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gau und Basel, daß ihnen die gewünschte gütliche Ausgleichung der Sache gelungen sey und daß der geschädigte Ange: hörige vom Kanton Aargau entschädigt werden solle. Das durch eine besondere Kommission entworfene, für Ausländer zu beobachtende, allgemeine Paßformular soll durch den Abschied den Ständen ad instruendum mitgetheilt werden. Zu gleichem Zweck sollen zwey Anträge der Stände Zúrich und Thurgau in den Abschied gelegt werden, von denen der erstere, dem Konkordate für Behinderung unordentlicher Eheeinsegnungen von Angehörigen eines Kantons in dem Gebiete eines andern, durch Pönalvorschriften mehrere Kraft ertheilen, und der zweyte, über die Ertheilung der Bürgerrechte an Ausländer, eine verbindliche Uebereinkunft zwischen den Ständen wünscht. Die Tagfahung vernahm den Kommissionalbericht über den Mißbrauch der Publicitat schweizerischer diplomatischer und anderer Verhandlungen in inund auswärtigen Zeitschriften, und genehmigte die deßhalb ihr gemachten Anträge.

In der sieben und zwanzigsten Sizung, am 15ten July, erstattete die, über einen eventuell in den östli chen Grenzkantons aufzustellenden Militårkordon er: nannte, Kommission ihren Bericht, und in Folge der darüber Statt gefundenen Berathung wurden dem Landammann der Schweiz die erforderlichen Vollmachten und Weisungen ertheilt. Ein Kommisionalbericht über die schweizerischen Handelsverhältnisse hatte einerseits eine Empfeh lung der Handelsintereffen der Eidgenossenschaft an das Wohlwollen Sr. Maj. des französischen Kaisers, und anderseits, eine durch den Receß an die Kantonsregierungen gelangende Einladung und Aufmunterung zur Folge, die Landeskultur durch zweckmäßigere Benußung der Gemeindgüter, durch be günstigten Loskauf der Weidrechte und durch ähnliche Maßregeln mehr, zu befördern. Die eidgenössischen Kommissa rien Stockar und Finsler, denen, unter der Leitung des

Landammanns, die Unterhandlung des Handelsvertrags mit dem Königreich Württemberg übertragen ist, em: pfingen dafür einige nähere Weisungen. Das durch eine Kommission entworfene Konkordat zwischen den Kantonen, wegen des Transports der auf schweizerischen Boden angehaltenen französischen und italienischen Deser teurs und ihrer Auslieferung auf der Grenze, foll ad instruendum in den Receß gelegt werden.

In der acht und zwanzigsten Sigung, am 16ten July, übergab der Gesandte von Aargau der Tagfahung einen von seinem Kanton mit dem Großherzogthum Baden über einige besondere Zollverhältnisse abgeschloffnen Vertrag. Die in der sechszehnten Sizung mit der Ausgleichung des Streitgeschäftes zwischen den Ständen Aargau und Waadt, wegen Versteurung von Kolonialwaaren beauftragten Kommissarien berichteten, daß ihnen die Erfüllung ihres Auftrages nicht gelungen. Ob die Tagfahung oder der Syndikat für die Entscheidung kompetent sey, darüber waren die Meis nungen getheilt, und Waadt lehnte die Kompetenz der Tagsahung ab. Inzwischen entschieden 16 Stimmen für dieselbe, und alsdann ward durch 18 Stimmen erkannt: die ein: mal versteuerte Waare könne nicht zum zweyten Male mit Abgabe belegt werden, und demnach seyen die Ansprüche, welche die Regierung des Kantons Waadt macht, unbe gründet. Der von dem Gesandten von Glarus eröffnete Wunsch für die Unterhandlung eines Freyzügigkeit-Traktats mit dem Großherzogthum Frankfurt, ward an den Landammann überwiesen. Derselbe soll auch die nähern Erkundigungen einziehen über einen der Theilnahme der Bundesbe hörden durch den Gesandten ron Búndten empfohlnen Grenz streit zwischen dem Engadin und dem obern Innthale. Der Landammann erklärte hierauf die Geschäfte der Tagfahung und ihre Sigung beendigt.

Der Syndicat versammelte sich zu Behandlung dreyer

an ihn gelangter Streitgeschäfte am 17ten July. Das erste zwischen Glarus und Appenzell Außerrhoden Statt findende, war im verfloffenen Jahr bereits vorgetragen, und damals zum Versuch gütlicher Ausgleichung zurückgewiesen worden. Dieser blieb ohne Erfolg, und jeßt ward dem nach mit 11 Stimmen der Streit gegen Appenzell dahin ent schieden, daß die Familien, um die es sich handelt, deren Vater aus dem Kanton Appenzell abstammt, seit einigen Jahrzehenden aber im Kanton Glarus domicilirt und da ohne Bewilligung geheirathet hat, dem Kanton ihre ur sprüngliche Herkunft angehören soll. Der zweyte, zwi schen Basel und Zürich obwaltende, Streit betrifft die Descendenz einer, zwischen Angehörigen beyder Stände in einem dritten Kanton, ohne Erlaubniß und dem eidgenössi schen Konkordat zuwider, geschlossenen Ehe. Der Kanton Zürich, dem der seither verstorbene Ehemann angehörte, sieht die unordentlich geschlossene Ehe für ungültig an, und will Frau und Kinder nicht anerkennen. Basel hingegen behauptet: die kirchlich gültige Ehe müsse zur Folge haben, daß Frau und Kinder der heimathlichen Gemeinde des Man: nes zugehören. Der Syndikat wies die Sache zu gütlicher Ausgleichung zurück. Als drittes Streitgeschäft trug der Gefandte von Appenzell Außerrhoden die, oben bereits in den Tagsaßung - Verhandlungen umständlich berührte Kla ge, wegen Versteurung hypothekarischer Schuldtitel, gegen Innerrhoden vor, und verlangte in Folge des vorjährigen Syndicats: Beschlusses nunmehr einen Entscheid. Der Gesandte von Innerrhoden berief sich auf die TagfahungVerhandlung und protestirte gegen jedes Einschreiten, welches dann auch von der Mehrheit der Gesandten, unter diesen Umständen, für jeßt und ohne vorhergehende neue Tagsahung-Berathung in Folge neuer Instruktionen, unthunlich gefunden ward.

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III.

Authentische Darstellung

des Ungrundes der Beschuldigungen, die in der Druckschrift:

Vertheidigung des Brückenkopfes vor Preßburg i. I. 1809, enthalten sind.

Zum Behuf des Geschichtschreibers. 1811.

Ein dsterreichischer Offizier machte im Jahr 1811 die Geschichte der Vertheidigung des Brückenkopfes vor Preßburg durch den Druck bekannt.

Da in dieser Schrift zwey Gegenstände in einem falschen Lichte dargestellt werden, so ist die Widerlegung der= felben, aus vorhandenen Urkunden geschöpft, nicht nur eine rechtliche Sache, sondern auch Pflicht.

Diese zwey Gegenstände sind nach den Angaben des Verfassers:

1) Seite 7. ,,Hier arbeitete man also an der Erbauung eines Brückenkopfs, der aber, man muß es gestehen, wider alle Erwartung eine Anlage und einen Umriß erhielt, die den Regeln der Kunst nicht entsprachen. Es war die Arbeit eines Neulings im Generalstabe, der aus widrigem Zu fall den ersten Auftrag hierzu bekam.“

Dann Seite 11.,,Dem ruhigen Blicke dieses Gene: rals konnte die nachtheilige äußerst unzweckmäßige Anlage des Brückenkopfs nicht entgehen. Er beschloß sogleich, während die Erbauung der auf eingeschlagenen Pfählen gestellten Brúcken, über die Wasseraustritte von 14 bis 18 Klafter Långe, fortgesezt werden musste, eine neue Anlegung einer vor dem

Dorfe Engerau zu stehen kommenden Verschanzung, welche zu dem abgesehenen Gebrauche, wenn sie zu Stande gekommen wäre, vorzüglich geeignet war.

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Ferner Seite 14. Warum man aber dennoch, bey ge genwärtig geschilderter Lage, die Erbauung des zwischen En: gerau und dem Fluffe liegenden ungestalteten Brückenkopfs anfing, kommt daher, weil die Ausgüsse der Donau in vori gen Monaten die Dämme einriffen, und so, wie es der Plan zeigt, zwen ausgeschwemmte Wassergråben bildeten, hinter welchen um diese Zeit, in Anbetracht der noch vorhandenen Wassertiefe, die Herstellung einer Verschanzung wahrschein lich vor sich gehen konnte. Diese Ursache kann einigermaßen zur Entschuldigung der unglücklich gewählten Anlage dienen, wohl aber keineswegs das unregelmäßige des Umrisses ent fchuldigen, welcher alle Linien der nahen Enfilirung preisgab."

Diese Stellen beschuldigen geradezu den Offizier des Ge=, neral Quartiermeister-Stabs, welcher die erste Anlage des Brückenkopfs leitete, einer vollkommenen Unwissenheit in feinem Fache, auch geben sie keinen vortheilhaften Begriff von der Beurtheilungkraft seines Chefs, der ihn hierzu beor dert hatte.

2) Seite 44.

General Bianchi erhielt gleich in den ersten Tagen seiner Ankunft in Preßburg von Sr. Königl. Hoheit dem Generalissimus den Befehl, mit dem Feldmar: schall - Lieutenant Mecsery, welcher bey Raab mit 5000 Mann Infanterie und 2000 Mann Kavallerie der ungari schen Insurrektion, stand, und dessen Vorposten über Wieselburg gingen, sich in das Einvernehmen zu sehen, und zu trachten, von daher eine Diversion in des Feindes Rücken gemeinschaftlich einzuleiten.

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So bereitwillig und entschlossen man den Unterneh munggeist des tapfern Feldmarschall-Lieutenants Mecsery erkannte, mit so viel Ueberzeugung man auch dessen eifrighte und schnellste Mitwirkung hoffen durfte, fo waren doch dies

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