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KHAIAYMOCMAWOYOAKYH, woraus man das seltsame wv nicht herausfinden kann.

N. CDXCII. will Hr. L. Bariheds E[vegyétns] lesen und dies auf den ersten oder zweiten Ptolemãos dieses Beinamens beziehen. Wenn man bedenkt, dass es Stil war, Busiλevs IIτoλɛuaïos mit einem Zusatz zu sagen, so wird man schwerlich jener Vermuthung beipflichten können. Es scheint uns unzweifelhaft, dass ein anderer König gemeint sey, vielleicht ein König von Aethiopien (vgl. n. CLII). Wenn bei einem solchen Fragment eine Vermuthung erlaubt ist, so könnte man an einen Bacilevs E[gyaμévns] denken, aus der Nachkommenschaft des unter Ptolemãos Philadelphos bekannten äthiopischen Königs Ergamenes.

N. DVIII. DIX. ehrt ein Aeschrion den Pan und die Isis in einem und demselben Jahre. Dieser Aeschrion ist nach Hrn. L. in beiden Inschriften derselbe. Und doch giebt er dem Aeschrion von n. DVIII. Diodotos zum Vater, dem andern von n. DIX. Dioprepes. Da in der ersten Inschrift ... AOTOY (d. h. AOTOY) steht, aus der zweiten aber der Anfang des Namens mit AIO hervorgeht, wodurch 4todórov festgestellt ist, so musste in der letzten Inschrift TTPCO in, AOTO verwandelt werden, um die Identität der beiden Aeschrion zu gewinnen.

N. DXXIII. giebt Hr. L. [770]acíwv [zaì] Evvάio[s] jedenfalls zu kühn; es scheint klar zu seyn [Π]ασίων Εναπίο[υ].

In hermeneutischer Hinsicht finden wir die Vermuthung eigenthümlich, als ob n. CXX. die Worte Καίσαρος εὐτυχίαις von dem vorhergehenden Satze abgetrennt und zu dem folgenden gezogen werden müssten. Ausserdem können wir der chronologischen Erklärung bei n. CXXIV-CXXVI. nicht beipflichten. In n. CXXIV. kommt die Erwähnung von ἀνίκητοι ἀνάκτορες vor, welche auf eine simultane Herrschaft mehrerer Kaiser deutet. Das in n. CXXV, CXXVI. angegebene Jahr 31 erklärt daher Hr. L. vom Jahre 177 oder 178 unserer Zeitrechnung, indem er annimmt, die Vf. der Inschriften hätten bei M. Aurelius von dem Jahre seiner potestas tribunicia 147 an gerechnet. Diese Annahme scheint uns so befremdend und unwahrscheinlich, dass wir nach einer andern Erklärung suchen zu müssen glauben. Die schlechte Sprache dieser Inschriften führt an und für sich schon auf eine späte Zeit (beiläufig bemerkt geben n. CXXIV. die Worte og ὅτι μόνον πλουτεῖ, πολυζωεῖ δ ̓ ἅμα einen Trimeter

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in der lächerlich poetisirenden Rede, und muss daselbst Ζ. 7 γενομένων statt νεμομένων gelesen werden). In Betracht also dieses Umstandes scheint die diokletianische Aera zum Grunde zu liegen. Diese Acra beginnt mit dem 29. August des Jahres 284 nach Chr. G. Das 31. Jahr würde demnach auf 314 fallen, und wir hätten somit eine Zeit, in welcher die ανίκητος ανάκτορες gefunden werden könnten.

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Die ausführlicheren Artikel antiquarischen Inhaltes, welche wir in diesem Theile des Recueil finden, sind, wie schon oben bemerkt, bereits aus früheren Veröffentlichungen des Hrn. L. bekannt. Dahin gehören die gelehrten Bemerkungen über die Orthographie der Ethnica Διός πόλις Διοπολίτης cet.) S. 48-51, aus Revue de philol. I. 5. 1845. p. 399, die trefflichen Abhandlungen über die Thronbesteigung des Ptolemaeos Auletes, dessen Heirath, Titel, desgleichen über die Medaillen des Ptolemaeos XI. und XII., der Kleopatra und des Antonius S. 68-98 aus dem Journ. des sav. 1812. p. 706 ff. Revue numismatique Janv. Juin 1843, über die Zeitrechnung des Augustus in Aegypten S. 129-137 aus dem Journ. des say. 1843. p. 322 ff., über das Heidenthum in Acgypten nach dem Edict des Theodosius und über die Aera des Diocletianus S. 205-224 aus dem Werke Matériaux pour servir à l'histoire du Christianisme en Égypte p. 63 ff., über Minucianus und Nicagoras, die eleusinischen Daduchen S. 277-285 aus dem Journ. des sav. 1844. p. 45 ff., über die Dedication des Pharus von Alexandria S. 527-533 aus Revue de philol. T. II. p. 29 ff., der Nachtrag zur Erklärung der Rosette'schen Inschrift S. 537-545 aus Revue de philol. T. I. 1845. p. 8ff. Neu ist der Artikel über die Inschriften der Pyramiden S. 487-518, welcher zugleich mit dem über die Dedication des Pharos eine epigraphisch- antiquarische Geschichte der betreffenden Localitäten enthält, die von keiner jüngeren Entdeckung getragen wird. Schliesslich bleibt die Erläuterung der Situation der Nomi negi Onßus, Пuvoiτns und Autonolitis S. 107-113 hervorzuheben, deren wichtigstes Resultat, nämlich Verschiedenheit des thebanischen Nomus und des Pathyrites, auch vom Ref. im Corp. inscr. Gr. Vol. III. fasc. II. vertreten wird. Hier wollen wir nur noch des Thebarcha gedenken, dessen Macht Hr. L. auf die Stadt Theben und ihr Weichbild beschränkt (S. 112), ohne jedoch auf dessen Verhält– niss zu dem στρατηγὸς τοῦ περὶ Θήβας ciuzugeher.

Wenn wir hier noch eine Inschrift erwähnen, so
geschicht dies nur um der vorbereitenden Untersu-
xuì
chung willen. Der in n. LXXII. iniσтqάτηyos xui
στρατηγὸς τῆς Ἰνδικῆς καὶ Ἐρυθρᾶς θαλάσσης genannte
Kallimachus führt in n. LXXIII. die Titel orqarn-
γὸς καὶ ἐπιστράτηγος καὶ Θηβάρχης τῆς Θηβαΐδος ἐπὶ
τῆς Ἰνδικῆς καὶ Ἐρυθρᾶς θαλάσσης. Dazu sagt H. L.:
quoique le mot noτqúτnyos, surtout joint à Onßúo-
ἐπιστράτηγος, Θηβάρ-
χης, et pu se passer du complément τῆς Θηβαΐδος,
on a pourtant cru devoir l'exprimer, ce complément
devant encore être modifié par une circonstance, à
savoir que le commendement de Thèbes et de la
Thébaïde s'étendait jusqu'aux rivages de la mer
Indienne et Érythrée. Diese Erklärung können wir
nicht billigen. Denn ἐπὶ τῆς Ἰνδικῆς καὶ Ἐρυθρᾶς
Jahúoons kann nicht heissen vers la mer Indienne
et Rouge, wie Hr. L. übersetzt, sondern es steht
im Sinne von στρατηγὸς τῆς Ἰνδικῆς καὶ Ἐρυθρᾶς ̇
Julúoors, wie Kallimachos n. LXXII. sich selbst
nennt. Der Zusatz Ts Onẞaidos gehört demnach
zunächst zu στρατηγὸς καὶ ἐπιστράτηγος und scheint
an sich müssig, da auch Oŋßúgyns noch hinzutritt;
aber hinter Onßaidos ist xul einzusetzen, welche
Partikel durch die nachmals neben die Inschrift
eingegrabene Figur getilgt wurde. Kallimachos war
στρατηγὸς καὶ ἐπιστάτηγος τῆς Θηβαΐδος, Θηβάρχης
und στρατηγὸς τῆς Ἰνδικῆς καὶ Ἐρυθρᾶς θαλάσσης,
wofür hier ἐπὶ τῆς Ἰνδικῆς καὶ Ἐρυθρᾶς θαλάσσης
gesagt ist, um die Wiederholung des Wortes orga-
τηγύς zu vermeiden.
Es fragt sich nun, ob die
Verbindung στρατηγὸς καὶ ἐπιστράτηγος καὶ Θηβάρχης
TC Onẞaidos einen Einfluss auf die Bestimmung
des Amtes eines Thebarcha habe. Wir glauben
nicht. Denn schwerlich würde Onfúerns tñs On-
Baidos gesagt worden seyn, wenn nicht oroarnyos
καὶ ἐπιστράτηγος vorherginge, wozu τῆς Θηβαΐδος
zunächst gehört, und eine andere Bestimmung dar-
auf folgte, welche nicht zur Thebais gehört. Hr.
L. nennt den Onßúozns auch "ozwv Onßŵr (S. 42,
112). Dies führt er auch zu n. CCXCIX. S. 310
an und verweis't auf S. 349, wo kein entsprechen-
des Beispiel sich findet; denn dort ist die von uns
bereits beseitigte Vermuthung Onßav dyàs aufge-
stellt, was jedoch von Hrn. L wieder mit tayòs
OnBuidos gleichbedeutend genommen wird, also
sich von dem oben mit Onẞúgyns verbundenen Sinn
sehr weit entfernt. Bis jetzt vermissen wir Bei-

spiele für den abwechselnden Gebrauch von Onẞúoχης und ἄρχων Θηβῶν. Die Iuschrift mit ἔπαρχος Onẞav S. 310 gehört einer Zeit an, in welcher dies vielmehr für ἔπαρχος Θηβαΐδος steht.

Vorliegende Anzeige ward bereits im Juli geschrieben. Krankheit und Störungen mannigfacher Art verzögerten deren Absendung zum Druck, Ehe diese erfolgte, verbreitete sich das Gerücht von dem Tode des verdienstvollen Herausgebers, und so sind wir zur Erfüllung der traurigen Pflicht veranlasst, zugleich mit der Beurtheilung seiner Arbeit Worte des Schmerzes über den Verlust, den die Wissenschaft durch seinen Tod erleidet, zu verbinden. Letronne war ein begeisterter Priester der Musen, ein die Labyrinthe der Wissenschaft durchdringender Seher, ein Fürst in der Alterthums-Kunde für Frankreich. Wenn er irrte, so legte der Irrthum selbst Zeugniss von der Schürfe des Verstandes ab, die ihn gebar. Sein Hauptverdienst wird in der Pflege der historischen Kritik erkannt.

Von meinem Freund, Hrn. Prof. Hase, erhalte ich so eben ein Schreiben vom 28. Decbr., worin es heisst:,,Was Sie lasen, ist leider nur zu wahr. Den 7. December, Donnerstags, befiel den armen Letronne eine heftige Harnruhr, unvermuthet uns allen, besonders mir; denn noch den Abend vorher, Mittwochs, hatte ich ihn bei den Minister de l'Instruction publique gesehen, heiter gesprächig, jugendlich munter, wie immer. Von da an war ich fast jeden Tag im Hotel Soubise. Sonntags 10. minderte sich das Uebel, man konnte, selbst nach Versicherung der Aerzte, Besserung und Genesung erwarten. Aber Dienstags vereitelte ein Rückfall alle Hoffnungen-, unser Freund wurde bewusstlos und starh Donnerstags 14. neun Uhr Abends nach achttägiger Krankheit, ein und sechzig Jahr alt, aber durch seine Lebendigkeit, wie Sie ihn sahen, viel jünger erscheinend, durch seine Lebenskraft noch viele Jahre voll Wirksamkeit versprechend. Sonnabends 16. haben wir ihn beerdigt, feierlich und zahlreich; er ruht neben seiner früh verstorbenen Frau au père Lachaise. Der Verlust ist gross, für die Wissenschaft wie für die Seinigen; denn, wie Sie wissen, er hinterlässt fünf Kinder.”

Berlin im December 1848.

Johannes Franz.

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ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

Monat Februar.

1849.

Halle, in der Expedition der Allg. Lit. Zeitung.

Die deutsche Brochüren - Litteratur seit der aber dass sie für alle wichtigere Typen enthält,

März - Revolution.

Artikel I.

Indem wir es unternehmen, einen Ueberblick über

die Brochürenlitteratur des vergangenen Jahres zu entwerfen, empfinden wir nur zu wohl die Schwierigkeiten, die sich sowohl dem äussern Umfassen, als dem inuern Bewältigen dieses Gebiets entgegenstellen.

Obwohl wir mit Sorgfalt gesammelt haben, was irgend von bedeutenderem Interesse erschien, müssen wir dennoch im Voraus auf eine auch nur relative aussere Vollständigkeit verzichten. Der Stoff ist zu unermesslich. Die ganze Litteratur des produktivsten Volks der Erde besteht seit dem Februar 1848 in Brochüren. Alles was Deutschland seit 30 Jahren auf dem Herzen hatte, hat sich, sofern es nicht völlig in Reden oder Zeitungsartikeln zersplittert ist, in diese Form ergossen. Die Revolution warf die grosse Verkündigung, dass auch der Geringste jetzt berufen sey, über die öffentlichen Angelegenheiten mitzusprechen, in ein Land, das keine einzige organisirte Partei besass, in eine Nation, wo jeder Einzelne stolz war, in der Politik wie in der Religion seine eigne Ansicht zu haben, und mit allem Eigensinn der Gemüthsüberzeugung nur von ihr das Heil des Ganzen erwartete. Der Ausbruch musste erschreckend seyn. Von Führern war keine Rede. Keiner hörte auf den Andern. Jeder hielt sich für verpflichtet gegen die Menschheit, die nach seinen Begriffen einzig mögliche Lösung aller Fragen in die Welt zu werfen. Wer will es wagen, dies Chaos von Einfällen, Grillen, Theorien, Philosophemen von einem Ende bis zum andern zu durchmessen? Wir müssen uns damit begnügen, die wesentlichen Richtungen, die in der Natur der Verhältnisse begründet waren, durch eine Reihe von Schriften vertreten zu lassen, von der wir nicht verbürgen können, dass sie in jeder Nuancirung der Ideen das absolut Beste, wohl

unter die man leicht die nicht behandelten Arbeiten einreihen kann.

Von noch ernsterer Natur erscheint das andere Bedenken, in Fragen der unmittelbaren Gegenwart kritisch abzusprechen. Es liegt sehr nahe, eine lächerliche Anmassung darin zu finden, wenn ein Einzelner inmitten des Ringens aller geistigen Kräfte seiner Nation über den Werth oder Unwerth der verschiedenen Ansichten und Entwürfe, die in dem tiefsten Drange nach einer neuen Welt hervortreten, ein Urtheil abgeben will, das irgend einen höhern Anspruch, als den einer subjectiven Meinung neben andern Meinungen macht. Indess steht die Sache nicht ganz so. Die Gedanken, um die es sich handelt, haben sich bereits gemessen; die Entwicklung unseres Staatslebens seit dem März ist ihre Dialektik; in der Paulskirche wie in Wien und Berlin, auf den Rednerbühnen und mit den Waffen haben sie ihren gewaltigen Kampf gekämpft, in ihm hat sich das Gesunde von dem Fantastischen, das Erreichbare vom Unerreichbaren, das Wesentliche vom Unwesentlichen gesondert, die Gegensätze haben sich ausgeglichen, die Probleme sich vereinfacht; das grösste von allen, das der deutschen Einheit, ist auf eine klare Alternative zurückgeführt; die öffentliche Meinung ist zu dem Bewusstseyn gelangt, dass, wenn ein deutscher Gesammtstaat seyn soll, es nur auf Eine Weise möglich ist. Der Willkühr der Individuen gegenüber hat die Nothwendigkeit der Dinge ihr Recht behauptet; die Geschichte hat ihre Kritik über die Theorien geübt, wir brauchen sie nur aufzunehmen.

In dieser Bemerkung liegt zugleich der naturgemässe Weg vorgezeichnet, der in der Besprechung der genannten Schriften einzuschlagen seyn wird. Wir werden, von den schroffsten Extremen ausgehend, die gegenseitige Annäherung der Gegensätze von Stufe zu Stufe zu verfolgen haben bis zu dem Punkte, wo sie sich berühreu; die Unendlichkeit der Möglichkeit, die in einer so mächtigen Welterschütterung zum Neubau der Verhältnisse

gegeben schien, wird sich von Schritt zu Schritt einschränken, bis zu der bestimmten Form, auf die der Geist der Geschichte hinweist. Unser Gang wird uns vom Abstracten zum Concreten, vom Unpraktischen zum Praktischen, vom Unbedeutenden und Leeren zum Ernsten und Bedeutenden führen.

Wir werden in dieser Weise zuerst die Arbeiten behandeln, die sich um die Schöpfung eines deutschen Gesammtstaats drehen; sodann in einem zweitem Abschnitt die Schriften über die Verfassung Preussens und in einem dritten eine Anzahl Werke durchgehen, die sich mit speciellen Fragen über die Organisation der industriellen Verhältnisse, der Heereinrichtungen u. s. w. beschäftigen.

Erster Abschnitt. Schriften über die Gestaltung Deutschlands zur Einheit.

Man hätte nicht glauben sollen, dass der alte deutsche Bundestag begeisterte Anhänger im Volke besässe; und doch haben sich, als die kühnen Männer in Heidelberg das Vorparlament beriefen, und dieses die definitive deutsche Nationalversammlung ausschrieb, als die erschreckten und rathlosen Fürsten jedem Befehl der neuen Gewalt gehorchten, einige Kämpen erhoben, die trauernd über die gefallene Grösse für ihn zu den Waffen gerufen

haben.

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1) Erstes Sendschreiben an die sogenannte constituirende Nationalversammlung in Frankfurt, von S. von Florencourt. Naumburg, bei Weber. 2) Der deutsche Bund vor dem Richterstuhle unserer Zeit. Ein Beitrag zur Reorganisation Deutschands von einem liberalen aber nicht radicalen Altbayer. München, bei Finsterlin. Das kurze aber kräftige Sendschreiben des Hrn. v. Florencourt fängt damit an, dass er die constituirende Nationalversammlung für weder constituirend noch national erklärt (der Name sey wie lucus a non lucendo zu verstehen), und schliesst damit, dass er ihr den guten Rath giebt, sobald als möglich wieder nach Hause zu gehn. Der Zweck des ganzen Ergusses ist, dem Parlament in's Bewusstseyn zu rufen, dass es nichts weiter als eine berathende Versammlung ist, von deren Berathung es der gesetzlichen Behörde, das heisst dem Bundestag, zusteht,,, soviel oder sowenig Gebrauch zu machen, als ihm gut dünkt." Der leiseste Versuch, die Competenz einer blos berathenden Ver

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sammlung zu überschreiten, würde Hochverrath seyn," ja es wird sogar unverblümt erklärt, die Gesellschaft besitze gegen jedes Mitglied, welches dazu Lust haben sollte, falls die Gerichte nicht ihre Schuldigkeit thäten, das Recht der Nothwehr,,,wie zum Beispiel bei beabsichtigtem Raub und Mord." Freilich haben die Regierungen mit alleiniger Ausnahme Oestreichs zum Theil aus elender Feigheit und Popularitätssucht bei Anordnung der Wahlen nicht immer diese engen Grenzen der Competenz ausdrücklich eingeschärft; indess hat glücklicherweise wenigstens keine das Gegentheil ausgesprochen; hätte es etwa eine gethan, so müsste das Ministerium augenblicklich als hochverrätherisch belangt werden. Eine deutsche Einheit lässt sich überhaupt nicht machen und decretiren, sie muss sich allmählig durch das Bedürfniss gestalten. Der bisherige Weg der diplomatischen Vereinigung über Post- und Wechselrecht war gerade der richtige. Was Nationalversammlungen sind, wissen wir ja von 1789 her;,, wer hätte es gedacht, dass die Frucht 60jähriger Forschungen und 60jähriger geschichtlicher Erfahrung bei uns in Deutschland nichts anderes seyn würde, als eine elende Caricatur des damaligen französischen Unsinns und Frevels."

Der Haupttrumpf aber ist die durch Fracturschrift hervorgehobene zermalmende Erklärung à la Mirabeau, die Hr. Florencourt der Versammlung zudonnert:,,Sie mögen beschliessen, was Sie wollen; ich werde Ihnen auf keinen Fall Folge leisten!"

Nicht minder pikant ist das Seitenstück von dem,, liberalen" Altbaier, dessen Verwahrung gegen den Radicalismus in den Augen der meisten Leser ziemlich überflüssig seyn dürfte. Die ganze Zähigkeit, das ganze Gemisch von Schlauheit und Bornirtheit, das die Stockbaiern bezeichnet, athmet in diesem Schriftchen. Der Vf. geht davon aus, der deutsche Bund habe nur so zu Stande kommen können, wie er zu Stande gekommen ist, weil die einzelnen Staaten 1814 schlechterdings auf ihrer vollen Souverainität bestanden, und zwar nicht blos die Fürsten, sondern auch die Völker, wenigstens das bairische (die übrigen sind ihm überhaupt Nebensache). Also, schliesst er, sind auch die Bundesbeschlüsse von 1819, 1832 u. s. w. vollkommen in der Ordnung, denn nur durch eine energische Handhabung seiner Oberpolizeihoheits- Rechte" (welch reizendes Wort!) konnte der Bund sein Bestehen in statu quo (also das ist das Ideal?) auf

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recht halten. Das Uebel ist nur, dass er seit 1836 keine solche Beschlüsse mehr gefasst hat. Wenn die meisten Leute die Ansicht haben, dass, wenn man früher freiere Institutionen gewährt hätte, die jetzige Revolution nicht erfolgt seyn würde, so hat der Altbaier gerade die entgegengesetzte; man sieht es ja an Baden, das eine sehr freie Verfassung und Presse besass;,,jetzt haben wir die Bescheerung!" Er hat mit feinem Instinct herausgewittert, dass hinter der ganzen gegenwärtigen Bewegung eigentlich die alte Burschenschaft steckt, und ist daher auch überzeugt, dass der Zweck der Versammlung in Frankfurt nichts weiter ist als die Republik, wenn auch mit der Uebergangsform eines deutschen Kaisers. Da kann er nun nicht ohne Wehmuth daran denken, wie kräftig man früher den Demagogen,,zu Leibe zu gehen" und mit ihnen fertig zu werden wusste. Seitdem hat die Connivenz der Beamten, der Mangel an Einheit zwischen Adel und Clerus, der Zwiespalt, zwischen den verschiedenen Staaten und innerhalb der einzelnen Fürstenhäuser, der ,,fatale Umstand" der badischen Pressfreiheit, vor Allem aber die traurige Schwäche des Bundes zu der schrecklichen Zügellosigkeit geführt, die seit 1836 Deutschland beherrscht. Mit Entsetzen hat der Vf. im vorigen Jahre ein Mädchen aus München sich über Lola Montez mit einer Keckheit äussern hören, dass,,wir arme Landfrösche Augen und Mund aufsperrten" und die Herren sich ängstlich nach dem Rückzuge umsahen. Er hätte weinen mögen, als ein bairischer Officier bei Tische in einem Privathause einige Scherze über Kaiser Ferdinand mittheilte. Noch ging Alles leidlich, so lange Abel mit Metternich Hand in Hand ging; aber nach Abels Fall hat er die europäische Umwälzung geweissagt.

(Die Fortsetzung folgt.)

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Die Tagesordnung bestimmt der Präsident; Vorschläge sind ihm 8 Tage vor der Sitzung einzureichen. Die Amtsbefugnisse der Consistorien zerfallen in die Wahrung der geistigen und materiellen Interessen der Kirche. Zu den ersteren gehören 1. die kirchlichen Wahlhandlungen, nämlich die Wahl der Seelsorger, ferner der Delegirten zur InspectionsVersammlung, welche aus einem Pfarrer und einem Laien - Aeltesten jeder Gemeine besteht, endlich die Ernennung weltlicher Beamteten, wozu, ausser den Presbyterien, die aber noch immer keinen, legalen Bestand haben, die Sacristane, Vorsänger, Organisten u. s. w. gehören. 2. Die seelsorgliche Vormundschaft im Grossen und Ganzen, während die unmittelbare Ausübung derselben an den Gliedern der Kirche dem besonderen Lehrerstande obliegt. In den bereits organisirten Kirchen erstreckt sich diese Aufsicht über die Beurlaubung der Geistlichen, die Besorgung der Seelsorge in einer verwaiseten Gemeine, die Zulassung fremder Prediger und die Gründung neuer Pfarrstellen. Dazu kommt die Sorge in noch nicht organisirten Kirchen für eine zerstreute Bevölkerung; endlich für die Hospitäler, die Gefängnisse und die geschlossenen höheren Unterrichtsanstalten oder die königlichen Colléges, hinsichtlich des Religionsunterrichts. 3. Die Schulpflege; hier ist der Wirkungskreis der Consistorien ein wesentlich anderer als in Deutschland; denn die Elementarschule ist nicht mehr kirchliche Anstalt, sondern gehört der bürgerlichen Gemeine und steht unter der Aufsicht von Local- und Obercomités; der Pfarrer ist Mitglied der ersteren und hat den Religionsunterricht zu beaufsichtigen, und nur im Falle der Vernachlässigung desselben durch den Lehrer hat das Consistorium, auf die Eingabe des Pfarrers, klagend bei dem Obercomité einzuschreiten, so wie es auch bei gemischten Bevölkerungen und Schulen dem Zwange und der Proselytenmacherei zu steuern hat. 4. Die Disciplin; das Consistorium hat eine moralische Vormundschaft über

Pfarrer, Candidaten und Studirende auszuüben, und ebenfalls die moralischen Interessen der Kirche in Bezug auf die einzelnen Gemeineglieder zu überwachen, die kirchliche Statistik zu besorgen, die Wirksamkeit der kirchlichen Disciplinarmittel zu heben, und die Polizei und Ordnung beim Gottesdienste zu handhaben. Hinsichtlich der materiellen Interessen der Kirche ferner führen die Consistorien vornehmlich die Verwaltung des Kirchenvermögens; sie leiten die Almosenpflege, besorgen Vermögen

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