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IG. L. LIEBEN'SCHE STIFTUNG.

STIFTBRIEF.

Von Seite des gefertigten Präsidiums der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien wird kraft gegenwärtigen Stiftbriefes beurkundet :

Nachdem der am 13. März 1862 in Wien mit Tode abgegangene Grosshändler Herr Ignaz L. Lieben in seinem Testamente, de dato Wien 6. März 1862, die Bestimmung getroffen hat:

,,für das allgemeine Beste bestimme ich die Summe

von 10.000 fl. österr. Währung, und stelle die nähere Verfügung darüber meiner Frau und meinen Kindern anheim",

hat dessen hinterbliebene Witwe und testamentarische Erbin Frau Elisabeth Lieben im Einverständnisse mit ihren Kindern, den Herren Leopold, Adolf und Richard Lieben, dann den Fräulein Helena und Ida Lieben sechs Stück verloosbare 5percentige Pfandbriefe der k. k. priv. österr. Nationalbank, nämlich : Nr. 28.192 ddto. 1. Juli 1861 per 1000 fl. ö. W.

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das ist Sechstausend Gulden österr. Währung sammt Interessen

ausstand seit 1. Jänner 1862, sämmtlich vinculirt für die kai

serliche Akademie der Wissenschaften in Wien noe der Ignaz L. Lieben'schen Stiftung bei dem k. k. Universal-Cameral Zahlamte in Wien als Cassa der genannten Akademie mit fol gender Widmung erlegt.

§. 1. Das derzeit in den oben bezeichneten Pfandbriefen der k. k. priv. österr. Nationalbank per 6000 fl. ö. W. angelegte Vermögen soll immerwährend der Förderung wissenschaftlicher Forschungen im Gebiete der Physik und Chemie gewidmet sein,

§. 2. Zu diesem Zwecke soll vom 1. Jänner 1862 an nach jedesmaligem Ablaufe von drei Jahren der während dieser Zeit aufgelaufene Reinertrag des Stiftungskapitales zu einem Preise verwendet werden.

Dieser soll nach den ersten drei Jahren dem Autor der innerhalb dieses Zeitraumes veröffentlichten ausgezeichnetsten Arbeit im Gebiete der Physik mit Inbegriff der physiologischen Physik, nach weiteren drei Jahren dem Autor der ausgezeichnetsten während der letzten sechs Jahre veröffentlichten Arbeit im Gebiete der Chemie mit Inbegriff der physiologischen Chemie, und so fort von drei zu drei Jahren alternirend dem Autor der ausgezeichnetsten während der letztverflossenen sechs Jahre erschienenen Arbeit im Gebiete einer dieser beiden Wissenschaften ertheilt werden.

§. 3. Die Zuerkennung des Preises hat auf Grund eines von der mathematisch-naturwissenschaftlichen Classe der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien hierüber gefassten Beschlusses in der dem Ablaufe des Trienniums nächstfolgenden feierlichen Sitzung der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu geschehen. Zu diesem Behufe ist spätestens zwei Monate vor dieser feierlichen Sitzung von der genannten Classe der Akademie und zwar von Fall zu Fall mittelst nicht unterschriebener Stimmzettel eine mindestens aus drei Fachmännern bestehende Commission zu wählen, welche über die Zuerkennung

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