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Reformation im Stifte Merseburg S. 9- Tittmanns Leben Heinrichs des Erlauchten. II. 92. Desgleichen befahl im Jahre 1471 der Bischof Wedego zu Havelberg, in der Passionszeit die Schauspiele in der Kirche abzuschaffen. (S. Riedel codex diplomat. Brandenburg. III. 257. vergl. S. 231.) Ebendaselbst (S. 237) kommt des dasigen Bischofs Dietrich Synodalstatut über das Erscheinen in den Kirchen mit Larven u. s. w. vom J. 1378 vor.

Hr. Binterim gesteht zu, dass mehrere solcher Tänze in der Folge freiwillig unterlassen, oder wegen ihrer Ausartung von den Obern abgeschafft worden sind. Einige derselben, die zu Echternach im Grossherzogthume Luxemburg und zu Sevilla und andern Orten Spaniens noch fortdauerten, hält er nicht nur für unschädlich, sondern auch für ein wirksames Beförderungsmittel der Frömmigkeit. In der Ueberzeugung, eine fühlbare Lücke dadurch auszufüllen, entwirft er von den letzten, mit Hülfe der ihm von gelehrten spanischen Geistlichen auf seine Bitte gelieferten Nachrichten, eine genaue Schilderung, weil ihrer in gedruckten Werken nur oberflächlich Erwähnung geschehe, wodurch unrichtige Vorstellungen über die wahre Beschaffenheit derselben erzeugt werden könnten. Wir sind ihm, bei der Seltenheit der zwar in ziemlicher Menge vorhandenen topographischen und geschichtlichen Werke über jene Stadt in deutschen Bibliotheken, dafür Dank schuldig, wenn es uns auch nicht wahrscheinlich dünkt, dass dieselben davon gänzlich geschwiegen haben sollten.

(Der Beschluss folgt.)

Zoologie.

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1) Der Dodo, der Einsiedler und der erdichtete Nazarvogel; vom Acad. Hamel u. s. w.

abfallende Seitenfläche des Schädels ihre Stelle vertritt. Darin und namentlich in der nicht undeutlich zweitheiligen Form der Schläfengrube von Didus könnte man eine Verwandtschaft mit den Currentes erkennen wollen; allein die Grösse des Unterschnabels erklärt bei der Kürze des Hinterhauptes, meines Erachtens, die Tiefe der Schläfengrube viel richtiger und macht ein Suchen nach Affinität, die sich auf ihre Form stützen soll, unnöthig. Uebrigens passt die Gestalt des Unterschnabels, wenn man von seiner Grösse absieht, wieder sehr gut zum Form der Spitze, die Lage des Seitenlochs, die GeTypus der Tauben; die Krümmung der Seiten, die stalt der Gelenkgrube und ihrer Umgebungen lassen sich ungezwungen auf den Typus des Taubenunterkiefers reduciren.

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Bei so vielen und durchgreifenden verwandtschaftlichen Beziehungen lässt sich die wirkliche Affinität von Didus zu den Tauben nicht weiter

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bezweifeln; namentlich tritt die nahe Berührung mit den Erdtauben (Didunculus und Lophyrus) schon aus der Form des Flügelbeines unleugbar hervor. Dazu passt denn auch sehr gut die graue Farbe des Gefieders und der plumpe Fussbau, dessen Zehen gleichsam nur vergrösserte Zehen von Loph. coronatus sind, während die Bekleidung des Laufes bei letzterem aus regelmässigen und relativ grösseren Tafelchen besteht. Didunculus hat dagegen einen meist glatten Lauf. Auch die Flügel sind nicht so völlig abweichend, wie es scheint, wenn man auf die kurze, rundliche Form derer von Didunculus Rücksicht nimmt. Selbst Loph. coronatus hat schon viel kürzere, weniger zugespitzte Flügel als die achten Tauben (vgl. Nitsch, Pterylogr. S. 159). Es lässt sich demnach sehr wohl begreifen, dass es neben den ächten Tauben eine Form mit ganz kurzen abgerundeten Hühnerflügeln gab, wie es neben den ächten Hühnern die Flug

2) The Dodo and its kindred, or the history, af hühner (Pterocles) mit langen und spitzen Tau

finities and osteology of the Dodo, Solitaire and other extinct birds etc.

(Beschluss von Nr. 34.)

Am positivsten weicht übrigens Didus von den Tauben durch die Form der Schläfengegend und namentlich durch die tiefe, von einem besonderen processus vorn wie hinten begrenzte Schläfengrube ab, welche den Tauben völlig fehlt, indem die senkrecht

benflügeln giebt. Da nun diese kurzflūglige Taubennebenform zugleich ein sehr plumpes, grosses Thier war, so ging ihm das Flugvermögen ganz ab; während die relativ schlankeren und durchgehends kleineren kurzflügligen ächten Hühner noch mehr oder weniger Gebrauch von ihren Flügeln machen. Diese kurzflüglige, plumpe Taubenform war also die Dronte *).

1

*) Ich kann nicht unerwähnt lassen, dass, als ich kürzlich die angegebenen Thatsachen in der Hall. naturf. Gesellsch. mittheilte, Jemand der Anwesenden die Bemerkung machte, dass die bildlichen Darstellungen der Dronte ihm grosse Aehnlichkeit im Gesammthabitus mit jungen, halbwüchsigen, eben aus dem Neste unbeholfen herausstolpernden Tauben zu haben schienen; welche Bemerkung ich für sehr richtig halte.

- Von den drei anderen untergegangenen Vögeln, dem Solitaire der Insel Rodrigez, dem Nazarvogel und der Dronte von Bourbon, ist weniger zu berichten, da noch unbestimmtere Nachrichten und gar keine vollständigen Skelettheile derselben uns übrig geblieben sind.

In Betreff des Didus nazarenus haben wir schon Hamels scharfsinnige Conjectur erwähnt, dass derselbe durch einen Druckfehler entstanden sey, und nie in der Wirklichkeit neben der Dronte existirt habe, vielmehr sie selbst bezeichne. Mauritius beherbergte also nur eine Dronten - Art, nicht zwei, wie man vermuthete. Anders verhält es sich mit dem Einsiedler von Rodrigez (Didus solitarius); dieser hat wirklich existirt. Unsere Kennt nisse von ihm gründen sich vorzugsweise auf die Beschreibung von Franz Leguat, welcher 1691 das bis dahin unbewohnte Eiland mit einer Kolonie flüchtiger Huguenotten besuchte, und 2 Jahre sich auf demselben aufhielt. Er beobachtete daselbst einen Vogel, der seinen Kopf auf langem Halse 6 Fuss über dem Boden trug, stets nur einzeln erschien (daher der Name Solitaire) und so schwerfällig war, dass er ihn mit Händen greifen konnte. Sein Körper war eben nicht grösser als der einer Gans; die Farbe der Männchen war grau, die der Weibchen schön gelb und braun mit zwei weissen Flecken an der Brust; der Schnabel und die Füsse glichen denen eines Truthahns, doch waren die letzteren etwas höher und der Hals entschieden länger. Ein Schwanz war nicht sichtbar und die Flügel zu klein, um den Körper zu tragen. Der Vogel bediente sich derselben nur zur Vertheidigung. Vom März bis September wurden diese Vögel ausnehmend fett und schmeckten dann sehr gut. Ihr Gewicht steigt Ihr Gewicht steigt auf 45 Pfund. Diese Beschreibung, welche von einem schlechten Holzschnitt begleitet ist, zeugt unabweislich für die Existenz des Vogels und giebt uns eine ziemliche Vorstellung von seiner gesammten äusseren Erscheinung; allein zur zoologischen Bestimmung desselben reicht sie freilich nicht hin. Spätere authentische Beobachter fehlen und gegenwärtig existirt kein solcher Vogel mehr auf Rodrigez. Die ganze Geschichte desselben würde daher sehr fragmentarisch bleiben, wenn nicht 1789 in einer Höhle auf Rodrigez von Labistour mehrere mit Stalactiten bedeckte grosse Vogelknochen gefunden worden wären, welche durch Desjardin an Cuvier nach Paris gelangten. Cuvier gab irrthüm

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Es

lich an, sic seyen von Mauritius und hielt sie für Knochen der Dronte, allein diesen Irrthum berichtete schon Blainville; jetzt weiss man, dass sie dem Solitaire angehörten und letzterer in der That mit der Dronte zoologisch verwandt gewesen sey, denn das lehren die zwar unvollständigen, aber doch stellenweise noch ganz kenntlichen Gebeine. ist besonders die zertrümmerte Schädelbasis, ein Stück des Brustbeins, ein Oberarm und mehrere Schenkelknochen, welche erhalten sind und für die Affinität zur Dronte sprechen; besonders stimmt der Laufknochen mit dem der Dronte vielfältig überein. In Stricklands Werk finden sich auf Taf. 13-15 die Abbildungen derselben neben den analogen der Dronte auf Taf. 11. 12, woselbst auch die entsprechenden Taubenknochen dargestellt sind. Wir übergehen den Nachweis dieser Verwandtschaft, weil er nicht ohne grosse Detailuntersuchungen zu führen ist, und verweisen auf die ausführliche Vergleichung dieser Knochen, welche Malville von S. 113-122 mit ihnen angestellt hat. Hamel macht besonders (S. 94) auf den Ort aufmerksam, wo Leguat seine Niederlassung hatte, und fordert auf, dort nach den nicht verzehrten Knochen der damals von ihm und seinen Gefährten verspeisten Vögel genaue Nachforschungen anzustellen.

Endlich die Dronte von Bourbon ist bloss aus beiläufigen Angaben älterer Reisender bekannt und ermangelt noch aller brauchbaren Thatsachen, welche ihre vormalige Existenz begründen könnten. Das, was Capt. Castleton (1613), Bontekoe (1618), Carré (1668), Sieur (1669) als Augenzeugen von einem schwerfälligen Vogel mit kleinen zum Fliegen untauglichen Flügeln berichten, lässt sich sehr gut auf Pinguine beziehen, die sie am Ufer trafen. Spätere authentische Angaben fehlen und es sind lediglich Auszüge aus älteren Acten, auf welche man sich beruft. Strickland hat dieselben S. 57-62 zusammengestellt und sich für die Existenz eines dronten oder straussartigen Vogels auch auf Bourbon entschieden. Er findet in der vormaligen Anwesenheit riesenmässiger Vögel auf Neu-Seeland, die Owen unter den Namen Dinornis und Palapteryx bekannt gemacht hat, einen Beweis für seine Meinung und empfiehlt die genaue Durchforschung der Insel nach deren Knochen allen spateren Reisenden und ihren Bewohnern.

Gebauersche Buchdruckerei.

Burmeister.

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ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

Monat Februar.

1849.

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(Beschluss von Nr. 35.)

Durch einen Befehl des Königs Karl III. von

Spanien wurden diese Tänze aufgehoben, aber demungeachtet fuhr man zu Sevilla damit fort, was der Vf., der denselben einen hohen Werth beilegt, nicht missbilligt.

Die Tanzprocession zu Echternach, zu welcher er sich nunmehr wendet, kennt er aus eigner Ansicht, (er wohnte ihr im J. 1846 bei,) und glaubt, sich deswegen berufen, darüber herrschende, vermeintlich falsche Vorstellungen zu berichtigen, und diesen Gebrauch gegen die Anfechtungen seiner Widersacher in Schutz zu nehmen, wenn er S. 16 äussert:,, nonnihil me collaturum existimavi ad religionis veritatisque jura vindicanda, si rem hactenus intricatam fere magis, quam dilucidatam accuratius, quam factum ab aliis, exponam". Dass ihm dieses Vorhaben glücklich gelungen sey, müssen wir in Abrede stellen. Wir übergehen die S. 17 beginnende ausführliche Beschreibung dieses Aufzugs, da sie entweder grösstentheils Bekanntes wiederholt oder in andern Werken darüber vorkommende Irrthümer nachweist, und sich besonders darin gefällt, die Ordnungsliebe und Frömmigkeit der Tanzenden anzupreisen, und mit den lebhaftesten Farben auszumalen. S. 22-24 wird die auffallend grosse Zahl der seit dem Jahre 1802 dabei gegenwärtigen Personen, nach den, aber nicht in ununterbrochener Reihe vorhandenen Aufzeichnungen, angegeben und S. 24-26 ein Blick auf sonst zu Echternach, Prüm u. s. w. gebräuchliche Wallfahrten ähnlicher Art geworfen, von denen es heisst: Meminisse oportet duarum aliarum penitus antiquatarum (!) Epternacensium supplicantium (supplicationum?) quae stantium et repentium dicebantur etc." Nach Verwerfung der Meinung Bertholets und Dr. Mich. Müllers (in der ersten Aus

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Halle, in der Expedition der Allg. Lit. Zeitung.

gabe seiner Abhandlung: de origine peregrinationis, saltatoriae, vulgo der sogenannten springenden Heiligen. 1803) legt er das offene Bekenntniss ab, dass die bisherigen Untersuchungen über den Ursprung dieser Sitte kein sicheres und unumstössliches Ergebniss liefern, sondern dass man sich in Ansehung desselben nur mit wahrscheinlichen Vermuthungen begnügen müsse. Entweder sey sie bald nach des heiligen Wunderthäters Willibrords, Bischofs zu Utrecht, Tode, oder bei Einweihung der Kirche, worin dessen Gebeine im Jahr 1631 bestattet wurden, welche Feierlichkeit eine grosse Volksmenge herbeizog, die ihre Verehrung gegen den frommen und berühmten Mann wohl auch durch festliche Tänze kund gethan habe, entstanden, womit die Zeugnisse der Biographien desselben, Alcuin's und Thiofrids, wenigstens nicht im Widerspruche stehen. Auch in der Folge war das Grab des Bischofs ununterbrochen und häufig von Andächtigen besucht.

Wann und aus welcher Ursache aber die Springprocession selbst aufgekommen sey, lassen die Schriftsteller gleichfalls unentschieden. Bertholet (s. Histoire de Luxembourg T. II. p. 177) glaubt, dass man sie schon zur Zeit Willibrords zu Abwendung einer unter dem Vieh herrschenden Seuche veranstaltet habe. Mehrere erklären sich für das hohe Alterthum dieses Gebrauchs, Andere leiten denselben von einer besondern Krankheit her, an welcher im J. 1374 viele Bewohner Belgiens und Deutschlands litten, der sogenannten Tanzwuth (dem Johannis- oder Veitstanze), gegen die man sich durch Wallfahrten an gewisse, im Geruche der Heiligkeit stehende Orte schützen zu können wähnte. Unter dem Vorwande, mit diesem Uebel behaftet zu seyn, benutzte man dasselbe zu Betrügereien, suchte dadurch Geld zu erbetteln, um desto ungehinderter Ausschweifungen zu begehen. Dem Dr. Müller kommt es glaublich vor, dass man durch Anrufung der Hülfe des heiligen Vitus (welchem Ch. F. Paullini, neben der Abhandlung in seinen Dissertat histor., noch eine ehemals in der

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tigung dieser Procession, da bei derselben alles mit frommem Sinne und religiösen Anstande vollbracht werde. Der Missbrauch hebe den rechten Gebrauch nicht auf, was auch von den Wallfahrten im Allgemeinen gelte, die er S. 38 eifrig in Schutz nimmt.

Uffenbachischen Bibliothek im Manuscript befindliche Disquisit. de advocatia s. custodia Lipsanorum S. Viti variis antiquitatibus et memorabilibus conspersa gewidmet hat), z. B. bei Augsburg, des h. Johannes bei Kilburg, und des h. Willibrords zu Echternach, so wie anderer Heiligen und durch einen, ihnen zu Ehren veranstalteten freiwilligen und frommen Tanz die Ansteckung von jener Krankheit zu verhüten suchte. Man ahmte dabei, obgleich im gesunden Zustande, die zitternde Bewegung der Kranken nach. Auch D. E. K. Wicke (in dem Versuche einer Monographie des grossen Veitstanzes. Leipzig, bei Brockhaus, 1844) zeigt an der Hand der Geschichte, wie sich ursprünglich aus den volksthümlichen Johannestänzen bei Gelegen

heit der herrschenden Pest des Mittelalters eine epidemisch-psychische Krankheit entwickelt, und wie bei deren Zurücktreten dann von den Pathologen der Begriff des Veitstanzes immer mehr erweitert wurde, so dass man Krampfkrankheiten, von der verschiedensten Art dahin rechnete. S.54 werden die Zeitbücher angeführt, worin die Krankheit v. J. 1374 beschrieben ist, worunter wir etliche uns früher unbekannte angetroffen haben. An

dere zu allseitiger Beurtheilung dieses Gegenstan

des unentbehrliche Schriften sind in Arnstadts Vor

zeit und Gegenwart, 1. Heft. S. 59-61. Anm. 69-74 (70-75) angeführt, denen wir jetzt noch hinzusetzen: Nicolai de Sygken Chronicon Thuring. fol. 194 a. der Originalhandschrift im Grossherz. Staatsarchive zu Weimar, die in Gruneri Nosologia historica (Jenae 1795) p. 17. 85 sq. 110 sq. gesammelten Stellen, Konrad Stolle's Thüringische und Erfurtische Chronik fol. CLII. CCXII. a. der Urschrift, welche Kasp. Sagittarius besass und von neueren Werken: Die Geheimnisse des christlichen Alterthums von G. Fr. Daumer (Hamburg 1847. 8.) S. 162-176. 229-241. 242-278. 2. Bd. S. 5—7. 15 ff. 101–107. 146 ff. 159-258. H. Haesers histor. pathologische Untersuchungen. 1. Th. S. 145 ff. Hecker über Sympathie. Berlin, bei Th. Enslin, 1846.

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S. 35 f. zählt der Vf. Beispiele göttlicher Strafen auf, welche die Verächter des Tanzes zu Echternach, die seinem Verdienste bei Gott misstrauten, im Jahre 1642 und erst vor kurzem durch plötzliches Erkranken ihres Viehes getroffen haben sollen, und hegt nicht den geringsten Zweifel an der Glaubwürdigkeit solcher fabelhaften Erzählungen. Zuletzt spricht er noch einige Worte zur Rechtfer

Den Geist, der in der ganzen kleinen Schrift weht, erkennt man am deutlichsten aus der Stelle: ,, Ac Romani Pontifices sacras peregrinationes tanti faciunt, ut quibuslibet, episcopis, primatibus et patriarchis dispensandi in quarundam peregrinationum votis denegent potestatem. Quid quod Deus ipse haud raro editis miraculis, ceu omnipotentiae suae sigillo ejusmodi peregrinationum exercitia consignare et comprobare videatur- und aus dem missbilligenden Urtheile, welches S. 39 ff. über die Unterdrükkung dieses Aufzugs durch den Erzbischof Clemens Wenceslaus von Trier im J. 1777 gefällt wird. Sowohl diesem nebst seinem Suffragan, J. N. von Hontheim, als auch Kaiser Joseph II., der alle dergleichen Festlichkeiten verbot, widerfährt heftiger und ungerechter Tadel.

Am leidenschaftlichsten

sind die gegen von Hontheim gerichteten Schmähungen: Infelici celebritate in ecclesiae factis gaudet (!) ille auctor pestilentis monstrosique libri, quem Justinus Febronius inscripsit (1) et qui

a Clemente XIII. in indicem librorum prohibitorum relatus est. Haud mirum est, hominem rerum novarum cupidum, qui per summum nefas subversam volebat totius ecclesiasticae gubernationis oeconomiam, suo consilio et opera novitatem invexisse in rem e natura sua indifferentem, sed antiquitate sua spectabilem, et fovendae pietati non inutilem.

Dass man in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts über diesen Punkt viel aufgeklärter dachte, beweist folgende Erzählung in van der Maelen Dictionnaire géographique du Luxembourg (Bruxelles 1838. 8.) p. 45. — ,,Dans son voyage en Hongrie, 1768, l'abbé de Feller, rencontra un père supérieur de Rosnau, qui ne voulait pas croire à la procession d'Echternach: Le général Andrassy, dit-il, en appela à mon témoignage pour convaincre le P. supérieur de l'existence bien réelle de la fameuse procession d'Echternach que ce Père n'avait jamais voulu croire. Il est vrai que c'est chose presque incroyable et peu conciliable avec la majesté du christianisme. Elle peut figurer avec le festum asinorum. Itineraire Vol. I. p. 245. Dans son dictionnaire géographique (au mot Echternach)

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de Feller s'exprime moins ouvertement; toutefois il ne blame pas la suppression tentée par Joseph 11." Zu den bisher versuchten Erklärungen der Entstehung dieses Gebrauchs fügen wir eine neue, zu der uns die Beschreibung eines in Lüttich von den Einwohnern des Ortes Verviers alljährlich aufgeführten Tanzes (s. S. 10) Anlass giebt, wodurch freilich der Schimmer der Heiligkeit, womit der Vf. die Echternacher Procession zu umkleiden sich bemüht, völlig verschwindet. Sie lautet also: Tandem hic adjici et ea suppressa tripudia possent, quae solebant Leodii per tria ferme saecula ad annum usque 1794 a Vervictensibus agi tum in pluribus civitatis locis cum (!) in ipsa S. Lamberti ecclesia, feria IV. post Pentecosten. Ast perridiculus ineptusque iste lusus eo fine institutus, ut Vervictenses Leodiensium vectigalibus eximerentur, non est, quod ejus ampliorem faciam mentionem. Si quis illam (?) nosse voluerit, adeat Tentamen historicum quod de pristina Leodiensi S. Lamberti ecclesia anno 1846, gallice edidit praenobilis Baro Xaverius van de Steen de Ichay, qui fuse illic ea de re tractat p. 36 et seqq.”

cum

Auch räumt der Vf. S. 8. ein:,,saltationes non raro mere profanas fuisse, quamvis a populo peragerentur occasione ecclesiasticae solemnitatis vel in ipsis etiam coemeteriis", und man sieht keinen hinlänglichen Grund, warum gerade die Springprocession zu Echternach von dieser Gattung ausgeschlossen und ihr der Stempel besonderer Heiligkeit aufgedrückt werden sollte.

Es war eine dem deutschen Alterthum eigene Sitte, die Entrichtung der Zinsen und Abgaben zu mildern und durch kleine Gegengefälligkeiten zu vergüten. Zuweilen wurden die Zinsleute und Fröhner dafür durch Musik und Tanz erheitert. Dies scheint nicht selten in verschiedenen Gegenden Deutschlands vorgekommen zu seyn. Zur Bestätigung dieser Behauptung erinnern wir vornehmlich an folgende Beispiele dieser Gewohnheit, welche leicht vermehrt werden könnten:

1) an den Frohntanz, in der Pflege Langenberg im Geraischen, welchen die Bauern von mehr als acht Dörfern, wozu auch noch Angehörige des Amtes Eisenberg kommen, am dritten Pfingstfeiertage aufführten. Sie waren bei Strafe eines neuen Schocks verpflichtet, Paar und Paar ungebeten, bei der eingehegten Linde sich zu versammeln, der hier sitzenden Herrschaft ihre Namen anzugeben

sen.

und hierauf zu tanzen, indem der Landknecht den Tanz anfängt. Auf Kosten des Gutsbesitzers werden Kuchen zu dem Werthe von drei Gulden vertheilt. Bier und Musik besorgen die Tänzer für ihr eigenes Geld. Der Tanz dauert so lange, als Bier vorhanden ist (bis der Zapfen fliegt). Wer nicht fröhnt beim Tanz, wird vom Landknecht gepfändet und muss sich um einen Ortsgulden löSeit den ältesten Zeiten, bis zum Jahr 1656, veranstaltete man diese Belustigung am zweiten, hierauf am dritten und endlich am vierten Pfingsttage. Berühmte Alterthumsforscher erkennen darin eine jährliche Erneuerung der Unterthansrolle und im Tanzen selbst ein symbolisches Bekenntniss der Gerichtsobrigkeit, womit sie das Knien im Weisthume Krainfeld in Hessen vergleichen. S. Ch. G. Haltaus Glossar. german. med. aevi. (Lips. 1758 fol.) p. 542. De Westphalen monum. ined. T. IV. praefat. p. 51. 63. K. H. Lang Entwickelung der deutschen Steuerverfassung (Berlin und Stettin 1793 8.) S. 69 f. Limmers voigtländ. Gesch. S. 1225 ff. — Mittheilungen der alterthumsforschenden Gesellschaft zu Altenburg. Bericht I. u. II. S. 29-37. 2. Jahrg. Heft III. S. 207. vergl. S. 299.

Hieher scheint auch 2) zu gehören: der Schäfertanz in Stadtilm am Margarethentage oder Margarethenablass (sogenannte Kirschjahrmarkte). Er wurde wegen eines dabei vorgefallenen Mordes von der Obrigkeit eine Zeitlang eingestellt. S. F. A. Reimanns deutsche Volksfeste im 19. Jahrhundert. (Weimar 1839. 8.) S. 310-321..477. N. 28.- Thüringen und der Harz. 8. Bd. S. 313-315.

3) Der Milchtanz zu Kleingeschwende im F. Schwarzburg - Rudolstädtischen Amte Leutenberg. S. Reimann a. a. O. S. 161 164. Thuringia etc. 1843 N. 4. S. 60 -62.

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4) Der Holzäpfeltanz zu Dossenheim 11/2 Stunde von Heidelberg, eine Volkslustbarkeit am Sonntage nach Mariä Himmelfahrt, welche ebenfalls dem Lehnswesen ihren Ursprung zu verdanken scheint. S. Reimann a. a. O. S. 167–169. und K. Č. von Leonhard Fremdenbuch für Heidelberg und die Umgegend (Heidelberg 1834. 8.) S. 202 f.

5) Das Volksfest zu Questenberg im Stolbergischen am dritten Pfingsttage. S. Reimann a. a. O. S. 245 ff.

6) Wenn Leuckfeld in seiner handschriftlichen (unbeendeten) Thüringischen Chronik C. VII (in der Wolfenbüttelschen Bibliothek N. 30. 1. Mst. extra

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