Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen in dem Preussischen Staate, Band 18Wilhelm Hertz, 1870 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 33 - ... bezeichneten Genehmigungen und Bestallungen in gleicher Weise zurückgenommen werden, wenn aus Handlungen oder Unterlassungen des Inhabers der Mangel derjenigen Eigenschaften, welche bei der Ertheilung der Genehmigung oder Bestallung nach der Vorschrift dieses Gesetzes vorausgesetzt werden inussten, klar erhellt. Inwiefern durch die Handlungen oder Unterlassungen eine Strafe verwirkt ist, bleibt der richterlichen Entscheidung vorbehalten.
Seite 44 - Alle Verbote und Strafbestimmungen gegen Gewerbetreibende, gewerbliche Gehilfen, Gesellen oder Fabrikarbeiter wegen Verabredungen und Vereinigungen zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittelst Einstellung der Arbeit, oder Entlassung der Arbeiter werden aufgehoben.
Seite 80 - Pfund aufgeführten Ballen wird in der Regel eine doppelte Umschließung von dem für einfache Säcke bezeichneten Material verstanden. Auf einfache Emballage ist diese höhere Tara für Ballen nur dann anwendbar , wenn daS dazu verwandte Material nach dem Ermessen der Zollbehörde erheblich schwerer als bei Säcken in das Gewicht fällt.
Seite 33 - Die in dem §. 29 bezeichneten Approbationen können von der Verwaltungsbehörde nur dann zurückgenommen werden, wenn die Unrichtigkeit der Nachweise dargethan wird, auf Grund deren solche ertheilt worden sind...
Seite 25 - Der Betrieb eines Gewerbes ist Jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Seite 42 - '5 zuwider kreditirt worden sind, können von dem Gläubiger weder eingeklagt , noch durch Anrechnung oder sonst geltend gemacht werden, ohne Unterschied, ob sie zwischen den Betheiligten unmittelbar entstanden oder mittelbar erworben sind. Dagegen fallen dergleichen Forderungen der im t). 1 16 bezeichneten Kasse zu. §. 119. Den Gewerbetreibenden im Sinne der §§. 115 bis 118 sind gleich...
Seite 91 - Actie unbedingt verhaftet; von dieser Verpflichtung kann derselbe weder durch Uebertragung seines Anrechts auf einen Dritten sich befreien, noch Seitens der Gesellschaft entbunden werden; wird der Zeichner der Actie, wegen verzögerter Einzahlung, seines Anrechts aus der Zeichnung verlustig erklärt (Art.
Seite 28 - Beachtung der bestehenden bau-, feuer- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften erstreckt, ist die Genehmigung zu versagen, oder, unter Festsetzung der sich als nöthig ergebenden Bedingungen zu ertheilen. Zu den letzteren gehören auch diejenigen Anordnungen, welche zum Schütze der Arbeiter gegen Gefahr für Gesundheit und Leben nothwendig sind.
Seite 32 - Nach dem Tode eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung der Wittwe während des Wittwenstandes, oder, wenn minderjährige Erben vorhanden sind, für deren Rechnung durch einen nach § 45 qualificirten Stellvertreter betrieben werden, insofern die über den Betrieb einzelner Gewerbe bestehenden besonderen Vorschriften nicht ein Anderes anordnen.
Seite 44 - Einstellung der Arbeit, oder Entlassung der Arbeiter werden aufgehoben. Jedem Teilnehmer steht der Rücktritt von solchen Vereinigungen und Verabredungen frei, und es findet aus letzteren weder Klage noch Einrede statt.