Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern: mit besonderer Berücksichtigung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen, Band 3Manz, 1881 - 992 Seiten |
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Handbuch Für Den Politischen Verwaltungsdienst in Den Im Reichsrathe ... Ernst Mayrhofer Keine Leseprobe verfügbar - 2018 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Ackerbaumin Anlage Anlaß Anstalten Anwendung April August beeideten Benüßung Bergbehörde Beschädigungen Besizer besondere bestehenden Bestellung Bestimmungen Betheiligten Betrag betreffenden Bewilligung Beziehung beziehungsweise Bezirks Bezirksstraßen bezüglich bloß Böhmen Bukowina competenten Dalmatien December deſſen Dienstboten Dienstbotenordnung dieſe dieß dießfälligen Eigenthümer Einvernehmen einzelnen Eisenbahnbetriebsordnung Eisenbahnen Entsch Entschädigung Entscheidung erforderlichen Erhaltung Erkenntniß Erlaß Errichtung ertheilt Falle Februar Feldfrevel Feldhüter Forstgesetzes Galizien Gemeinde Gemeindestraßen Gemeindevorsteher Genehmigung Genossenschaft Gerichte geseßlichen Gesezes Giltigkeit Görz Gradisca Grund Grundstücke Handelsministerium Herstellung hiezu Hofd insbesondere iſt Istrien Jagd Jagdkarte Jahre Jänner Juli Juni Kärnthen Kenntniß Kosten Krain Kundm L. G. B. Nr Landes Landesausschusse Landesfonde Landesstelle Landesstraßen lichen Mähren März Maßgabe Ministerium muß müſſen Niederösterreich nothwendig November Oberösterreich October öffentlichen Ortsgemeinden österreichischen Personen politiſchen politischen Behörden politischen Bezirksbehörde Rechte Rücksicht Salzburg Schiffe Schlesien Schuß September ſich ſie siehe ſind soferne sowie Statth Steiermark Straßen Theile Tirol Ueber Uebertretung Unternehmung Verordnung verpflichtet Verwaltung Vorarlberg Vorschriften zulässig Zwecke
Beliebte Passagen
Seite 128 - Anmeldung muß enthalten: 1. den Namen, Vornamen, Stand und Wohnort jedes Gesellschafters; 2. die Firma der Gesellschaft und den Ort, wo sie ihren Sitz hat; 3.
Seite 148 - Genossenschaft; 3) den Gegenstand des Unternehmens; 4) die Zeitdauer der Genossenschaft, im Falle dieselbe auf eine bestimmte Zeit beschränkt sein soll...
Seite 150 - Gesellschaftskasse untersuchen. Er hat die Jahresrechnungen, die Bilanzen und die Vorschläge zur Gewinnvertheilung zu prüfen und darüber alljährlich der Generalversammlung der Aktionäre Bericht zu erstatten. Er hat eine Generalversammlung zu berufen, wenn dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist.
Seite 233 - Blechkapseln sich weder selbst unter einander, noch einen anderen Körper berühren können. Die Kisten, in denen die Verpackung geschieht, müssen von mindestens 2-6...
Seite 137 - Ziff. 11) bekannt gemacht werden. Durch diese Bekanntmachung müssen zugleich die Gläubiger aufgefordert werden, sich bei der Gesellschaft zu melden.
Seite 6 - Das Band einer gültigen Ehe kann zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des einen Ehegatten getrennt werden. Ebenso unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Teil schon zur Zeit der geschlossenen Ehe der katholischen Religion zugetan war.
Seite 136 - Fall, daß die Vertretung sich nur auf gewisse Geschäfte oder Arten von Geschäften erstrecken oder nur unter gewissen Umständen oder für eine gewisse Zeit oder an einzelnen Orten stattfinden soll, oder daß die Zustimmung der Gesellschafter oder eines Organs der Gesellschaft für einzelne Geschäfte erfordert ist.
Seite 15 - Wenn eine Ehe für ungiltig erklärt, getrennt, oder durch des Mannes Tod aufgelöst wird, so kann die Frau, wenn sie schwanger ist, nicht vor ihrer Entbindung und wenn über ihre Schwangerschaft ein Zweifel entsteht, nicht vor Verlauf des sechsten...
Seite 233 - Millimeter starken, gespundeten Brettern angefertigt, durch Holzschrauben zusammengehalten, vollständig dicht gemacht und mit einer zweiten dichten Kiste umgeben sein, dabei darf die äussere Kiste keinen grösseren Raum als O06 Kubikmeter haben.
Seite 128 - Wenu vor erfolgter Eintragung in das Handelsregister im Namen der Gesellschaft gehandelt worden ist , so haften die Handelnden persönlich und solidarisch.