Guratorium hat für die zinsbare und depositalmässig sichere Anlegung des Stiftungsvermögens Sorge zu tragen. Die Documente der Stiftung sind bei einer mit Depositalverwaltung verbundenen öffentlichen Anstalt zu deponiren. Die Gasse der Stiftung wird... Almanach - Seite 80von Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1881Vollansicht - Über dieses Buch
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1888 - 544 Seiten
...mündlicher Abstimmung ist die Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern erforderlich. §. 1 1 . Das Guratorium hat für die zinsbare und depositalmässig...Rechnungslegung alljährlich die Decharge durch das Guratorium ertheilt. §. 12. Das Guratorium stellt nach einem sechsjährigen vom 1. Jänner 1863 ab... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1886 - 540 Seiten
...mündlicher Abstimmung ist die Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern erforderlich. §. 1 1 . Das Guratorium hat für die zinsbare und depositalmässig...deponiren. Die Gasse der Stiftung wird durch einen vom Curatorium hiermit zu beauftragenden öffentlichen Gassenbeamten geführt. Diesem wird nach erfolgter... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1894 - 700 Seiten
...Abstimmung ist die Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern erforderlich. §.11. Das Curatorium hat für die zinsbare und depositalmässig sichere Anlegung des Stiftungsvermögens Sorge zu ragen. Die Documente der Stiftung sind bei einer mit Depositalverwaltung verbundenen öffentlichen... | |
| Gustav Gröber - 1880 - 680 Seiten
...(GesetzSamml. S. 439) entsprechende Anlegung des Stiftungsvermögens Sorge zu tragen. Die Documcnte der Stiftung sind bei einer mit Depositalverwaltung...verbundenen öffentlichen Anstalt zu deponiren. Die Kasse der Stiftung wird durch einen vom Vorstand hiermit zu beauftragenden, im öffentlichen Dienste... | |
| Gustav Gröber - 1880 - 660 Seiten
...dieses abgekürzte Verfahren anwendbar sei, wird durch die Geschäftsordnung festgestellt. trafen. Die Documente der Stiftung sind bei einer mit Depositalverwaltung verbundenen öffentlichen Anstalt zu dcponiren. Die Kasse der Stiftung wird durch einen vom Vorstand hiermit zu beauftragenden, im öffentlichen... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1881 - 556 Seiten
...Vorschriften des §. 39 der Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 (Gesetz-Samml. S. 439) entsprechende Anlegung des Stiftungsvermögens Sorge zu tragen....deponiren. Die Gasse der Stiftung wird durch einen vom Vorstande hiermit zu beauftragenden, im öffentlichen Dienste stehenden Gassenbearnten geführt. Diesem... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1881 - 272 Seiten
...Vorschriften des §. 39 der Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 (Gesetz-Samml. S. 439) entsprechende Anlegung des Stiftungsvermögens Sorge zu tragen....verbundenen öffentlichen Anstalt zu deponiren. Die Casse der Stiftung wird durch einen vom Vorstande hiermit zu beauftragenden, im öffentlichen Dienste... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1882 - 328 Seiten
...des Guratoriums werden durch Stimmenmehrheit seiner Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Lässt...tragen. Die Documente der Stiftung sind bei einer mit DepositiüVerwaltung verbundenen öffentlichen Anstalt zu deponiren. Die Gasse der Stiftung wird durch... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1887 - 284 Seiten
...mündliche Berathung und Abstimmung zu beantragen. Zu einem giltigen Beschlusse des Guratoriums aui Grund mündlicher Abstimmung ist die Anwesenheit von...Rechnungslegung alljährlich die Decharge durch das Guratorium ertheilt. folgenden drei Akademien zu den Zwecken der Stiftung (§. 1) zur Verfügung und... | |
| |