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und lebte jetzt von dem Jahresgehalte, den der Herzog ihm ausgesetzt hatte. Er war schwach und schwankend, und sein grösstes Verdienst in den Augen der Leute war wohl seine frühere Abtswürde. Die Vermutung, die bereits von anderer Seite ausgesprochen ist1), dass an ihn die Schrift des Rhegius „fulmen in votariam monasticen" gerichtet sei, scheint auch mir durchaus richtig. Der ,,Blitzstrahl wider das Mönchsgelübde" wurde verfasst im Jahre 1532 und wendet sich an einen ehemaligen Abt, den wegen seines Austrittes aus dem Kloster und seiner Verheiratung Gewissenszweifel quälten. Ihn suchte Rhegius zu trösten und zu stärken, indem er alle Gründe gegen das Mönchsgelübde zusammenstellte.

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Die Einführung der Kirchenordnung konnte er nicht durchsetzen; der Rat hatte in derselben etliche Mangel und Irrunge befunden“ und wandte sich deshalb im August noch einmal an Rhegius, damit er auf kurze Zeit herüberkomme und sich mit ihnen berede). Dies scheint geschehen zu sein, denn am 4. Sept. wurde die Ordnung durch ein Mandat eingeführt, aber nicht unbeschränkt. Der Rat habe, so heisst es, sich am heutigen Tage mit den verordneten Bürgern dahin vertragen, dass er die Ordinantien des würdigen und hochgelehrten Doctoris Urbani Rhegii fördern und handhaben wolle in alle dem, was recht, göttlich, christlich, ehrlich, billig und dem Evangelio angemessen. Er wolle aber auch von den Bürgern nichts gefordert wissen, was ihm an seinen Gelübden, Eiden und seiner Ehre hinderlich oder nachteilig sei. Eine derartige Klausel konnte bei gegebener Gelegenheit nach Gefallen ausgelegt werden; sie richtete sich aber besonders gegen weltliche Forderungen, welche die Bürger jetzt unter dem Scheine des Evangeliums erhoben; sie wollten Anteil an den Sülzgütern und andern Sachen haben, die bislang ausschliesslich in den Händen der Patricier gewesen waren.

Der Rat war noch immer nur sehr wenig dem Evangelium zugeneigt und nahm auch in anderer Beziehung eine schwankende Stellung ein. Nach seiner Rückkehr von Augsburg hatte der Herzog ihm die dortigen Verhandlungen mitgeteilt und ihn aufgefordert, der Erklärung der evangelischen Stände

Prädicanten und Bürger zur Standhaftigkeit ermahnt.

1) Uhlhorn p. 188 und p. 360 Anm. 11. Man kann aber nicht, wie Uhlhorn dies thut, diese Ansicht mit dem Briefe des Rhegius an Heberding stützen, denn dort wird nicht bloss der Abt, sondern es werden alle lutherischen (L. A.).

2) Der Rat an Urbanus Rhegius Donnerstag nach Assumpt. Mariae (17. August) 1531.

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beizutreten; dieselbe Forderung hatte er erhoben, als er dem Rate Mitteilung machte von der Vollziehung des Bündnisses zu Schmalkalden, wo er im December 1530 persönlich anwesend gewesen war. Der Rat hatte früher den Herzog um Bedenkzeit gebeten1), auf die letzte Nachricht blieb er die Antwort überhaupt schuldig. Das veranlasste den Herzog noch einmal, bald nach dem Weggange des Urbanus Rhegius von Lüneburg, ein ernstes Schreiben in dieser Sache an den Rat zu richten: Weil das Evangelium bei ihnen reichlich gepredigt werde, habe er gute Hoffnung gehabt, dass sie von der erkannten göttlichen Wahrheit nebst ihm und andern evangelischen Kurfürsten, Fürsten, Grafen und Städten sich nicht würden abdrängen lassen, sondern mit ihm und den andern in christlicher Einigung und Verständnis sein würden; um Christi willen sei man schuldig, ihn auch offen vor den Leuten zu bekennen". Nochmals fordert er sie auf, sich zu entscheiden, wie sie sich zu dieser Frage stellen würden2). Die Sache war nicht ohne Bedeutung, denn im Fall eines Krieges konnte dem Herzoge in dem Rate ein Feind im eignen Lande erwachsen, Lüneburg konnte ein Stützpunkt für etwaige Operationen katholischer Fürsten werden. Auch lag die Sache wohl nicht so, dass Lüneburg einfach als herzogliche Stadt dem Bunde angehörte. Die Stadt Braunschweig hatte sich auch auf ihre Abhängigkeit von Herzog Ernst berufen3), allein die Verbündeten forderten eine besondere Aufnahme in den Bund. War auch bei Lüneburg das Verhältnis in sofern anders, als Ernst alleiniger Herr der Stadt war, so mag er doch ähnlich gedacht haben, jedenfalls aber musste er für seine eigne Person Gewissheit über die Stellung der Stadt haben.

Das Kloster St. Michaelis.

Einen wesentlichen Rückhalt fand die katholische Partei in Lüneburg bei dem Kloster St. Michaelis, das noch immer allen Bemühungen des Herzogs widerstanden und sich der Reformation fast gänzlich unzugänglich bewiesen hatte.

1) Der Rat an den Herzog, Sonnabend nach Omnium Sanctorum 1530 (5. November). (H. St. A. Des. 55, Lüneb. 8).

2) Der Herzog an den Rat Sonnabend nach Magdalena (29. Juli) 1531. (Des. 55, 8).

3) Ranke, Reformationsgeschichte III, 280. Über die Stadt Braunschweig hatten alle regierenden Fürsten der braunschweigischen Erblan de die Hoheitsrechte gemeinsam.

Wir haben den Abt Boldewin von Mahrenholz bereits kennen gelernt und gesehen, wie er sich geweigert hatte, das von dem Herzoge geforderte Inventar der Güter und Einnahmen des Klosters zu geben. Dabei beharrte der „gnädige Herr vom Haus" seit jener Zeit. Die Beziehungen zu dem Herzoge waren damals, wenn sie auch besser hätten sein können, doch noch nicht schlecht zu nennen. Im Jahre 1528 schenkte Boldewin der jungen Gemahlin des Herzogs bald nach ihrer Hochzeit einen goldenen Becher. Es schien auch als ob der Wunsch des Fürsten formell wenigstens erfüllt werden sollte, denn in einer Vereinbarung mit dem Convente wurde festgesetzt, dass zwei Prädicanten (aber wohl keine evangelische) angenommen werden sollten, von denen der eine und zwei Präceptoren aus den Abteigütern, der andere und zwei „Gesellen der Schule" vom Convente besoldet werden sollten1). Leider scheint es nicht dazu gekommen zu sein.

Als der Herzog dann im Juli 1529 die Verwaltung der Klöster an sich nahm und Prediger dort einsetzte, versuchte er es, auch den Abt der Reformation zu gewinnen. Von Lüne aus schrieb er am 13. Juli 1529 an Boldewin; er verteidigt ähnlich wie in dem von Isenhagen aus an den Rat gesandten Schreiben sein Vorgehen gegen die Klöster. Er sendet auch dem Abte das Artikel-Buch und die Instruction für die Prediger und fordert, dass auch in seiner Kirche auf Grund dieser Ordnungen das Wort Gottes lauter und rein gepredigt werde. Sie sollen die gröbsten Misbräuche gegen Gottes Wort abschaffen, zugleich aber auch sich an den früheren Landtagsbeschluss erinnern und die Inventarisierung vornehmen, damit der Fürst und die Landschaft eine Einsicht in die Verwaltung des Klosters bekomme und die Güter desselben hinfort zur Wohlfahrt desselben regiert werden möchten2).

Boldewin wollte abdanken, er fühlte sich dem drohenden Sturme nicht gewachsen. Der neue Abt sollte ihm dann das Schloss Grünhagen, wo Boldewin oft residierte, Wichmannsdorf und einen Teil der Sülzgüter zum Unterhalte geben3). Aber sein Schwager (Alberich von Bodenteich) ermahnte ihn zum

1) Gebhardi, Sammlung Bd. 14, zum Jahre

1528.

2) Der Herzog an Boldewin, Lüne am Tage Margarethae 1529 (Copie H. St. A., Des. 49, Reform. d. Stifte und Klöster 1). Die Darstel

lung bei Havemann p. 128 ist falsch. Auch das Datum ist unrichtig, dasselbe ist wohl Schlöpke entnommen.

3) v. Weihe-Eimke a. a. 0. p. 138.

Ausharren und zum Widerstande und versprach ihm, wenn es nötig sei, seine Hülfe. Er lehnte also die Forderungen des Herzogs ab. Er habe, so berichtet er seinem Schwager in einem Schreiben, in dem er seine ganze Lage schildert, einen frommen und gelehrten Mann angenommen, das Evangelium zu predigen, und er wolle noch mehr annehmen, bis er einen recht geschickten fände; aber verlaufene, vom Kaiser und Papst verdammte Lehrer, die nicht durch Auflegen der Hände geweiht seien, nehme er nicht. Der geistlichen Obrigkeit müsse man gehorchen; den Eid, den er der Abt dem Bischofe von Verden geleistet habe, müsse er halten; er müsse bei der Einheit der Kirche bleiben. Der Herzog verletze seine Pflicht, wenn er dem Kloster falsche Lehre aufdränge, und die Auslegung der Lehre der Heil. Schrift durch das Kloster sei die richtige, für sie spreche die Meinung der Kirche. Das Kloster liege in der Stadt Lüneburg, er dürfe nicht eine Lehre einführen, durch die der Rat in Not und Aufruhr gebracht werde, jede Veränderung sei ja auch durch das Edict des Kaisers bis zu einem allgemeinen Concil verboten, nach dem Edict hätte sich der Rat, der Bischof und die Geistlichkeit stets gehalten, nicht aber die Prädicanten. In betreff des Inventars endlich müsse er bei seiner Weigerung beharren, der Convent wolle dies Verzeichnis nicht geben, und der Bischof habe es verboten1). Doch wünscht der Abt, dass durch Unterhandlungen mit dem Herzoge ein friedlicher Ausgleich herbeigeführt werden möge, und er bittet seinen Schwager auf Kosten des Klosters diese Verhandlungen zu führen.

Gerade in diese Zeit fällt der Versuch Johanns von Mahrenholz, seine Propstei wieder zu erlangen. Der Herzog hatte, wie wir sahen, die beiden Brüder Johann und Boldewin nach Celle vorgeladen; allein der Abt zog es vor, den Tag hinauszuschieben, so dass er, wie es scheint, ganz unterblieb. Seine Stellung war augenblicklich doch derart, dass er seinem Bruder nichts nützen konnte; ja er musste sogar für sich selbst fürchten. Am herzoglichen Hofe war das Gerücht verbreitet, dass Boldewin in Lüneburg den Rat und die Bürger gegen den Herzog aufhetze), und das machte ihn dort nicht beliebter.

Schreiben, welches wir schon oben erwähnt haben, ist undatiert, aber aus inneren Gründen hier einzureihen.

1) Gebhardi, Sammlung Bd. 14, giebt aus den Akten des Archivs eine jetzt nicht mehr aufzufindende Schrift Boldewins im Auszuge wieder. Dieselbe ist an seinen Schwager ge- 2) Boldewin an Förster, Mittwoch nach Inrichtet; dass dies Alberich von Bodenteich sei, ventio Stephani (4. August) 1529 (Des. 49, 1). giebt auch Gebhardi nur als Vermutung. Das

Noch ein anderer Grund kam hinzu, um den Herzog gegen das Kloster zu stimmen. Als Abt und Convent des Klosters Oldenstadt dem Herzoge die Verwaltung übertrugen, da hatten nur drei Conventualen zu widersprechen gewagt, unter ihnen der „Custos" Tzarstede aus Lüneburger Patriciergeschlecht. Dieser hatte sich mit einem Teile der seiner Obhut anvertrauten „Briefe und Siegel" heimlich davon gemacht und sich nach Lüneburg in das Kloster St. Michaelis begeben; dort hatte er auch Aufnahme gefunden1).

Es war daher eine der Forderungen des Herzogs, als er im Februar 1530 seine Räte Förster, Heinrich von Kramm und Heinrich von Broke zur Verhandlung mit dem Kloster nach Lüneburg sandte: Tzarstede solle die entwendeten Sachen herausgeben und sich zu „rechtmässiger Ansprache" stellen. Zugleich wurde die alte Forderung wiederholt, es solle ein Prädicant eingesetzt werden. Die Antwort auf die Forderungen des Herzogs sollte der Abt schriftlich geben. Weigere man sich die Befehle des Herzogs zu erfüllen, so werde dieser ,,thun, was ihm gebühre)".

Auch den „Ratschlag zu Notdurft der Klöster" hatte der Fürst an das Kloster St. Michaelis gesandt, und ebenso wie die Frauenklöster der Verdener Diocese hatte auch dieses den Rat von Lüneburg um Fürsprache bei dem Herzoge gebeten, und in ihrem Schreiben hatten die Mönche erklärt, dass sie den Ratschlag nicht annehmen könnten, weil er den Regeln Benedicts entgegen sei3).

Gegen die Ausführungen der Klosterherren richtete sich der Herzog in einem längerem Schreiben1), dessen Worte man oft citiert hat; denn sie zeigen, wie ernst der Fürst seinen Beruf auffasste, wie sehr er sich für verpflichtet und vor Gott verantwortlich hielt, für das Seelenheil aller seiner Unterthanen zu sorgen. Wenn wir euch fremde und eurer Sorge unbeladen wären", so schreibt der Herzog, „liessen wirs fahren und uns wenig anfechten; wer verdürbe, der verdürbe; nun aber in göttlichem unserem Amte euer Gefahr und Verderb zu warnen, wahren und wehren, über gemeine Verwandtnis wir auch ein väterlich

1) Handschriftliche Nachricht aus einem Copialbuche des H. St. A. (Verzeichnis der Manuscripte J. 76).

2) Brief des Herzogs an die Klosterherren von St. Michaelis, d. d. Lüne, Donnerstag nach Valentini (17. Febr.) 1530. (Concept Des. 49, 1).

3) Das Schreiben ist uns nicht erhalten,

sein Inhalt ergiebt sich aus der gleich anzuführenden Antwort des Herzogs.

4) Das Schreiben ist datiert: Celle, Dienstag nach Judica (5. April) 1530. Zuerst gedruckt bei Bertram, Evang. Lüneburg, Beilage 1, dann bei Lünig im Reichsarchiv, bei Pfeffinger a. a. O., und bei Heimbürger, Ernst der Bekenner p. 155 ff.

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