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Nachdem diese Stiftung von der k. k. n. ö. Statthalterei als Stiftungsbehörde für das Kronland Oesterreich unter der Enns mit Erlass vom 6. Juni 1863, Z. 23053, und von dem Curatorium der Akademie der Wissenschaften mit Erlass vom 20. April 1863, Zahl, genehmigt worden ist, wird von Seite des Präsidiums der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften das Versprechen geleistet, dass für die Vollziehung des in Obigem ausgedrückten Willens der Stifter immerwährend in so weit werde Sorge getragen werden, als der Stiftungszweck mit dem Staatszwecke vereinbar und dessen Erreichung auf dem von den Stiftern vorgezeichneten Wege möglich sein wird.

Urkund dessen wurde dieser Stiftbrief in vier gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt und hiervon das eine der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, das zweite der k. k. n. ö. Statthalterei, das dritte dem Curatorium der kaiserlichen Akademie, das vierte der Frau Elisabeth Lieben und endlich eine vidimirte Abschrift dem k. k. Handelsgerichte als Abhandlungsbehörde nach Herrn Ignaz L. Lieben übergeben.

Wien, den 1. Juli 1863.

Andreas Freiherr v. Baumgartner m/p.

Präsident der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften.

Dr. A. Schrötter m/p.

Generalsecretär der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften.

(L. S.)

(L. S.) Elise Lieben m p.
(L. S.) Leopold Lieben m/p.
(L. S.) Dr. Adolf Lieben m/p.
Helene Lieben m/p.
Richard Lieben m p.
Ida Lieben m/p.

A.

FREIHERR

V. BAUMGARTNER SCHE STIFTUNG.

STIFTBRIEF.

Die kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien bekennt kraft dieses Stiftbriefes:

Es habe Se. Excellenz der am 30. Juli 1865 zu Hietzing Nr. 71 verstorbene k. k. wirkliche geheime Rath und Präsident der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Dr. Andreas Freiherr von Baumgartner, in seinem Testamente ddo. 30. März 1864 nachstehende Verfügungen getroffen:

A. Meiner Frau Elisabeth, geborenen Skarnitzl, vermache ich nebst meinem herzlichsten Dank für ihre Liebe und Treue

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3. Von meinem in Werthpapieren bestehenden Vermögen (Obligationen, Pfandbriefen, Schuldscheinen, Actien Wechseln etc.) nach Abschlag von 10 Stück Pfandbriefen , der österr. Nationalbank à 1000 fl. ö. W. und 10 Stück , convertirten Staatsschuldverschreibungen à 1000 fl. ö. W., , deren Bestimmung später angegeben wird, den dritten , Theil."

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H. Die sub A. 3 reservirten zehn convertirten Staats, schuldverschreibungen vermache ich der mathematisch,naturwissenschaftlichen Classe der kaiserlichen Akademie , der Wissenschaften zu dem Behufe, dass die Zinsen der, selben, jedoch von nicht weniger als zwei Jahren, zu einem „Preis bestimmt sein sollen, den die Classe über einen von , ihr gewählten Gegenstand ausschreibt."

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, Wird keine der eingegangenen Preisschriften für preiswürdig erkannt, so kann von der Classe die bestimmte , Preissumme dem Verfasser des im Laufe der Preisausschreibung erschienenen, die Physik am meisten fördernden Werkes zugewendet werden.“

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Nachdem nun diese Stiftung in Gemässheit der vorstehenden Bestimmungen in den Sitzungen der mathematischnaturwissenschaftlichen Classe der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften vom 5. October 1865 und 26. April 1866 angenommen worden ist, nachdem ferner der hiesige Hofund Gerichtsadvokat, Dr. Josef Drexler, als Bevollmächtigter der diesfälligen Universalerbin, Ihrer Excellenz der Frau Elise von Baumgartner gebornen Skarnitzl, die fünfpercentigen convertirten k. k. österr. Staatsschuldverschreibungen Nr. 25.542, 26.356, 27.069, 27.351, 27.352, 27.353, 27.917, 29.045, 29.046 und 29.047, alle zehn Stücke ddo. 1. Februar 1862 und à 1000 fl., zusammen per 10.000 fl. ö. W., sage Zehntausend Gulden österr. Währung, und mit je zwei und zwanzig Coupons, deren erste am ersten Februar 1866 (sechzig und sechs) fällig wurden, schon unterm 15. März 1866 an die mathematisch-naturwissenschaftliche Classe der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften ausgehändigt hat, wofür die gegenwärtig bei dem k. k. Universal-Cameral-Zahlamte II. Abtheilung erliegende auf die mathematisch-naturwissenschaftliche Classe der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften nomine der Andreas Freiherr von Baumgartner'schen Stiftung lautende 5% Convertirungs-Haupt-Obligation Nr. 5870 ddto. 1. Februar 1866 ausgefertigt worden ist, und nachdem endlich diese Stiftung sowohl von dem hohen Curatorium der kaiserl. Akademie der Wissenschaften unterm 10. Juli 1868, Z. als auch weiters von der k. k. nieder-österreichischen

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