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Il sera en outre formé une autre colonne semblable pour exécuter les mêmes opérations sur la route de Dresde à Freyberg.

MM. les baillis saxons, la gendarmerie du pays et les gardes nationales sont autorisés à faire arrêtes tous maraudeurs et traineurs de l'armée francaise et à les faire conduire au quartiergénéral à Dresde ou aux commandans d'armes les plus voisins des lieux où ils seront arrêtés; ils dresseront des procèsverbaux constutians les motifs des arrestations qu'ils feront, et ils enverront ces procès-verbaux avec les hommes arrêtés, soit à Mr. le général Comte Durosnel à Dresde, sois aux commandans d'armes français les plus voisins de lieu des delits.

Au quartier-impérial à Dresde, le 10 Mai 1813.

Le Prince de Neufchatel,
Major-général

Alexandre.

Eine andre Kolonne wird ges bildet werden, um in der náms lichen Art auf der Straße von Dresden nach Freyberg zu verfahren.

Die Obrigkeiten des Landes, die inländische Gendarmerie und die Bürgergarden sind aus thorisirt, alle Marodeurs und Nachzügler von der französis schen Armee zu verhaften und fie ins Hauptquartier nach Dresden, oder zu den nächsten Militár - Kommandanten schikken zu lassen. Sie werdeu über die Gründe der Verhaftung Protokolle aufnehmen lassen, und diese mit den Verhafteten an den Herrn General Durosnel in Dresden, oder an die französischen Kommandanten schicken, welche dem Orte der Verhaftung am nächsten sind. Im Kaiserl.Hauptquartier zu Dresden, den 10. May 1813. Der Fürst von Neufchatel, Major General. Alexander.

XXVII.

Discours de S. M. l'Empereur des Français, Roi d'Italie aux magistrats de Dresde à l'entrée solemnelle du Roi de Saxe dans sa résidence ce 12. Mai 1813.

Magistrats!

Aimez votre Roi: Voyez en Lui le sauveur de la Saxe. S'il

Anrede Sr. Maj. des Kaisers von Frank reich und Königs von Italien an den Magi ftrat zu Dresden, bey dem feyerlichen EinzugeSr. Maj. des Königs von Sachsen in Dero Residenz, am 12. May 1813.

Obrigkeiten!

Liebt euren König: seht in ihm den Retter Sachsens! Wi

eut été moins fidele à sa parole, moins bon allié, s'il se fut laissé entrainer dans l'opinion des Russes et des Prussiens; la Saxe étoit perdue; Je l'aurois traitée en pays conquis.

Mon armée ne fera, que passer et vous serez bientôt quittes des charges, que vous supportez. Je defendrai et je protegerai laSaxe contre tous ses ennemis.

re er seinem Worte weniger ges treu, wäre er kein so redlicher Bundsgenosse gewesen, hätte er sich in die MeinungenRußlands und Preußens verstricken lassen; so wäre Sachsen verloren ges wesen, ich würde es als ein ers obertes Land behandelt haben.

Meine Armee wird durch Sachsen nur durchmarschiren, und ihr werdet bald von den Beschwerden, die ihr jeßt zu ers tragen habt, befreyt werden. Ich werde Sachsen gegen alle. feine Feinde vertheidigen und beschüßen.

XXVIII.

Befehl vom 27 sten May

Auf Befehl Sr. Erzell. des Herrn Division - Generals Grafen Durosnel, aide de Camp Er. Majestät des Kais fers und Königs und Befehlshaber der Kaiserl. franz. Trupe pen in Sachsen, sollen alle zu den französischen und verbündeten Armeen gehörige Militär- oder sonst dabey angestellte Pers sonen, welche nicht auf den hiesigen Plaß wirklich angewiesen, oder, daß sie allhier verbleiben können, gültige Erlaubnißscheis ne beyzubringen im Stande sind, sich sofort von hier weg und an den Ort ihrer Bestimmung begeben.

Alle seitherige Militär-Quartiere sind als aufgehoben an zusehen; jedes Quartier-Billet muß von Neuem ausgestellt wer: den, und diejenigen Personen, welche hierauf Anspruch machen können, müssen sich beym hiesigen Bureau des Plaķes aumelden und eine schriftliche Invitation ihrer Obern beybringen.

Diese Jnvitationen werden den, bey den Depots stehenden, Militärs von dem Herrn Division-General Fresia den zur Militär-Administration gehörigen Personen von dem Herrn Division - General und General-Intendanten Grafen Dumas und denjenigen, welche beym hiesigen Plaße angestellt sind, von ihren Chefs ertheilt.

Die in den Vorstädten einquartierten leicht Verwundeten müssen mit einem von den Gesundheit - Beamten, durch wel che sie behandelt werden, ausgestelltem Zeugnisse versehen seyn und haben sich bey dem Herrn Kapitán Jianelli zu melden, welchem provisorisch die Kommandantschaft in der WilsdrufferVorstadt, ingleichen in Friedrichstadt übertragen worden ist.

Die Quartier-Billets find alle zwey Tage zu erneuern.

Es wird demnach den hiesigen Einwohnern hiermit ausdrücklich untersagt, irgend eines der obgenannten Jndividuen, wenn es nicht mit einem neuen Quartier-Billet versehen ist, bey sich aufzunehmen, oder demselben über die bestimmte Zeit den Aufenthalt zu gestatten.

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Im Gegentheil haben die Einwohner über diejenigen, welche gegenwärtigen Befehl nicht befolgen sollten, ihre Beschwers den bey dem Herrn General und Plah - Kommandanten anzubringen.

Um diese vorgeschriebene Maßregeln in gehörige Wirksamkeit zu sehen, soll von Seiten des hiesigen Magistrats eine Ne vision der Militär-Quartiere veranstaltet und gegenwärtiger Befehl sowol in französischer als in deutscher Sprache gedruckt und öffentlich angeschlagen werden.

Der General und Play - Kommandant
Pelet.

Genehmigt durch den Herrn Division-General, Aide de Camp Sr. Maj. des Kaisers und Königs und Befehlshabers der Kais ferl. franz. Truppen in Sachsen,

Grafen Duros nel.

VII.

Aktenstücke,

das Benehmen Papst Pius VII. gegen Kaiser Napoleon betreffend.

Bekanntmachung.

An alle in Rom residierende Minister der aus wärtigen Hife.

Diesen Morgen um die 6te Stunde französischer Uhr erschien vor dem großen Thore des Palastes Sr. Heiligkeit eine französ fische Truppe. Der wachehabende Schweizer ließ dem Offizier der Truppe wissen, daß er Bewaffneten den Eingang nicht gestats ten dürfe, ihm allein aber, wenn er wollte, solches keineswegs abschlagen würde. Der französische Offizier schien sich damit zu bes gnügen, ließ seine Mannschaft Halt machen, die sich dann auf einige Schritte zurückzog. Nun eröffnete der Schweizer das kleine Thor, und ließ den Offizier herein. Allein, während dieser hereintrat, gab er der Mannschaft ein Zeichen, die sich sogleich über den Schweizer hinwarf, und ihm das Bajonet auf die Brust sezte. Nachdem nun die Franzosen auf diese Weise durch Lift und Gewalt eingedrungen waren, gingen sie der Wachstube zu, die im Innern des Palastes für die Miliz des Kapitoliums bea stimmt ist; erbrachen hier mit Gewalt das Thor, und bemächtige ten sich der Karabiner, deren man sich gewöhnlich bedient, die Wachen im Innern der Vorzimmer Sr. Heiligkeit zu versehen.

Die nämlichen Gewaltthätigkeiten verübten sie auch im Quar tier der adeligen Garde Sr. Heiligkeit. Auch diese wurde von der französischen Truppe ihrer Karabiner beraubt, deren sie sich bedienten, im leßten Vorzimmer Sr. Heiligkeit, zunächst an dessen Wohnung, die Wache zu versehen. Ein französischer Offi: zier begab sich hierauf zum Hauptmann der Schweizer, und machte ihm und den wenigen Leuten, die er bey sich hatte, zu wissen, Europ. Annalen. 3tes Stück. 1814.

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daß die Schweizer - Wache von diesem Tage an von den Befehlen der französischen Garde abhänge. Allein jene weigerten sich zu gehorchen. Das Nämliche wurde auch dem Kommandanten der sisenden Wache (Quardia Sedentaria), welche über die Finanz aufgestellt ist, kund gethan. Aber auch diese unterwarf sich nicht und wurde in der Folge in das Kastell geführt.

Unterdessen durchkreuzten verschiedene Abtheilungen die Stadt, nahmen die adeligen Gardisten gefangen, und führten sie, sammt ihrem Kommandanten, in das Kastell.

Nachdem der heilige Vater von diesen Gewaltthätigkeiten und Eingriffen Nachricht erhalten hatte, gab er, durchdrungen vom Schmerze, den sein Herz darüber fühlte, dem Vice, Staats-Sekretär, Kardinal G a brielli, den ausdrücklichen Bes fehl, laut dagegen zu protestiren, und Eurer Erzellenz die freps müthige Eröffnung zu machen, daß das Maß der Mißhandlun gen, die man åber seine geheiligte Person zusammenhäufe, mit jedem Tage voller werde, und daß man mit jedem Tag seine Souverainetåts - Rechte mehr unter die Füße trete. Die französis schen Truppen, nicht zufrieden, ihren Eintritt dadurch auszuzeichs nen, daß sie Kanonen gegen den Palast Sr. Heiligkeit aufführs ten, und auf diese Weise Ihre Residenz schimpflich entweihten, wollten diese Entheiligung noch weiter treiben; sie überwältigten die Schweizer Sarde, drangen mit bewaffneter Hand in die frieds fame Wohnung des höchsten Priesters ein, erbrachen gewaltthäs tiger Weise die Thore, bemächtigten sich der wenigen Waffen, die mehr zum Decorum als zur Vertheidigung Sr. geheiligten Person bestimmt sind, seßten sogar seine Leibwache fest, und beraubten ihn auf diese Weise jeder Art von Wache, auch seiner Ehrenwache

fogar

Se. Heiligkeit fordern also fürs Erste die schleunige Entlass fung aller Individuen ihrer Wache aus dem Kastell, die man ohne alle Ursache und gegen alles Recht gefangen geseßt habe, und erflåren dann feyerlich, daß Sie diesen Beleidigungen nichts als Geduld, und andern bittern Behandlungen nichts als jene Sanfts muth, die sie ihr göttlicher Meister lehrte, entgegen gesezt haben und ferner entgegen sehen werden, und daß Sie in dem ungerechten und langwierigen Gefängnisse, in welchem Sie der Welt, den Engeln und Menschen zum Schauspiele geworden, mit heili ger Ergebenheit, begleitet von der festen unveränderlichen Entschließung, niemals von ihren Grundsäßen abzugehen, sich

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