In den Ländern, in welchen mehrere Volksstämme wohnen, sollen die öffentlichen Unterrichtsanstalten derart eingerichtet sein, daß ohne Anwendung eines Zwanges zur Erlernung einer zweiten Landessprache jeder dieser Volksstämme die erforderlichen Mittel... Die österreichischen Verfassungsgesetze - Seite 370von Edmund Bernatzik - 1906 - 772 SeitenVollansicht - Über dieses Buch
| 1869 - 1342 Seiten
...Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichen, Leben wird vom Staate anerkannt. In den Ländern, in welchen mehrere Volksstämme wohnen,...öffentlichen Unterrichtsanstalten derart eingerichtet seyn, daß ohne Anwendung eines Zwangs zur Erlernung einer zweiten Landessprache jeder dieser Volksstämme... | |
| 1871 - 754 Seiten
...die öffentlichen Unterrichtsanstalteu derart eingerichtet sein , dass ohne Anwendung eines Zwangs zur Erlernung einer zweiten Landessprache jeder dieser...Mittel zur Ausbildung in seiner Sprache erhält.« Die Männer, welche den Ausbau der österreichischen Verfassung auf sich genommen haben, hatten die... | |
| 1871 - 758 Seiten
...Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichem Leben wird vom Staate anerkannt. In den Ländern, in welchen mehrere Volksstämme wohnen,...öffentlichen Unterrichtsanstalten derart eingerichtet sein , dass ohne Anwendung eines Zwangs zur Erlernung einer zweiten Landessprache jeder dieser Volksstämme... | |
| Joseph Alexander Freiherr von Helfert - 1873 - 282 Seiten
...und Sprache , . . In den Ländern, in welchen mehrere Volksstämme wohnen, sollen die öfsentlichen . Unterrichts-Anstalten derart eingerichtet sein, daß...zweiten Landessprache jeder dieser Volksstämme die erford.rlichen Mittel zur Ausbildung in seiner Sprache erhält. Eine Reminiscenz aus den Zeiten des... | |
| Ludwig Gumplowicz - 1879 - 346 Seiten
...deutsche Mehrheit des Verfassungsausschusses zu obigem 2. Alinea das folgende dritte hinzuzufügen: „In den Ländern, in welchen mehrere Volksstämme...Mittel zur Ausbildung in seiner Sprache erhält". Dieses 3. Alinea ward um so leichter zum Beschluß erhoben, als es eigentlich nur gegen die Czechisirung... | |
| Ernst Mayrhofer - 1880 - 1292 Seiten
...Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichem Leben wird vom Staate anerkannt. In den Ländern, in welchen mehrere Volksstämme wohnen,...öffentlichen Unterrichtsanstalten derart eingerichtet fein, daß ohne Anwendung eines Zwanges zur Erlernung einer zweiten Landessprache jeder dieser Volksstämme... | |
| Christian d' Elvert - 1884 - 850 Seiten
...den Ländern, in welchen mehrere Volksstämme wohnen, sollen die öffentlichen Unterrichts -Anstalten derart eingerichtet sein, daß ohne Anwendung eines...erforderlichen Mittel zur Ausbildung in seiner Sprache erhalt." Hören wir. nun das Urtheil von Gumplowicz, das Recht der Nationalitäten und Sprachen in... | |
| 1884 - 1000 Seiten
...mehrere Volksstämme wohnen, sollen die öffentlichen Nuterrichts-Nnstalten derart eingerichtet seyn, daß ohne Anwendung eines Zwanges zur Erlernung einer...Mittel zur Ausbildung in seiner Sprache erhält." Dieser Gesetzartikcl ist zum Theil eine Wiederholung der einschlägigen Bestimmung aus der Reichsvcrfasfung... | |
| Viktor Wilhelm Russ - 1884 - 100 Seiten
...Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichem Leben wird vom Staate anerkannt. In den Ländern, in welchen mehrere Volksstämme wohnen,...öffentlichen Unterrichtsanstalten derart eingerichtet sein, dass ohne Anwendung eines Zwanges zur Erlernung einer zweiten Landessprache jeder dieser Volksstämme... | |
| 1888 - 104 Seiten
...über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, vom 21. Deceinber 1867, K. Gr. B. Nr. 142, lautend : „In den Ländern, in welchen mehrere Volksstämme...öffentlichen Unterrichtsanstalten derart eingerichtet sein, dass ohne Anwendung eines Zwanges zur Erlernung einer zweiten Landessprache jeder dieser Volksstämme... | |
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