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welche nur seiner eigenen Individualitāt als einem Gliede des deutschen Volks zukam. Wir dagegen vermögen durch die historische Empirie den Volksgeist zu den philosophischen Begriffen hinzuzuthun und wieder davon zurückzuziehen; und wenn wir das letztere gethan haben, so ist der so getrennte, ins Freie gesetzte Begriff für uns ein Garnichts. Dass wir aber diese Trennung gewollt haben, schon dies Factum beweist, dass wir aus jedem nationalsittlichen Verhältniss zur Philosophie getreten sind, Auf unser Gemüth macht sie gar keinen Eindruck, sie ist ein reiner, leerer Phrasenkram. Wäre sie ein nationales Gebilde des deutschen Volks, wäre dies unmöglich, denn der Pietät gegen seine Volksgenossen, sowohl die Vorfahren, als auch die Zeitgenossen und gegen ihre nationalen Gebilde kann sich Niemand entledigen, sie wirken wie ein elektrischer Schlag auf das Gemüth.

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Diese factische Differenz zwischen uns und Fichte lässt uns nun auch das Dritte finden, in welchem der vorher bemerkte Widerspruch zwischen dem Ich und dem absoluten Wissen aufgelöst ist. Der Volksgeist kann dies Dritte nicht seyn, weil dasselbe dem philosophischen Denken, Fichte's zu Grunde gelegen haben, soll, somit ein der begrifflichen Bestimmtheit Verwandtes seyn muss. Es ist vielmehr, wie schon bemerkt, das Schema. Fichte selbst fasst die Sprache überwiegend als einen Mechanismus, welcher aus willkührlich gemachten Zeichen besteht; erst da, wo er sich der geschichtlichen Wirklichkeit nähert, betrachtet er sich als Sprachbildner einer gegebenen Sprache. Ferner identificirt Fichte das Ich als das philosophische Princip mit dem abstracten Satze. Der Satz aber ist eine sprachliche Erscheinung; somit wäre es wohl möglich, dass er den abstracten Satz ebenfalls als ein System von Zeichen gefasst hätte. Auch sagte Fichte, der menschliche Geist sey ein Punkt, welcher sich selbst zu einem Linienziehen entwickle. Das Denken wurde ferner als ein Schematisiren bestimmt, welches ciner mathemathischen Construction ähnlich wäre, und welchem ein Schema zu Grunde liege. Punkte und Linien sind Zeichen, und durch Punkte und Linien lassen sich Verhältnisse von Zeichen ausdrücken. Ausserdem aber giebt Fichte selbst ausdrücklick sein Schema an, indem er fordert, man solle sich die ins Unendliche hinausgehende Thätigkeit unter dem Bilde ciner geraden Linie vor

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stellen; in einem Punkte dieser Linie geschieht denn ein Anstoss, durch welchen die Thätigkeit in sich zurückgetrieben wird, aber zugleich bis zum Punkte des Anstosses wieder zurückwirkt. Auf dieses Schema, welches die drei Momente: das absolute, das praktische und theoretische Ich, in sich enthält, werden die verschiedenen Vermögen des Menschen zurückgeführt. Für dieses Schema ist es nun aber durchaus gleichgültig, ob der Anfangspunkt der Linie als das Ich oder das absolute Wissen bezeichnet wird; im Schema ist daher dieser Widerspruch der Fichte'schen Principien aufgelöst. Das Schema hat aber nur Wirklichkeit, indem es durch Begriffe ausgefüllt wird. Begriffe aber haben nur Wirklichkeit in irgend einer geschichtlichen Sprache, welche wieder allein in dem Munde eines Volks Wirklichkeit hat. Daher hat das Schema der Fichte'schen Philosophie auch nur in einer geschichtlichen Sprache Wirklichkeit, und liegt sowohl der Rede des Individuums zu Grunde, als es in der sprachlichen Ueberlieferung objectives Daseyn hat. An den sprachlich ausgeprägten Begriffen des Themas zeigt sich also der Volksgeist. In diesen setzt aber Fichte selbst nicht das Princip, welches das Verständniss vermittelt, sondern in die Vernunft, das Ich, die Begriffe, denen das Schema das Gesetz vorschreibt. Es zeigt sich daher, dass dem Philosophen das Bewusstseyn seiner besondern Nationalität fehlt, und dass ein unterdrücktes, oder ein erstorbenes Volksbewusstseyn Bedingung der Philosophie ist. Von der andern Seite ist nun aber der Satz, welchen Fichte selbst mit dem Ich identificirt, und welcher im Wesentlichen dem Schema entspricht, ein Gesetz nicht aller Sprachen, sondern der Flexionssprachen. Der bestimmte Volksgeist hat dies Gesetz producirt, und es ist daher eine reine Illusion, wenn die Philosophie meint, ihre Begriffe a priori zu entdecken; sie ist wesentlich durch die historisch gegebenen Producte des Volksgeistes bedingt. Diese Auflösung der Fichte'schen Philosophie ist zugleich die Auflösung aller Philosophie, sofern die bei Fichte vorhandenen Illusionen die Illusionen aller Philosophen sind, und allen ihren Begriffssystemen das bei Fichte entdekte Schema zu Grunde liegt. Dass dies der Fall ist, haben wir freilich nicht erwiesen; für denjenigen aber, welcher die Natur der anderen Philosophen kennt, bedarf dieses weiter keines Beweises.

(Der Beschluss folgt.)

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ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

Monat Februar.

Philosophie.

1849.

J. G. Fichte und seine Beziehung zur Gegenwart des deutschen Volks, von W. Busse u. s. w. (Beschluss von Nr. 26.)

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enn es sich blos um eine Darstellung der Fichte'schen Philosophie handelte, so wäre ohne Weiteres anzuerkennen, dass der Vf. mit dem grössten Fleiss die Werke Fichte's studirt hat. Haben wir aber die wesentliche Tendenz des Vf.'s im Auge, so müssen wir ihm entschieden den Vorwurf der Ungründlichkeit machen. Der Vf. beweist entweder zu wenig oder zu viel. Er bringt sich die Momente, die in seinen Behauptungen liegen, nicht vollständig zum Bewusstseyn, zieht nicht die nächstliegenden Consequenzen, übersieht daher auch die Schwierigkeiten, welche von den verschiedensten Seiten sich seinen Ansichten entgegen

stellen.

Der Grundgedanke des Vf.'s ist sehr einfach: Die Philosophie ist nicht absolut, weil sie durch die Sprache, und somit durch den Volksgeist bedingt ist. Sogleich der Beweis, welchen der Vf. hiervon in Bezug auf Fichte führt, hebt ein Moment hervor, welches für die wesentliche Tendenz des Vf.'s entschieden unzureichend ist. Die Fichte'sche Philosophie nämlich soll durch den Satz, ein Product der Flexionssprache, bedingt seyn. Offenbar wäre hiermit nicht die Abhängigkeit der Fichteschen Philosophie von der deutschen Nationalität erwiesen; im Gegentheil, indem sie durch ein allen Flexionssprachen gemeinsames Gesetz bedingt ist, geht sie schon dadurch über die Bestimmtheit der Nationalität hinaus. Für die Völker, welche in Flexionssprachen reden, hätte sonach die Fichte'sche Philosophie eine durchaus gleiche Gültigkeit; und sollte sich etwa weiter zeigen, dass die Flexionssprachen schon als Sprachen die vollendeten, die dem Wesen der Sprache entsprechenden sind, so würde die nachgewiesene Bedingtheit der Fichte'schen Philosophie kein Grund seyn, ihre allgemeine Vernünftigkeit irgendwie in Zweifel zu zie

Halle, in der Expedition der Allg. Lit. Zeitung.

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hen. Eine Auflösung der Philosophie vollends ist durch eine solche Bedingtheit durch die Sprache nicht im Entferntesten gegeben. Der Vf. erlaubt es sich, der Philosophie wiederholt die Ansicht unterzuschieben, sie producire ihren Inhalt schlechthin und ohne allen Zusammenhang mit der Vorstellung a priori. Wenn man sich die Aufgabe gestellt hat, die Philosophie aufzulösen, so sollte man doch vor Allem bemüht seyn, den Begriff der Philosophie in seiner ganzen Bestimmtheit zu fassen. Die Philosophie, welche ,,Alles a priori zu machen" behauptet, hat der Vf. nicht weiter aufzulösen; denn dies hat die Philosophie selbst schon längst gethan. Der Vf. will ja entschiedener Empiriker seyn- und doch construirt er sich eine Vorstellung von der Philosophie, welche der Wirklichkeit entschieden widerspricht. Die Philosophie weiss sehr wohl, dass das Wissen, von der Erfahrung ausgehend, die Productionen der Vorstellung zur Voraussetzung hat und sich an diese anlegt. Auch ist zuzugestehen, dass der Zusammenhang des Denkens mit der Vorstellung und der Sprache ein Gegenstand ist, welcher eine genauere Untersuchung verdient, als er bisher erfahren hat. Es war die Sache des Vf.'s, eine solche anzustellen. Der Vf. weist wiederholt auf die wichtigen Resultate der neuern Sprachwissenschaft hin; seine eignen Untersuchungen sollen erst durch diese möglich geworden seyn. Nach den Mittheilungen des Vf.'s aber ist durchaus nicht einzusehen, was die neuere Sprachwissenschaft mit seiner Arbeit zu thun hat. Dass nur die Flexionssprachen den eigentlichen Satz kennen, ist die ganze Weisheit, welche der Vf. in seinem Auflösungsprojecte der Sprachwissenschaft entlehnt.

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tionen, ohne auch nur einiger Maassen Anstalt zu machen, auf die Sache selbst und ihre wesentlichen Momente einzugehen. Sogleich die Beziehung der Philosophie zum Volksgeiste lässt der Vf. durchaus im Unbestimmten. Einmal wird behauptet, die Philosophie breche alle Beziehung zum Volksgeiste ab, bewege sich in der abstracten Allgemeinheit des menschlichen Wesens, sey eben darum durchaus unpraktisch und ohne allen Einfluss auf die geistige Gestaltung des Lebens. Dann aber wird wieder festgehalten, der Volksgeist könne in keiner Weise durchbrochen werden, er sey die absolute, unwiderstehliche Macht, von welcher auch die Philosophie in allen ihren Erscheinungen beherrscht werde. Besonders wird von dem deutschen Volke gerühmt, dass es nie seine Nationalität aufgegeben, vielmehr mit wahrhaft jüdischer Hartnäckigkeit" seine Bestimmtheit festgehalten habe. Diese beiden entgegengesetzten Momente bringt der Vf. nie begrifflich zusammen. Ueberwiegend urgirt er das erste Moment und läst das zweite ganz bei Seite liegen. In Bezug auf Fichte wird ausdrücklich bemerkt, dass auch an dem Inhalte seiner Philosophie die deutsche Nationalität zu erkennen sey, dass aber die Nachweisung hiervon als noch nicht genügend vorbereitet nicht gegeben werden könne. Der Vf. konnte nach der Aufgabe, welche er sich einmal gestellt hat, unmöglich hiervon abstrahiren; die ganze Betrachtung der Sache erhält dadurch eine schiefe Wendung. Es sieht nämlich nun immer so aus, als sollte die Auflösung der Philosophie jetzt erst eintreten, während im Grunde die Philosophie immer durch den Volksgeist bedingt, also immer aufgelöst gewesen ist. Was durch des Vf.'s Untersuchung hinzukommt, ist nur das Bewusstseyn dieser Bedingtheit. Hätte der Vf. sich gründlich darauf eingelassen, den innern Zusammenhang der Fichte'schen Philosophie mit den weitern concreten Gestaltungen des Geistes nachzuweisen, so würde er auch zu der Einsicht gekommen seyn, wie übereilt der abgedroschene Vorwurf gegen die Philosophie ist, welchen der Vf. immer im Munde führt, sie sey unpraktisch. Indem jede wirkliche Philosophie durch die ganze Entwickelung des Geistes bedingt, eine nothwendige That ist, indem der ganze Organismus des Geistes sich in der Philosophie zum Bewusstseyn über sich selbst zusammenfasst, so ist es dieser geistigen Nothwendigkeit der Philosophic gegenüber, höchst kurzsichtig, die Philosophie die Philosophie ünpraktisch zu nennen weil sie nicht als solche

auf die unmittelbar gegenwärtigen Bedingungen eingeht, durch welche die Idee sich realisirt.

Dass die Philosophie auch durch den Volksgeist bedingt sey, wird man sogleich dem Vf. zuzugeben bereit seyn; der Vf. geht aber weiter; er spricht vom Volksgeiste wie ein Heide. Der Volksgeist in seiner abgeschlossenen festen Bestimmtheit ist ihm die absolute Wirklichkeit des Geistes, das Fortgehen zur Idee der Menschheit, des allgemeinen Geistes ist ihm eine reine nichtssagende Phantasię. Dabei soll nun aber der deutsche Volksgeist einen sehr merkwürdigen Vorzug vor den andern Volksgeistern haben. Er soll nämlich die eigenthümliche Fähigkeit besitzen, sich die Productionen der fremden Nationalitäten anzueignen, in diese sich hineinzufinden und sie in seiner Weise zu verarbeiten. Hat denn der Vf. wirklich den Muth, diese Fähigkeit den andern Völkern schlechthin abzusprechen? Will er trotzdem dass er Empiriker ist, den allseitigen Verkehr der modernen Völker läugnen? Und ist nicht durch jene Fähigkeit die feste Beschränktheit des Volksgeistes durchbrochen, und die Immanenz des allgemeinen Geistes in ihm zugestanden? Will der Vf. dic Geschichte zurückschieben in die Bornirtheit des heidnischen Geistes indem er das Bewusstseyn der Vōlker von ihrer wesentlichen Identität, die Gewissheit der unendlichen Freiheit nicht als die mühsam errungene Arbeit der Geschichte, als das nothwendige Resultat der Entwickelung, sondern als die Illusion confuser Philosophen betrachtet? Wer wollte die Liebe zum deutschen Geiste dem Vf. irgendwie verargen; allein solange sich diese Liebe nur in hohlen, verbrauchten Phrasen bewegt, solange der Vf. nur mit Worten darauf dringt, dass jede That, jedes politische Institut, jeder Zweig der Wissenschaft Deutsch seyn müsse, ohne diesen deutschen Tendenzen einen weitern Inhalt zu geben, als den der Auflösung der Philosophie, welche der deutsche Geist schwerlich als seinem Wesen entsprechend acceptiren wird, darf sich der Vf. nicht darrüber wundern, wenn seinem vollen Herzen keine grosse Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Wie hängt nun aber mit des Vf.'s volksthümlichen Tendenzen die Methode der historischen Empirie zusammen? Nach der Beschreibung, welche der Vf. von der empirischen Methode giebt, enthält diese durchaus keine Momente in sich, welche nicht die Philosophie als die Wissenschaft des Wissens sich bereits vollständig zum Bewusstseyn

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gebracht hätte. Es fällt der Philosophie gar nicht mehr ein, die Empirie aus dem Processe des Wissens schlechthin auszuschliessen; sie hat aber die vollkommenste Einsicht in die Widersprüche, in welche die Empirie zerfällt, wenn sie sich, wie es der Vf. verlangt, von der Philosophie loszureissen, oder derselben principiell entgegenzusetzen versucht. Die empirische Methode soll nach den Erklärungen des Vf.'s vom Einzelnen ausgehen, um durch Combinationen das Allgemeine, die Ideen zu finden. Dies Finden der Ideen soll aber durch die schöpferische Thätigkeit des Individuums bedingt seyn. Sieht denn der Vf. nicht, dass er hiermit das, was die Philosophie Denken nennt, in die Empirie aufgenommen und dass er nun nicht mehr das Recht hat, von einem principiellen Gegensatz der Empirie zur Philosophie zu reden? Die Philosophie macht es sich nur nicht so leicht wie der Vf. Sie sucht sich die Momente des Erkennens ausdrücklich zum Bewusstseyn zu bringen, während der Vf. ohne Weiteres bereit ist, beim einfachen Geheimniss des Factums stehen zu bleiben. Wie nun aber mit der historischen Methode Savigny's, Humboldt's, O. Müller's u. s. w. etwas schlechthin Neues, nie Dagewesenes, nur dem deutschen Geiste Angehöriges" in die Geschichte eingetreten seyn soll, ist durchaus nicht einzusehen. Auch nimmt es der Vf. selbst mit dieser Behauptung so genau nicht, indem er anderwärts schon die Empirie Bako's mit jener neuesten Empirie auf dieselbe Stufe stellt. Natürlich theilt die empirische Methode die Entwickelung des allgemeinen Geistes; wenn daher die neueste Empirie mit tieferen Interessen und Anschauungen an die Facta der Geschichte tritt, so ist damit doch immer noch kein schlechthin neues Princip gewonnen. Wie wenig sich der Vf. die Consequenzen der empirischen Methode zum Bewusstseyn bringt, davon zeugt der offenbare Widerspruch, in welcher seine Polemik gegen die Philosophie mit seinem eignen empirischen Verfahren steht. Er wirft der Philosophie vor, dass sie nie von der deutschen Sprache sondern von der Sprache im Allgemeinen rede, indem sie sich ein-. bilde, es existire ein solches Abstractum der Sprache, während es doch nichts sey als subjective Vorstellung. Was zunächst das Reden anbetrifft, so befindet sich der Vf. entschieden in derselben Lage als die Philosophie; es fällt ihm gar nicht ein, der Sprache immer das Prädicat Deutsch u. s. w. hinzuzufügen. Allein der Vf. geht auch weiter.

Er redet nicht blos von den Flexionssprachen im Allgemeinen, sondern fasst auch den Satz als ein allgemeines Gesetz der Flexionssprachen. Giebt es denn einen Satz, eine Flexionssprache im Allgemeinen? Welches Volk redet denn diese Sprache? Und meint denn der Vf. wirklich, dass es kein Gesetz giebt, welches allen Sprachen gemeinsam ist? Mit welchem Rechte bleibt denn der Vf., wenn er einmal zum Allgemeinen fortgeht, bei jener untergeordneten Allgemeinheit stehen? Wie kommt er dazu, vom Volksgeist zu reden, während dieser doch nur in den einzelnen Stämmen, und weiter zurück in den einzelnen Individuen existirt? Und wenn er beim Volksgeist stehen bleibt, und nicht zur Idee des menschlichen Geistes im Allgemeinen und dessen allgemeinen Gesetzen fortgeht: ist etwas Anderes daran Schuld als seine eigne Kurzsichtigkeit, die vor den Bäumen den Wald nicht sieht? Ebenso wenig aber wie die denkende Empirie bei irgend einer besondern Gestaltung der Wirklichkeit stehen bleiben kann, ebenso wenig bewegt sich wie der Vf. behauptet die historische Empirie als solche schon nothwendig in den Grenzen und wesentlichen Interessen des deutschen Volksgeistes. Vielmehr kann sie mit demselben Interesse auch den französischen und englischen Volksgeist in Untersuchung ziehen, und wenn sie dies nicht thut, wenn sie sich auf den deutschen Volksgeist beschränkt und hieran weitere praktische Tendenzen anknüpft, so liegt entschieden diese Beschränkung und dieser praktische Zusatz nicht in ihrem Begriffe. Um daher den deutschen Volksgeist auf seine specifische Eigenthümlichkeit hinzulenken, und alle Allerweltsideen" gründlich aus ihm herauszutreiben, müsste der Vf. noch andre Mittel in Bewegung setzen als die Auflösung der Philosophie in die historische Empiric.

Rechtswissenschaft.

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Die rheinische Gerichtsverfassung und das rheinische Strafverfahren, Studien und Reisebeobachtungen, mit besonderer Berücksichtigung der Criminalstatistik und der jurisprudence von Dr. Herrmann Theodor Schletter, Adv. und akad. Docenten zu Leipzig. Mit 13 criminalstatistischen Beilagen. gr. 8. VIII und 319 S. Altenburg, Helbig 1847. (11⁄2 Thlr.)

Die Schrift enthält eine Reihe von Darstellungen der Hauptstücke des rheinischen Strafverfahrens und der rheinischen Gerichsverfassung, welche der

Vf. durch längere Studien und durch Beobachtungen während eines 4wöchentlichen Aufenthalts in den deutschen Provinzen auf dem linken Rheinufer, während des Sommers 1843, gewonnen hat. Von Interesse ist namentlich die Entwickelung der Stellung des öffentlichen Ministeriums (S. 7— 46). In der Entwickelung der Jury (S. 59-84) ist anzuerkennen die richtige Anschauung, welche der Vf. von der Bedeutung der englischen law of evidence gewonnen hat, die noch immer von deutschen Juristen für eine Beweistheorie in unserem Sinne gehalten zu werden pflegt. Gut ist ferner die Darstellung des Zusammenwirkens der Rechtsverständigen mit den Geschworenen im französischen Prozess, und die Erörterungen über die questions résultantes des débats; die Erörterungen über die II. Instanz in Strafsachen (S. 96-102, 134—138); auch die Voruntersuchung ist in anerkennungswürdiger praktischer Klarheit dargestellt (S. 104-125). Bei der Erörterung über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit wendet sich der VI. noch einmal gegen die Bedenken des Hrn. Dr. Krug. hätte dessen wohl kaum bedurft. Bei der Darstellung des Verfahrens vor den Assisen scheint der Vf. von der Nothwendigkeit des inquisitorischen Princips zu sehr durchdrungen, und fast befangen (S. 138-155); übrigens zeichnet sich die Schrift durch ein praktisches Urtheil über das französischrheinische Verfahren im Ganzen, und durch eine Reihe interessanter Special - Notizen vor vielen gleichzeitigen Schriften aus.

Es

Dic statistischen Beilagen geben den Justizetat und die Geschäftsübersichten aus der Preussischen, Baierischen und Hessischen Rheinprovinz für das Jahr 1842, mit Rückblicken auf die älteren Jahre; sodann die bekannte vergleichende Uebersicht der Strafrechtspflege in Frankreich für 1842 und 1843, nach dem von dem Justizminister erstatteten amtlichen Bericht, aus welchem sich zum Beispiel ergiebt, dass 1843 7226 Personen vor den Assisen standen, und dass unter je 100 32 freigesprochen, 29 zu infamirenden, 39 zu correctionellen Strafen verurtheilt wurden. Die politischen und Pressvergehen nahmen von 1831 bis 1843 in folgender Progression ab: 671, 602, 356, 219, 177, 95, 62 (1840 fehlt), 65, 46, 29. Die Geschworenen nahmen immer häufiger,, mildernde Umstände" als vorhanden an (1841 bei 41 pC. 1842 bei 42 pC. 1844 bei 44 PC. aller Fälle). Interessant ist ferner die Mittheilung nach Tapiès, dass die Geschworenenliste für 1839 220157 Personen in der Urliste enthielt, davon 202402 Wähler, 4572 verabschiedete Officiere, 7545 Doctoren u. s. w., 4029 Notare. Zum wirklichen Dienst zu den 388 Assisensitzungen jenes Jahres wurden im Ganzen 15520 Geschworene berufen, von denen sich 13141 wirklich gestellt

haben.

Die Geschäftsübersichten, nach Kategorien von Verbrechern und Verbrechen, gewähren ein anerkanntes Interesse für den Juristen und Criminalpolitiker, und der Vf. wird sich durch diese Mittheilungen vielseitigen Dank erwerben.

Ueber die Einführung der Geschworenen für Civilund Criminalsachen in Deutschland. Politisch historische Abhandlung von Johann Carl Hagens, königl. preuss. Obergerichtsrath. gr. 8. VI und 71 S. Paderborn, Wesener. 1843. (12 Ngr.) Wirft man den preuss. Praktikern ein ängstliches Festhalten am Buchstaben und eine referirende Darstellung ohne eigenes Urtheil und ohne Geist vor: so verdient diese kleine Schrift einen solchen VorSie ist in ihrem historischen wurf gewiss nicht. Theil geistreich einseitig, in dem, was von den englischen Gerichten gesagt wird, durchweg oberflächlich und falsch, und in der Darstellung des französischen von Feuerbach'scher Auffassungsweise befangen. Sie hat durchweg den politischen Standpunkt festgehalten, wie er aus Tocqueville wiedergegeben wird: ,,Wollte man sich darauf beschränken, die Jury als eine gerichtliche Einrichtung anzusehen, so hiesse das den Gedanken auf sonderbare Weise einengen. Denn wenn die Jury einen grossen Einfluss auf das Loos der Prozesse ausübt, so übt sie einen noch grössern aus auf das eigene Geschick der Gesellschaft. Die Jury ist daher vor allen Dingen eine politische Institution. Um sie zu beurtheilen, muss man sich immer auf diesen Standpunkt stellen". Die Hauptbedeutung des Schwurgerichts ist daher, und,, die wichtigste positive Folge das Selbstgefühl, welches aus solcher Verfassung in jedem Bürger erwächst und die Liebe und Anhänglichkeit, welche bei den Bürgern für dasjenige entsteht, womit sich thatsächlich befassen, was sie pflegen und entwickeln."

Dies Hervorheben des sogenannten politischen Standpunkts ist der natürliche Rückschlag gegen die politische Engherzigkeit der Vergangenheit, und wir haben sicherlich eine Reihe von politischen Flugschriften dieser Gattung gerade für die nächste Zukunft zu erwarten. Wir können nur wünschen, dass Männer von Geist und allgemeiner Bildung sich dem Gegenstand zuwenden mögen, und erkennen als solchen den Vf. an; müssen es ihm aber als Berufsgenossen übel nehmen, dass cr das positive Material nicht genauer angesehen hat. Seine Vorschläge über die zukünftige Gerichtsorganisation enthalten vieles Beachtungswerthe, und namentlich verdient es Dank, dass der Vf. auch der lange vernachlässigten Frage über die Bedeutung der Jury im Civilprozess seine Aufmerksamkeit gewidmet hat.

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