Polizeistrafgesetzbuch für das Königreich Bayern: Gesetz vom 26. Dezember 1871 ; mit kurzen Erläuterungen und Register

Cover
Beck, 1872 - 69 Seiten
 

Häufige Begriffe und Wortgruppen

3iff acht Tagen gestraft Anordnungen zuwiderhandelt Anstalt ansteckenden Anzeige approbirten Baulinie Bayerische Staatsbibliothek Befugniß befugt bestimmten betreffenden deutsche Reich Dienstboten Dienstherrschaft diſtrikts Distriktspolizeibehörde distriktspolizeiliche Anordnung distriktspolizeiliche Vorschriften dreißig Thalern dreißig Thalern gestraft Einziehung erlaſſen Erlaubniß Fällen Feldtauben Fleischbänke fließen zu zwei fremde Grundstücke fremdes Eigenthum fünf Thalern fünf Thalern gestraft fünfzehn Thalern gestraft fünfzig Thalern bestraft Gegenstände gegenwärtigen Artikels Geld Gemeindebehörde gesetzlichen Gewerbe Gleicher Strafe unterliegt Grund Hauptstück iſt Königreich Bayern Kreisverwaltungsstelle laſſen läßt liche Ludwigskanal Märkten Maß nuugen oberpolizeilichen Vorschriften öffentlichen Straßen Ordnung ordnungswidrigen Ortes der Uebertretung Ortspolizeibehörde ortspolizeiliche Vorschriften erlassen ortspolizeiliches Verbot Personen oder fremdes Pflegeeltern Pflegekinder Polizeibehörde berechtigt polizeiliche Bewilligung polizeiliche Vorschriften Schulpflicht soferne sonstige sowie Strafe unterliegen Strafgesetzbuches Strafurtheile Strafverfolgung Thalern wird gestraft Thierarzt Thiere Uebertretungen in Bezug unbefugt Verordnung Verordnung erforderliche polizeiliche Verordnungen oder oberpolizeilichen Vieh vierzehn Tagen gestraft vorgeschriebenen zehn Thalern Ziff Zulässigkeit der Schließung zuständigen Behörde zuwiderhandelt zwanzig Thalern zwei Drittheilen

Bibliografische Informationen