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nordischen, errichtet, vor welchem jede andere Volksthümlichkeit, nicht einmal die im engeren Sinne deutsche und allgemein - germanische, wie viel weniger die römische und die auf das Römerthum gepfropften ausgeschlossen, erbleichen muss; ja gegen die letzten namentlich kehrt sich vielmehr sein ganzer (oft, jedoch nicht immer begründeter) Grimm.

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Sicherlich liegt Beschränkung auf den Standpunkt „eichelnessender Arkadier" für die Menschheit nicht im Plane des Weltgeistes: unter den mannichfaltigen Gründen aber des Zurückbleibens einzelner Völker hinter anderen (das nicht einmal mit voller Wahrheit gegentheilige Beispiel der Chinesen verschlägt wenig) steht Vereinsamung, unfreiwillige oder gewollte, nicht in letzter Reihe. Zur Erreichung ihrer hohen Absichten vermeidet nicht immer, ja wählt, wie in ihrem Haushalte die Natur, auch die Geschichte im Gebiete des Geistes, statt friedlich, aber auch langsam webender und bildender Kräfte, zuweilen als wirksameres Mittel, Gewalt, den oft trägen und wiederspänstigen Stoff zu schnellerem Umschwunge zu treiben und in all gemeinere Strudel hineinzureissen. Kriege z. B. mit ihren Entladungen entgegengesetzter Electricitäten, gleichen sie nicht auch darin Gewittern, dass sie, zugleich mit der zerstörenden Macht, auch Segen mancherlei Art in sich bergen und aus sich heraus verbreiten? Bringt nicht Kampf (als Kraftentwickelung selten ganz ohne heilsame Folgen) Menschen und Völker, ob auch feindlich, einander näher? und wird nicht vielseitige Berührung und Reibung der Einzelwesen an und unter einander als ein zum Leben, zur Fortentwickelung des Ganzen (hier der Menschheit) und des Einzelnen (also z. B. der Völker) im Ganzen unumgängliches Bedingniss erfordert? Ja, muss nicht das Einzelne oft dem Allgemeinen zum Opfer fallen, dem Auge ein betrübender, ja vielleicht für den schwächeren gegen den siegenden Parth unser Gerechtigkeitsgefühl aufstachelnder Anblick? Griechenlands und Italiens

schon durch sich selbst dahinwelkende Blüthe ward Vom streng - milden Hauche des Christenthums nun vollends ertödtet: aber der Blüthe sollte (drum mag man die Klage um ihren Verlust nur der Dichtung verzeihen) die Frucht dem Tode ein neues Leben entspriessen. Rom und Byzanz sodann, obschon, vielleicht auch gerade weil durch Fäulniss sich auflösend, dienten sie nicht, jenes, nachdem es selber andere Nationalitäten, wie z. B. die Iberer und die noch wichtigeren Kelten, gebrochen, um nicht zu sagen, vernichtet hatte, insbesondere der germanischen Welt, letzteres in Europa's Osten der slavischen zur Unterlage voll schaffenden und befruchtenden Gährund Nährstoffes ?

Vorstehende Bemerkungen werden leicht, wenn nicht überflüssig, dann doch an diesem Orte ungehörig crachtet. Dem Vorwurf einigermassen zu begegnen, hier aus des Vf.'s Vorwort vom 12. Febr. 1848 (nicht gleichgültig dieses Datum!) die wenigen Zeilen: ,,Dieser Abriss des innern Lebens einer Sprache [der Französischen] möchte ein sprechendes Bild der Umwandlung eines Volks [der Franken, Hrn. Cl. zufolge eines Frisenstammes!] geheissen werden, welches von seinem heimathlichen Tieflande an der See losgerissen, nach viel travail [zufolge S. 53. 71 aus trans vallum, nach Andern aus Lat. tribulare?!] mitten unter Römern und Kelten seinen Gott und seinen Himmel, sein Herz und seine Minne, sein Heim und seine Zähren [sprachlich!] verlor, nnd durch drei fremde Gewalten, Loi, Foi, Roi, in Ketten kam." (vgl. S. 36.)

Man wird gewiss dem Obigen die Ueberzeugung entnehmen, wie sich der Hr. Vf., gegenüber der Geschichte nicht blos des frisischen, nein, auch der germanischen und anderer europäischen Stämme einen Standort der Betrachtung gewählt hat, welchen zum seinigen zu machen dem Beurtheiler des vorliegenden Buches, schon als Nichtfriesen, unmöglich fällt. Ich vermag nicht so uneingeschränkt und einseitig, wie der Vf. thut, zwischen verschiedene Völkerindividuen meine Liebe und meinen Hass,

wahrten Alterthümlichkeit desselben gerechter Weise der Schluss ziehen, seine Entstehungszeit (gls. Geburt) falle mit dem Abtrennungspunkte der speciell germanischen Sprachgruppe vom grossen indogermanischen Stocke zusammen, oder doch jedenfalls vor Zerspaltung der germanischen Genossinnen unter sich, etwa so, dass diese sich ihm, wie Kinder aus dem mütterlichen Schoosse, entrangen, die Mutter aber nicht blos in ihren, sondern auch mit ihren Kindern fortlebte? Oder so, dass sie der Frisinn als erstgebornen Schwester, entstammt von einer gemeinsamen (seitdem entschlafenen?) Mutter, zur Seite gehen? Die Untrüglichkeit einer rückgewendeten Sehergabe vorausgesetzt, welche die Altersbeziehungen der Sprachen Eines Stammes mit Sicherheit anzugeben vermöchte, diese Gabe würde in unserem Falle, wo sich, ausser dem Vf., gewiss Jeder an das zwar unvollständig erhaltene, aber zuerst in Schriftgebrauch gekommene Gothische wendet, dennoch das Schicksal der Kassandra theilen.

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2 Factoren, freilich mehr nur im verneinenden Sinne
mitwirkend hinzutrat, und sich wundert oder ei-
gentlich es übel nimmt, dass die starke, aber doch
sicherlich ungeschlachte Faust des Franken zwar
den Gallischen Boden erobern konnte, aber der
Franke, von Gallisch - Römischer,, List" Er, er
selbst, unterjocht ward und der mitgebrachten Re-
de Klang bis auf ein schwaches Echo sogar auf
der eigenen Lippe ersterben liess, statt sie, was
doch vor ihm die freilich auch geistig den Besieg-
ten überlegene Minderheit des Römers in Gallien.
und anderwärts vermocht hatte, zur herrschenden
des Landes zu erheben. Ist hier irgendwo eine
Schuld, so trägt sie kein anderer als der Franke
selbst; und nichtig ist die Anklage wider den, ob-
schon, ich will es gern glauben, damals sittlich
verderbteren, jedenfalls abgelebteren und minder
frischen römischen Provinzialen, der seine Schuld
hat genug büssen müssen durch den Segen germa-
nischer Lehnwirthschaft, welcher über ihn kam.
Gegen den Schluss des Buches hin (S. 145) wird
gesagt: „Die Forschung hat gezeigt, dass die fran-
sche Sprache ein Kauderwelsch (?!) ist, welches
aus einigen Tausenden von Krüppeln besteht, und
es giebt kein Wort in dieser Sprache, welches
nicht verstümmelt worden" u. s. w. ,,Dies ist ein
Urtheil über eine Sprache, aber mehr ein Urtheil
über eine Sprache, als über ein Volk, dem ein
wundersames Verhängniss eine solche Sprache in
,,den Mund gelegt. Das Volk wäre einer besseren
,, würdig gewesen, denn es ist anders als seine
,, Sprache ist, besser, als seine Sprache ist, kein
Caliban und kein Michel" u. s. w.
(Wohl ge-
merkt, Worte geschrieben vor der Französischen
Februar-Revolution!)

zu vertheilen: dazu bin ich zu sehr Deutscher (was, nach Hrn. C., die Frisen eig. nicht seyn sollen). Ich vermag wohl ohne Widerstand das Mitgefühl z. B. an' dem „, Letzten der Mohikawner" in mir durch den Dichter erregen zu lassen, aber ich vermag nicht, um desswillen auf den Entdecker Amerika's, gleich als ob frühsten Veranlasser des Untergangs des Mohikawner-Stammes, etwa wie alte Sänger auf den „,ersten Schiffer", vom Himmel Flüche herabzurufen; ja das Zurückweichen Indianischer Jägerstämme überhaupt vor dem in Amerika um sich greifenden Europäer kann mir vom rein menschlichen Standpunkte, vom weltgeschichtlichen kaum Seufzer entlocken. So nun auch lasse ich es mir zwar gern gefallen, wenn Hr. Cl. die Sache seiner geschichtlich in den Hintergrund gedrängten und dem Erlöschen nahen Stammgenossen mit warmer Vorliebe führt, und eine gewiss so in sich tüchtige und kräftige Individualität, wie die Frisische dieser deichbauenden, seemuthigen und freiheitsstolzen Männer - preisend rühmt: allein entgegentreten muss ich ihm, wenn er dem Frisenstamme namentlich durch Anschliessen der Eroberer Galliens, der Franken an ihn, von welcherlei engeren Verwandtschaft ausser ihm Niemand, auch nicht Jac. Grimm in seinem neuesten Werke, das Geringste weiss, eine historische Bedeutung weit über das wirkliche Maass zu leihen sich hinreissen lässt; wenn er den Zusammenstoss germanischer, Stämme mit Rom und mit, bis dahin Rom unterworfenen Provinzen nach den Gesetzen des Stosses, d. h. der Nothwendigkeit eines dem Stosse entsprechenden Rückpralls nicht beurtheilt, vielmehr, im Grunde doch nicht sehr verständiger Weise, die (allerdings nur zu sehr und keinesweges immer ohne sittlichen und politischen Nachtheil dem Fremden sich hingebende) germanische Eigenthümlichkeit lieber all' und jeder mittel- oder unmittelbaren Einwirkung von Rom und seiner Cultur„Verrömerung" ist dafür sein Ausdruck entzogen, als um höherer Zwecke der Weltvernunft willen wie geschehen, in sie hineingezogen gesehen hätte; wenn er endlich, um nun dem Thema des Buches näher zu rücken, in der Französischen Sprache nichts weiter als ein stinkend Aas erblickt vom zerfallenen römischen Sprachkörper, keine Weiterbildung durch Verwesen zu neuem Leben und neuer Gestaltung, mit Einem Worte nicht, wie er S. 86 hätte sollen, eine Umschöpfung, zu welcher das Fränkische Idiom als dritter der schon gegebenen

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Hr. Cl. will, laut Vorrede, den Leser nicht blos belehren, sondern auch,, fesseln." Wir können, trotz des ziemlich schroffen Widerspruches, in welchen wir uns im Obigen mit mehreren von des Vf.'s Ansichten setzten, die sich freilich durch das ganze Buch hinziehen und darin den leider durch zu häufige Wiederkehr etwas ermüdenden Refrain abgeben, mit gutem Gewissen bekennen: es sey ihm, namentlich das Zweite, im Ganzen recht wohl gelungen. Indem er nämlich weniger den Sprachgelehrten im Besonderen, als den Gebildeten überhaupt an sich heranzuziehen bemüht ist, sind die ersten zwei Drittheile des Buches. ich weiss nicht, ob etwa nach dem Muster von The comic English grammar: a New and Facetious Introduction

to the English Tongue, wovon 1848 sogar a New edition erschien in durchaus komischem Tone

gehalten.

(Die Fortsetzung folgt.)

Völkerrecht.

Henry Wheaton, Éléments du droit international

etc.

(Beschluss von Nr. 44.)

Im zweiten Abschnitte wird von den sog. absoluten oder primitiven Rechten der Staaten gesprochen im Gegensatz der hypothetischen: eine Eintheilung, die aus den alten abstracten Naturrechtslehrern entnommen ist, übrigens auch bei Heffter noch etwas spukt. Der lächerliche Naturstand, in dem die Staaten eigentlich zu leben fingirt werden, bringt diese primitiven Rechte zu Wege, welche, wenn man sie nur im Geiste des modernen Völkerrechts zu fassen weiss, am Ende nichts Anderes sind als die internationalen Befugnisse der Staaten, welche unmittelbar aus dem Begriffe der Staatssouverainität entspringen, da die sog. hypothetischen nichts als die lebendigen Gliederungen der internationalen Gemeinschaft der Staaten selbst bilden und aus dem Wesen der letzteren als einer höheren Ordnung über den souverainen Staaten sich ergeben. Zu diesen absoluten Rechten werden von W. zählt: 1) Recht der Selbsterhaltung sowie der Unabhängigkeit, 2) Rechte der Civil- und Criminalgesetzgebung, nämlich der einzelnen Staaten, 3) Rechte der Gleichheit, 4) Rechte des Eigenthums.

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Im dritten Abschnitte werden sodann die Rechte der Staaten in Friedensverhältnissen abgehandelt, um im vierten die unter feindlichen Beziehungen darzustellen und somit die alte unangemessene Abtheilung in Friedens- und Kriegsrecht (die übrigens auch Heffter noch für seine Darstellung adoptirt hat) beizubehalten. Die Sache ist aber doch wohl hier im Gebiete des Völkerrechts analog den Verhältnissen des Privatrechts aufzufassen. Das sog. Friedensrecht ist streng genommen das eigentliche und einzige Völkerrecht. Nun können aber die internationalen eben so wie die privaten Rechtszustände entweder bestritten oder gar verletzt werden, und es fragt sich dann in beiden, wie kommt der organische (friedliche) Rechtszustand hier wie dort wieder zum Vorschein. Dies wird dargethan in der Lehre von den Rechtsmitteln, vom Prozesse, und bildet das formelle Recht. Die Formen hiezu

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sind aber für Privat- und für Völkerrechtsverhältnisse verschieden, indem hier als ein eigenthümliches übrigens keineswegs einziges prozessualisches Rechtsmittel der Krieg mit seinem frappanten Charakter, mit seinen besonderen Grundsätzen, Regeln, Wirkungen und Folgen hervortritt und sich wiederum an den Krieg und seine Verhältnisse gewisse wieder mehr materielle Rechtszustände des internationalen Lebens anreihen. Von einer solchen Auffassung und von einer demgemässen organischen Systematik der völkerrechtlichen Grundsätze ist nun bei W. noch nichts zu verspüren.

Es wird aber im Friedensrecht gehandelt 1) vom Gesandschaftsrechte und 2) von den Rechten der Unterhandlung und der Verträge. Das Kriegsrecht zerfällt in vier Unterabschnitte und wird 1) gehandelt vom Anfang und von den unmittelbaren Wirkungen des Krieges, 2) von den Rechten des Krieges unter Feinden, 3) in Bezug auf neutrale Staaten, und 4) endlich von den Friedensverträgen. Viele der wichtigsten und die Gegenwart besonders interessirenden internationalen Fragen scheinen uns von W. gerade sehr mangelhaft besprochen zu seyn, wenn auch überall viel historisches nutzbares Material auch hier aufgespeichert wird. Dahin rechnen wir die Partie über die so höchst schwierige Intervention, über Occupation, über Usurpation, über Zwischenherrschaft. Die Verhältnisse des sog. internationalen Privatrechts (besser Fremdenrechts) sind ziemlich ungenügend dargelegt; und wenn sodann im Seerecht viele neue Aufschlüsse gegeben werden, so sind dagegen die so wichtigen Grundsätze über Post- und Eisenbahnverkehr, über die internationalen Verhältnisse der Presse nicht dargelegt.

Die grosse Wichtigkeit des W.'schen Werkes für den praktischen Diplomaten, gegenüber dem, in dieser Beziehung so unvollkommenen Charakter aller anderen neuesten völkerrechtlichen Systeme, ist anzuerkennen. Der eigentlich wissenschaftliche Werth ist zwar gering, denn es wird für die Theorie nichts Neues zu Tage gefördert; aber auch in dieser rein theoretischen Hinsicht wird das Werk nicht ohne alle Bedeutung seyn; es wird wenigstens für die neueste (principielle) Richtung der Deutschen Völkerrechtswissenschaft eine Veranlassung und eine Mitbestimmung abgeben, praktischer Karl von Kaltenborn.

zu seyn.

ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

Monat Februar.

Französische Sprache.

1849.

Der Franzos und seine Sprache. Von Dr. K. J.
Clement u. s. w.

(Fortsetzung von Nr. 45.)

Alle Tage perdrix, zumal, wie die hier vorgesetzten, von haut goût und bei einer Tunke, in der zuweilen schon nicht einmal der Spanische Spanische Pfeffer, sondern erst die Asa foetida genügt, haben sicherlich auch für den Feinschmecker ihre Bedenken; aber in den kleinen Portiönchen, welche der Vf. nummerweise seinen Gästen zumisst, werden sie wohl den Gaumen der meisten wenigstens reizen, wenn auch nicht immer angenehm kitzeln, ja nebenher auch, da die aufgetragene Speise unschädlich ist, mässigen Hunger stillen.

Der Unterschriebene, offen die Sache zu gestehen, verwöhnt durch die eben so solido als reiche Tafel Diezens, an die er stets mit gesteigertem Behagen zurückkehrt, kann sich, obschon er nichts weniger als zu den finsterbrauigen uud faltenstir nigen Murrköpfen gehört, an Hrn. Cl.'s Gourmandisen nicht recht erlaben: sie schmecken zu sehr (und

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Halle, in der Expedition der Allg. Lit. Zeitung.

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Apropos, kennt Hr. Cl. Diez? Ich muss es bezweifeln; wenigstens berücksichtigt, in genügender Weise berücksichtigt hat er es nicht, dieses zwar von allen humoristischen Sprüngen und Capriccio's (Cl. S. 46) freie, jedoch eben so sicheren als ruhigen Schrittes und Trittes uns in sämmtliche Romanische Sprachen an der Hand der Geschichte einführende und auch in der scheinbar wüsten Regellosigkeit, welche Hr. Cl. der Französischen Sprache gern andichten möchte, Regel, d. h. einen vernünftigen Weg, fast überall findende und aufweisende classische Werk. Die keltischen Sprachen wird freilich Diez in seinem etymologischen Wörterbuche, das er vorbereiten soll, mehr herbeizichen müssen als in der Sprachlehre von ihm geschehen: H. Cl. versucht einzelne keltische Etymologieen, allein sie sind, wohl nur mit höchst geringen Ausnahmen, unglücklich abgelaufen **).

Diez hat

*) Z. B. S. 106:,, Essui, der fransche Trockenplatz, und essuie-main Trockenplatz der Hand denn etwas andres (?) sagt der dumme (?) Ausdruck nicht, wodurch das Handtuch dargestellt werden soll", beweist nur, wie der Vf. sich nicht der unzähligen Compp. im Romanischen entsann, deren erstes Glied als ein das nachfolgende regierendes Verbale zu betrachten ist, z. B. boute - feu, DC. torcamans Manutergium a. s. w. Diez II. 361. Mithin heisst essuiemain: trocknend die Hand. S. 103. Depuis, seit, eine unsinnige [keineswegs!] Zusammenstellung u. s. w. S. 66 Chanvre Lat. cannabis geistlos aus canna [?]", als ob nicht Hanf dasselbe Wort wäre! Mouchoir soll ein unglücklicher Missgriff seyn aus Lat. emunctorium st. muccinium. Der Vf. hätte wissen sollen, dass in der 1. Rip. tit. 5. §. 2. muccare vom Schneuzen der Nase gebraucht wird, und das daher gebildete mucatorium gleichwohl Lichtputze bedeutet, obschon ihm Frz. mouchoir vollkommen etymologisch entspricht. Contrée S. 68 Ital, contrada halte ich nicht für Verderbung aus constrata, sondern, wie Gegend (vgl. begegnen, entgegnen), aus einer dem Lat. intrare nachgebildeten Form (vgl. entrée Diez II. 293) aus contra entstanden. Vgl. Lat. regio (eig. Richtung) und Sskr. diç (eig. Gezeigtes). **) Z. B. Frz. garbon mag mit Russ. Kуропámь, Poln. kuropatwa, Illyr. jarēb (Stulli Lex. v. perdix) u. s. w. (s. meine Comm. Lith. II. 21) in Beziehung stehen, nicht leicht, wie der Vf. S. 24 will, mit Irisch gearradh - guirt, Gael. gearradh-gort (coturnix) aus gort Fruges, hortus, ager; gearradh-breac [i. c. spotted; bei Armstrong ohne dh] The guillemot: jomovia, vel ardea maculata, noch auch mit cearc-thomain (Perdix) aus cearc (A hen) und toman (Colliculus, dumetum exiguum). Der Welsche Name für Rebhühner ist cor-iar, so zu sagen: Zwerghuhn, wie còr hedyz A titlark, aus còr A dwarf und iar A hen. Frz. gerbe, Diez I. 274. mit Recht für ahd. garba (nord. kerfi, fasciculus) Graff IV. 247 geltend, bringt Cl. S. 67 zu Gael. gear Cut, was aber das durchaus unerklärt lassen würde, und stempelt Frisischen fehlt. sogar Garbe zu einem undeutschen Ausdruck, nämlich weil er im Garbin (Südwestwind auf der mittelländischen See) S. 113 ist nicht Keltisch, sondern Arabisch (occidentalis); vgl. Algarb (Abendland) im

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mit grosser Sorgfalt die vielen germanischen Elemente in den Lateinischen Töchtersprachen erkannt und aus den ältesten Quellen Germanischer Zungen nachgewiesen: H. Cl. spricht zwar auch viel von ur-germanisch, er führt aber, ausser dem beliebten Frisisch, höchstens noch Holländisch und Englisch, keine der älteren Mundarten an. — Diez legt mit unumstösslicher Gewissheit dar, wie die romanischen Idiome, vorzugsweise von dem PlattLateinischen (der Romana rustica) ausgehend, im Zusammenstoss mit Kelticismus und Germanismus das Spät-Latein noch weiter entfalten: Hrn. Cl.'s Studium schweift selten über das classische Latein oder, so spricht er stets, das Römische hinaus. — Bei Diez herrscht Ordnung und Sauberkeit überall: Hr. Cl. lässt ungezügelt das lose Spiel freiheitliebenden Witzes und des Zufalls walten, und nimmt selbst hinten in den fast ganz ernst- trockenen Verzeichnissen zwar zuweilen einen Anlauf zu einer alphabetischen Anordnung, ohne jedoch über eine Seite hinaus sich an sie zu binden und ohne den Mangel der Buchstabenfolge durch eine gedankliche Ordnung zu vergüten. Endlich ruhig-nüchEndlich ruhig-nüchterner Unpartheilichkeit dort begegnet hier nur zu oft ungerechte, ja, man fühlt sich mitunter versucht zu sagen, etwas trunkene Indignatio, quae facit versum.

im Wege gestanden. In Betreff jenes Punktes nämlich kommt es vielfach an auf möglichst vollständige Zusammenstellung von Wörterreihen nicht sowohl etymologischer, als begrifflicher und sachlicher Zubehörigkeit, z. B. Religion und Moral, Schifffahrt, Handel und Gewerbe, Krieg, Kleidung, Hausstand u. s. w., um daraus auf etwaige, durch die Sprache abgespiegelte Einflüsse bestimmter Art zurückschliessen zu können, die ein Volk auf andere übte. Nun hat zwar Hr. C. derartige Gruppirungen gemacht, um zu zeigen, namentlich, wie der Franke in dem einen oder andern Begriffskreise, was freilich nur selten der Fall, noch vorwiegend seine heimischen Ausdrücke, in anderen wenigstens einzelne charakteristischer Weise gegen die Römischen aufrecht erhielt und auf die Franzosen vererbte. Da aber meist nicht der Ernst des Verstandes das ordnende Princip abgegeben hat, sondern gewöhnlich nur das Belieben der Phantasie und des Witzes uns hiehin oder dorthin zerrt, z. B. unter nr. 9, wo von der Zeit zu den Benennungen der Metalle, von diesen zur Farbe und von da zum Vieh übergesprungen wird, auch die verschiedenen Kreise selten gehörig zusammengehalten, öfters sogar bunt durcheinander geworfen sind: so gelangt man nirgends zu einem ruhigen und gedeihlichen Ueberblick, und auch der vielen, zum Theil treffenden und interessanten Einzelbemerkungen wird man nicht recht froh bei der beständigen Furcht, ob auch als baare Münze gemeint sey, was man uns unter Lachen hinzählt, und nicht vielmehr blos schelmisches Blendwerk und spassiger Sinnentrug. Solcherlei Untersuchungen, die begreiflicher Weise nur bei peinlichster Vorsicht einigermassen sichere Schlüsse gestatten und wahrhaften Ertrag abwerfen, haben natürlich Unterscheidung von erborgtem und etwaigem stammgemeinsamen Sprachgute, die hauptsächlich mittelst einer tactfesten Etymologie erlangt wird, zur durchaus nothwendigen Voraussetzung. In der Etymologie greift nun Hr. Cl. wohl öfters ein wenig nebenbei, jedoch nur ausnahmsweise ganz

Man kann, diesem Allem nach, schwerlich Anstand nehmen zu behaupten, wie Hr. Cl. in den meisten, wo nicht in allen Punkten gegen Diez verliert, und doch darf man des Ersteren Buch, noch abgesehen davon, dass es Vielen zu Nutze gereichen wird, denen die Diezische Gelehrsamkeit und Gründlichkeit zu schwerfällig ist, keinesweges als überflüssig oder werthlos bezeichnen. Es berührt nämlich Einen Punkt, dessen ausführliche Verfolgung, obschon er auch von Diez im Kap. Bestand theile der romanischen Sprachen wohl gewürdigt worden, nicht in dessen Plane lag, und worauf, so viel Ref. bekannt, bisher sonst noch von Niemandem die Französische Sprache näher angesehen worden er mag der ethnologische oder culturhistorischefehl ist aber einmal ein Wort rücksichtlich seines heissen, um dessen Beleuchtung sich der Vf. ein noch grösseres Verdienst von wahrhaft wissenschaftlichem Belange würde erworben haben, hätte ihm nicht seine spielende und desultorische Manier

Ursprunges schief, also z. B. irrthümlich als Germanisch statt Römisch oder umgekehrt gefasst, da wird ein Spott darüber, welchen wir uns, wo er auf wahrem Grunde spielt, noch zur Noth gefallen

Titel des Königs von Portugal. Schmeller, Münchener Akad. Abh. 1847. S. 52. Ir. gun-lann A prison, a jail or hold aus gunn A prisoner und lann A house kann nicht zu Frz. geole (DC. geola, gaola, gayola aus caveola) der Vater seyn. Der Hinblick auf Ir. deire (the end) S. 103 für derrière, arrière u. s. w. täuscht.

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