Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen, Band 4Aus der Kaiserlich-königlichen Hof- und Staatsdruckerei, 1850 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 15 - Kirchenzucht zu erwarten habe, und wie nothwendig es daher werde, dass der Landesfürst die Anordnung derselben leite und übernehme, davon kann man wohl keinen deutlicheren Beweis erhalten, als der gegenwärtige ist ; denn, wenn man den Inhalt derselben durchgehet, so wird es auffallend, dass eine ausserordentliche Verschiedenheit der Anträge darin herrsche , die sich von der eben so verschiedenen Denkungsart und Stimmung der Bischöfe, oder derjenigen herleitet, aus deren Feder diese Vorstellungen...
Seite 27 - Dorfschafteu nach Maas als in solchen mehr oder weniger Geistliche angestellt sind, eingerichtet, so dass jedermann nach seinen Umständen und seiner anderweiten Beschäftigung Gelegenheit genug hat, den hinreichenden christlichen Unterricht zu erhalten, und seinen Andachtstrieben zu folgen. Verschiedene Bischöfe, als jene zu Brunn, Gurk, Königgrätz, Leitmeritz und der Erzbischof von Olmütz finden sie gut; die übrigen machen Ausstellungen, die wenig wesentlich sind, dahin gehören die folgenden,...
Seite 43 - Art einzuräumen , dass er nur die Einwilligung der Patronen, ohne umständliche Anzeige*, warum er dazu verleitet worden, darüber einholen müsse. Ad b. Die Macht, Capläne von einem Ort auf einen anderen zu übersetzen, wenn Ursachen dazu da sind, oder es die Notwendigkeit oder der Nutzen der Seelsorge verlangt, ist den Bischöfen nie benommen worden; wirklich investirte Pfarrer aber willkürlich, ohne vorhergegangene gesetzmässige Untersuchung der ihnen zur Last gelegten...
Seite 38 - Landcsfursten entgegen zu stellen, der wird sonder Zweifel noch heute die Triebfeder der traurigen Ereignisse finden, die geradehin in den belgischen Ländern die heiligsten Anstalten noch vor kurzer Zeit unausführbar gemacht haben. Wer sich etwas weiter umsieht, als was ihm vor Augen liegt, wird es nicht misskennen, und wer echte Wünsche heget, kann es nicht verschweigen.
Seite 28 - Grunde haben, nicht zu wünschen sei, bedarf in unsern Zeiten keines weitern Beweises. Es sind auch nur wenige Bischöfe, die auf ihre Vervielfältigung antragen. Die Andachtsordnung gestattet die theophorische Prozession, dann jene am Markustage und in der Bittwoche, jedoch nur in einem kleinen Bezirke der Pfarre, und in besonderen Nothfällen oder in allgemeinen Anliegenheiten ist den Bischöfen durch nachträgliche Verordnungen ohnehin gestattet, den Gemeinden auf Ansuchen Bittgänge, jedoch nicht...
Seite 36 - Gebiethe beseitigen kann. b) Dass alle Temporalien, als Stiftungsgelder, Klostergüter etc., nach dem gemeinen Besten anzuwenden und überhaupt derlei weltliche Dinge von den wahrhaft geistlichen oder Glaubensgeschäften genau zu unterscheiden sind, wobei jene der weltlichen und diese der geistlichen Macht allein unterliegen. Mit einem Worte: diese Antwort, welche zur Belehrung alsdann durch Circulare an die Ordinarien auf allerhöchsten Befehl erlassen wurde, ist dann im Drucke seit neun Jahren...
Seite 27 - ... übertriebenen Hange des einen Theils zu allem was vorhin üblich war, nachgibt, den ändern unzufrieden zu machen. Das Volk ist durch mehrere Jahre her, als solche in Gang gesetzt worden, bereits daran gewöhnt und von der Geistlichkeit selbst der Beobachtung zugeführt worden; es müsste nothwendig...
Seite 101 - Anstalten zu treffen, da ihnen doch andererseits die Pflicht übrig bleibet, Gott in Ansehung derer, welchen sie die Hände aufgelegt haben, Rechenschaft zu geben. 14. Das Ehepatent hat, wiewohlen wider die Absicht weil. Sr. kk Majestät, sehr widrige Folgen nach sich gezogen. Man fing an, die Ehehindernisse der Kirche, wenn sie nicht zugleich in diesem Patente enthalten sind, für unwirksam anzusehen oder nach landesfürstlicher Dispense für aufgehoben zu halten; ja man sprach der Kirche sogar...
Seite 31 - ... befolgte, und das Ablassgebet verrichte. Auch glaubt er gut zu sein , die kleinen Ablässe auf Bilder, Kreuze u. dgl. vielmehr auf Anhörung der Predigten, Christenlehren, auf die christliche Kindererziehung und andere nützlichere Werke zu verlegen. Ad 13. Die geistliche Commission hat sich niemahl auf die Anordnung eingelassen, wie die Ablässe zu erklären und anzuwenden seien. Man hat dies nicht für einen Gegenstand ihrer Wirksamkeit, sondern für eine Pflicht des bischöflichen Amtes angesehen....
Seite 22 - Gericht geladen oder oitiret werden. Nr. 5. Um die Geistlichen vor verächtlicher Behandlung der minderen Beamten zu schützen, so wird dem Vorschlage der Commission gemäss die Verordnung vom 21. Juli 1782 wieder geltend gemacht werden. Nr. 6. Ist es nothwendig und billig, dass die Curatgeistlichen gut stehen und gut bezahlt werden, jedoch sind die alten Stollordnungen und Taxen nicht einzuführen, weil sie das Publikum kränken, sondern es -werden die dem Religionsfond anheimfallenden Pensionen,...