| 1858 - 512 Seiten
...Berechtigte in Erfahrung bringt, dass der Polizeianwalt bereits Schritte zur gerichtlichen Verfolgung einer Uebertretung gethan hat. Die Uebertretungen verjähren...statt. Durch Erlass der polizeilichen Strafverfügung aber wird die Verjährung unterbrochen. §. 4. In den hiernach nicht auegenommenen Fällen hat sich... | |
| 1870 - 794 Seiten
...Landesgesetze maassgebend. Die übrigen in diesem Titel mit Strafe bedrohten Handlungen verjähren binnen drei Monaten, von dem Tage an gerechnet, an welchem sie begangen sind. § 146. Zuwiderhandlungen gegen die §§ 134 bis 136 werden mit einer Geldbusse bis zu fünfhundert... | |
| 1877 - 494 Seiten
...Dieser Absatz lautet: Die übrigen in diesem Titel mit Strafe bedrohten Handlungen verjähren binnen drei Monaten, von dem Tage an gerechnet, an welchem sie begangen sind. Denn als in diesem Titel mit Strafe bedroht können Zuwiderhandlungen gegen die Steuergesetze, welche... | |
| August Geyer - 1884 - 454 Seiten
...(StrGB.) maßgebend. Die übrigen in diesem Titel mit Strafe bedrohten Handlungen verjähren binnen drei Monaten, von dem Tage an gerechnet, an welchem sie begangen sind". Vgl. RGE. vom 21. Dee. 1883 (V S. 801): Die im § 138 GewO. vorgeschriebene Anzeigepflicht besteht... | |
| 1892 - 720 Seiten
...Die Strafverfolgung der in den §§ 207 b und 208 mit Strafe bedrohten Handlungen verjährt innerhalb drei Monaten, von dem Tage an gerechnet, an welchem sie begangen sind. Artikel VIII. Dieses Gesetz tritt am I. Januar 1893 in Kraft. Mit der Ausführung desselben wird der... | |
| 1892 - 722 Seiten
...Die Strafverfolgung der in den §§ 207 b und 208 mit Strafe bedrohten Handlungen verjährt innerhalb drei Monaten, von dem Tage an gerechnet, an welchem sie begangen sind. Artikel VIII. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1893 in Kraft. Mit der Ausführung desselben wird der... | |
| Hamburg (Germany) - 1892 - 260 Seiten
...Deutsche Reich maßgebend. Die übrigen in diesem Titel mit Strafe bedrohten Handlungen verjähren binnen drei Monaten, von dem Tage an gerechnet, an welchem sie begangen sind. 147. Mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark' und im Unvermögensfalle mit Haft wird bestraft: 1. wer... | |
| 1896 - 486 Seiten
...deutsche Reich massgebend. Die übrigen in diesem Titel mit Strafe bedrohten Handlungen verjähren binnen drei Monaten, von dem Tage an gerechnet, an welchem sie begangen sind. §. 146. Mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark und im Unvermögonsfalle mit Gefängnis« bis zu nuchs... | |
| Georg Evert - 1897 - 348 Seiten
...Dentsche Reich maßgebend. Die übrigen in diesem Titel mit Strase bedrohten Handlungen verjähren binnen drei Monaten, von dem Tage an gerechnet, an welchem sie begangen sind. Zu §. 145, l) Verjährungssrist hier: 3 Iahre (§. 67 des Reichsstrasgesetzbucheö). z. 146. Mit Geldstrase... | |
| Erich Wulffen - 1905 - 748 Seiten
...Deutsche Reich maßgebend. Die übrigen in diesem Titel mit Strafe bedrohten Handlungen verjähren binnen drei Monaten, von dem Tage an gerechnet, an welchem sie begangen sind. Vergehen. tz 145». Die in den Füllen der §H 16, 24 und 25 gemäß § 21 Ziffer 1 zugezogenen Sachverständigen... | |
| |