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" Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für Cultus-, Unterrichts- und... "
Oesterreichische Justizgesetze - Seite 12
von Austria, Leo Geller - 1882
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Politisch-statistische Uebersicht der Veränderungen in der Verfassung ...

Josef von Hauer - 1851 - 372 Seiten
...und Genusse der für ihre Cul„tus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anhalten, Stiftungen und Fonde, ist aber, wie jede Gesellschaft, „den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen." Das Ministerium erklärt, Oeffentlichkeit und Ablegung von Rechenschaft in allen seinen Schritten sich...
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Praktische Theologie der evangelischen Kirche Augsb. und Helvet. Confession ...

Karol Kuzmány - 1856 - 482 Seiten
...selbstständig, bleibt im Besitze und Genusse der für ihre Cultus- , Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber...Gesellschaft den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen. §. 3. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten zu gründen,...
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Allgemeines staatsrecht, Band 2

Johann Caspar Bluntschli - 1863 - 584 Seiten
...selbständig, bleibt im Besitze und Genusse der für ihre Cultns , Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber wie jede Gesellschaft den allgemeinen Statsgesetzen unterworfen." Das Oesterr. Concordat gewährt Art. 30 der Kirche die Selbstverwaltung...
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Allgemeines Staatsrecht, Band 2

Johann Caspar Bluntschli - 1863 - 580 Seiten
...selbständig, bleibt im Besitze und Genusse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und YVohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber wie jede Gesellschaft den allgemeinen Statsgesetzeu unterworfen." Das Oesterr. Concordat gewährt Art. 30 der Kirche die Selbstverwaltung...
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Archiv für österreichische Geschichte, Band 109

1921 - 846 Seiten
...selbständig, bleibt im Besitze und Genüsse der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber...Gesellschaft den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen." § 4 (2. und 3. Satz). Der Religionsunterricht in den Volksschulen wird von der betreffenden Kirche...
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Die Rechte der Protestanten in Österreich. Sammlung der wichtigsten Gesetze ...

Gustav Porubszky - 1867 - 582 Seiten
...selbstständig, bleibt im Besitze und Genusse der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber...Gesellschaft den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen. §. l und 2 des kais. Patents vom 4. Mai 1849. RGB Nr. 151. §. 350. Die Bezeichnung „akatholisch'...
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Archiv für katholisches Kirchenrecht, Band 19

1868 - 488 Seiten
...selbstständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für Cultus-, Unterrichts und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber...Gesellschaft den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen.« Es »bleibt«, also doch die katholische Kirche im Besitze und «Genusse ihres Vermögens, wenn sie...
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Allgemeines staatsrecht, Band 2

Johann Caspar Bluntschli - 1868 - 648 Seiten
...altkirchlichen Hierarchie mit Hülfe nusse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber wie jede Gesellschaft den allgemeinen Statsgesetzen unterworfen." Das Oesterr. Conoordat gewährt Art. 30 der Kirche die Selbstverwaltung...
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Das Staatsarchiv, Bände 22-23

1872 - 744 Seiten
...und Fonde, ist aber, wie jede Gesellschaft, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen. || Art. IC. Den Anhängern eines gesetzlich nicht anerkannten...Religionsbekenntnisses ist die häusliche Religionsübung gestattet, in so fern dieselbe weder rechtswidrig, noch sittenverletzeud ist. Art. 17. Die Wissenschaft und ihre...
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ARCHIV FUR KATHOLISCHES KIRCHENRECHT MIT BESONDERER RUCKSICHT AUF DAS ...

DR. FRIEDRICH H. VERING - 1872 - 970 Seiten
...erkennen. Auf diese neue Partei passt somit der gleichfalls geltend gemachte Artikel 16. der Grundrechte: »Den Anhängern eines gesetzlich nicht anerkannten...Religionsbekenntnisses ist die häusliche Religionsübung gestattet, insofern dieselbe weder rechtswidrig noch sittenverletzend ist.« Doch eben weil er auf die angeblichen...
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