| Johann Gottfried Digler - 1845 - 520 Seiten
...werden. §. 182. Gehülfen, Gesellen oder Fabrikarbeiter, welche entweder die Gewerbetreibenden selbst, oder die Obrigkeit zu gewissen Handlungen oder Zugeständnissen dadurch zu bestimmen suchen, daß sie die Einstellung der Arbeit od«« die Verhinderung derselben bei einzelnen oder mehreren Gewerbetreibenden... | |
| 1860 - 684 Seiten
...bestraft werden. §. 17. Bergleute, welche entweder die Bergwerkseigenthümer, deren Stellvertreter oder die Obrigkeit zu gewissen Handlungen oder Zugeständnissen dadurch zu bestimmen suchen, dass sie die Einstellung der Arbeit oder die Verhinderung derselben bei einzelnen oder mehreren Bergwerken verabreden... | |
| Verein für Socialpolitik - 1903 - 922 Seiten
...bestimmt: „Gehülfen, Gefellen oder Fabrikarbeiter, welche entweder die Gewerbetreibenden selbst oder die Obrigkeit zu gewissen Handlungen oder Zugeständnissen dadurch zu bestimmen suchen, daß sie die Einstellung der Arbeit oder die Verhinderung derfclben bei einzelnen oder mehreren Gewerbetreibenden... | |
| H. A. Bueck - 1904 - 98 Seiten
...Gewerbeordnung lauteten : „H 181. Gewerbetreibende, welche ihre Gehilfen, Gesellen oder Arbeiter oder die Obrigkeit zu gewissen Handlungen oder Zugeständnissen dadurch zu bestimmen suchen, daß sie sich mit i einander verabreden, die Ausübung des Gewerbes einzustellen, oder die ihren Anforderungen... | |
| Richard van der Borght - 1904 - 590 Seiten
...Dieselbe Strafe drohte § 181 den Gewerbetreibenden an, die „ihre Gehilfen, Gesellen oder Arbeiter oder die Obrigkeit zu gewissen Handlungen oder Zugeständnissen dadurch zu bestimmen suchen, daß sie sich miteinander verabreden, die Ausübung des Gewerbes einzustellen oder die ihren Anforderungen... | |
| Richard van der Borght - 1904 - 588 Seiten
...Dieselbe Strafe drohte § 181 den Gewerbetreibenden an, die „ihre Gehilfen, Gesellen oder Arbeiter oder die Obrigkeit zu gewissen Handlungen oder Zugeständnissen dadurch zu bestimmen suchen, daß sie sich miteinander verabreden, die Ausübung des Gewerbes einzustellen oder die ihren Anforderungen... | |
| 1906 - 904 Seiten
...VII. Titel der GewO. und in § 183 der preußischen GewO. von 1845 von ihnen die Rede ist; da nicht oder die Obrigkeit zu gewissen Handlungen oder Zugeständnissen dadurch zu bestimmen suchen, daß sie die Einstellung der Arbeit oder deren Verhinderung bei einzelnen oder mehreren Gewerbetreibenden... | |
| Oskar von Arnstedt - 1907 - 1068 Seiten
...gleichzuachtende Handarbeiter der in § 2 des Ges. unter d bis <i bezeichneten Art, welche die Arbeitgeber oder die Obrigkeit zu gewissen Handlungen oder Zugeständnissen dadurch zu bestimmen suchen, daß sie die Einstellung der Arbeit oder die Verhinderung derselben bei einzelnen oder mehreren Arbeitgebern... | |
| Münster (Germany : Regierungsbezirk) - 1908 - 1300 Seiten
...Schiffsknechte. Tienstlcute oder Handarbeiter der § 2 », d. o, ä bezeichneten Art. welche die Arbeitsgeber oder die Obrigkeit zu gewissen Handlungen oder Zugeständnissen dadurch zu bestimmen suchen, daß sie die Einstellung der Arbeit oder die Verhinderung derselben bei einzelnen oder mehreren Arbeitgebern... | |
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