Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

man nicht mit Gewissheit, man weiss nur, dass es 1651 von John Savery, dem Neffen Rolands, gemalt ist; aber das Bild im Brittischen Museum besass vormals G. Edwards, und wurde nach dessen bestimmter Angabe von einer lebenden Dronte entnommen. Leider ist weder der Künstler, noch das Jahr seiner Anfertigung bekannt; man vermuthet jedoch einen Savery darin. Alle diese Uebereinstimmungen haben uns das äussere Ansehn des Vogels gut aufbewahrt und namentlich ist der Mangel des Flugvermögens aus der Kleinheit der Flügel und dem plumpen Körperbau auch ohne directe Angaben zu entnehmen. Diesem Mangel verdankt der Vogel seinen schnellen Untergang. Schon 1638, wo Franz Cauche, ein Franzose, Mauritius besuchte und in seinem 1651 gedruckten Reiseberichte die Dronte kenntlich beschreibt *), war der Vogel eine gesuchte Rarität, und als Franz Leguat von 1693-96 auf Mauritius sich aufhielt, scheint er schon gänzlich vertilgt gewesen zu seyn, da dieser aufmerksame Naturbeobachter die Dronte gar nicht erwähnt. Die Zeit seines Unterganges mag hiernach in die zweite Hälfte des siebzehnten Jahrhunderts fallen, gleichwie der Zeitpunkt seiner Entdeckung in dieselbe Periode des sechszehnten fällt; und so ist denn dieser merkwürdige Vogel den Europäischen Nachforschungen kaum 100 Jahre direct zugänglich gewesen.

Wir haben damit einen kurzen Abriss seiner äusseren Geschichte gegeben und wenden uns demnächst zu seiner zoologischen Eigenthümlichkeit, so weit sie aus den noch vorhandenen Resten ermittelt werden kann. Es liegen dazu vor 2 Schädel, der eine in Oxford mit der äusseren Bedeckung, der andere in Kopenhagen, und 2 Beine, das eine ebenfalls zu Oxford, das andere im Brittischen Mus. aufbewahrt. Ref. hat die Englischen Präparate selbst genau untersucht und spricht daher als Augenzeuge.

Der Oxforder Schädel war damals (1841) noch nicht skelettirt, sondern ganz von der trocknen Haut bedeckt, wie ihn Strickland und Melville Taf. V. Fig. 1. abbilden; er zeigt ausser der plumpen Gesammtform des Schnabels eine starke bis zum Scheitelrande und der Ohröffnung ausgedehnte Wachshaut, in welcher unmittelbar am Schnabelrande vorn neben der kuppigen, von Horn beklei

1

deten (das aber grösstentheils verloren gegangen ist) Spitze die fast senkrecht spaltenförmigen Nasenlöchern sich befinden. Oberkopf, Nacken, Kehle und Backen sind ziemlich dicht mit Federschäften, den Resten vormaliger Federn, gleichmässig bekleidet. Es ist nicht zu leugnen, dass sich die meisten dieser Charaktere mit dem Typus der Casuare in Harmonie bringen lassen; freilich nicht der ungemein dicke hoche Schnabel und die hakig herabgezogene Spitze der Kuppe, welche Blainville'n sogar verleitete, die Dronte zu den Geyern zu stellen. Allein nichts desto weniger war hier bei den Casuaren der nächste Anknüpfungspunkt, wenn man den vierzehigen Fuss als Familieneigenthümlichkeit festhielt und die Dronte mit dem Kiwi (Apteryx australis) in eine Familie der Currentes tetradactylae zusammenzog. Denn nur die langgezogene schnepfenförmige Gestalt des Schnabels von Apteryx schien abzuweichen, sein Grundtypus und namentlich die sonderbare Lage des Nasenlochs, mit dem der Dronte zu harmoniren. Allein seitdem das Knochengerüst des Schädels der Dronte bekannt geworden ist, hat die Beziehung derselben zu den Currentes eine wesentliche Stütze verloren und eine andere Anschauungsweise des merkwürdigen Vogels eröffnet. Sehen wir nämlich von der Gesammtform des Schädels ab, die eben so eigenthümlich ist, wie die ganze Gestalt der Dronte, so finden sich an ihm Eigenschaften, die keine näheren Beziehungen zu den Casuaren herausstellen, sondern im Gegentheil denselben widersprechen. Bekanntlich haben die Casuaren, wie alle Aves currentes, eine sehr eigenthümlich gebildete Schädelbasis, deren Besonderheit vorzüglich in dem Verhältniss der Flügelbeine zum Körper des Keilbeins und demnächst in ihrer Beziehung zum Pflugscharbeine sich ausspricht. Was letzteres betrifft, so ist es seine tiefe, gegen die Mundhöhle herabgerückte Lage und der Antheil, welchen es an der Bildung des harten Gaumens nimmt, der es auszeichnet. Bei den Straussen liegt der Pflugschar mehr nach vorn, ist kreuzförmig gestaltet und verbindet sich durch seine kürzeren Seitenäste mit den Gaumenbeinen; bei den Casuaren ist der Pflugschar gabelförmig, mehr nach hinten gerückt und vermittelst seiner divergirenden Schenkel mit den Flügel

[graphic]

*) Hamel hat nachgewiesen, dass der Name Oiseaux de Nazare, welchen die Dronte hier führt, aus einem Schreibfehler statt Oiseaux de nausée entstand, und der darauf gegründete Nazarvogel (Didus nazarenus) also nie in Wirklichkeit

A

[graphic]

beinen, aber nicht mit den Gaumenbeinen, durch Nähte verbunden; und auf dieselbe, also nicht 'gelenkige, Weise stehen auch Gaumen- und Flügelbeine mit einander im Zusammenhange. Am Körper des Keilbeins fällt dagegen die Art auf, wie das sogenannte dritte innere Gelenk der Flügelbeine mit der Basis des Keilbeines zusammentrifft, denn dieses liegt ganz hinten, unmittelbar neben dem Gelenke mit dem Quadratknochen, und wird durch einen dem Flügelbeine zugeschickten starken Fortsatz des Keilbeinkörpers gebildet. Ein solcher Fortsatz, welcher dem Keilbeinkörper die Form eines Kreuzes giebt, fehlt allen anderen Vögeln, ist aber auch bei Apteryx (nach Köstlin, Schädellehre S. 185) vorhanden. Wäre nun Didus mit den Currentes verwandt, so würde sich offenbar cine Analogie dieser Anordnung auch bei ihm finden, allein von allen Dem ist gar nichts vorhanden; das Flügelbein bildet, wie gewöhnlich, einen kurzen griffelförmigen Knochen, welcher vorn zugleich an das Keilbein und Gaumenbein, hinten an das Quadratbein gelenkt, von einer dritten Gelenkverbindung aber keine Spur zeigt; und das Gaumenbein selbst hat die gewöhnliche schmale Form und legt sich von unten her glatt, wie gewöhnlich, an den Oberkieferknochen, nicht seitwärts mit seinem äusseren Rande, welchen es bei den Laufvögeln allein dem Oberkiefer zuwendet. Endlich das Pflugscharbein steckt mehr in der Tiefe, heftet sich blos an die Keilbeinspitze und steht weder mit dem Gaumenbeine, noch mit den Flügelbeinen in irgend einer directen Verbindung, vielmehr stossen beide Gaumenbeine unter ihm ziemlich nahe an einander und begrenzen die grosse, aber schmale, einfache Choanenöffnung nach hinten auch in der Mitte, beinahe so wie bei den Papageien. Endlich ist der Jochbogenknochen viel länger, stärker und kräftiger als bei den Casuaren, auch nicht auf die hier übliche Art, d. h. in einer langen Naht, mit dem Oberkiefer verbunden; und das auffallend grosse, mit einem Superciliar fortsatze und Jochbogenaste versehene Thränenbein ebenderselben Vögel hat bei der Dronte einen viel kleineren Umfang, überhaupt gar keine freien Fortsätze, weder nach aussen über dem Augenhöhlenrande, noch nach unten. Dergleichen Fortsätze kommen allen straussartigen Vögeln zu, namentlich ein beträchtlicher processus superciliaris am Thränenbein oder vordern Stirnbein, der bei dem ächten Strauss sogar einen besonderen Superciliarknochen trägt, mittelst welches

das vordere Stirnbein mit dem Hauptstirnbein nach hinten wieder zusammentrifft und ein grosses ovales foramen superciliare umschreibt. Sehr beträchtlich ist auch dieser Fortsatz beim Casuar Neuhollands; am kürzesten, obgleich dicker, beim Indischen Casuar. Dagegen zeigt der absteigende Ast des Thränen oder vordern Stirnbeins bei allen dreien eine ziemlich gleiche Grösse und eine starke Erweiterung am untern Ende nach innen, welche zumal beim Indischen Casuar sehr beträchtlich ist und den canalis lacrymalis umfasst. Die Dronte hat dagegen gar keinen processus superciliuris am Thränenbein, sondern letzteres nimmt mit dem Orbitalrande des Stirnbeines einen gleichen Verlauf, ohne sich von demselben anders, als durch eine etwas stärkere Krümmung zu unterscheiden. Sein oberer wagerechter Theil ist demnach klein und schwach. Der absteigende Ast geht von einem schwachen Höcker aus, der das vorderste Ende des Orbitalrandes bezeichnet, und bildet eine ziemlich dicke, nach vorn abgerundete, nach hinten allmälig in die Augenhöhle verlaufende Wölbung, welche neben dem Jochbeine herabhängt und dasselbe fast berührt. Diese Anordnung des vorderen Augenhöhlengerüstes findet nun unter den Vögeln keine nähere Verwandtschaft, als bei der Familie der Tauben, auf welche demnach zunächst unsere Aufmerksamkeit bei der Vergleichung zu richten wäre. Allerdings mag es unsern Lesern überraschend klingen, einen so schwerfälligen, plumpen, ja sogar des Flugvermögens beraubten Vogel, wie die Dronte, mit den behenden, schnell wenn auch mit Anstrengung fliegenden und munteren Tauben in Beziehung gebracht zu sehen; allein das kann einem Naturforscher nicht auffallen; die Natur ist oft höchst sonderbar bei der Wahl ihrer Verwandtschaften, und hat namentlich bei den Vögeln es sich mehrmals zur Aufgabe gemacht, heterogene Formen durch wirkliche Affinität aneinander zu knüpfen. Wer weiss, dass der Sekretär (Gypogeranus serpentarius) mit den Adlern nahe verwandt ist, dass der Zaunkönig (Troglodytes) und der Leierschwanz (Menura superba) eine zoologisch höchst nahe Berührung haben, während Eichelhäher (Corv. glandarius) und Mandelkrähe (Coracias garrula) in entschieden fernerer Beziehung zu einander stehen; dem wird es schwerlich auffallen dürfen, dass die plumpe Dronte und die schnelle Taube im Systeme zunächst neben einander gestellt werden müssen. Die Osteologie liefert die entscheidendsten That

[ocr errors]

3) Der Jochbogen hat, abgesehen von seiner grösseren Stärke, völlig die Gestalt wie bei den Tauben; namentlich auch die leichte Erweiterung und Biegung gegen die Mitte zu, welche die Tauben zeigen. 4) Die Gaumenbeine sind ganz denen der Tauben ähnlich. Sie legen sich vorn von unten her auf den Oberkieferknochen, verjüngen sich darauf etwas nach hinten zu, bilden demnächst einen besonderen abwärts kammartig aufsteigenden inneren Rand, welcher nur bei den Tauben mehr in einen selbstständigen Fortsatz nach vorn ausläuft, und stossen darauf, sich stark zusammenziehend, mit einem kurzen, stempelförmigen Stiel gelenkig an das Flügelbein. Dieser Stiel ist zwar etwas kräftiger und relativ länger als der der Tauben, sonst aber ihm ganz ähnlich. Nur im Bereich desselben treffen beide Gaumenbeine auf einander. 5) Die Flügelbeine gleichen denen der Tauben fast vollständig. Sie sind im Ganzen etwas schlanker, weil die mittlere Erweiterung mit dem dritten Gelenk ihnen abgeht, welche den typischen Tauben zukommt. Es fehlt dagegen diese Erweiterung, und mit ihr das Gelenk, schon bei Columba (Lophyrus) coronata und noch mehr bei Gnathodon oder Didunculus strigirostris, deren Flügelbeine nur um ein Weniges relativ dicker sind, als die von Didus.

sachen für diese Ansicht. Sieht man zuvörderst vom Gesammtumrisse ab, so ist der Schnabel von Didus allerdings nach dem Typus des Taubenschnabels gebaut. Wir rechnen zu diesen typischen Uebereinstimmungen: 1) die schmale cylindrische, Form des processus nasalis des Zwischenkiefers, welcher an seinem vorderen Ursprunge gleich anfangs sehr hoch entspringt, dadurch die vordere Schnabelkuppe bedingt und, indem er wagerecht fortgeht, die überall fast gleiche Höhe des Schnabels verursacht. 2) Die dadurch und durch die neben dem proc. nasalis gelegenen Nasenbeine begrenzten Nasenlöcher erhalten auch seitwärts und nach aussen zu einen völligen Abschluss durch die Verbindung des äusseren Schenkels der Nasenbeine mit dem Oberkieferknochen. Diese Verbindung geht den straussartigen Vögeln ab, ihre Nasenbeine haben einen relativ viel kürzeren äusseren Ast und an den legt sich allein das Thränen oder vordere Stirnbein, dessen absteigender Ast den Oberkieferknochen auch noch nicht berührt. Dagegen ist die Verbindung der Nasenbeine mit dem Oberkiefer bei den Tauben eine sehr innige, und das Thränenbein bleibt von beiden getrennt, vom Nasenbein zumal durch eine weite Oeffnung, welche neben dem äussern Schenkel jedes Nasenbeins sich ausbreitet und für die Berührung desselben mit dem Thränenbein nur die oberste Grenze beider Knochen frei lässt. Grade ebenso ist es bei Didus, obgleich die Oeffnung zwischen Nasen- und Thränenbein etwas enger ist und grossentheils, besonders nach oben hin, nur als schmale Spalte auftritt, wie es bei der Grösse des Schnabels, der grösseren Breite der Nasenbeine und der dicken gewölbten Form des Thränenbeines nicht anders seyn konnte. Ganz besonders wichtig ist dabei die Anschwellung des untern Endes der Nasenbeine und seine Verbindung sowohl mit dem Oberkiefer als auch mit dem Zwischenkiefer, vollkommen wie bei den Tauben. Mit dem kleinen, flachen, ganz von der oberen Seite des Schnabels nach unten und innen gedrängten Oberkiefer der Currentes hat vollends der dicke, kräftige, die ganze Seitenfläche des Schnabels einnehmende, aus Nasenbeinen, Oberkiefer und Zwischen kiefer gebildete Apparat von Didus gar keine Aehnlichkeit. Wohl aber harmonirt er, wenn wir von seiner Grösse und Stärke absehen, in allen diesen Beziehungen der theilnehmenden Knochen mit dem Typus der Tauben.

[graphic]

Uebersehen wir, nach so vielen nahen Berührungspunkten, indessen auch die Unähnlichkeiten nicht; obgleich dieselben viel geringer an Werth sind. Sie liegen: 1) In den relativ anderen Verhältnissen der Schädelkapsel, welche bei den Tauben stets eine mehr längliche Form hat, dagegen bei Didus relativ viel kürzer und viel breiter ist. Das mag indess von der enormen Grösse des Schnabels herrühren, der an sich schon lang die Befestigung an einem länglichen Schädel viel weniger erlaubte, als an einem kurzen, gedrungenen. Inzwischen sind aber auch seine relativen Dimensionen andere. Bei Didus ist die Augenhöhle kleiner, die Stirn deshalb gewölbter und der Scheitel breiter, als bei den Tauben. Daher rührt es, dass der Orbitalrand tiefer steht und einen viel geraderen Rand gegen den Scheitel hat, als bei Columba. Namentlich erscheint aber das Hinterhaupt viel kürzer und breiter, als bei den Tauben, und diese enorme Erweiterung desselben mahnt allerdings sehr augenfällig an den Typus der Raubvögel, mit denen sonst Didus im Schädelbau nichts gemein hat. (Der Beschluss folgt.)

[graphic]

ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

[ocr errors]
[blocks in formation]

Zur christlichen Alterthumswissenschaft. De saltatoria, quae Epternaci quotannis celebratur, supplicatione. Cum praeviis in choreas sacras animadversionibus. Tractatum historicum edidit Anton. Joh. Binterim, SS. Theolog. Doctor, Parochus in Bilk. et suburbis Dusseldorpiensi etc. etc. gr. 8 VIII u. 45 S. Düsseldorf, Schaub'sche Buchhandlung. (3 Thlr.)

n dieser, dem Bischof p. p. Joh. Theod. Laurent, apostolischen Vikar im Herzogthume Luxemburg, gewidmeten kleinen Schrift wird zuerst (S. 3 ff.) von den Festtänzen im Allgemeinen gehandelt, und behauptet, dass die bei den Heiden gewöhnlichen durch die Christen wegen des zu befürchtenden Missbrauchs abgeschafft worden wären, und dass, wenn sie irgendwo mit Genehmigung der Kirche fortgedauert hätten, man dies für ein Merkmal der unter dem Volke herrschenden Reinheit der Sitten anschen müsse. Solche Tänze, sagt der Vf., kommen nur selten nach Einführung der wahren Religion

vor.

Zwar finden sich im Judenthume Beispiele des religiösen Tanzes, der aber nicht durch ausdrückliche Gesetze geboten, sondern nur von Privatpersonen freiwillig und bei ausserordentlichen Gelegenheiten angestellt wurde. Die Schriftsteller, welche vorgeben, dass der Tanz einen wichtigen Theil des jüdischen und christlichen Gottesdienstes ausgemacht habe, werden streng getadelt. Besonders cifert Hr. B. gegen die Encyklopedia (sic!) methodica (vermuthlich die französische Encyklopädie von Diderot, d'Alembert u. s. w.), welche S. 5. infume opus, und S. 35. irreligiosa genannt wird und wovon es ebendaselbst heist: fucessat infidus Encyclopedista cum insulsa sua interpretatione! Auch die Meinung des berühmten Joh. David Michaelis, dass Moses den Tanz bei den grösseren Festen der Hebräer nicht nur erlaubt, sondern sogar befohlen habe, sucht er zu widerlegen, und bezieht die Stellen, welche davon im alten Testament vorkommen, nicht auf den ganzen Priesterstand, sondern nur auf einzelne Personen. Hätte er den Artikel der Biblischen Encyklopädie

[ocr errors]

Halle, in der Expedition der Allg. Lit. Zeitung.

(4. Theil. S. 283), worin heilige Tänze, bei denen man Loblieder unter Instrumentalbegleitung zu singen pflegte, nach unverwerflichen Zeugnissen, für ein

uraltes Stück der Festfeier auch unter den Hebräern J. S. Renzens (de saltationibus veterum religiosis. erklärt werden, so wie die gelehrten Abhandlungen Lipsiae 1738) und E. J. Danov's (de choreis veterum Hebraeorum. Gripiswald. 1766) zu Rathe gezogen und die Sache mit Benutzung dieser Vorgänger einer unbefangenen Prüfung unterworfen, so würde sein Urtheil weniger absprechend lauten.

Eben so selten und ungewöhnlich soll der religiöse Tanz in den ersten Jahrhunderten des Christenthums gewesen seyn. Denn er werde unter Anderm in den zu diesem Zwecke auf das sorgfältigste durchgesehenen Registern der bis jezt erschienenen 54 Bände der Acta sanctorum mit keinem Worte gedacht, und aus dem in diesem und ähnlichen Werken darüber beobachteten Stillschweigen könne man mit Recht schliessen, dass er nicht wesentlich zu dem christlichen Gottesdienste gehört habe. Der Vf. fährt dabei fort, gegen die ihm in jeder Rücksicht anstössige und verhasste französische Encyklopädie zu Felde zu ziehen und sie mit von Bergier (im Diction. theolog.) erborgten Waffen zu bekämpfen. Er leugnet die Anwendbarkeit der von seinem Gegner angeführten Beispiele auf heilige Tänze und lässt sie nur zufällig bei festlichen Gelegenheiten von dem Volke veranstalten, und lediglich als profane Gewohnheiten gelten, so dass sie an sich selbst mit der Religion und deren Ausübung nichts zu schaffen hätten.

Doch mangelt es zur Bestreitung dieser auf unsicheren Voraussetzungen beruhenden Meinung nicht an hinlänglichen Gründen, die wir zum Theil aus einer zwar längst vergessenen, aber nichts desto weniger alle Aufmerksamkeit verdienenden Abhandlung M. Christian Heinrich Brümel's, Pfarrers zu Marlishausen, entlehnen, die unter dem Titel: Festtänze der ersten Christen und darauf erfolgte alte und neue Missbräuche bei den Johannis-, Veits-, Elisabeths Tänzen, auch schändlichen Greuel der heutigen Tänze auf die Sonn- und Festtage

im

J. 1701 zu Jena in 4. gedruckt ist, und aus 65 Seiten besteht. Nach der gewiss empfehlenswerthen Ansicht dieses auf dem Gebiete des christlichen Alterthums ganz heimischen Forschers reizten die bei den Heiden üblichen Festtänze die ersten Christen zur Nachahmung derselben bei der äussern Gottesverehrung, die man überhaupt den Neubekehrten zu gefallen, da wo es unbeschadet der reinen Lehre geschehen konnte, der Form und dem Glanze des Heidenthums zu nähern und anzupassen suchte. An die Stelle der vielen Götterfeste der letzten Religion traten daher die Gedächtnisstage der Märtyrer, womit man anständige und erlaubte Vergnügungen verband. Gregorius Thaumaturgus soll die Spiele und Tänze zur Ehre der Märtyrer eingerichtet haben, und Gregorius von Nazianz redet von den Tänzen, die an den Gedächtnisstagen derselben gehalten wurden. Sie mögen vorzüglich zu Ende des dritten und im vierten Jahrhundert, als die bisher so häufigen grausamen Verfolgungen nachgelassen hatten, aufgekommen seyn.

Die Anhänger des Götzendienstes waren von einem ungünstigen Vorurtheile gegen die Einfachheit des christlichen Cultus befangen. Man bestrebte sich deswegen, ihm eine einladende, die Sinne blendende Aussenseite zu verleihen, in der Hoffnung, dadurch eine grössere Zahl von Bekennern zu gewinnen. Weil diese sich nur ungern von den früheren Gewohnheiten lossagten, so war man genöthigt, manche derselben, wenigstens in etwas veränderter Weise, beizubehalten. Zur Förderung dieser Absicht sollten auch die vormals abgöttischen, jetzt der Feier des Gedächtnisses der Märtyrer, wobei die Tugenden und Vorzüge dieser standhaften Glaubenshelden als Muster der Nacheiferung gepriesen wurden, gewidmeten Tänze benutzt werden. Ausserdem fanden sie bei ausserordentlichen Freuden- und Friedensfesten Statt, z. B. nach dem Siege Constantins über den Licinius und zu Antiochien bei Empfang der Nachricht von dem Untergang Julians des Abtrünnigen. Ob sie an hohen Festen allgemein oder nur unter den Christen Syriens eingeführt waren, lässt sich nicht mit. Zuverlässigkeit behaupten. Der Vf. der erwähnten Schrift vermuthet, dass der sowohl an Heiden als Christen ergangene Befehl der Kaiser, Theodosius des Grossen, und Jüngern, am Sonntage keine Schauspiele anzustellen oder zu besuchen, sich auch auf die Tänze erstreckt habe.

Uebrigens wurden solche andächtige Reigen vornehmlich in grossen Städten, wo Bischöfe ihren

Sitz hatten, von den Bewohnern derselben und den aus der Nachbarschaft herbeiströmenden Landleuten durch die Strassen aufgeführt. Dies geschah ferner bei den im freien Felde liegenden Gräbern der Märtyrer, wobei man ihre Bildnisse umhertrug und zu ihrem Lobe Lieder absang, dergleichen sich in den Werken des Prudentius finden.

Der niederen Geistlichkeit war nicht nur die förmliche Theilnahme an diesen Belustigungen, sondern auch das blosse Besuchen derselben, untersagt. Doch wachten die Bischöfe und die höheren Geistlichen darüber, dass sich dieselben in den Grenzen der Ordnung, des Anstandes und der Sittsamkeit bewegten, wenn sie auch nicht immer vermochten, den Missbräuchen zu steuern, die sich allmählig dazu gesellten: von denen wir nur den abgöttischcu Dienst der Märtyrer, die gleich den Diis minoribus verehrt wurden, Uebermaass im Essen und Trinken und nächtliches Schwärmen andeuten wollen. Ja man hielt sogar bei dieser Gelegenheit Märkte. Grund genug, dass die Päpste und Concilien die Fortdauer dieser Tänze unter Androhung harter Strafen verboten. Im vierzehnten Jahrhundert, in welchem die Unordnungen bei denselben den höchsten Gipfel erreicht zu haben scheinen, fasste Clemens V. dagegen einen nachdrücklichen Beschluss, indem er verordnet: Unde convenit, ut sacerdotes loci talia a septis Basilicarum, vel porticibus ipsarum vel etiam ab ipsis atriis vetare debeant ac arcere" etc. Schon daraus würde erhellen, dass man die Kirchen zu Tummelplätzen solcher rauschenden Vergnügungen herabgewürdigt hatte, wenn wir nicht noch andere schlagende Beweise dafür beibringen. könnten. So setzte der Bischof Eckhard von Merseburg im Jahre 1235 (II Kalend. Aug.) fest, dass künftig der Pfarrer zu Hohenlohe dem jedesmaligen Custos der Merseburgischen Domkirche sechs Mark zur Beleuchtung dieses Gotteshauses entrichten sollte, und fügte als Ursache dieser Anweisung hinzu: cum ex choreis et aliis ludis qui aliquociens in anno in nostra kathedrali ecclesia ducebantur, enormes excessus frequenter evenerint, de consilio nostri Capituli ludos praenotatis aboleri decrevimus, ne in posterum fierent districtissime prohibendo. ex quo ecclesia praedicta consuetis et debitis luminaribus fraudaba tur, cui defectui succurrendum operae precium iudicantes sic ordinavimus etc. S. Arnstadts Vorzeit und Gegenwart von L. F. Hesse. 1. Heft. S. 61. Anm. 74. (75.). Förstemanns Neue Mittheilungen u. s. w. II. 644. Fraustadts Geschichte der

[ocr errors]

t

he

h

C

[graphic]
« ZurückWeiter »