Gottes, das Gesetz der Liebe, der heiligen Verbindung aller Völker und Menschen, das Gesetz der sittlichen Vollkommenheit als höchstes Ziel des Lebens der Welt! Im letzten Grunde ist es ja doch nur Gott, der in die menschliche Natur den Lebensimpuls für die sociale und politische Ordnung gelegt, und der Staat ist daher eine providentielle Erscheinung, die der Geist, der die Weltordnung trägt, auch gewollt, weil ohne Staat die Verwirklichung der menschheitlichen Bestimmung unmöglich ist."

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Ref. hält es für durchaus überflüssig, auch nur ein Wort zur Kritik dieser organischen Staatsansicht hinzuzusetzen; die Unsicherheit und principielle Unbestimmtheit derselben liegt zu sehr auf der Hand. i ash bing

Gebauersche Buchdruckerei.

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