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Allein in den Inschrif

spiele die Form ἐμνήσθη an. ten von Petra hält sich die Form MNHCOH und im Pluralis MNHCOWCIN fest. Dieselben überall zu ändern verbietet die Kritik; und ich habe deshalb dort bemerkt, dass der Formel ein Barbarismus zum Grunde liege.

N. CCIX. liest Hr. L. zai -- Tò пoosжúvημa τὸ προςκύνημα καὶ [τῶν] ἀδελφῶν [ἐμῶν ἐμνήσθην. Allein in dem übergangenen Worte ist – und Y in Einen Buchstaben zusammengezogen, und Ŏ ist hier nur ein Y; so haben wir ΑΥ[Τ]ΟΥ; καὶ αὑτοῦ τὸ προςκύνημα καὶ τῶν ἀδελφῶν ἐποίησα.

N. CCXXIV. liest Hr. L. nur einzelne Wörter. Die schlecht stilisirte Inschrift lautet: Iov [λéyw] οἱ μὴ ἰδόντες τὰ ὧδε οὐδέν ποι ̓ εἶδον· μακάριοι εἰoi σιν οἱ θεωροῦντες τὰ ὧδε. Eben dies τὰ ὧδε (im Sinne von z rde) ist auch n. CCXLV zu lesen. ME steht für MH, EAONTAC für IAONTEC.

N. CCLXXII. will Hr. L. lesen: ioroonous Mεμνονείας πάσας [ἐθαύμασα]. Allein es steht ziemlich deutlich ἱστόρησα σὺ[ν] Μέμνονι πάσας, nämlich tás avoiyyas. Der Vf. scheint sagen zu wollen: examinavi Syringes omnes initio facto a Syringe Memnonis.

N. CCLXXXIII. Wie rò uvnuócvvov in den überlieferten Zügen stecken könne, ist schwer zu sagen. Für vrauda hat sich Ref. auch schon früher entschieden; aber in den folgenden Zügen muss. offenbar eine Ligatura angenommen werden, eine Vermuthung; welche Rückhalt hat an ΑΙΓΥΠΩΝ für ΑΙΓΥΠΤΙΩΝ. So lässt sich τὸ εὐσύνετον herstellen, wenn über das T gesetzt, N und E, so wie T und O ligirt gedacht wird

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N. DXXV. Z. 8 ist Touro Taxo@ ganz müssig; χρόνῳ διαφθαρὲν bedarf keines Zusatzes. In der Lücke war vielmehr die Sache angegeben, wozu das στρώμα gehörte, z. Β. τοῦ ναοῦ, τοῦ προπύλου. N. CXIII. S. 548 sagt Hr. L.:,,Dans ce même article il a donné également la suivante n. CXIII. et son texte diffère peu de celui que j'ai tiré de mes copies. Ces différences proviennent en partie de ce que Mr. Franz n'a eu sous les yeux que la copie de Mr. Gau. Ainsi je n'ai rien à changer à mes leçons, excepté au dernier vers zakà exigé par le dialecte au lieu de zaký. Die Abschrift, welche Hr. L. giebt, unterscheidet sich so wenig von der von Gau, dass sich unser Wiederherstellungsversuch auch mit jener vollkommen verträgt. So wenig man aber mit einem solchen Fragment anfangen kann, so muss man doch das Mögliche in der

e

Metrik feststellen. Hr. L. schreibt Z. 5 åɣvòv èvexolayev iao@, ohne anzugeben, wie dies mit dem Trimeter vereinigt werden kann. Der Steinhauer muss statt AFNON hier AгNONON gesetzt haben, wovon die letzte Sylbe in EN überging. Nur so kann sich das Ende des Trimeters bilden: άyvòv Ezólay Ev lag. Eben so befremdend ist das anἐκόλαψ ̓ geführte σεβαστῶ ὑῶ τὰ πρὸς θεοῖς Ζ. 8, urd ἁγνῶς τις εὐλεχει τύχη oder ἁγνῶς κελεχεί τύχα Z. 10, wodurch ein neuer Fehler in in das Metrum kommen würde.

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Der

N. CXXI. wiederholt Hr. L. seine frühere Ansicht: ἀξιθέους αἳ ναοὺς ἤγαγον Αιθιόπων [ἐξ], obgleich seine Abschrift keine Lücke am Ende zeigt. Hr. L. ist kurz angebunden, wenn er sagt, Αιθιό πων könne nicht auf νέας bezogen werden. Vf. der Verse hat nur darin gefehlt, dass er statt ναοὺς nicht νεώς schrieb, oder dass er die bei νεώς übliche Synizese auf vuoùç übertrug; allein diese Freiheit kann man ihm um so mehr verzeihen, da er weit Sonderbareres sich erlaubte, wenn er in den Wörtern άξιθέους und ἀξιθέωρον den nothwendigen Bindevokal o ausfallen liess, dem Metrum zu Liebe.

N. CXXXV. hat Hr. L. das erste Distichon richtig gelesen; das zweite aber leidet nach seiner Wiederherstellung an Verbindungslosigkeit. Es scheint ein Verbum TavεooτEVELV angenommen und gelesen werden zu müssen:

ἃ πανεορτεύουσαν ἑοῖς ἐγάνωσεν ἰάκχοις Εἶσιν, τὴν σώζειν κόσμον ἐπισταμένων. Das Pronomen & bezieht sich auf das vorhergehende στρατιά.

N. CXCIII. wiederholt Hr. L. seinen Vorschlag, γῆς ἀπὸ τῆς Σαβαίων zu lesen. Der Grund, warum er γῆς ἀπὸ τῆς Αράβων verwirft, ist nicht zwingend. Weil in beiden Abschriften ΤΗΣΑΒΑΙ steht, deshalb soll ZABAI richtig seyn. Aber mit gleichem Recht kann man behaupten, dass, weil in beiden Abschriften THEABAI steht, man THEAPAB lesen müsse, ohne an ein ausgefallenes

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zu denken. Diplomatisch steht APABWN fest. Aber Hr. L. meint: tout le desert à l'est du Nil appartenant à l'Arabie, c'était laisser une grande incertitude sur le pays d'où Zénodote était revenu; si donc il avait voulu parler de l'Arabie proprement dite, il aurait employé le nom de celui des peuples de cette péninsule qu'il avait visité, et non la dénomination générique d'Arabes, qui n'aurait rien appris à ses lecteurs.

Hierbei lässt sich fragen, woher man

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Num. 29. FEBRUAR 1849.A

wissen könne, Zenodotos habe sagen wollen, er komme aus einem bestimmten Theil von Arabien. Es konnte ihm ja genügend erscheinen, im Allgemeinen zu sprechen. Ref. glaubt daher nicht, dass der Ansicht des Hrn. L. eine zwingende Kraft zuerkannt werden könne. Ausserdem würde durch Saßatav eine Härte in den Vers kommen, dergleichen nicht ohne gewichtige Gründe in den Text hinein emendirt werden darf.

Todo N. CXCIV. schreibt Hr. L. mit zu grosser Sicherheit Θηβῶν ἀ[γός]. Es scheint vielmehr Θηβῶν [o] geheissen zu haben.

N. CXCV. hat Hr. L. den zweiten Trimeter sehr gut gelesen: ἐκ τῶνδ ̓ Αρίστων τῶν ξένων Ναυúτios. Allerdings scheint in T. NAE wohl TWNAE zu liegen. Aber im ersten Trimeter liest δὲ ξένος ἔχων.

er:

τὸ νεόσσιον εἰςίκετ . . .

In den überlieferten Zügen sieht man ziemlich deutlich: Αριστίωνος ἵκετ ̓ ἐνθάδε ξένος. Das darauf fol gende EXÊN aber findet keine Stelle. Entweder hat hier der Abschreiber einen Fehler gemacht oder

der Steinhauer selbst. Vielleicht hat letzterer

EKTN auf der ersten Zeile begonnen einzuhauen und nachher im Anfang der zweiten Zeile wiederholt, oder EK erschien dem Abschreiber EX, und

das N hat sich durch ein Missverständniss eingeschlichen.

N.CCXLVIII. sucht Ref. vergebens die Schwierigkeit, welche Hr. L. zu finden scheint. Wilkinson's Leseart OllIYMACANCTEXNHC giebt unzweifelhaft θαύμασα τῆς τέχνης, nämlich für ἐθαύ μασα τῆς τέχνης τὰς σύριγγας.

N. CCCXXXVIII. Z. 12. 13 liest Hr. L.: τοῦτον δέ σοι χάραξε τὸν στίχο[ν εὐσεβὴς] ὃς εἶπες αὐτῷ φίλτατος τ' [ἐσπάζεο.] Der letzte Vers giebt wenig Sinn; zudem ist die Form ondeo nicht wahrscheinlich für den Trimeter. Wir haben von jeher die Lücke so ausgefüllt:

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τοῦτον δέ σοι χάραξε τὸν στίχο[ν, χαίρειν ὃς εἶπες αὐτῷ φίλτατος τ [ἐδείκνυσο. Der Choliambus ist geschützt durch v. 4.

N. CCCXLIH hat Hr. L. Verbesserungen aufgenommen: Z. 2 ni liow, Z. 4 siπé Fol, Z. 12 ɛiné ç Fε. Aber nirgends wird auf den äolischen Accent Rücksicht genommen; und Z. 10 ist die frühere Lesung xai Bakßilla wiederholt, obgleich es unwahrscheinlich ist, dass die Dichterin die Incision des Pentameters durch ihren Namen verdun

kelt habe. Wir glauben in KAN die Sylbe BAA und in Al ein AP erblicken zu können, wonach gelesen

werden dürfte: Βαλβίλλα δ ̓ ἂρ κάμιν οἶσι πόνοις. In dem folgenden Verse hätte suids geschrieben werden sollen (vgl. Ahrens de dial. Aeol. p. 36), und im letzten φίλοισι von φίλημα (vgl. Ahrens a. a. Ο. p. 139). on

I

N. CCCXLIV. dürfte mit Rücksicht auf den äolischen Accent gelesen werden:

εὐσεβέες γὰρ ἔμοι γένεταί σέ [ποτ ̓ ἐσπάσδοντο, Βάλβιλλος τ ̓ ὁ σόφος κἀντίοχος [προπάτωρ, Βάλβιλλος γενέταις μᾶτρος βασιλήϊδος "Ακμας,

τῶ πάτερος δὲ πάτηρ Αντίοχος βασίλευς. Hr. L. schreibt Βάλβιλλος γένετ ̓ ἐκ ματρός, wofur allerdings sein Apographum spricht. Allein Salt giebt ΓΕΝΕΤΑΙC, wie weiter oben ΚΑΜBYCAIC, im Einklang mit der Lehre vom äolischen 'Opéσrais (f. 'Ogéotrs), welche Ahrens a. a. O. p. 96 bezweifelte. Auch ist die Verbindung, welche eine Apposition aufweist, ohne Verbum richtiger.

N. CCBXLV. Abgesehen von der Vernachlässigung des äolischen Accents liest Hr. L. die Verse 3-6, ohne denselben einen Zusammenhang zu geben. Unsere frühere Restitution, welche er mittheilt, scheint auf seine Kritik keinen Einfluss geübt zu haben, wie er denn selbst sagt: elle ne diffère de la mienne qu'en quelques points. Will einen Sinn hineinbringen,

schreiben:

so muss man

ἤπειγ ̓ ἂρ σέμνα μόρφα βασιλήϊδος, αἰ μὴ
ἐλθοίσα γ' αύτα θήϊον ἶχον ἴη,

μὴ καὶ Ροι βασίλευς κοτέσῃ, ὅ νυ δαρὸν ἀνία τὰν σέμναν κατέχει κουριδίαν άλοχον. Die Worte Ly do und 19oice hat Ahrens vorgeschlagen. Im vorletzten Verse giebt Salt ΜΕΓΑΛΩΜΕΝOICACIN, Nestor Hote ΜΕΓΑ-AWCMENOC ... Sonach lässt sich wohl nur psychws μévo[s ex ẞ]αoi[2wv] vermuthen. Am Schluss des letzten Verses hat Salt AAOTOICHXAPN, Nestor l'Hôte AAY.. IOIC ... XAPH. Letztere Leseart ist eingerichtet, um Hrn. L.'s Restitution ἁδύ· θίοις δ' ἐχάρη zu empfehlen. Salt giebt das Richtige an die Hand, nämlich a sa δΐοισ ̓ ἐχάρη, d. h. ἃ δ ̓ ἀΐουσ ̓ ἐχάρη, wie schon Hr. Böckh bemerkt hat.

Allein

N. CCCLXXIV. finden wir einen Soloecismus in und' sónger und in den übrigen Versen metrisßónσev sche und prosodische Unebenheiten, Hr. L. beruft sich auf die ihm vorliegende Abschrift und auf das von ihm mitgetheilte Facsimile, und geht in die Beurtheilung der Restitution des Ref. nicht ein, indem er blos bemerkt: elle s'écarte quelquefois plus

des traces indiquées par l'empreinte. Allein jenes Facsimile ist nicht im Stande, das vom Ref. aus Pococke und Salt zusammengesetzte Apographum zu modificiren. Daher erwartet auch der Wiederherstellungsversuch des Ref. noch seine Wieder

legung.

N. CCCLXXVII. bleibt Hr. L. bei seinem früher schon vorgeschlagenen Lovilhos, was in ACTHNOC stecken soll. Wahrscheinlich ist Дovxílios der rechte Name.

N. DXLI. bleibt unerwähnt, was von dem Worte paçoμérns zu halten sey. Einem Druckfehler scheint Θήβας Ζ. 6 statt Θήβαις zuzuschreiben, und auch der 12te Vers nur aus Versehen in der Umschreibung ausgefallen zu seyn. Da das Ganze aus dreizehn Versen, einer ungleichen Zahl, besteht, so vermuthet Hr. L., dass APPIANOC zum 14ten Verse gehöre, und nimmt auf beiden Seiten dieses. Namens eine Lücke an, wozu die Abschriften keineswegs berechtigen. Eine metrische Inschrift von 13 Versen steht auch n. CCCXXXVIII.

N. DXLII. So schwierig diese Inschrift zu lesen ist, so lässt sich doch, wie Ref. scheint, noch etwas mehr entziffern. Hr. L. liest Z. 1 πávтwv und glaubt, vorher sey ein Vers ausgefallen. Es scheint aber so gelesen werden zu müssen:

Ἥδε κυρεῖ πάντως ἡ σφίγξ καὶ θεῖον ὅραμα. σῶμα γὰρ εἰ νοέεις ὕψος θ ̓ ὅπερ ἔπλετο τῇδε, φάσματος εὐωποῖο νοήσεις κόσμον ἅπαντα. ἱερόν, ὡς ἐφύπερθε πρόςωπον ἔχει τὸ θεόπνουν, γνῖα δὲ καὶ δέμας οἷα λέων, βασιλεὺς ὅ γε θηρῶν. δ]εινὸν μὲν τὸ θέαμ ̓· ἀτρεκὲς δ ̓ εἴ τίς γε νοήσει, ὄψιν ἔχει δεινῶπος ἐπώνυμον Ἡφαιστείνας

ἐκ τῆς θεότητος

ἐσθλῆς· αὐτὰρ ἔγωγε Σαραπίων ἐχάραξα. N. DLVIII. kann es Z. 1 nicht & de heissen; eben so wenig kann av den Schluss der ersten Hälfte des Pentameters ausgemacht haben. Ganz unglaublich aber ist die Zusammenstellung Z. 3: Equeias - - σὺν ἀκμὴν ̓Ανθούσα μεθ ̓ ἑαυτοῦ, wo dem Le ser jeder Anklang von Metrum entschwindet, abgesehen von der Unmöglichkeit, einen Sinn in die Worte zu legen. Wir glauben grossentheils Sichereres zu geben, wenn wir lesen:

Ἑ]πτάκι τοὺς ἑκατὸν πήχεις εἰ[ς] μῆκος [ὁδείας

τῇ [δέ ποτ' ἐ]σ[τρω]σ[ε]ν στρώματα τῷ λιθίνῳ Ερμείας, ὃς [ἔδωκεν ἀκμὴν ἀνθοῦσα[ν] ἐ[π ̓ αὐτῷ, πατρίδος ἐξ Ἑρμοῦ, υἱὸς ὁ Ἑρμοφίλου. "ECTowσEr liegt offenbar in den Zügen bei Pacho; in THNIIN kann wohl Tydé nor gelegen haben. Ungewiss ist odeias (f. ddoũ); doch scheint ein easus obliquus zu Túyes nöthig zu seyn. Z. 3 sind die

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Worte: ös · ἀκμὴν ἀνθοῦσαν sicher. In CACYN oder OACYN muss ein Verbum enthalten seyn, und lässt sich EAW .. N vermuthen. Am Schlusse IMEO ist NETT.

N.LXIV. sagt Hr. L.: la deuxième et la troisième ligne sont de la prose rhythmée, et, pour ainsi dire, jambiquement cadencée, ce serait peine perdue que d'y chercher des vers. d'y chercher des vers. Dagegen ist zu bemerken, dass die zweite Zeile reine Prosa ist; bei der dritten Zeile aber war es offenbar auf einen Trimeter abgesehen, welcher mit grosser Wahrscheinlichkeit wiederhergestellt werden kann; man schreibe: лgos [την] μεγάλην Εἰσιν θεὰν τὴν ἐν Φίλαις. Und zu dieser Annahme ist man um so mehr berechtigt, da auch der erste Trimeter sich die Freiheit des komischen Verses erlaubt (zaoлоуóдоν). Vgl. n. LXV.

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N. CCCLXXXIII. übersieht Hr. L., dass Verse zum Grunde liegen. Kaußions macht den Anfang eines Hexameters. Z. B.

κ]α[ι] μο[υ]νος [μορφῆς σχῆμ' ἐκόλουσεν] ἐμῆς Καμβύσης

Man vergleiche hierüber n. CCCLXVII, CCCXLIV. N. CCCLXXXV. enthält ebenfalls Verse, und zwar Trimeter:

[ὁ δεῖνα

Μέμνονος]

[ἔγραψ ̓ ἀκούσας] κυρίου Διονυσίας τὸ προςκύνημα· πολλάκις δ ̓ ἀκούσεται. Κυρίου gehört zu Μέμνονος. Διονυσία scheint die Frau des Verfassers zu seyn.

N. CCCLXXXVI. bemerkt Hr. L. nicht, dass der Vf. einen Hexameter liefern wollte:

Βαλβεινιανὸς ἐναρχος ἐθαύμασεν ἀρχιδικαστής. Statt des Namens Βαλβινιανός, welcher hier viersylbig zu lesen ist, giebt Hr. L. in seiner Uebertragung in Minuskeln Zaßenviavós, wahrscheinlich nur aus Versehen. Aus ἔναρχος macht derselbe Ξέναρ 205, mit Rücksicht auf die Beobachtung, dass die ägyptischen oxidizacraí in römischer Zeit gewöhnlich Griechen waren. Die Kritik verbietet, eine solche ausschliessliche Annahme in den überlieferten Text hinein zu corrigiren, wenn nicht schon aus metrischen Gründen klar wäre, dass truexos richtig ist. Der früher gefassten Meinung, als ob

die Epistrategi unter römischer Herrschaft nur Rö

mer gewesen wären, widersetzt sich nun auch n. CXI, wo ein Πτολεμαῖος ἐπιστράτηγος erscheint. Unser Balbinianus, welcher anzeigt, dass er im Amte (evaozos) und zwar doxidizaoτns sey, kann ebenso eine Ausnahme im Richterstande gebildet haben.

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ALLGEMEINE LITERATUR ZEITUNG

Monat Februar.

1849.

Die protestantische Kirche in Frankreich. Die Amtsbefugnisse der Consistorien in den protestantischen Kirchen Frankreichs. Eine kirchenrechtliche Erörterung von D. E. Cunitz, Pfarrer, L. Heydenreich u. Prof. D. E. Reuss. Aus dem Archiv der Strassburger Pastoral - Conferenz besonders abgedruckt. gr. 8. 130 S. Strassburg, Heitz. 1847. (3 Thlr.)

Nicht anders als erfreulich kann es uns seyn, auch

einmal eine Stimme über die Verhältnisse der protestantischen Kirchen in Frankreich zu vernehmen, zumal von so kundigen Männern und in so unparteiischer Weise, wie es hier der Fall ist. Zwar nicht über die ganze Verfassung dieser Kirchen, aber doch über einen bedeutenden Theil derselben werden wir hier unterrichtet. Die Veranlassung dazu gab die Strassburger Pastoral-Conferenz, die im J. 1845 die Ernennung einer Commission bewirkte,, zur Aufsuchung der Rechte der Consistorien und der Pfarrer, und der Mittel, diese Rechte am besten zu sichern." Der Lösung dieser umfangreichen Aufgabe haben sich die drei auf dem Titel genannten Männer, welche die Commission bildeten, mit eben so viel Gründlichkeit als Klarheit entledigt. Vor allen Dingen haben sie die gestellte Aufgabe möglichst zu vereinfachen gesucht. Es sollten neben den Rechten der Consistorien auch die der Pfarrer angegeben werden; sie aber haben die letzteren als in den ersteren mitbegriffen betrachtet, indem sie den Pfarrer wesentlich als Mitglied des Consistoriums auffassen, und so seine besonderen Befugnisse und Attributionen in genaue Beziehung setzen zu denen des Collegiums, welchem er angehört, und durch die Verbindung, mit welcher er erst eine kirchenrechtliche Stellung einnimmt. Ferner sollten, ausser der Aufsuchung dieser Rechte, auch die Mittel angegeben werden, sie zu sichern; sie aber haben auch dies nicht zu einem eignen Theile ihrer Arbeit machen wollen, sondern sind bei jedem einzelnen Punkte von dem Grundsatze ausgegangen, dass nur Jeder thue, was seines Amtes ist; dann

Halle, in der Expedition der Allg. Lit. Zeitung.

werde auch keine Beeinträchtigung zu fürchten seyn weder von Oben noch von Aussen. Haben sie auf diese Weise ihrer Arbeit mehr Einheit gegeben, so hat dieselbe auf der andern Seite auch zugleich mehr Tiefe erhalten, dadurch dass die Rechte zugleich als Pflichten dargestellt sind, und dass ein eigener Abschnitt,,von der Natur der Consistorien" vorangeschickt ist, der, wiewohl nicht geradezu in dem von der Frage vorgezeichneten Kreise liegend, doch unumgänlich nothwendig war, uns Deutschen aber doppelt willkommen seyn muss, da wir nach den bei uns bestehenden Verhältnissen mit dem Worte Consistorium einen anderen Begriff verbinden, als er aus der geschichtlich-praktischen Betrachtung dessen, was dort factisch ist, hervorgeht. Nach dem in Frankreich geltenden Sprachgebrauche unterscheidet man nämlich die Consistorien als Sprengel, und als Behörden, in der Verfassung beider protestantischen Kirchen. Die Consistorial - Sprengel (églises consistoriales) werden nach der Bevölkerung (je 6000 Seelen), durch die Gemeinen oder Pfarreien gebildet, welche innerhalb eines Departements liegen, und denen solche in einem Departement vereinzelte Gemeinen, die zur Bildung eines eigenen Sprengels zu klein sind, unter dem Namen Oratoires zugelegt werden; welches Letztere am häufigsten bei den reformirten Kirchen vorkommt, während die lutherische Bevölkerung mehr auf einzelne Gegenden zusammengedrängt ist; sonst wird die Consistorialkirche durch das Departement begränzt, in welchem der Hauptort (chef-lieu) derselben liegt. An diese Bildung des Consistoriums als Sprengel schliesst sich dann die Bildung des Consistoriums als Behörde. Organisirt sind diese Consistorien durch das Cultgesetz vom Jahre X; seitdem bestehen sie kraft der organischen Artikel, und es kommt ihnen die Permanenz zu, absolut in Betreff des Collegiums, relativ in Betreff der Mitglieder, von denen wenigstens Eine Klasse periodisch erneuert wird. Ständige Mitglieder nämlich sind sämmtliche ordentliche Pfarrer, die als solche dazu berechtigt sind; die

gelesen werden. Indessen sprechen die Abschriften doch für Διονυσιάδης Διονυσιάδου.

ZEITUNG weltlichen Mitglieder aber werden aus den höchst besteuerten Gemeinegliedern gewählt, nicht unter 6, nicht über 12, die alle 2 Jahre zur Hälfte erneuert werden, so dass Jeder ordentlicher Weise 4 Jahre im Amte ist. Der amtsälteste Pfarrer ist Präsident, ein weltliches Mitglied Secretair. (Der Beschluss folgt.)

Epigraphik.

Recueil des inscriptions grecques et latines de l'Égypte par M. Letronne etc.

(Beschluss von Nr. 29.)

N. LXXVI. In einer aus Fellows angeführten Inschrift glaubt Hr. L. den Namen IIrokéμov zu entdecken, Wir verweisen hierüber auf unsere Ausgabe jener Inschrift im Corp. inscr. Gr. Vol. III. n. 4292.

N. LXXIX. S. 50 hätte bei Nɛолоhiτηs bemerkt werden können, dass die Form Neaлolítηs doch schon in den Tab. Heracl. vorkommt.

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N. XCII erklärt Hr. L. AIO ..... OYCIOCΣΤΡΑΤΗΓΟΥ durch Διο Κατούσιος στρατη you, indem er annimmt, entweder der Vater des Dio habe Károvais geheissen und sey ein Aegyptier gewesen, oder Dio — — — selbst habe neben seinen griechischen Namen einen ägyptischen getragen. Obgleich weder das Eine noch das Andere undenkbar ist und der Analogie entbehrt, so lässt sich doch die Frage nicht abweisen, ob OYC nicht vielmehr die Endsylbe des mit 40 beginnenden griechischen Namens und das darauf folgende IOC cine Corruption aus TOY sey, so dass das Ganze etwa Διο[νυσοκλέ]ους τοῦ στρατηγοῦ hiess.

N. CXVII. Z. 16 ETTWNIXOY scheint OIWNIXOY zu seyn.

N. CXIX. Z. 2 vermuthet Hr. L. Hagvios oder Hugoúcios. Allein dabei ist auf die überlieΠαρράσιος. ferten Züge der ganzen Zeile nicht genügend Rücksicht genommen. Nämlich die zweite Hälfte dieser Zeile scheint καὶ] Ποσίδης ̓Ιού[στον καὶ zu enthal ten. Demnach muss das Vorhergehende so gelesen werden:

Ἡρακλῆς ὁ καὶ Ἰου[στος ἔ-
παρχος) λ[εγ. γ

N. CXXX. liest Hr. L. Anollwvigárns [e]is [has]. Wahrscheinlicher ist Anollwrigúrns Io[idugov] oder To[idótov].

Herakles ist praefectus legioni III. Diese Legion war schon unter Augustus in Aegypten. Die fünf Leute sind also Soldaten aus dieser Legion, wie denn Hr. L. Z. 6. 7 richtig oτqatıŵtai erkannt hat. Z. 3 bemerkt derselbe (S. 548), könne Alovucidov

N. CCXVIII. sucht Hr. L. den Namen ZuлOIzíov zu vertheidigen. Obgleich uns das Apographum nicht vorliegt, so möchten wir doch, wenn es dort CATTPIKIOY heisst, vielmehr KACTPIKIOY daraus machen, was gleichwohl CACTPIKIOY geschrieben seyn kann, da in Inschriften so später Zeit bisweilen das lateinische C für das griechische K steht.

N. CXC. stellt Hr. L. den Namen Evilidus auf. Es ist aber offenbar Euzhidas zu schreiben, eine Form (für Euzheídas), welche öfter in Stein - Inschriften vorkommt. Vgl. Corp. inscr. Gr. Vol. I. n. 839.

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N. CCXXXV. will Hr. L. aus HKWYTTAINIII ἥκω σὺν Πλινίῳ oder Παινία machen. Man hat offenbar zu lesen zw. bylaivete. Dieser Ausruf beim Anblick des Grabmales ist erklärlich und findet sich auch in der lateinischen Inschrift n. CCXLVI. valete omnes.

N. CCXL. ist der Name Osoparía nicht wahrscheinlich. Vielmehr hiess es Ocogía; darauf Θεοφίλα; scheint Kahhißios Igiádov zu folgen.

N. CCLVIII. ist Apawviov wohl zu kühn emendirt, und die aus Versehen zur Inschrift n. CCLVII. gebrachte Note über. den vermeintlichen Namen Apaśwórios (S. 551) kann als überflüssig ganz wegfallen. Der fremde Name ist Apac@vis. Es scheinen zwei Männer genannt zu seyn: Iliowais, Apa-. σῶνις σχοι[νοπώλαι], wenn nicht etwa Αμασωνίου gemeint ist.

N. CCLXIV. wird am Schluss yuvaizòs gelesen, wo offenbar Φιλαθηναίου steht. Γυναικὸς scheint auf diesen Namen erst zu folgen.

N. CCLXXXI. giebt Hr. L. 4uktos für das im Text vorhandene AYIOC; dies heisst aber AYTOC, und dieser autos ist eben der Eutychus, welcher die Inschrift setzte. Daher zu schreiben youya Ebtuzo[s]. τυχο[ς].

N. CCCLXIX. heisst es: le nom Thewv est complété par la copie de Pococke. Aber Pococke giebt

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