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ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

Monat Februar.

Zur Kirchenreform.

1849.

1) Die Zeichen der Zeit. Gedanken über die Nothwendigkeit einer Reform der Kirche. Mit Berücksichtigung der freien Gemeinden. Von F. W. Schubert, Pfarrer zu Oppurg. 8. 222 S. Neustadt a. d. Orla, Wagner. 1848. (21 Sgr.) 2) Sendschreiben über Reform der evangelischen Landeskirchen im Zusammenhang mit der Herstellung einer evangelisch-deutschen Nationalkirche an Hn. D. Nitzsch in Berlin u. Hn. Dr. Jul. Müller in Halle, von D. J. A. Dorner in Bonn. gr. 8. 80 S. Bonn, Marcus. 1848. (122 Sgr.) 3) Beitrag zur Kritik des Entwurfs der Verordnung, die Berufung einer evangelischen Landes-Synode betreffend, von Aemil Funk, Stadtrath zu Magdeburg. gr. 8. 15 S. Magdeburg, Baensch 1848. (12 Sgr.)

Die

ie kirchlichen Fragen sind, gleichzeitig mit den politischen, in Deutschland in ein neues Stadium getreten. Eine geraume Zeit hindurch hat die Symbolfrage die allgemeinste Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Jetzt, nachdem sie allseitig durchdebattirt, und selbst die Berliner General - Synode zu Resultaten über sie gelangt ist, die lauter Concessionen an den freien evangelischen Geist des Fortschritts und daher den Staatsmännern eben so vielę Dornen im Auge sind, hat diese Frage allmählig der allgemeineren und umfassenderen über die Verfassung der Kirche den Platz geräumt, Idie sich mit solcher Macht in den Vordergrund drängt, dass sie von allen Parteien als die Cardinalfrage betrachtet und behandelt wird, die alle anderen absorbirt, nicht um sie zu unterdrücken, oder den Blick von ihnen abzulenken, sondern um sie der Isolirung zu entreissen, sie in das allgemeine Interesse zu verflechten, und ihr in der Gesammtentwickelung der Kirche den rechten Platz und die rechte Bedeutung zu geben. Wie die einzelnen deutschen Staaten nach einer wahren, grossen und ganzen deutschen Einheit ringen, in die alle Sonder-Interessen aufgehen sollen, so erwacht allmäh

Halle, in der Expedition der Allg. Lit. Zeitung.

lig auch den einzelnen Staats- und Landeskirchen immer mehr das Bewusstseyn, dass sie einer allgemeinen christlichen Kirche als höherer Einheit angehören, und um diese zur That und Wahrheit zu machen, wenigstens vorerst zu einer deutschen Nationalkirche sich regeneriren müssen. Die Nothwendigkeit einer solchen aufzuzeigen, ihre Grundlinien zu zeichnen, Auswüchse abzuschneiden und Fehlgriffe zu verhüten, ist die gemeinsame Tendenz obiger drei Schriften, und wir haben zunächst nachzuweisen, in welcher Art jede diese Aufgabe zu lösen bemüht ist.

Hr. Schubert will in Nr. 1 den schon in einer Broschüre von 1846 über die freie Gemeinde des Wislicenus angedeuteten Gedanken weiter ausführen, wie sehr die drohenden Zeiterscheinungen auf die Nothwendigkeit einer Reform der Kirche hindrängen. Selbstverständlich geht er dabei von einer Schilderung des Nothstandes der evangelischen Kirche aus, den der theologische Eifer grade in dem heftigsten Kampfe über Glaubenssätze nur zu oft und lange übersehen habe. Die vornehmsten Uebelstände unserer Zeit findet er darin: dass viele Mitglieder der protestantischen Kirche in Gesinnung und That der Religion entfremdet sind, dass die Zerrissenheit der evangelischen Kirche alle kräftige und selbstständige Lebensäusserung hemmt, dass der Protestantismus in Bezug auf die Geltung seiner Symbole und den Umfang des Kirchenregiments auf so schwankendem Rechtsboden steht, was besonders bei der Uhlich'schen Angelegenheit sichtbar geworden, endlich dass den Gemeinden so manche früher entrissene Rechte noch immer vorenthalten, dagegen den Geistlichen manche nicht mehr zeitgemässe noch belassen werden. Um ferner die Quelle des Uebels aufzusuchen, kritisirt er zuvörderst die wichtigsten zur Abhülfe laut gewordenen Vorschläge. Dahin gehört: die Hebung des Volksunterrichts und Verbesserung der Predigt und überhaupt des Gottesdienstes; ferner Zurückführung des alten Glaubens in Kirche und Schule und Verbannung des Rationalismus

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und der schonungslosen Kritik; weiter: Linderung der Armuth und Nahrungslosigkeit, als der Quelle vieler socialen und moralischen Uebel; weiter: Ausbildung der bürgerlichen Verfassung und politischen Freiheit; endlich: Reorganisirung der Verfassung der protestantischen Kirche, wobei ein trefflicher historischer Rück- und Ueberblick gegeben wird, aus dem die Verderblichkeit der völligen Verschmelzung von Staat und Kirche für das kirchliche, sittliche und religiöse Leben hervorgeht. Der Vf. hebt unparteiisch hervor, was in allen vorhergehenden Vorschlägen Wahres, aber auch Ungenügendes und theilweise Falsches enthalten ist, und kommt mit Recht darauf zurück, dass in dem zuletzt angeführten Punkte der eigentliche Grund und Sitz des Uebels zu suchen, sei. Nur müssen wir hinzusetzen, dass derselbe eigentlich noch viel tiefer liegt, nämlich in der Verkennung des wahren Wesens des evangelischen Protestantismus, das man nur zu oft in seinen ersten zeitweiligen Formen gesucht hat. Nach dem bisher Dargelegten kann der Vf. das Heilmittel für die aufgezeigten Uebelstände natürlich nur in der Einrichtung einer christlichen Kirchenverfassung finden. Dazu fordert er zunächst Anerkennung des Grundsatzes, dass der christliche Gesellschaftsverband aus freien Vereinen gleichberechtigter Glieder besteht. Sodann soll jede Gemeinde sich ein Collegium von Aeltesten, oder Presbyterium wählen, welches mit dem Geistlichen die Aufsicht über das kirchliche, religiöse und sittliche Leben, so wie über das Kirchenvermögen führt. Um aber einen Einigungspunkt zu haben, sollen die Einzelgemeinen Abgeordnete zu Kirchtagen oder Synoden wählen, welche die kirchlich legislative Behörde bilden. Der Kirche selbst soll es dann anheim gestellt werden, sowohl Sittenzucht zu üben, als Symbole festzustellen.

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Das erste handelt von der unabhängigen Herrschaft der Slaven in der Lausitz bis zum Tode des Markgrafen Gero d. Gr. im Jahre 967; das zweite Buch stellt uns die Geschichte der Mark Meissen und der Ostmark, das Polnische Interregnum und die Folgezeiten bis 1032 dar; das dritte erzählt die Begebenheiten in der Oberlausitz bei Meissen und Böhmen, die der Niederlausitz bei der Ostmark und bei Meissen, von 1032-1250; im vierten Buche gehen wir fort zu dem Anfall der Oberlausitz an Brandenburg, der Niederlausitz an Meissen und dann nach 54 Jahren an Brandenburg, von 1250 bis 1320; im fünften Buche, welches besonders inhaltsreich ist, gelangen wir zu der Verbindung der Oberlausitz mit Böhmen und der Niederlausitz mit Brandenburg seit dem Tode des Markgrafen Waldemar. In allen diesen Büchern, namentlich in den letzten beiden, zeigt Hr. Scheltz eine gute Bekanntschaft mit der Brandenburgischen Geschichte und tritt auch selbstständig auf, wie bei seiner Darstellung der Geschichte des falschen Waldemar (S. 315 ff.) gegen die Brandenburgischen Geschichtschreiber, welche Waldemar's Aechtheit vertheidigen. Die neuesten hier einschlägigen Bemerkungen Riedel's gegen Klöden in den Jahrbüch. für wissensch. Kritik 1845. Abth. I. Nr. 114. 115. und Abth. II. Nr. 61.69. scheinen Hn. Scheltz zur Stärkung seiner Ansicht nicht bekannt gewesen

zu seyn.

Auch würden wir in seiner Stelle den Roman vom falschen Waldemar, den Willibald Alexis nach jener Zeit geschrieben hat, nicht ganz mit Stillschweigen übergangen haben, da es ein glücklicher Versuch ist die vaterländische Geschichte in einer ansprechenden und quellenmässigen Weise zu popularisiren. Im sechsten Buche erhalten wir die Darstellung der innern Zustände und Verhältnisse der Lausitzen bis 1373, denen bereits eine Reihe von Erörterungen im Cap. 12. des vierten Buchs vorangegangen war. Es ist dies eine fleissige Arbeit aus Lausitzischen Urkunden und Documenten, also ein guter Vorrath an Belegen zu den umfassenden Werken eines Hüllmann, Eichhorn, Lappenberg und andrer Gelehrten unsrer Zeit. Die Gegenstände der besondern Berücksichtigung sind zuerst die Germanisirung der Lausitzen, der Stand der Herren in der Ober- und Niederlausitz und die Verfassung in den Städten, als deren vorzüglichste Görlitz mit seinen wichtigen Privilegien (S. 554 ff.), und Guben, als der bedeutendste Stapelund Handelsplatz für die Lausitzischen und angrän

Π

zenden Gegenden (S. 626 f.) erscheinen. Ebenso Ebenso werden aus der Beschreibung der Städte Löbau, Lauban, Camenz, Budissin und Zittau die jetzigen Bewohner gar Manches lernen können. Der Abschnitt (S. 569-576) über die Dörfer in der Lausitz ist um so nützlicher, je oberflächlicher gemeiniglich dieser Gegenstand behandelt wird. Die beiden letzten Abschnitte über die rechtlichen Zustände und über die religiösen und kirchlichen Zustände beurkunden dieselbe Genauigkeit des Vf.'s; der letzte über Landesverwaltung und Abgaben stellt in möglichster Ordnung die hierher gehörigen Materialien neben einander.

Die Sprache in unserm Buche ist klar und einfach, so dass auch in dieser Beziehung dasselbe geeignet ist von allen Gebildeten und Freunden der Lausitzischen Geschichte gelesen zu werden. Es ist ein Vorzug, dass der Inhalt der benutzten Quellen meistens mit in die Erzählung verflochten ist und dass nur kurze Verweisungen unter dem Texte gegeben zu werden brauchten: eine Einrichtung, welche in ähnlichen, aus Urkunden geschöpften Büchern nachgeahmt zu werden verdient. Ein Anhang besondrer Urkunden ist hier nicht gegeben, weil die allermeisten von ihnen bereits gedruckt sind; nur mit den noch ungedruckten Urkunden aus dem Copialbuche des Klosters Dobrilugk ist öfters eine Ausnahme gemacht worden.

Der zweite Theil dieses Buches ist uns noch nicht zu Gesicht gekommen.

Nr. 2. In diesen beiden Bänden liegt ein Beitrag zur Geschichte der nordöstlichen Theile von Deutschland während des zehnten bis funfzehnten Jahrhunderts vor, der um so dankenswerther ist, je weniger das Land Stargard bis jetzt überhaupt eine Geschichte gehabt hat. Denn es gehörte in der That früher zu den unscheinbarsten und unbekanntesten Gegenden unsres Vaterlandes. Der Vf., Hr. Boll, hat mit dem treusten Eifer geforscht und die Wahrheit jenes alten Wortes: nihil in studiis parvum, durch sein Beispiel vollkommen bestätigt. Dabei ist sein Buch klar geschrieben und mit noch grösserer Präcision als das des Hrn. Scheltz; zu allerhand romantischen Abschweifungen oder zu dichterischen Ergüssen, wie wir sie in den Italiänischen Geschichten grösserer und kleinerer Städte wahrnehmen, boten die Stargardischen Ereignisse keine Gelegenheit, Land und Menschen sind ihnen. nicht günstig gewesen. Ja unser Vf. würde der

gleichen sicherlich verschmäht haben, denn ihm ist eigentlich nur wohl, wenn er sich auf urkundlichem Boden befindet. Daher klagt er auch darüber, dass das alte Stargard'sche Landesarchiv und die Briefschaften des Stargard'schen Adels ganz verloren gegangen sind, weil erst aus einem vollständigen Urkundenbuche eine vollständige Geschichte des Landes könnte geschrieben werden. Wir müssen jedoch gestehen, dass die zahlreichen Papiere aus den Johanniter-Comthureyen zu Mirow und zu Nemerow, aus den Archiven in Neustrelitz, Schwerin, Friedland und Neubrandenburg so wie aus dem PrämonstratenserKloster Broda bereits eine sehr feste Unterlage abgegeben haben, und freuen uns eine so gut ausgestattete Geschichte von Stargard vor uns zu haben, wenn auch die noch wohl erhaltenen Urkundenschätze der Klöster Wanzka und Himmelpfort unserm Vf. wir wissen nicht aus welchen Gründen enthalten sind. Nun,

Vor

oło

das neue Licht der Oeffentlichkeit wird auch wohl in diese geheimen Kammern strahlen, aber, es ist die Frage, ob man, νῦν βροτοὶ εἰσι, sich noch Zeit und Mühe nehmen wird, um Urkunden zu lesen und zu durchmustern. Ausser diesen, jetzt zuerst veröffentlichten Actenstücken hat Hr. Boll das Mecklenburgische Urkundenbuch von Oerzen, ganz besonders aber die trefflichen Arbeiten des Hrn. Lisch bestens benutzt und die hierher gehörigen in den Anhängen zu beiden Bänden abdrucken lassen. In dieser Anordnung erkennt man den rühmlichen Vorzug Böhmer's; denn nur solche Urkunden, welche von grösserer Wichtigkeit für die Stargard'sche Geschichte sind, oder sonst weniger zugänglich, wie die Stiftungsurkunden der Commende Nemerow (I. 328) und des Klosters Himmelpfort (I. 336) oder einzelne Friedensverträge (z. B. II. 424 ff.), hat Hr. Boll vollständig mitgetheilt, minder wichtige oder leicht zugängliche aber nur im Auszuge gegeben, eine deutsche Uebertragung aller Urkunden aber, wie sie in Wolff's Chronik des Klosters Pforta unternommen ist, als etwas ganz Ueberflüssiges und für praktische Zwecke durchaus nicht Förderliches von sich gewiesen. Nur die Urkunde über die Schenkung, welche Kastmar, Fürst der Pommern und Leutizier, am 16. August 1170 dem Domcapitel zu Havelberg mit einem sehr ansehnlichen Grundbesitze zu beiden Seiten des Sees Tollense machte, ist (I. 13 ff.) wörtlich übertragen worden, weil sie so bedeutende Aufschlüsse über die damalige Lage des Landes Stargard giebt und sich an dieselbe

eine Reihe geographischer Erörterungen über wich- ward vom Kaiser Karl IV. für reichsunmittelbar tige Ortschaften schliesst.

Einige Andeutungen aus der Geschichte des Landes mögen hier folgen, weil allerdings, wie schon bei Nr. 1. wir zu bemerken genöthigt waren, die Spalten unserer A. L. Z. nicht mit einem zu weitläufigen Berichte über eine solche ParticularGeschichte erfüllt werden können. Das Land Stargard, ein hochgelegenes, fruchtbares Hügelland, auf allen Seiten aus Gewässer und Wiesen wie eine Insel auftauchend (I. 48), stand, als es aus dem Dunkel der Wendischen Herrschaft heraustrat, in welcher mit ziemlicher Sicherheit (I. 18) anzunehmen ist, dass es den Namen Radwer geführt hat, unter der Herrschaft der Herzoge von Pommern. Herzog Wartislaw von Demmin hatte im Jahre 1236 die Hülfe der Markgrafen Otto und Johann von Brandenburg gegen die Wendischen Völkerschaften nachgesucht und sich dafür im Vertrage zu Kremmen am 20. Junius dieses Jahres verbindlich gemacht, ihnen das Land Stargard nebst den dazu gehörigen Landschaften abzutreten. Diese waren: Beseritz, Turne, Liza, Wustrow, Penzlin, Arnsberg, Fürstenberg und Lychen, die mit Ausnahme der beiden letzteren jetzt sämmtlich zum Grossherzogthum Mecklenburg-Strelitz gehören. Diese Landestheile wurden nun durch die Askanischen Markgrafen colonisirt, die Altmark lieferte eine bedeutende Anzahl von deutschen Einwohnern, es wurden die Städte Vredelant (Friedland), Neubrandenburg, Glichen (Lychen), Stargard und andere gegründet, das Land erhielt überall ein völlig Märkisches Gepräge. Die Zeit, welche Stargard unter den beiden Geschlechtern der Askanischen Markgrafen verlebte, ist weit ruhiger und glücklicher gewesen als die spätere unter der Mecklenburgischen Herrschaft; denn an diese ging nach dem Absterben des Markgrafen Albrecht am 19. Novbr. 1300 das Land vollständig über, und der Vertrag zu Wittmannsdorf nahe bei Templin, am 15. Januar 1304, ordnete diese Angelegenheit vollständig. So erhielt der Schwiegersohn Albrechts, Heinrich von Mecklenburg, genannt der Löwe, das Land von den Markgafen in Lehnbesitz in einem weiteren Sinne (S. 128). Nach seinem Absterben am 21. Januar 1329 bildete sich Star

(II. 10) erklärt und in die Märkischen Han-
del und Wirren bis zur Thronbesteigung der Ho-
henzollern vielfach verwickelt. Seit dem Jahre 1471,
als mit Herzog Ulrich der Mannsstamm der Herzoge
von Mecklenburg-Stargard erlosch, blieb das Land
über zwei Jahrhunderte lang mit dem gesammten
Mecklenburg verschmolzen, bis es im Jahre 1701
als besondere Herrschaft unter dem Namen Meck-
lenburg-Strelitz wieder hergestellt wurde.
Boll's Geschichte reicht nur bis zum Jahre 1471.

Hrn.

In allen diesen Beziehungen sind auch die benachbarten Märkischen und Pommerschen Geschichten, die Händel der Mecklenburger Fürsten mit Dănemark und mit der Stadt Rostock sorgfältig behandelt worden. Den innern Zuständen des Landes, dem Anbau desselben, der Gründung von Burgen, Städten, Kirchen und Klöstern, dem Adel und der Geistlichkeit, der Gerichtsverfassung und den landesherrlichen Einnahmen und Gefällen ist vom 27. bis 31. Abschnitte des ersten Theils eine umfassende Aufmerksamkeit bewiesen worden. Im Ganzen unterscheiden sich zwar diese Gegenstände nicht von den Einrichtungen in andern Deutschen Ländern um dieselbe Zeit, aber es fanden sich doch hier eine Reihe schätzbarer Einzelnheiten vereinigt, die manchen Aufschluss über die Zustände eines so lange unbeachteten Ländchens geben. So heben wir besonders im Abschnitt 27 die Nachrichten über den Stargard'schen Adel hervor und die gute diplomatische Bemerkung auf S. 144 über das Prädicat von bei den Adelsgeschlechtern. Ausserdem siud auch einzelne unverständlichere Ausdrücke in den Urkunden gut erklärt. Wir erfahren unter andern, dass die sogenannten Werke oder drivende Werke bei Belagerungen wahrscheinlich eine Anstalt zur Abschiessung grosser Pfeile gewesen sind (I. 218), dass die Bliden die Ballisten der Alten waren, dass die Katze (ebds.) unstreitig die vinea der Alten war, die langsam an die belagerte Festung herangebracht wurde oder herankroch (daher vielleicht der Name der Katze), und dass die Tarras - Büchsen (II. 136) eine Art von grobem Belagerungsgeschütz gewesen sind.

Beide Werke, sowohl das des Hrn. Scheltz gard zu einer eigenen Herrschaft unter der jüngeren als das des Hrn. Boll, sind äusserlich gut ausgeLinie der Nachkommen Heinrichs des Löwen, es

stattet.

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Σ

ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

Monat Februar.

Zur Kirchenreform.

1) Die Zeichen der Zeit

u. S. W.

1849.

2) Sendschreiben über Reform der evang. Landeskirchen an Hn. D. Nitzsch in Berlin

u. Hn. Dr. Müller in Halle, von D. J. A. Dor

ner u. s. w.

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Halle, in der Expedition der Allg. Lit. Zeitung.

guinischer Träumerei von seinen Vorschlägen zu von F. W. Schubert entfernen, im nächsten Abschnitte zu der Geschichte, als der besten Lehrerinn, und stellt geschichtliche Erinnerungen auf, welche die Grundverschiedenheiten zwisehen den unfreien, d. h. der Hierarchie oder Cäsareopapie unterworfenen, und den freien Gemeinden in ihren Aeusserungen auf das Leben darlegen. Leben darlegen. In den ersteren zeigte sich nämlich immer überwiegend Intoleranz und Verfolgungsgeist, einseitige Hervorhebung des Dogma über die Sittlichkeit, und ein Bevormundungssy

3) Beitrag z. Kritik d. Entwurfs d. Verordnung, die Berufung einer evang. Landes- Synode betreffend, von Aemil Funk u. s. w.

(Beschluss von Nr. 41.)

Nach einigen,,unmaassgeblichen" Vorschlägen stem, aus dem ein ewiger Kampf zwischen Staat

über die rechte Art der ersteren, die allerdings einen praktischen Blick verrathen, aber nur allgemeine Grundzüge geben, handelt der Vf. dann ausführlicher über die letzteren. Symbole sollen Bekenntnisse, aber nicht Vorschriften des Glaubens seyn, und nur Einheit in den Hauptsachen, nicht Einerleiheit und Aufhebung der individuellen Freiheit in Nebendingen beabsichtigen. Sie sind nothwendig, um die Rechte der Gemeinden zu wahren: „unbeschränkte Lehrfreiheit ist schrankenloser Unsinn." Die unbedingte Geltung der ehemaligen Glaubensbekenntnisse aber ist faktisch aufgehoben, und besteht nur noch als eine Fiction des historischen Rechts, die aber grossen Schaden thun kann. Darum muss eine freie Synodal-Verfassung eine passende Umbildung dieser Symbole herbeiführen. Die rechten Symbole aber werden gefunden werden, sobald man sich ihres Zweckes klar bewusst bleibt. Dieser ist theils ein nach Aussen abwehrender, theils ein nach Innen versöhnender, aber kein das Weiterforschen beschränkender. Solche Symbole werden dann gleich vortheilhaft seyn für den Staat, wie für die Kirche. Dies sind kurz die Grundzüge, welche der Vf. in diesem Abschnitte zeichnet; ihre Wahrheit ziehen wir nicht in Zweifel; aber die Frage, wie sie, namentlich unter den gegenwärtigen Zerwürfnissen, in die Wirklichkeit einzuführen seyen, ist allerdings weit schwieriger, und auf diese ist hier nicht eingegangen. Der Vf. wendet sich indessen, um den Schein san

und Kirche entstand, während alle diese Erscheinungen, wenn sie sporadisch auch in freien Gemeinden vorkamen, immer nur eine Folge oft unbewusster Verläugnung ihres Princips waren. Während wir wünschten, dass der Vf. das Letztere stärker betont haben möchte, können wir diesen ganzen Abschnitt als einen sehr lehrreichen zum eigenen Nachlesen empfehlen, und müssen dies um so mehr, da er einen Auszug nicht wohl gestattet. Hierauf folgt ein nicht minder beachtenswerther Abschnitt, der die Einwendungen gegen die Zweckmässigkeit einer christlichen Verfassung widerlegt. Der erste Einwand gründet sich auf die angebliche Unreife des Volkes, bei der nur gehässige Umtriebe entstehen, die Synoden unwirksam bleiben, und Secten auftauchen würden. ist vom Standpunkte des Staates hergenommen, indem man sich auf das sogenannte historische Recht beruft, den revolutionären Geist zu befördern und die von Gott verliehenen Hoheitsrechte der Regenten zu gefährden fürchtet. Der dritte entspringt aus einer falschen Beurtheilung der Kirche, indem theils die Bureaukraten die Kirche durch Consistorien, Ministerien u. s. w. bereits für vortrefflich verwaltet halten, theils die Hierarchen das Hineinregieren der Laien in die Kirche für unstatthaft erklären. Der vierte endlich geht hervor aus unrichtiger Auffassung der Macht der Wahrheit, indem man diese theils so überschätzt, dass die äussere Form als indifferent erscheint, theils so unterschätzt, dass

Der zweite

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