Archiv für Rechtsfälle die zur Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals gelangt sind, Band 261858 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Allgem Allgemeinen Landrechts Angenstein Anspruch Antrag Anwendung Appellations Appellations-Richter Appellhof Archiv für Rechtsfälle Bedingung Befugniß behauptet Beschluß Besizer Bestimmung Betreff blos Bürgerlichen Gesetzbuches daher daſelbſt deſſelben deſſen dieſe Differenzgeschäfte Edikt Ehefrau Eheleute Eigenthümer Eintragung Entscheidung erachtet Erbverträge Erkenntniß erste Richter erster Instanz Falle Falliten Fiskus Forderung Freiherren gemacht Gemeinde Gericht Gerichts-Ordnung Geschäfte Gesek Gesetz Gewährsmängel Gläubiger Grund Grundgerechtigkeiten Grundsteuer Grundstücke Gutes Hovestadt Handlungen hiernach Hoerde Hovestadt Hypothek Imploranten iſt Jahre Januar Judikate Kaſſationskläger Kaufgeldern Kenntniß Kläger Klägerin Kolonats Kommittenten Konkurs Konkurs-Ordnung Kontrahenten Konventionalstrafe Landrechts laſſen läßt leztern lichen März muß müſſen Nichtigkeitsbeschwerde November Ober-Tribunal Oktober Personen Prokura Prozeß Reallast Recht rechtlichen Rechtsf Rechtsfälle Bd Rechtsweg Rekusation Renten resp Rthlrn Sache Schiedsrichter Schuldner ſei ſein ſeine ſelbſt Senat ſich ſie ſind Sizung soll ſondern Strafgesetzbuch Theil Urtheil Verfahren Verfügung Vergl Verhältniß Verjährung Verkauf Verklagten Verlegung Verordnung Verpflichtung Vertrag verurtheilt vielmehr vorliegenden Vorschrift Wechsel-Ordnung Zahlung zweite Richter zweiter Instanz
Beliebte Passagen
Seite 130 - Ersatz verpflichtet für allen Schaden, welcher bei der Beförderung auf der Bahn, an den auf derselben beförderten Personen und Gütern, oder auch an...
Seite 216 - ... Repräsentation ohne Gestattung von Weiterungen, und namentlich ohne eine der Minorität zustehende Provocation auf schiedsrichterliches Verfahren, zu Stande gebracht werden soll. Der Appellationsrichter hält seine von der vorstehenden Ausführung abweichende Meinung hauptsächlich durch die im §.21. des Gesetzes enthaltene Bezugnahme auf §. 6. desselben für gerechtfertigt. Der §.21. verordnet nämlich: Der Repräsentant, beziehungsweise jedes Mitglied des Grubenvorstandes, kann zu jeder...
Seite 295 - erlangt aus einem solchen Vertrage, an dessen Schließung er weder mittelbar noch unmittelbar Theil genommen hat, erst alsdann ein Recht, wenn er demselben mit Bewilligung der Hauptpartcien beigetreten ist.
Seite 226 - Parochialkirche von einer anderen, als derjenigen Religionspartei, zu welcher er selbst sich bekennt, zu Lasten oder Abgaben, welche aus der Parochial-Verbindung stießen, angehalten werden, wenn er gleich in dem Pfarrbezirke wohnt oder Grundstücke darin besitzt.
Seite 228 - Markt (Mess- oder Marktwechsel) ; 5) die Unterschrift des Ausstellers (Trassanten) mit seinem Namen oder seiner Firma ; 6) die Angabe des Ortes , Monatstages und...
Seite 294 - Wenn Jemand einem Andern den Auftrag macht, Etwas, welches der Auftragende von einem Dritten zu fordern hat, bei demselben für seine eigene Rechnung zu erheben : so wird dieses eine Anweisung oder Nssignation genannt.
Seite 129 - Außer der Geldentschädigung ist die Gesellschaft auch zur Einrichtung und Unterhaltung aller Anlagen verpflichtet, welche die Regierung an Wegen, Ueberfahrten, Triften, Einfriedigungen, Bewässerungsoder Vorfluthsanlagen lc. nöthig findet, damit die benachbarten Grundbesitzer gegen Gefahren und Nachtheile in Benutzung ihrer Grundstücke gesichert werden.
Seite 210 - Beschlusefassung, betreffend die Wahl eines Repräsentanten, zu den im §. 8. des Gesetzes vom 12. Mai 1851 zur schiedsrichterlichen Entscheidung verwiesenen Gegenständen gehöre, und diese Frage muss verneinend beantwortet werden. Der schon oben seinem Inhalte nach mitgetheilte §. 8. verweist bei...
Seite 348 - Uebereinkunft mit Gemeinden zu einem gemeinschaftlichen Armenverbande vereinigt sind, ist ein solcher Verband in Beziehung auf die Armenpflege einer Gemeinde gleich zu achten.
Seite 95 - Notar gültigerweise vorgenommen werden tonnen, aus: 5. Eheberedungen und Verträge, welche vor vollzogener Ehe über das Vermögen der künftigen Eheleute, insonderheit der Frau, dessen Einbringung, Verwaltung und Nießbrauch geschlossen werden (Allgem.