Almanach, Band 31

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Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften, 1881
Vols. for 1854-19 include section: Die feierliche Jahressitzung (called Die feierliche Sitzung, 1854-1914; Die statutenmässige Jahressitzung, 1915-21; published also separately, 1848-99)

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Seite 100 - Mitglieder des Vorstandes zusammen, und es wird durch mündliche Abstimmung entweder für einen der Vorschläge entschieden, für welche eine gleiche Zahl von Stimmen abgegeben war, oder beschlossen, für dieses Mal von der Vergebung des fälligen Betrages abzusehen und denselben zum Capital zu schlagen.
Seite 97 - Vorstande nicht mitgetheilt, so wird das bezeichnete Mitglied als solches angesehen, bis die betreffende Akademie dessen Ausscheiden anzeigt. Tritt, sei es durch Ablauf der Frist, auf welche ein Mitglied ernannt ist, sei es durch Rücktritt oder Tod, eine Vacanz ein, so benachrichtigt der Vorsitzende (s. §. 7) des Vorstandes davon möglichst bald die Akademie, welche das ausscheidende Mitglied ernannt hat, und diese theilt ihrerseits dem Vorsitzenden das Ergebnis der von ihr vorgenommenen Ersatzwahl...
Seite 79 - Curatoriums besetzt worden war. Ein gleiches Wahlrecht steht in gleichem Umfange der Juristischen Gesellschaft zu Berlin zu. In Beziehung auf die Prüfung der Legitimation der von der letzteren gewählten Mitglieder findet auch bei Neuwahlen die Vorschrift des § 6 Alinea 3 des Statuts Anwendung. Ist dieses Wahlrecht innerhalb eines von dem...
Seite 125 - Preises sind nur solche Dramen zu berücksichtigen, welche durch eigenthümliche Erfindung und durch Gediegenheit in Gedanken und Form auf die Anerkennung dauernden Werthes Anspruch machen können.
Seite 82 - Nr. 2), so veröffentlicht sie innerhalb eines Jahres, von dem Zeitpunkte an gerechnet, wo ihr die Zinsenmasse zur Verfügung gestellt ist, in ihren Organen und in den ihr geeignet erscheinenden öffentlichen Blättern das Thema, die Bedingungen der Goncurrenz und den Zeitpunkt der Ablieferung der Arbeiten, setzt auch das Guratorium hiervon in Kenntniss.
Seite 100 - Juni ihre Vota dem Vorsitzenden schriftlich einzureichen. Das Votum des einzelnen Mitgliedes hat eines der in Vorschlag gebrachten Werke zur Krönung, resp. eine der vorgeschlagenen Preisaufgaben zur Stellung zu bezeichnen; es wird nichtig, wenn es mehr als ein Werk, resp. mehr als eine Preisaufgabe, ebenso wenn es ein Werk, resp. eine Preisaufgabe bezeichnet, welche zum Vorschlag nicht gebracht waren: dessgleichen wenn es dem Vorsitzenden erst nach dem l . Juni zugeht.
Seite 150 - Drasch, Zur Frage der Regeneration des Trachealepithels mit Rücksicht auf die Karyokinese und die Bedeutung der Becherzellen. (Mit l Tafel.) Dubelir, Ueber den Einfluss des fortdauernden Gebrauches von kohlensaurem Natron auf die Zusammensetzung des Blutes.
Seite 80 - Guratorium hat für die zinsbare und depositalmässig sichere Anlegung des Stiftungsvermögens Sorge zu tragen. Die Documente der Stiftung sind bei einer mit Depositalverwaltung verbundenen öffentlichen Anstalt zu deponiren. Die Gasse der Stiftung wird durch einen vom Guratorium hiermit zu beauftragenden öffentlichen Gassenbeamten geführt.
Seite 51 - Goggia in Marseille für den am 13. September 1877, und Herrn W. Tempel in Florenz für den am 2. October 1877 entdeckten Kometen. In der Gesammtsitzung vom 29. Mai 1879 wurde Herrn LJ Swift in Rochester für den am 7. Juli 1878 entdeckten Kometen ein Preis zuerkannt. In der Gesammtsitzung am 28. Mai 1880 wurden drei Kometen-Preise zuerkannt, und zwar: dem Herrn LJ Swift in Rochester für den am 20.
Seite 98 - Gassenbeamten geführt. Diesem wird nach erfolgter Rechnungslegung alljährlich die Decharge durch den Vorstand ertheilt. §. 10. Der Geschäftsgang beim Vorstande wird durch eine von diesem selbst zu vereinbarende Geschäftsordnung geregelt. Zu einer Abänderung derselben wird die Zustimmung von mindestens vier Mitgliedern erfordert. Die Geschäftsordnung selbst sowie die später etwa beschlossenen Aenderungen derselben werden den betheiligten Akademien vom Vorstande zur Kenntnissnahme mitgetheilt.

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