Centraldirectiun wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen, und verliert seine Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgiebt. Neues Archiv der Gesellschaft für Ältere deutsche Geschichtskunde zur ... - Seite 7von Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde zur Beförderung einer Gesamtausgabe der Quellenschriften Deutscher Geschichten des Mittelalters - 1876Vollansicht - Über dieses Buch
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1876 - 268 Seiten
...überschritten wird, werden von der Centraldirection gewählt. §. 3. Einem Mitgliede dei1 Centraldirection wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine...§. 4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Centraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu be. sonderer Leitung... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1908 - 472 Seiten
...geeignet erachteter Personen, auf Vorschlag des Bundesrates vom Kaiser ernannt.*) Der Vorsitzende muß seinen Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen und verliert...seine Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. §4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Zentraldirektion fest und überträgt nach... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1874 - 554 Seiten
...übertragen. Der Vorsitzende rnuss seinen Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen, und verliert seiue Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgiebt....§. 4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Centraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu besonderer Leitung an... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1875 - 290 Seiten
...überschritten wird, werden von der Centraldirection gewählt. §. 3. Einem Mitgliede der Centraldirectiun wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine...§. 4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Centraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu besonderer Leitung an... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1876 - 324 Seiten
...überschritten wird, werden von der Centraldirection gewählt. §. 3. Einem Mitgliede der Centraldirection wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine...§. 4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Centraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu be. sonderer Leitung... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1877 - 788 Seiten
...überschritten wird, werden von der Centraldirection gewählt. §. 3. Einem Mitgliede dei Centnildirection wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine...seine Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz 'aufgibt. §. 4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Centraldirection fest und überträgt... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1879 - 524 Seiten
...überschritten wird, werden von der Centraldirection gewählt. §. 3. Einem Mitgliede der Centraldirectiun wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine...Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen, und verliert sein 3 Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. §. 4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1881 - 268 Seiten
...überschritten wird, werden von der Gentraldirection gewählt. Einem Mitgliede der Gentraldirection wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine...seine Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. §.4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Gentraldirection fest und überträgt nach... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1881 - 556 Seiten
...überschritten wird, werden von der Centraldirection gewählt. S- 3. Einem Mitgliede der Centraldirection wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine...seine Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Centraldirection fest und überträgt nach Gutfinden... | |
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