Die Einführung der Reformation im Lüneburgischen durch Herzog Ernst den Bekenner. Eine von der philosophischen Fakultät der Georg-Augusts-Universität am 4. Juni 1886 gekrönte Preisschrift. Von Adolf Wrede, aus Gross-Freden. Motto: In Schule und Litteratur mag Ranke. Göttingen, 1887. Druck der Dieterich'schen Univ.-Buchdruckerei. (W. Fr. Kästner). Urteil der Fakultät. Statt der vorschriftsmässigen Inhaltsübersicht '), deren Fehlen indess nur als ein unwesentlicher Mangel bezeichnet werden kann, geht der Darstellung eine umfassende Übersicht ,,über die Quellen und Litteratur" mit der Bestimmung voraus, „einen Überblick über die allmähliche Entwickelung und Erweiterung" des in Frage stehenden Forschungsgebietes zu geben. Schon diese litterarisch-kritische Einleitung zeigt, dass der Verfasser seine Aufgabe mit wissenschaftlichem Geiste erfasst und an deren Lösung mit der rechten Methode, sowie mit hingebendem Fleisse herangetreten ist. Hatte die Fakultät es als wünschenswert bezeichnet, dass ausser den weit zerstreuten, gedruckten Quellen auch die leicht zugänglichen Akten des k. Staatsarchivs in Hannover benutzt würden, so ist der Verfasser der vorliegenden Abhandlung noch einen sehr bemerkenswerten Schritt weiter gegangen: er hat ausser den Akten des genannten Archivs auch eine Menge bisher zum Teil unbenutzter Urkunden des Stadtarchivs zu Lüneburg, sowie eine Reihe von Handschriften der öffentlichen Bibliotheken zu Lüneburg, Wolfenbüttel, Hannover und Göttingen herangezogen. Des so in erfreulicher Weise vermehrten Quellenmaterials ist der Verfasser (Dank seiner ausdauernden Arbeitskraft) bis in die Einzelheiten Herr geworden; aber während er mit sorgfältig abwägender Kritik eine Fülle von Detailfragen behandelt, verliert er den Zusammenhang der Ereignisse und die leitenden Gesichtspunkte nicht aus dem Auge. Der Stoff ist wohlgegliedert, die Darstellung schlicht und anschaulich; nur hie und da lässt eine Unebenheit im Stil die letzte Feile vermissen. Von der Menge des Neuen, das die Abhandlung bietet, dient manches zur Bereicherung unserer Kenntniss von dem reformatorischen Wirken des Herzogs Ernst selbst, anderes lässt seine geistlichen und weltlichen Mitarbeiter in neuem Lichte erscheinen, nicht geringer sind die Aufschlüsse, die wir über den Widerstand erhalten, den der Rat der Stadt Lüneburg und noch mehr die Klöster des Landes leisteten. Dem nüchternen und besonnenen Urteil des Verfassers wird man in der Regel beistimmen können, und wenn etwa die Frage, ob der Reichstag von 1526 einen so wichtigen Einschnitt in der Reformationsgeschichte des Landes bilde, in anderem Sinne beantwortet werden muss), so hat doch auch hier eine unhaltbare, durch Ranke begründete Auffassung die quellenmässige Darlegung der Thatsachen nicht beeinträchtigt. Nach dem Allen darf die vorliegende Arbeit als eine wissenschaftliche Leistung bezeichnet werden, die bestimmt erscheint, in der Litteratur der Braunschweig - Lüneburgischen Landesgeschichte, wie in der Litteratur der Reformationsgeschichte eine achtungswerte Stelle einzunehmen. 1) Wurde hinzugefügt. 2) Wurde geändert. Inhalt. Einleitung: Die Hildesheimer Stiftsfehde und das Fürstentum Lüneburg I. Abschnitt: Die Einführung der Reformation im Fürstentum Lüneburg bis zum Jahre 13 22 Folgen des Landtages vom August 1527 Einsetzung lutherischer Prediger in den Klöstern und die Übernahme der Verwaltung der Klostergüter durch den Herzog Die Reformation der Stadt Lüneburg und der Widerstand der Klöster |