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der weite, mehr als natürlich weite Schoossbogen eine ständige Eigenthümlichkeit der rhachitischen Becken sey", angeführten Fällen, einen höchst interessanten Fall von einem rhachitischen Becken fügen, das in vielen Beziehungen einem osteomalacischen Becken höchst ähnlich, in manchen ganz gleich ist. Es möge hier nur die Bemerkung gegen Stein, den Neffen, genügen, dass an diesem Becken der innere Rand des einen tuber ossis ischii von dem andern 5"" entfernt ist, dass die Entfernung der Verbindungsstelle des herabsteigenden Schaambeinastes mit dem aufsteigenden Sitzbeinaste der einen Seite, bis zu der der andern Seite 5" beträgt, und dass der Schaambogen 1/2" unter dem unter Rand der Schaambeinfuge nur 4"" breit ist. Mit Recht macht daher der Vf. auf die Missgriffe aufmerksam, die dergleichen Behauptungen in der Praxis nach sich ziehen

können.

chen, meint er, dass sie von einer ursprünglichen für seine Widerlegung des Stein'schen Satzes:,, dass Bildungsabweichung herrühre, und führt dafür fünf nicht unwichtige Gründe an. Von dem Einfluss des schräg verengten Beckens auf die Geburt handelt der Vf. im 7ten S. und macht im 9ten S. auf die Wichtigkeit dieser Deformität in praktischer Beziehung aufmerksam. Wie im ganzen Werke, so spricht sich auch hier der Meister in seinem Fach hervorstechend aus, indem der richtige praktische Blick neben den grössern Einflüssen auch die kleinern nicht übersieht, die Puncte umsichtig hervorhebt, auf die es besonders ankommt, und mit vollem Rechte die Wichtigkeit des Gegenstandes besonders heraushebt, da es so viele Leute giebt, die sich Geburtshelfer nennen, dicke Bücher schreiben, aber in einen Frostanfall verfallen, wenn sie von etwas Neuem hören, dem sie sich zuwenden sollen. Es konnte nicht fehlen, dass der Vf. bei der von ihm im 8ten S. hervorgehobenen Schwierigkeit der Erkenntniss dieser Becken - Deformität nicht beharren, sondern auch Mittel vorschlagen würde, um zur Erkenntniss der schrägen Verengung des Beckens an Lebenden zu gelangen. Im 10ten S. wird diese nicht leichte. Aufgabe möglichst gelöst, und muss man vorzüglich die Einfachheit des Verfahrens anerkennen. Rec. kann sich von dieser Abhandlung, die jedem Fachgenossen ein höchst willkommenes Geschenk seyn wird, nicht trennen, ohne den Wunsch auszusprechen, dass der hochverehrte Verfasser auch seine weitern Forschungen mit der Zeit veröffentlichen wolle, und dass der in der Vorrede ausgesprochene Gedanke von der Neigung der Sonne, die den langen Tag, den wir Leben nennen, bescheint, ein blosser hypochondrischer seyn möge. Den werthvollen Anhang eröffnet eine Beschreibung des engsten rhachitischen Beckens, welches je als Hinderniss der Geburt bekannt gemacht worden ist. Wenn es schon an sich dankenswerth ist, dass der Vf. ein so merkwürdiges Exemplar cines rhachitischen Beckens zur allgemeinen öffentlichen Kenntniss bringt, so muss man es noch um so dankbarer anerkennen, als der Vf. damit zugleich die eingewurzelte und in den Lehrbüchern bequem fortgepflanzte Ansicht widerlegt, nach welcher sowohl das rhachitische als das osteomalacische Becken eigenthümliche, characteristische und ständige Merkmale haben soll. Dies geschieht besonders S. 93-97, woselbst über die Unterscheidungsmerkmale zwischen dem rhachitischen und dem in Folge von Malakosteon verengten Becken gehandelt wird. Rec. kann zu den von dem verehrten Vf.

Einem Gegenstande, der bisher allerdings etwas oberflächlich behandelt worden ist, wendet sich der Vf., der Wichtigkeit desselben angemessen, S. 98-109 mit Ernst, Kritik und mit Scharfsinn zu. Er betrifft das einfache, nämlich ohne Verbiegung oder sonstige Verunstaltung der Knochen, enge Becken. Zunächst wird die Annahme, dass das allgemein zu enge Becken keine Gefahr für die Geburt verursache, und der Steinsche Lehrsatz: dass sich das Aeusserste des Herabsinkens unter das normale Maass zu einem halben Zolle annehmen lasse, und dass grössere Beschränkungen nichts seyen, als beginnende missgestaltete, also insbesondere rhachitische u. s. w. durch Thatsachen widerlegt; dann wird die Schwierigkeit der Erkenntniss solcher Bekken hervorgehoben, und die allgemeine Angabe der von Stein d. N. angeführten Zeichen mit Hinweisung auf die von dem Vf. beobachteten und mitgetheilten Fälle als unzulässig gerügt. Der Ansicht, dass das allgemein zu enge Becken eine Ilemmungsbildung sey, ist der Vf. nicht zugethan.

(Der Beschluss folgt.)

RECHTSWISSENSCHAFT. GÖTTINGEN, b. Vandenhök u. Ruprecht: Beiträge zur Einleitung in die Praxis der Civilprozesse vor deutschen Gerichten. Zum Gebrauche bei Vorlesungen von Friedrich Bergmann u. s. w.

(Beschluss von Nr. 120.)

S. 30 hätte wohl auch berücksichtigt werden können, dass der Advokat oft in den Fall kommt, ex tempore längere mündliche, oder dictirende Vorträge

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zu halten, so dass er nothwendig sich daran gewöhuen muss, von zuvor gedachten Worten, und über legten Sachen unabhängig zu seyn, - nämlich bei dem mündlichen Recessiren. So namentlich nach sächsischem Prozess im Productions- und Reproductionsverfahren, und zwar regelmässig; für das ganze erste Verfahren, bis zur Duplik, ist dasselbe möglich, sogar vom Gesetz als Regel angenommen, kommt aber seltener zur Ausführung. Es fehlt aber auch im gemeinen Prozess nicht an ähnlichen Ereignissen, namentlich bei ausserordentlichen Prozessen und bei Verfahren über Nebensachen.

folgen Supplications- und Klaglibelle aus dem 16. Jahrhundert; hierauf dergleichen aus der Gegenwart nach gemeinen ordentlichen, wie summarischen Prozessen, bei letztern mit Rücksicht auf partikularrechtliche Bestimmungen. und Repro- liche Bestimmungen. Dann folgen Nebenanträge, und eine reichhaltige Auswahl älterer und neuerer richterlicher Einleitungen des Verfahrens. Ferner: in gleicher Art Vernchmlassungen des Beklagten; und so folgen dem ganzen gewöhnlichen Gang des Prozesses nach, mit Berücksichtigung ziemlich zahlreicher Variationen und Zwischenereignisse, die Beispiele bis in die Rechtsmittelinstanz. Diese Beispiele sind nun natürlich vorzugsweise auf den Gebrauch berechnet, der in Vorlesungen davon gemacht werden kann. Dazu kommt noch, dass der Vf. die aus der neuern Zeit, nach S. XV der Vorrede, alle selbst zu diesem Zweck ausgearbeitet, und nicht selten mit Anmerkungen (über 200 an der Zahl) versehen hat, welche interessantere Punkte hervorheben, und historische, oder dogmatische, oder zufällig nöthige Erläuterungen geben.

Dass der Vf. die Formen auf drei Seiten abthut, rechnet Ref. dem Buche zu einem Verdienst, nicht als einen Mangel. Da nämlich diese in den Gerichten der einzelnen Länder meist ihre eigene Weise zu haben pflegen, so wird es ganz unmöglich seyn, in einem academischen Collegium ihnen eine besondere Sorgfalt zu widmen. Was wesentlich ist und sich überall wiederfindet, folgt ohnehin aus der Theorie des Prozesses, und die neuere Praxis nähert sich ja hierin auch immer mehr der Einfachheit und somit dem Wesentlichen. Da nun der Anfänger leicht geneigt ist, die Formen als eine ganz eigenthümliche Kunst zu betrachten, so hält Ref. nur für besonders nöthig, dass darauf aufmerksam gemacht werde, dass dem nicht so sey, sondern in der That das Formelle der Einrichtung der Prozessschriften zu den Nebensachen gehöre, die sich äusserst leicht von dem aneignen lassen, der das Wesentliche begriffen hat. Für den Docenten wird stets bei der Kritik der einzelnen Arbeiten, oder bei den vorläufigen Anleitungen zu einzelnen Arten von Prozessschriften die passendste Gelegenheit seyn, deren formell richtige Anlage auseinander zu setzen.

Auch wird eine speziellere Darstellung durch den zweiten Abschnitt des Buches grösstentheils und zwar so ersetzt, dass an Stelle langweilender Formregeln lebendige Anschauung ihrer Anwendung gcboten wird. Dieser besteht aus lauter Beispielen einzelner Handlungen in deutschen Civilprozessen. Hier findet sich eine grosse Mannigfaltigkeit. Es sind im Ganzen 25 Nummern, deren jede wieder mehr oder weniger Beispiele enthält, denen eine schr zweckmässige Auswahl nachzurühmen ist. Zuerst sind einzelne Actenstücke aus Reichskammergerichtssächsisch-prozessualischen und gemeinprozessualischen Acten heutiger Zeit mitgetheilt, was einen lehrreichen Vergleich für den Anfänger darbietet. Daun

Dass nun nach dem Bisherigen das Buch allen Docenten zum Gebrauch bei praktischen Collegien angelegentlichst zu empfehlen sey, und von diesen den Studierenden überhaupt empfohlen zu werden verdient, braucht nicht weiter hervorgehoben zu werden. In der letztern Hinsicht nämlich ist gar nicht etwa nöthig, vorauszusetzen, dass es nur in praktischen Collegien benutzt werden könne; seine grössere Partie, die Sammlung der Beispiele wird, namentlich wegen der Berücksichtigung der Geschichte des deutschen Prozesses, und des dargebotenen Vergleichs zwischen dem Reichsgerichts-, dem gemeinen und wichtigern particularrechtlichen Prozessen, mit bestem Erfolg auch von denen benutzt werden, welche nur die Theorie des Civilprozesses studieren, und deren Gestaltung in der Wirklichkeit sich klar machen wollen.

Es ist wohl kaum noch nöthig, darauf aufmerksam zu machen, dass in dem Buche des Vfs. kein Material dargeboten ist, welches zu Ausarbeitungen im Prozess - Prakticum benutzt werden kann. Wie sich der Vf. dieses verschafft, das ist nicht gesagt. Ref. besitzt eine Sammlung von Material, die sich freilich so leicht nicht jeder Docent verschaffen kann, wie es dem Ref. möglich war, als er zum academischen Lehramte berufen ward, indem er aus einem reichhaltigen Vorrath von Manualacten wählen konnte, die er in einer zwölfjährigen advocatorischen Praxis aufgespeichert hatte. Diese

Sammlung hat ihm stets die besten Dienste geleistet; sie publici juris zu machen, dazu würden freilich noch manche Vorbereitungen gehören, und wegen grossen Umfangs müsste der Druck, da doch Actenformat und Einrichtung wie bei geschriebenen Acten beibehalten werden müsste, nicht gering zu stehen kommen. Er wählte nämlich z. B. funfzig Informationen zu Klagen, wie er sie seiner Zeit zu diesem Zweck erhalten hatte, also theils Briefe mit Rechnungen und Urkunden aller Art, (dabei öfters erst eine ganze Correspondenz, bevor die Information vollständig war), theils schriftliche Notizen, aufgenommen in der Form von Informationsprotocollen. Die Informationen sind nun zum Theil so vollständig, dass das juristische Urtheil sogleich darauf angewendet werden kann, um zu erwägen, welche Anträge, Klagen u. s. w. hier zu entwerfen sind, theils sind sie unvollständig, um Gelegenheit zu geben, die Unvollständigkeit aufzufinden, und durch Nachfragen sie zu heben. Ref. hat gerade hierüber stets Gespräche in der Vorlesung mit den Studierenden sehr zweckmässig gefunden, und schmeichelt sich, dass sie lehrreich gewesen seyn müssen. In gleicher Art suchte er eine grosse Zahl von Klageschriften aus (also aus Prozesssachen, worin er dem Beklagten bedient gewesen war), und nahm hierzu die Informationen der Clienten, welche zur Beantwortung jener ertheilt waren. Und so fuhr er fort mit allen einzelnen Handlungen des ordentlichen Prozesses nicht nur, sondern auch in ausserordentlichen Prozessarten, Nebensachen und Incidentsachen, so viel er deren habhaft werden konnte. So entstand dann eine

ziemlich zahlreiche Sammlung von Acten, deren je

des einzelne Volumen oder Convolut einen Prozess bis zu einer bestimmten Handlung, theils mit einer ausdrücklichen Information zum nächsten weitern Schritt enthält, theils ohne solche, um nämlich entweder der Beurtheilung nicht vorzugreifen, sondern der Reflexion selbst Spielraum zu geben, oder weil nach Lage der Sache es an der frühern Information genügte. Vielleicht wird Andern hiedurch ein Fingerzeig gegeben, wie man sich wenigstens ein zweckmässiges Material nach und nach verschaffen kann. Dass einem so erfahrenen Praktiker

und Docenten, wie dem Vf., übrigens hiemit ein Rath gegeben seyn sollte, diese Auslegung hat Ref. wohl nicht zu fürchten.

Dr. Sintenis.

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Das Buch selbst braucht denen, die es kennen, nicht erst empfohlen zu werden; denen die es nicht kennen aber ist es angelegentlichst zu empfehlen, und auch hervorzuheben, dass es keineswegs blos auf den Gebrauch in Vorlesungen berechnet ist, sondern mit dem besten Erfolg zum Selbststudium dienen wird. Es zeichnet sich vor andern besonders dadurch vortheilhaft aus, dass es in ungezwungener,

freier Entwickelung das reichhaltige Detail vorträgt, welches bei anderer Behandlung gar zu leicht in trokkenen, abschreckenden und langweilenden Schematismus, und reines Formenwesen aufgeht.

Die Reichhaltigkeit ist beinahe zu gross zu nennen; wenigstens ist das Material mit solcher Verständlichkeit und Ausführlichkeit dargestellt, dass Ref. in der That kaum wüsste, was sich dem Inhalt Vortrag, noch sollte hinzufügen lassen. Es scheint beim Gebrauch in Vorlesungen, also beim mündlichen

Es lässt sich da

demselben selbst bedenklich, nur soviel und Alles das dem Zuhörer vorzutragen, wie wirklich im Buche steht; denn es wird kaum denkbar seyn, dass er die abstrakten Regeln fassen soll, ohne sie in Beispielen angewendet (oder vernachlässigt), in Relationen lebendig wirken zu sehen. her wohl annehmen, dass der Vf. unter dem Gebrauch in Vorlesungen vielmehr ein Verweisen auf das Selbststudium verstanden wissen will; es würde ja auch ohnedies viel zu wenig Zeit zu wirklichen Uebungsarbeiten, und deren öffentlicher Durchmusterung und Kritik übrig bleiben, die doch ganz unerlässlich und gerade das Lehrreichste bei solchen Vorträgen ist.

Dr. Sintenis.

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chliesslich fügt der Vf. S. 108-109 die bemerkenswerthen Ergebnisse seiner Erfahrungen über das einfach oder gleichmässig zu kleine Becken hinzu. Von S. 110-117 spricht der Vf. über das durch Exostose verengte Becken. Die Hülfe der beschäftigten Geburtshelfer ist wegen Verengung des Bekkens durch Exostosen höchst selten gesucht worden. Dass die vielen Fälle von Exostosen, die citirt werden, nichts anderes gewesen sind als übermässiges Hervorragen des Promontorium's, wird nachgewiesen. Die anderartigen Geschwulste im Becken werden, als nicht zu den Beckenfehlern gehörend,

nur berührt.

Die dem Werke beigefügten Tafeln muss Rec. als vorzüglich gelungen besonders rühmen, indem ihm gelungenere Zeichnungen in der That bis jetzt noch nicht vor Augen gekommen sind. Die XI ersten Tafeln gehören der Abhandlung über das schräg verengte Becken an; die drei folgenden Tafeln geben Ansichten von dem engsten rhachitischen Becken; die XV. Tafel giebt drei Ansichten von einem in Folge von Malacosteon adultorum engesten Becken, welches je als Object obstetricischer Kunst bekannt gemacht worden ist, und das im Text S. 96 beschrieben ist; und die XVI. Tafel stellt ein durch Knochenauswuchs verengtes Becken dar, welches den Hospitalarzt Dr. M'Kibbin zu Belfast (1829) veranlasst hat, den Kaiserschnitt zu machen. Rec. bedauert es, dass der Vf. dieser Monographie nicht auch noch das von ihm 1830 beschriebene und in Abbildung bekannt gemachte, durch enormen Knochenauswuchs verengte Becken beigefügt hat.

Rec. hat wohl nicht nöthig, dieses gewiss wichtige Werk seinen Fachgenossen zu empfehlen. Es genügt dazu der Name des gefeierten Verfassers, die bekannte Art, mit der er noch dunkle Stellen im Gebiete der Geburtshülfe beleuchtet, der Eifer für die Sache, der mit der strengsten Gewissenhaftigkeit Hand in Hand geht, und die Sicherheit auf dem Boden, auf dem er sich mit Umsicht und ausgerüstet mit einer seltenen Sachkenntniss bewegt.

A. L. Z. 1841. Zweiter Band.

Hohl.

EISENACH, b. Bärecke: Handbuch der pharmaceutischen Chemie, für Vorlesungen, so wie auch zum Gebrauch für Aerzte und Apotheker, entworfen von Dr. Chr. T. F. Göbel, ord. Prof. der Chem. u. Pharmacie an d. Universität zu Dorpat, kaiserl. Russ. Staatsrathe, Ritter des St. AnnenOrdens 3ter Klasse, Correspondenten der Akademie der Wissenschaften zu St. Petersburg u. s. w. Dritte, ganz neu bearbeitete Auflage. 1840. XXIV u. 519 S. 8. (3 Rthlr.)

Das

Die uns vorliegende neuere Auflage dieses Handbuchs der pharmaceutischen Chemie zeichnet sich in Hinsicht ihrer Durcharbeitung und Vermehrung vor den früheren beiden Ausgaben vortheilhaft aus. Werk gewährt eine kurze Uebersicht der pharmaceutisch-chemischen Operationen, so wie der chemischen Präparate, die in dem Arzneischatze das Bürgerrecht haben. In Bezug auf seine ganze Ausführung ist es als Leitfaden für Vorträge besonders geeignet, so wie auch um einen schnellen Ueberblick zu geben über die wichtigsten Verhältnisse der chemischen Arzneimittel. Dieses sind ohne Frage die beiden Hauptgesichtspunkte, aus welchen die Abfassung dieses Werkes zu betrachten ist, und die der ausgezeichnete Verfasser sehr gut ausgeführt hat. Das Buch ist in 10 Capitel eingetheilt, die nacheinander handeln und behandeln: 1) Geschichte und Literatur der Pharmacie, nebst Arzneiwaarenkunde; 2) die pharmaceutischen Operationen; 3) die chemisch-einfachen Stoffe oder die Elemente der Körper im Allgemeinen; 4) vom Wasser; 5) von den Säuren im Allgemeinen; 6) von den Metallen, Metalloxyden und Salzen; 7) von den Pflanzenbasen und ihren Verbindungen; 8) von der Gährung; 9) von den indifferenten organischen Verbindungen; 10) von Pflastern und Salben.

Was die Geschichte der Pharmacie betrifft, so ist diese sehr dürftig, und es wäre wohl in der Ordnung gewesen und auch dem Zwecke des Buches entsprechend, die Hauptmomente, die bezeichnenden Epochen wenigsteus hervorgehoben zu haben. Die Eintheilung der Pharmacie in die vier Hauptzweige: 1) Pharmaceutische Waarenkunde (Pharmakognosie); 2) Pharmaceutische Chemie; 3) Arzneimittelprüfungslehre; 4) pharmaceutische Receptirkunst, ist ganz in der Ordnung. Es giebt zwar mehrere phar

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maceutische Schriftsteller, die die Arzneimittelprüfungslehre für einen Theil der pharmaceutischen Chemie halten, dieses ist aber nur theilweise richtig; diese Prüfung erstreckt sich auch auf Roharzneiwaaren, die nicht Gegenstände der Chemie sind, wenig stens in dieser Beziehung nicht, und sie wendet in vielen Fällen Proben an, die nicht der Chemie entlehnt sind. Sowohl aus diesen Gründen, als auch aus der Wichtigkeit dieses Theils der praktischen Pharmacie ist es ganz in der Ordnung, denselben als eine Hauptabtheilung der Pharmacie zu betrachten, worin wir mit dem Verfasser vollkommen übereinstimmen.

Bei der gründlichen Behandlung und bei den grossen Fortschritten der Pharmacie, die täglich zunehmen, ist es durchaus nothwendig, dass der Staat eine wissenschaftliche Ausbildung von jedem verlangen muss, dem er das Recht zugesteht, eine Apotheke selbstständig oder verantwortlich verwalten zu können; es ist Pflicht des Staates, eine solche zu fordern, wenn man auch nur mit einem Blick betrachtet,, wozu Apotheken da sind. Es ist daher ganz in der Ordnung, wenn in neueren Zeiten den jungen Pharmaceuten der Besuch der Universitäten oder höheren pharmaceutischen Lehranstalten gesetzlich vorgeschrieben wird. In Russland ist nun auch, wie wir S. 9 des vorliegenden Werkes mit wahrem Interesse ersehen, und was sich von dem aufgeklärten und so thätig wirkenden Minister Uwarow nicht anders als erwarten lässt, die höhere pharmaceutische Bildung den jungen Pharmaceuten sich anzueignen vorgeschrieben, und zwar durch den Besuch der Universitäten oder der medico-chirurgischen Academien. Vor Ablegung ihres Staats-Examens haben sich die Candidaten der Pharmacie auszuweisen, dass sie dieser Verordnung nachgekommen sind.

Das Capitel von den Operationen ist sehr kurz behandelt, der Vf. verweiset darüber auf den mündlichen Vortrag; demungeachtet müssen wir es als einen Mangel dieses Werkes betrachten, dass die Eintheilung und das Wesen dieses wichtigen Theils der pharmaceutischen Chemie nicht genauer ausgeführt ist; die summarische Behandlung scheint uns für diesen Gegenstand hier nicht ganz am Orte.

Im dritten Capitel sind die Fundamente der Stöchiometrie deutlich auseinandergesetzt; indess haben wir vermisst, dass ein Unterschied zwischen Atom und Aequivalent, oder Mischungsgewicht gemacht worden ist, wie sich solcher in den neuesten Jahren herausgestellt hat; auch nimmt der Vf. Wasserstoff = 1 und Sauerstoff = 8,013 an; da die Annahme,

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Bei dem weiteren Verlauf über die Behandlung der einzelnen chemischen Körper betrachtet der Vf. zuerst die einfachen und zusammengesetzten Gase, und dann die festen und metallischen Elemente. Diesc Eintheilung hat den nicht zu bestreitenden Nachtheil, dass cher von Kohlensäure, Kohlenoxydgas, Schwefelwasserstoff u. d. m. gehandelt wird, als von Kohle und Schwefel. Es ist allerdings nicht möglich, in der Chemie fortzugehen, ohne Herbeiziehung dem Schüler noch unbekannter Stoffe und noch dunkler Gegenstände, wenn aber dieses in der Grundeintheilung eines Lehrbuchs vermieden werden kann durch Aufstellung einer andern Anordnung, so scheint es uns räthlich, diese zu wählen: nun sind auch viele zusammengesetzte Gase, z. B. Ammoniak, Chlorwasserstoff u. a. nicht mit hier aufgeführt, ohne Zweifel, weil sie besser zu andern Reihen passen. Vf. gewählte Eintheilung scheint uns jedenfalls stōrend, und wenn derselbe in der Definition von Gas anführt, dass sich Gase auch durch gehörige Compression in den flüssigen Zustand versetzen lassen, so ist zu erwägen, dass, wenn die Möglichkeit dafür auch für alle Gase nicht zu läugnen ist, doch noch einige Gase bekannt sind, die man bisher in den flüssigen Zustand noch nicht versetzen konnte. Definitionen, namentlich in dem Lehrbuche einer Erfahrungswissenschaft, dürfen keinen exclusiven Charakter haben, oder durchaus nicht generell seyn, 90 lange noch die Wissenschaft nicht gestattet, einen exclusiven Ausspruch zu thun.

Die vom

Das vierte Capitel ist allein dem Wasser gewidmet, und sind die wichtigsten Verhältnisse, die dasselbe der pharmaceutischen Praxis darbietet, hier erörtert. In Bezug auf den chemischen Wirkungswerth des Wassers aber vermissen wir Manches, und sowohl das basische Verhalten desselben gegen mehrere Säuren, so wie in mehrern Salzen und namentlich in mehrern organischen Verbindungen hätte einer Auseinandersetzung hier bedurft, um dem

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