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Hutten u. dgl. Er verbrachte seine letzten Lebensjahre in stiller Beschaulichkeit. Der Herzog hatte ihm mehr gegeben, als er brauchte, er konnte von seinem Überflusse noch den Armen Wohlthaten erweisen. Bei seinem Tode hinterliess er, so wird uns berichtet, kaum 24 Thaler, alles übrige hatte er den Armen gegeben; niemanden, der hülflos und hülfsbedürftig war, liess er ohne Gabe von sich ziehen. Er starb am 9. November 1541, hochbetagt, betrauert von allen, die ihn gekannt hatten. Ein Mann wie wenige rein und edel, schlicht und fromm. Im Jahre 1545 wurde der Rest der Bücher des Abtes und der andern Brüder, sowie auch die Chorbücher nach Uelzen gebracht. Es scheint damals keiner der früheren Mönche mehr im Kloster gewesen zu sein1).

Der völlige Ausgleich mit diesen beiden Klöstern hatte dem Herzoge keine grosse Schwierigkeiten gemacht; schwerer und heftiger war der Kampf, den er mit den Frauenklöstern zu führen hatte.

Alle Befehle und Ermahnungen hatten nichts genützt, man verwarf die Annahme des „Ratschlages zu Notdurft der Klöster", welcher, wie wir sahen, im Anfange des Jahres 1530 den Conventen der Frauenklöster zugesandt worden war.

Als nun Rhegius Superintendent des Fürstentums geworden war, da unternahm er im Auftrage des Herzogs eine Visitation der Frauenklöster und richtete dabei sein Augenmerk besonders auf die Beichtväter der Nonnen, wie das der Ratschlag ja auch forderte. Die Prüfungen derselben fanden zum Teil in Gegenwart des Herzogs statt. Auch der Beichtvater der Nonnen von Lüne war auf den 9. September 1531 zur Prüfung nach Ebstorf beschieden, die Nonnen beteten inzwischen für ihn sieben Paternoster. Der Kanzler und Rhegius prüften denselben. Man fragte ihn nach der Absolutionsformel und nach der Regel. Als dann Herr Dietmarus Spitzbart, so erzählt eine Lüner Nonne, antwortete, die Regel sei auf dem Evangelium gegründet, da nahm man dies Wort zum Vorwand und befahl ihm, binnen drei Tagen den Klosterhof zu verlassen. Die Lüner Nonnen versorgten ihn; sie gestatteten ihm in ihrem Hause in Lüneburg zu wohnen und traktierten ihn auch, wenn er gelegentlich einmal wieder in das Kloster kam, mit einem Glase Malvasier).

1) Die Nachrichten finden sich in dem Ver- Wemaring in Uelzen.

zeichnis der Bücher von Oldenstadt (abgedruckt 2) Vgl. die Berichte über die Reformation in der Zts. des hist. Vereins für Niedersachsen in Lüne von 1629 und Hannov. Magazin 1821, 1856, p. 122 ff.), sie sind von dem Propste p. 410 f.

Das traurige Ergebnis dieser Visitation veranlasste Rhegius noch im October 1531 zu der Schrift: „Eine wunderbarliche, ungeheure Absolution der Klosterfrauen im Fürstentume Lüneburg" 1).

Keiner der Beichtväter, von denen zwei über 70 Jahre alt waren, kannte, so berichtet uns Rhegius, die Absolutionsformel, keiner wusste, was claves ecclesiae wären. Endlich hatten sie eine Absolutionsformel zusammengeflickt: Das Leiden unsers Herren Jesu Christi, das Verdienst der herrlichen Jungfrau Maria und das Verdienst aller Heiligen, die Demütigkeit eurer Beichte, die Härtigkeit und Gehorsam eurer Regel, die guten Werke, die ihr gethan, und die Übel und Widerwärtigkeiten, die ihr erlitten habt, erledigen euch von der Sünde". Das war die Absolutionsformel, welche die Klosterfrauen ihren Beichtvätern vorschrieben. Alle diese sieben einzelnen Punkte werden von Rhegius in seiner Schrift besprochen, und der geistige Hochmut der Nonnen, die sich auf die Demütigkeit ihrer Beichte absolvieren lassen, scharf gegeisselt. Warum absolviert man nicht auch Reiter und Landsknechte auf ihren harten Orden? so fragt Rhegius. Und was die Widerwärtigkeiten anbetrifft, die sie erduldet haben, so verweist er auf jenen Cardinal, der einmal gute Fische habe essen wollen und, als man ihm dann nur Salm vorsetzte, wehmütig ausrief: „O, quanta patimur pro regno dei!" Sündenhäuser müsse man die Klöster nennen, denn vom Keller bis ans Dach steckten sie voll Sünde und Ungerechtigkeit. Dann setzt er ihnen auseinander, was rechte christliche Busse sei und zeigt ihnen, dass sie nur durch Christum die Seligkeit erlangen könnten.

Aber diese Schrift half wenig; der Widerstand der Klöster, selbst gegen das Anhören der Predigt, dauerte fort. Dies wenigstens zu fordern, dazu hielt sich der Herzog für berechtigt und auch für verpflichtet; wir kennen seine Ansichten über diesen Punkt bereits, und Rhegius stimmte auch hierin, wie in so vielen Punkten, mit seinem Fürsten völlig überein.

Besonders waren es, wie wir das schon hervorhoben, die drei Klöster der Verdener Diöcese: Lüne, Medingen und Ebstorf, welche den Widerstand am längsten und hartnäckigsten durchgeführt haben. Auch die anderen Frauenklöster widerstrebten heftig, und es ist z. B. eine ganz falsche Ansicht, dass Walsrode schon etwa im Jahre 1530 die Reformation angenommen habe. Aber der

1) Deutsche Schriften IV, 33, gewidmet den Matthaei, datiert Celle, Simonis und Judae (28. Predigern in Celle, Valentin Tham und Johann October) 1531.

Widerstand der Klöster der Hildesheimer und Mindener Diöcese ist nicht so gut organisiert, als der in der Verdener Diöcese gelegenen, welche durch den Erzbischof Christoph oder durch Augustin von Getelen Belehrung und Ermutigung erhielten.

Im Februar und März des Jahres 1533 besuchte Herzog Ernst abermals verschiedene Klöster des Fürstentums; am 15. Februar war er in Lüne, wo er jedoch nichts ausrichtete. Die Nonnen verweigerten die Annahme der lutherischen Schriften, welche der Herzog ihnen mitgebracht hatte1).

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In Isenhagen dagegen, wo wir ihn am 9. März finden, hatte seine Anwesenheit besseren Erfolg. In Gegenwart seines Prädicanten, den er mitgebracht hatte, fragte der Herzog, ob es wahr sei, dass etliche im Kloster das Abendmahl auf lutherische Weise zu feiern wünschten. Da trat kindlich und dreist, ungefordert und ohne Erlaubnis" die jugendliche Anna von Knesebeck vor und bekannte, „dass sie solches von Herzen zu thun begehrte". Ihrem Beispiele folgten noch fünf andere Bewohnerinnen des Klosters, drei Puellen und zwei Conversen. Der Fürst war hocherfreut über diese erste lutherische Regung in dem Kloster und gab dem Convente den strengen Befehl, diese lutherisch Gesinnten in keiner Weise zu hindern und zu schädigen). Das war aber nur eine einzig dastehende Erscheinung, und der Convent blieb bei seinem Widerstande. Noch immer stand derselbe in steter Verbindung mit dem abgesetzten Propste Burdian in Braunschweig, welcher die Nonnen wohl in ihrer Trübsal getröstet und sie zum freudigen Ausharren in der allein seligmachenden Religion gestärkt haben wird. Augenblicklich arbeitete man daran, mit möglichster Schnelligkeit dem Propste eine dem Kloster zuständige Vicarie in Steimke zu übertragen, damit dieselbe nicht wegen der lutherischen Sekte vernichtet werde".

Verschiedene Schreiben ergingen an Lüne und die anderen Klöster, in denen der Herzog sie zur Abschaffung der Misbräuche aufforderte und ihnen nochmals befahl, sich nach der ihnen übersandten Ordnung zu halten und das Sacrament unter beiderlei Gestalt zu feiern3). Die katholischen Beichtväter

1) Hannoversches Magazin 1821, p. 412. an Lüne (Des. 49, 1 und Verz. d. Manuscripte 2) Memoriale des Klosters Isenhagen (abge- J. 76). Auf das letztere derselben bezieht sich druckt in der Zts. des hist. Ver. für Nieder- wohl die Bemerkung im Hannov. Magaz. (p. 410), sachsen, 1867), verfasst von einer damals leben- dass 1532 ein Schreiben an das Kloster, von Urden Nonne. banus Rhegius verfasst, ergangen sei.

3) Zwei undatierte Schreiben des Herzogs

waren, wie es scheint, schon nach jener Visitation durch Rhegius den Klöstern genommen.

Auch an Ebstorf schrieb der Herzog und übersandte den Nonnen zugleich noch einmal den „Ratschlag". Er könne nicht länger mehr zulassen, dass sie ohne alle christliche Religion mit Verachtung des göttlichen Wortes und der Predigt des Evangelii zur Beschwerung der Seligkeit und dem Nächsten ein Ärgernis, wie das nun jetzt seit etlichen Jahren der Fall sei, in ihrer Herzens Härtigkeit beharrten. Darum sei seine ernstliche Meinung gewesen, dass sie wöchentlich dreimal den Prediger anhören sollten. Aber sie hätten nicht einmal den „Ratschlag" angenommen, viel weniger sich daran gehalten, sondern alles in den Wind geschlagen. Jetzt wolle er ihnen abermals einen Prediger schicken, der dreimal wöchentlich in ihrer aller Gegenwart auf dem Chore predigen solle. Würden sie seinem Befehle nicht folgen, Gottes Wort nicht hören und das Sacrament nicht richtig feiern, so sollten sie spüren, dass ihm, dem Herzoge, Gottes Wort und seine Seligkeit mehr am Herzen lägen, als die Rücksicht auf sie. Nicht länger werde er sie bei ihrem unchristlichen und unleidlichen Vorhaben und ihrer Verachtung alles christlichen Verstandes dulden1). Als keine Antwort erfolgte, wiederholte der Herzog seinen Befehl noch einmal kurz und drohend 2).

Auch den andern Klöstern müssen ähnliche Schreiben zugegangen sein. Von Ebstorf lief eine Antwort ein, die, wie Rhegius gewiss mit Recht meint, nicht in Ebstorf selbst entstanden war. Wenn sie gemerkt hätten, so schreiben die Nonnen, dass in den zugeschickten Artikeln nur göttliche Lehre enthalten sei, so würden sie sich nicht geweigert haben, dieselben anzunehmen. Nun aber wüssten sie, dass ausserhalb der Kirche kein Heil sei; die Kirche aber sei die, welche von der Apostel Zeit bis heute gedauert habe und noch dauere. Von dieser sich zu trennen, dafür sei für sie gar kein Grund vorhanden, sie könnten es ihrer Seligkeit wegen nicht. Es wolle ihnen, als in solchen Sachen nicht gelehrten Frauensbildern, nicht geziemen, gegen den übersandten Druck zu kämpfen, das überliessen sie der Kirche und ihren Häuptern. Es sei aber nicht nur gegen die Sitte der Kirche, sondern auch gegen die jung

1) Herzog Ernst an Ebstorf, Celle, am 2) Herzog Ernst an Ebstorf, Celle, FreiSonnabend nach Jacobi (26. Juli) 1533. (Con- tags Assumpt. Mariae (15. August) 1533. cept.)

fräuliche Klosterzucht, dass der Herzog einen gottseligen, gelehrten Prädicanten schicken wolle; daraus werde manche Unbequemlichkeit und Verführung der Seelen entspringen, und sie hofften, der Herzog werde sich noch anders besinnen. Der Prädicant solle Gottes Wort rein und ohne Zusatz predigen, aber man kenne das aus eigner und anderer Erfahrung. Diese Art Leute hielten weder auf jungfräuliche Ehre, Zucht und Redlichkeit, noch trügen sie derselben Rechnung. Vor ihnen, den unschuldigen Kindern, breiteten sie manches aus, was besser ungesagt bliebe. Was man denn von Männern erwarten solle, welche die höchste Obrigkeit lästerten und darauf hinarbeiteten, den Stand der Klosterjungfrauen ganz zu vernichten, der doch in der Schrift und der Väter Lehre gut begründet sei. Darum möge man sie sowohl mit dem Prädicanten, als auch mit allem andern verschonen 1).

Diese Antwort wurde an Rhegius nach Lüneburg gesandt, sie hatte den Herzog heftig erregt. Er merke wohl, erwiderte Rhegius dem Kanzler, dass die Nonnen im Fürstentume sich verbänden, dem Evangelio keine Statt zu geben. „Eine geschwinde Vorbedeutung" sei es, dass die von Ebstorf und nicht die von Lüne geantwortet hätten, das sei geschehen, damit man den heimlichen Anschlag weniger merke. Unmöglich könnten die Nonnen etwas derartiges selbst verfasst haben, denn der Schreiber habe viele Ränke und heimliche Griffe und Stiche gebraucht. Auch die Mönche von St. Michaelis beriefen sich zur Bestätigung des Klosterlebens auf die Gelehrten, er vermute, es werde „vielleicht ein Dichter sein (doch ohne Geist) bei der Verantwortung der Mönche und Nonnen". Die Nonnen widerriefen alle ihre Lehre und Regel und eigne Absolution, wenn sie sagten, dass sie allein durch Christus selig zu werden hofften. Ihre Antwort stelle den Fürsten ausserhalb der Kirche, als einen Ketzer hin, die Ehre der Prädicanten werde angegriffen, diese mögen sich verteidigen. Zwei Entgegnungen möge man auf den Brief der Nonnen verfertigen; wer aber antwortet, der muss vorsichtig sein und dem bösen Geiste auf alle heimlichen Griffe klare Antwort geben: 1) Der Herzog soll den Nonnen eine kurze Erwiderung zukommen lassen, dass solche spitzige Antwort, die weit von der Wahrheit abwiche, ihnen nicht gezieme, er brauche nicht von Priorinnen und Äbtissinnen belehrt zu werden. 2) Die Prä

1) Elisabeth Priorissa und Convent von martyris (18. August) 1533. Ebstorf an Herzog Ernst, am Tage Agapeti

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