Die Verfassung und Verwaltung des Preussischen Staates, eine systematisch geordnete Sammlung aller auf dieselben Bezug habenden gesetzlichen Bestimmungen, dargestellt von L. von Rönne und H. Simon (A. Lette). Theil 4, Bd.1; Theil 6; Theil 7; Theil 8, Bd.2,3; Theil 9, Abth.1 [in 21 pt. Pt.6, vol.4, sect.1 is of the 2nd ed.].

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Beliebte Passagen

Seite xvi - Keinem preussischen Unterthan darf an dem Orte, wo er eine eigene Woh„nung oder ein Unterkommen sich selbst zu verschaffen im Stande ist, der „Aufenthalt verweigert, oder durch lästige Bedingungen erschwert werden.
Seite 33 - Grundeigentums und den Kredit des Grundbesitzers einen höchst schädlichen Einfluß haben, diese, indem sie den Wert der Arbeit verringern. Wir wollen daher beides auf diejenigen Schranken zurückführen, welche das gemeinsame Wohl...
Seite 33 - Wir haben hierbei erwogen, daß es, bei der allgemeinen Noth, die Uns zu Gebot stehenden Mittel übersteige, jedem Einzelnen Hülfe zu verschaffen, ohne den Zweck erfüllen zu können, und daß es eben sowohl den unerläßlichen Forderungen der Gerechtigkeit, als den Grundsätzen einer wohlgeordneten Staatswirthschaft gemäß sey, Alles zu entfernen, was den Einzelnen bisher hinderte, den Wohlstand zu erlangen, den er nach dem Maaß seiner Kräfte zu erreichen fähig war...
Seite xiv - Gesetz vom 12.5.1851 über die Besteuerung der Bergwerke für den ganzen Umfang der Monarchie mit Ausnahme der auf dem linken Rheinufer belegenen Landesteile...
Seite 91 - Nutzen. Sie ist das sicherste und beste Mittel, die Grundbesitzer vor Verschuldungen zu bewahren, ihnen ein dauerndes und lebendiges Interesse für Verbesserung ihrer Güter zu geben, und die Kultur aller Grundstücke zu befördern.
Seite ii - Die Verfassung und Verwaltung des Preußischen Staates, eine systematisch geordnete Sammlung aller auf dieselben Bezug habenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der in der Gesetzsammlung für die Preußischen Staaten...
Seite cxix - Promemoria, betreffend die Maßregeln der Gesetzgebung, durch welche die zeitgemäße Reform der guts- und grundherrlichen Verhältnisse und die Beseitigung der noch vorhandenen Hemmungen der Landeskultur bezweckt wird, in: Verhandlungen der constituierenden Versammlung für Preußen.
Seite cxxxix - Anleitung zur Ermittelung der Dauer und Unterhaltungs-Kosten der Gebäude und zur Bestimmung der Bau-Ablösungs-Kapitalien und jährlichen Renten.
Seite 33 - ... nach wie vor jede Besitzveränderung den Behörden angezeigt werden muß. Alle Vorzüge, welche bei Gütererbschaften der adelige vor dem bürgerlichen Erben hatte, und die bisher durch den persönlichen Stand des Besitzers begründete Einschränkung und Suspension gewisser gutsherrlicher Rechte fallen gänzlich weg. In Absicht der Erwerbfähigkeit solcher Einwohner, welche den ganzen Umfang ihrer Bürgerpflichten zu erfüllen durch Religionsbegriffe verhindert werden, hat es bei den besonderen...
Seite 17 - Generalkommission aufstellen, die sich ausschließlich mit diesen Gegenständen beschäftigen und vorzüglich dahin wirken soll, daß die Auseinandersetzung durch gütliche Einigung der Interessenten und in deren Ermangelung durch Kommissionen erfolge, und alle Weitläufigkeiten vermieden werden.

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