Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

Stadt Braunschweig kommt, wird er selbständig und bringt dafür aus dem Archiv des Rates unbekannte Urkunden. Der Text in der „Historie des braunschweig-lüneburgischen Hauses" von Pfeffinger (3 Bände. 1731-34) ist nur ein schlechter Auszug aus Rehtmeier, der hier nicht in Betracht kommen kann; nur die in den Anmerkungen verstreuten Nachrichten und Urkunden sind für die Geschichte einzelner Klöster und adliger Geschlechter des Fürstentums nicht ohne Wert, und nur darum erwähne ich das Buch. Das sämtliche vorhandene Material benutzt Guden in der 1730 erschienenen „,,Dissertatio saecularis de Ernesto duce“ 1). Lange steht diese Schrift unübertroffen da, wertvolle Urkunden, die sich auf Vermittlungsversuche des Herzogs in religiösen Fragen mit süddeutschen Theologen beziehen, sowie die oben genannte Rede Melanchthons sind im Anhange abgedruckt. Aber hier sowenig wie bei den früher erschienenen Büchern kann man von einer genügenden Behandlung der uns interessierenden Frage reden. Die Quellenschriften werden meist nur erwähnt und nicht weiter für die Darstellung verwertet, über ihren Inhalt erfährt man nicht mehr, als man etwa aus ihrem Titel schliessen kann. Man stützt sich auf Quellen zweiten Ranges; die Autorität Hamelmanns oder Seckendorfs wird von Bertram gegen die unangenehme Wahrheit der Schomakerschen Chronik in das Feld geführt; und daran hat man bis in unsere Zeit festgehalten.

Über die Generalsuperintendenten des Fürstentums Lüneburg sind zwej Büchlein erschienen, beide zuerst im Jahre 17262). Während das eine derselben, die poetische Lobrede Markards auf die Generalsuperintendenten zu Celle, für uns seiner grossen Dürftigkeit wegen nichts bietet, giebt Bytemeister doch etwas mehr, aber auch nichts Selbständiges ").

Nach dem Werke von Schlöpke wurde die Lokalgeschichtschreibung fort

1) Dissertatio saecularis de Ernesto duce Kruse 1524-27 (über ihn schöpft Bytemeister etc. in memoriam Augustanae confessionis exhi- | seine Kenntnis aus Rehtmeiers braunschweigibita in illustri Gymnasio Gottingensi a 1730 scher Kirchengeschichte (1707); 2) Heinrich ab Henr. Phil. Gudenio. Bock 1532, 3) Urbanus Rhegius 1541, 4) Martin Undermark. Richtig ist ja daran, dass Rhegius nicht sofort nach seiner Ankunft in Celle Landessuperintendent wurde, aber weder Kruse noch Bock hat dies Amt jemals bekleidet. Noch Spangenberg in seiner Beschreibung der Stadt Celle hält an dieser Einteilung fest (1826).

2) Bytemeister, Commentarius de vita scriptis et meritis supremorum Praesulum in ducatu Luneburgico. 1726 (Emendationes et supplementum. 1730).

Markardus, Gloria Superintendentium generalium Ducatus Luneburgici. 1726.

3) Beide haben eine gemeinsame Reihenfolge der Generalsuperintendenten: 1) Gotschalk

gesetzt von dem bereits genannten Bertram in dem Buche „Evangelisches Lüneburg" (1719). Es ist eine Kirchengeschichte der Stadt Lüneburg seit der Reformation, eine sehr anerkennenswerte Leistung besonders wegen der Veröffentlichung mehrerer, die Reformation betreffender Berichte und Urkunden. Die Schrift Undermarks gegen Augustin von Getelen') kennt der Verfasser, er benutzt die Rede Bacmeisters über Lucas Lossius) von 1585, die wertvolle Nachrichten uns überliefert hat. Historisch freilich ist sehr vieles zu vermissen; auch hier wieder das Beiseiteschieben der besser unterrichteten Schomakerschen Chronik; die dadurch in die Reformationsgeschichte der Stadt Lüneburg gebrachte Verwirrung ist erst in unserer Zeit aufgedeckt und gebessert worden.

Für die Zeit bis 1530 liefert das Festprogramm des Johanneums zu Lüneburg von Schmidt) einen sehr anerkennenswerten Beitrag, dagegen bezeichnet das Buch von Wallis „Abriss der Reformationsgeschichte von Lüneburg" (1836) keinen grossen Fortschritt, obwohl es weiter geht als das eben genannte. Hier wie bei Schmidt sind ausser dem bei Bertram abgedruckten Bericht und der Schomakerschen Chronik noch zwei andere handschriftliche Chroniken von Lüneburg benutzt, auf die ich später zurückkommen werde.

[ocr errors]

Das Buch von Lyssmann „historische Nachricht vom Kloster Meding" 1772 gedruckt, fällt seiner Entstehung nach ebenfalls noch in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts). Es ist dem Werke von Schlöpke würdig an die Seite zu stellen, ebenso gründlich und zuverlässig wie jenes. Auch hier sind eine Reihe von wichtigen Urkunden abgedruckt, und es ist nur zu bedauern, dass wir nicht mehr derartige Specialgeschichten haben. Das Buch hat seine Liebhaber gefunden: die „kleine Chronik des Klosters Medingen" von Erck (1862) ist nur eine sehr schlechte Compilation aus Lyssmann, obwohl sie sich auf dem Titel als eigne Arbeit nach alten Quellen und Urkunden" einführt. Derartige Kinder der Laune und Werke eines ungefähr viertägigen Fleisses", wie der Verfasser sein Werk in der Vorrede nennt, thäten besser nicht an das Tageslicht zu treten. Im wesentlichen auf Lyssmann beruht auch der betreffende Ab

[ocr errors]

1) Auff die Lästerschrift des schwartzen Münches Augustin von Getele des falschen Propheten bei den zu Lüneburg Antwort Marti. Undermark. 1529 (Hannov. Kgl. Bibl.).

2) Oratio de Luca Lossio habita a Luca Bacmeister. 1585 (Götting. Bibl.).

3) Chr. Fr. Schmidt, Programma de historia reformationis urbis Luneburg. 1730. (Gött. Bibl.).

4) Praun führt es in seiner 1744 erschienenen Bibliotheca Brunsvico-Luneburgensis bereits als Manuscript an.

schnitt bei Kayser „Chronik des im hannoverschen Amte Medingen belegenen Kirchspiels Wichmannsburg" (1878). Kap. 20 handelt von der Einführung der Reformation in Wichmannsburg, allein man darf nicht glauben, hier einmal einen der seltenen Berichte über die Stellung eines Dorfes, ein Prototyp für die Stellung der Landbevölkerung zur Reformation zu finden; es ist nur eine Schilderung der Einführung der Reformation in Medingen mit vergleichenden Seitenblicken auf Wichmannsburg, da dieser Ort als Patronatskirche aufs engste mit Medingen verbunden war".

[ocr errors]

Über die Residenz des Herzogs (Celle) sind mehrere Schriften erschienen1), allein von keiner derselben kann man sagen, dass sie unsere Kenntnis der Verhältnisse der Reformationszeit bedeutend gefördert habe. Bilderbeck ist ganz unselbständig, am meisten bietet noch Steffen, aus dem dann wieder Spangenberg schöpft. Für Uelzen giebt der „Grundriss der Stadt Uelsen"

von Schilling (1735) manche gute Nachricht.

[ocr errors]

Je näher wir unserer Zeit kommen, um so mehr häuft sich auch die Herausgabe der Quellen; schon Ende des vorigen Jahrhunderts gab Jacobi eine Sammlung von Landtagsabschieden des Fürstentums Lüneburg) heraus, die wichtige Urkunden zugänglich machte, welche man bislang nur aus kurzen Auszügen des Laholm von Estorf) kannte; nur teilweise waren dieselben vorher durch den Druck veröffentlicht1). Auch die seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts etwa beginnenden Zeitschriften haben, je näher sie der Gegenwart kommen, um so mehr zur Veröffentlichung des Quellenmaterials beigetragen. Und ganz besonders ist hier aus der jüngsten Zeit die Herausgabe des Lüneburger Urkundenbuches") zu nennen, deren Fortsetzung hoffentlich nicht allzulange auf sich warten lässt. Bislang kommen davon für uns in Frage die

1) Bilderbeck, Cellisches Stadtrecht (1739), im Anhang ein „Entwurf einer kurzgefassten Nachricht von dem Ursprung der Stadt Celle, von den alten legibus und statutis, ingleichen von ihrer Reformation".

Steffen, Historisch-diplomatische Abhandlungen in Briefen über die Stadt Celle. 1763.

Spangenberg, Historisch-topographischstatistische Beschreibung der Stadt Celle. 1826.

2) Jacobi, Landtagsabschiede und andere die Verfassung des Fürstentums Lüneburg betreffende Urkunden. 1794.

3) Er war Canoniker des Klosters St. Michaelis in Lüneburg und lebte um 1600. Vgl. über seine Sammlung: Lenthe, Archiv für Geschichte und Verfassung des Fürstentums Lüneburg. Bd. 6, p. 277 ff.

4) So unter anderen auch durch Pfeffinger in dem oben erwähnten Buche.

5) Erschienen sind bislang von 1859 — 1870 die 5., 7. und 15. Abteilung desselben, die Urkundenbücher von Isenhagen, Walsrode und St. Michaelis (1500) umfassend.

Urkundenbücher der Klöster Isenhagen und Walsrode. Ersteres bedarf freilich gerade für die Reformationsgeschichte einer Ergänzung aus den Akten des Kgl. Staats-Archivs; mir haben noch eine ganze Reihe Urkunden vorgelegen, die nicht in dasselbe aufgenommen waren.

Über das Kloster St. Michaelis in Lüneburg sind etliche Schriften vorhanden, von denen die neueste erst in unsere Zeit fällt. Das Buch von Gebhardi „Dissertatio de re litterali coenobii St. Michaelis "1) steht an der Spitze derselben. In ihm findet sich ein Bericht jenes oben erwähnten Laholm von Estorf über die Reformation des Klosters abgedruckt; er stammt aus dem Jahre 1592 und bedarf einer genaueren Prüfung, ehe man ihn benutzen darf, einer Prüfung, welche ihm bislang nicht zu Teil geworden ist. Gebhardi hat noch das sog. „Proeve-Boek" gekannt, eine auf Befehl des Abtes von St. Michaelis verfasste Widerlegung der Lüneburger Kirchenordnung Kempes; dasselbe ist jetzt verloren: Gebhardi berichtet schon, dass er es bei der Herausgabe seines Buches nicht habe wiederfinden können. Kempe antwortete auf die in dem „Proeve - Boek" gegen ihn erhobenen Vorwürfe in einer eigenen Schrift), die in Staphorsts Hamburger Kirchengeschichte abgedruckt ist; auch diese ist Gebhardi bekannt. Von demselben Verfasser ist die kurze Geschichte des Klosters St. Michaelis", die erst nach seinem Tode (1857) auf Veranlassung der Lüneburger Landschaft herausgegeben worden ist. Sie ist ein Auszug aus einem gleich zu erwähnenden grösseren, noch jetzt handschriftlichen Werke Gebhardis. Eine Geschichte der Äbte von St. Michaelis lieferte von Weihe-Eimke3). Der Verfasser benutzte bei seinem Werke, soweit ich dies zu prüfen hatte, vor allem die Geschichte der Äbte des Klosters St. Michaelis, welche Gebhardi in dem 14. und 15. Bande seiner (handschriftlichen) Sammlung von Abschriften und Urkunden giebt. Anlage und Inhalt schliessen sich sehr eng an G.'s Werk an, so dass man weniger von WeiheEimke als Gebhardi als Verfasser nennen müsste. Das Buch Gebhardis ist für seine Zeit (1790) vortrefflich, eine grosse Menge von Urkunden und Akten sind

1) Das Buch erschien 1755.

2) Up des Abbates von Sunte-Michael tho Lüneborch und sines Proeve-Esels Proeve-Boek Antwort Stephani Kempen. Mit einer Vorrede Bugenhagens, 1531. Abgedruckt in Staphorsts Hamburger Kirchengeschichte, Abteilung

II, Band 1, p. 172 ff.

[ocr errors]

3) v. Weihe-Eimke, Die Äbte des Klosters St. Michaelis zu Lüneburg. Celle 1862. Die handschriftliche Sammlung von Abschriften und Urkunden von Gebhardi (15 Bde fol.) befindet sich auf der Kgl. Bibliothek zu Hannover.

uns allein dort überliefert. Aber durch dasselbe sind eine Reihe von Irrtümern in die Landesgeschichte gekommen, denn seit es zuerst von Havemann, dann von v. Weihe-Eimke und Uhlhorn benutzt wurde, hat man die Nachrichten desselben ohne Prüfung dankbar hingenommen. Sind derartige Irrtümer bei G. entschuldbar, so kann man sie v. Weihe-Eimke nicht verzeihen, da derselbe sie hätte bessern können, Havemanns gleich anzuführendes Buch wird nur flüchtig und mangelhaft von ihm benutzt. (So lässt G. bereits 1527 den Urbanus Rhegius nach Celle kommen, und v. Weihe-Eimke folgt ihm ohne Bedenken!). Stets wird man besser thun auf G. selbst zurückzugehen, da die Nachrichten desselben durch v. W.-E. oft ungenügend wiedergegeben werden.

Neue Quellen hat auch benutzt Heimbürger (Ernst der Bekenner, 1839). Allein das ist auch wohl das einzige Verdienst, das er vor den früheren Biographen des Herzogs voraus hat, sonst würde ich jedenfalls dem erwähnten Buche von Guden, das bei weitem besser und sorgfältiger gearbeitet ist, den Vorzug geben. Er schöpft manche wertvolle Nachricht aus einem Copialbuche der Celler Justiz-Canzlei, so eine Klosterordnung von Wienhausen und die jetzt von Richter herausgegebene Lüneburger Kirchenordnung von 15431). Er giebt einen ziemlich ausführlichen Auszug aus der erwähnten Schrift Wolf Cyclops, die damals noch in der Celler Ministerial-Bibliothek vorhanden gewesen zu sein scheint. Neben der Schomakerschen Chronik hat ihm die bislang wenig bekannte Lüneburger Chronik von Hämmenstädt) und der Discursus historico-politicus von Elvers) vorgelegen, er benutzt sie aber nur in geringem Masse. Es möge mir gestattet sein, hier ein Wort über das Verhältnis dieser drei Chroniken zu sagen. Die späteste derselben: Elvers' Discursus historico-politicus, die erst aus dem 17. Jahrhundert stammt, schöpft nicht blos aus den beiden älteren, sondern auch und das giebt ihr einen selbständigen Wert aus Urkunden des Lüneburger Stadt-Archivs. Hämmenstädt hat ebenfalls die Chronik Schomakers benutzt, das ist mir ganz zweifellos; es finden sich ganz bedeutende und auffallende wörtliche Übereinstimmungen bei beiden, auch lebt Hämmenstädt etwas später als Schomaker'). Aber gerade für die Reforma

[ocr errors]

1) Richter, Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts. Bd. 2. p. 54 ff.

2) So, und nicht Hammenstädt wurde der Name in dem von mir benutzten Exemplare geschrieben.

3) Beide habe ich aus der Lüneburger Stadt-Bibliothek erhalten, sie sind bis heute noch ungedruckt.

4) Nach einer Notiz in dem mir vorliegengenden Exemplar dieser Chronik lebte Häm

« ZurückWeiter »