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Form, die man ausfinden konnte, zu erklären. Noch einige Wochen ließ Mendoza sich bewegen inne zu halten. Aber der Kaiser wies ihn an, auch gegen des Papstes Willen den beabsichtigten Schritt zu thun: wenn der Papst auf eine letzte Sommation nicht hören wolle, solle er nicht länger mit dem Proteste zaudern.

Und so geschah es. Am 16. Januar 1548 erschienen im Namen des Kaisers der Fiscal Francisco de Vargas und der Doctor Martin Velasco in der Versammlung zu Bologna, im Namen ihres Kaisers zu den Akten zu erklären, daß er eine Aeußerung dieser Versammlung nicht als den Spruch eines Conziles ansehe, und daß der Kaiser den schmähligen Bruch der Kirchenversammlung von sich ab auf die Schultern des Papstes, der Legaten und der anwesenden Prälaten wälze: eine Erklärung, die zu einigem gereizten Wortwechsel mit dem Kardinal Monte führte o).

Auch in Rem war die Wiederholung desselben Aktes beabsichtigt, und trotz aller Versuche, welche von wohlmeinenden Kardinälen noch in der lezten Stunde gemacht wurden, den drohenden Protest zurückzuhalten und die Differenz friedlich auszugleichen, blieb Mendoza bei der Meinung, daß Alles, was man ihm jezt sage, nur Ausflüchte und leere Versprechungen seien, mit denen man Zeit gewinnen wolle. Auch er schritt am 23. Januar vor Papst und Kardinälen zu einem ähnlichen Proteste, und auch er, der stolze spanische Cavalier, gerieth in einen heftigen Wortkampf mit dem alten italienischen Papste 10).

Gegen diese Erklärungen erhob sich der Papst auch seinerseits zu einer breiten und ausführlichen Darlegung seiner Ansicht. Am 1. Februar ließ er Mendoza in dem Consistorium erscheinen und setzte ihm selbst in einer langen Rede alle die Gründe auseinander, aus welchen die Versammlung in Bologna für das wahre Conzil gehalten werden müsse, und weßhalb er nicht auf die deutschen Forderungen habe eingehen lönnen. Ja, der Papst ging noch einen Schritt weiter: er selbst erflärte der spanischen Eröffnung entgegen, welche die Rechtsgültigkeit der Einen Versammlung anfocht, selbst hier in Rom ein contradictorisches Verfahren zu eröffnen, und darnach dann aller Welt das Urtheil zu verkünden, welche der beiden Versammlungen die allein gültige sei 10).

9) Protokoll darüber bei Raynaldus 1548. §. 7-14.

10) Ebd. §. 9—16. Vgl. Mendoza's Tepesche vom 2. Februar bei Döllinger. 134 ff.

10) Raynaldus. §. 29. 30.

Natürlich kein Mensch hat je einen Zweifel darüber gehabt, für wen man sich in Rom aussprechen werde. Und so hat auch weder die Geistlichkeit in Trident noch der Kaiser sich diesem Schiedsspruche der Kurie unterworfen.

Wenn schon bei der Unterwerfung Deutschlands unter das Conzil auch eine zeitweilige Maßregel ins Auge gefaßt worden war, bis zu jener conziliaren Entscheidung mit der Gutheißung der Kirche wenigstens eine vorläufige Ordnung zu treffen, so konnte es bei dieser neuesten Wendung nur noch dringlicher erscheinen, die augenblickliche Gefügigkeit aller Stände benutzend, wenigstens Etwas fest zu sehen, das als Frucht der kaiserlichen Siege anzusehen wäre. Am 14. Januar ließ da der Kaiser dem Reichstage von den Entscheidungen der Kurie Mittheilung machen. Er ließ vorstellen, wie alles billige Begehren des Kaisers und res Reiches beim Papste keinen Anklang gefunden, wie man in Rom jene Vereinigung von Prälaten in Bologna für ein ökumenisches Conzil ausgebe, was doch für Deutschland undienlich und unzuträglich sei, und wie der Kaiser gegen solches Verfahren und seine möglichen Folgen auf das Entschiedenste protestire. Weil aber diese Verhandlungen sich in die Länge ziehen könnten, so schlug der Kaiser seinen Ständen vor, einen neuen Ausweg aufzusuchen und, wie man das vorher schon bedacht habe, durch Deputirte aller Parteien eine Auskunft aufzurichten 11). Bei den Ständen fand dieser Vorschlag Eingang. Nach Erledigung einiger Formfragen konnte dies Werk einer deutschen Religionsvergleichung unter dem Schuße kaiserlicher Hoheit begonnen werden.

Wir wissen, daß gleich nach dem ersten Feldzuge es König Ferdinand wiederholt dem Bruder vorgestellt hatte, wie leicht und wie vortheilhaft für das ganze Unternehmen eine solche noch vor dem Conzile in Deutschland zu erzielende Vergleichung in der Religion sein werde; wir wissen auch, daß segar in Rom diese Idee einer besonderen Abkunft mit den deutschen Protestanten, einer Uebereinkunft, die leicht als Uebergangsstufe zur unbedingten Rückkehr aufzufassen war, nicht geradezu abgelehnt worden war 12). Das bildete in der That auch jetzt noch den

11) Vertrag des Kaisers bei Sastrowen 2, 198 ff. Relation des Kardinal von Trident bei Le Plat 3, 679 ff. Ein Bericht über diese Dinge (in Simancas) bezeichnet die respuesta (die der Papst dem Kaiser ertheilt) als tan artificiosa y llena de inconvenientes que haviendose dado razon della a los dichos estados del imperio con la limitacion y moderacion que convenya para no indignarlos mas contra el papa etc.

12) Bucholz IX. 407. und V. 560. Vgl. o. S. 154.

Faden, der Kaiser und Papst in Verbindung erhielt. Die Sendung ausreichend bevollmächtigter Legaten nach Deutschland und die näheren Modalitäten dieser deutschen Ordnung sind die Gegenstände, über welche noch fortwährend die Verhandlungen im Zuge blieben. Auch jezt noch, als man den Protest ergehen ließ, hielt Karl es für angemessen, seinem Gesandten recht nachdrücklich einzuschärfen, daß er den Bruch mit Papst Paul nicht allzu weit treiben dürfe. Ein Schisma in der Kirche hervorzurufen lag auch jezt nicht im Willen des Kaisers: auch die zornigste Miene in Rom und die heftigsten Noten an den Papst waren als Drohung und als Schreckmittel gemeint, zur That zu schreiten war nicht die Absicht des Kaisers. So bemühten sich die kaiserlichen Räthe, die Billigung Roms zu dem vorzunehmenden Religionsedikte schon im Voraus sich zu sichern 13). Und es schien wirklich, daß man der Kirche Mitwirkung zu diesem Vorhaben erlangen werde. Wenn Mendoza und der Papst auch über die Bedeutung eines ökumenischen Conziles und über die Rechtsgültigkeit der Translation in erregter Weise stritten, so sagte der Papst es diesem Gesandten doch zu, nach dem vorgetragenen Wunsche des Kaisers solche Legaten nach Deutschland zu schicken, die, mit der nöthigen Vollmacht versehen, den sich unterwerfenden Deutschen auch ihrerseits durch Zugeständnisse diese Unterwerfung erleichtern sollten 14).

Es konnte also der Kaiser mit einer gewissen Hoffnung des Gelingens auf diese religiösen Verhandlungen eingehen; und auch auf Seiten der Protestanten hatten ihm die Erfolge des letzten Jahres einen solchen Einfluß verschafft, daß er ihre Annäherung an den kirchlichen Standpunkt zu erzwingen erwarten konnte. Im Februar begannen da die Verhandlungen unter den beiderseitigen Theologen.

Wir gehen hier der Entstehungsgeschichte des Interim nicht weiter nach, wir erörtern auch nicht, was die dogmatische Stellung desselben zu den einzelnen controversen Fragen gewesen; wir begnügen uns mit dem großen politischen Resultate, das allein für uns Bedeutung hat, daß eine Verständigung der großen Gegensäße, bis zu einem gewissen Grade, hier wirklich erzielt worden ist.

Und doch läßt sich nicht leugnen, daß das Buch, wie es zuletzt vollendet herauskam, in allem Wesentlichen die katholische Lehre darstellt. Es sind einige wenige Zugeständnisse, die man der protestantischen

13) Karl an Mendoza vom 16. Januar 1548. (Sim. Leg. 875. fol. 18.) 14) Mendoza vom 2. Februar. Döllinger 142 ff.

Auffassung gemacht hat, nicht gerade wesentliche Lehren des Dogmas, aber Dinge, die in dem äußeren, praktischen, täglichen Leben einem Jeden handgreiflich entgegentreten und die für die äußere Ordnung der Kirche von trennender Bedeutung geworden sind: es wurde gestattet, daß der Priester verheirathet sei, es wurde auch den Laien der Kelch im Abendmahle angeboten, es wurde von der Verbindlichkeit der strengen Fastengesete abgesehen.

Wenn wir nun die Geschichte der religiösen Verhandlungen zwischen der Mutterkirche und den sich trennenden religiösen Sekten überschauen, so wird uns die Wahrnehmung entgegen treten, daß diese im Interim gewährten Concessionen dieselben Punkte sind, für die schon in den Augsburger Verhandlungen von 1530 Melanchthon die Unterwerfung der Protestanten angeboten hatte. Und auch der Beobachtung können wir uns nicht entziehen, daß einsichtige Prälaten Roms, die in jenen bewegten Jahren religiöser Verhandlungen die deutsche Nation kennen lernten, oftmals der Meinung waren, gerade diese Concessionen solle man machen, um durch sie den Katholizismus in Deutschland zu erhalten. Ja, wir finden auch, daß unter der katholischen Geistlichkeit von Deutschland selbst sich manche Stimme erhoben, nicht für die Zweckmäßigkeit, nein für die Nothwendigkeit, in diesen Dingen von der sonst beobachteten Gewohnheit der Kirche abzugehen 15). Und so könnte wirklich der heutige Beobachter die Ansicht gewinnen, als ob ebenso wohl den deutschen Protestanten wie den deutschen Katholiken durch das Interim vollständig gedient gewesen, als ob des Kaisers Edikt den Wünschen seiner Nation entgegengekommen wäre.

Aber was will es im Grunde heißen, daß man grundverschiedene Denkweisen in Eine Formel zusammenzwingt? Es ist doch die Religion der Menschen und der Nationen nicht durch Gesetze und Gebote zu leiten und zu regeln! Auch hier ist die Vereinigung nur ein Schein ohne Wesen geblieben.

Das freilich darf noch besonders betont werden, daß dies Religions

15) Melanchthon's Forderungen an Campeggio, die er wiederholt und eindringlich als das nothwendige Geschenk bezeichnet, für das die Protestanten sich unterwerfen wollen: Corpus Ref. II. 169. 172. 174. 247. Dem entgegen= kommend eröffnete schon Campeggio die Aussicht auf eine Möglichkeit einer „Connivenz“ (Lämmers 32) und noch weit mehr Aleander (Lämmers 82. 89. 114. bes. 115. 133 f.) Auch der gutkatholische Bischof von Speyer war der Meinung, daß man jene Concessionen machen müsse an die Lutheraner. (Lanz I. 464.) Contarini hatte ähnliche Ansichten und Absichten. (Quirini III. praef. 214.)

edikt nicht als bleibende Ordnung der deutschen Kirche gemeint war, und dann, daß es nicht den Anspruch erhoben hat, als bindendes Gesetz für alle Deutschen zu gelten. Wenn wir aus den Akten dieser kaiserlichen Politik einen Blick in den Ideenkreis und die geistige Atmosphäre gewonnen haben, in welcher die Entschlüsse des Kaisers gereift sind, so werden wir nicht darüber in Zweifel sein können, daß Karl's Sinn weit entfernt gewesen und geblieben ist von der Prätention, der katholischen Kirche solche Ordnungen anmuthen zu wollen. In allen Schritten, die er für Deutschland in der Kirchenfrage gethan, ließ er deutlich erkennen, daß er den deutschen Protestanten wohl derartige Conceffionen auf eine kurze Zeit zu erwirken vermochte, aber niemals ist auch nur eine einzige Handlung von ihm geschehen, die eine Allgemeingültigkeit und Unbedingtheit dieser neuen Einrichtungen ins Auge gefaßt hätte. Und ferner, wie es von Anfang an hierbei sein Sinn gewesen, solche Zugeständnisse für Deutschland von der allgemeinen Kirche gebilligt zu sehen, so ist er auch unablässig in Rom dafür thätig gewesen, Roms Zustimmung zu solchen zeitweiligen Concessionen zu erhandeln. Wir finden, daß auch jest, während er das Interim mit den Deutschen zu vereinbaren suchte, er gleichzeitig von dem Papstthum sich alle solche Anordnungen gutheißen lassen wollte. Und in allen diesen römischen Verhandlungen ist doch niemals die Rede von Anordnungen gewesen, die auf die ganze Kirche von Deutschland Bezug haben, sondern immer nur von solchen Maßregeln, welche den sich reuig unterwerfenden Protestanten die Rückkehr in die Kirche erleichtern sollten16).

Aus den Verhandlungen am Reichstage selbst können wir allerdings den Eindruck gewinnen, daß der Kaiser hier bei seinen Ständen nicht ganz offen verfahren ist. Es scheint in der That, daß er den

16) Die früher von mir geäußerte Meinung (,,Kaiser Maximilian II. und die deutsche Reformation“ in Sybel's Historischer Zeitschrift VII. 358) stehe ich nicht an, hierdurch zurückzunehmen: daß Karl in Rom fortwährend, schon vorher wie nachher, um die päpstliche Billigung solcher Concessionen an die sich der Kirche Unterwerfenden gehandelt hat (vgl. im Anhang 115* ff.), entspricht seiner ganzen Sinnesart ebenso vollständig, wie eine solche religiöse Anordnung auch für die Katholiken Deutschlands ihr zuwider sein würde. Denn daß die Protestanten damals das Gegentheil annahmen (vgl. die folgende Note), beweist doch nichts für Karl's Gesinnung. Der präcis gestellte Antrag Karl's bei dem Papste liegt überdies wörtlich vor; (Raynaldus 1548. §. 45) und diese nothwendige Ergänzung zum Interim. welche übrigens auch gleichzeitig mit dem Entwurfe desselben nach Rom eingeschickt wurde, spricht nur von personae ad gremium ecclesiae redeuntes.

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