| Friedrich Arnold Steinmann - 1849 - 764 Seiten
...obrigleitliche <irlaubniß friedlich und ohne Waffen in geschlossenen Räumen zu ver« sammeln. — Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf Versammlungen...Himmel, welche in allen Beziehungen der Verfügung de« Gesehe» unterworsen sind. Bis zum Erlaß eine« solchen Gesetze« ist von Versammlungen unter... | |
| Potsdam (Regierungsbezirk) - 1849 - 616 Seiten
...den 12. November 1849. Der Artikel 27 der Verfassung« -Urkunde vom 8. Deeember 1848 bestimmt, daß von Versammlungen unter freiem Himmel 24 Stunden vorher der OrtSPolizeibehörde Anzeige zu machen ist/ Die Verordnung vom 2!). Juni d. I. über die Verhütung eines, die gesetzliche Freiheit und Ordnung... | |
| Friedrich Arnold Steinmann - 1849 - 778 Seiten
...genannt sein. Art. 27. Alle Preußen sind berechtigt, sich ohne votgängige obrigkeitliche Erlaubniß friedlich und ohne Waffen in geschlossenen Räumen zu versammeln. — Diese Bestimmung bezieht sich mcht auf Versammlungen unter freiem Himmel, welche in allen Beziehungen der Verfügung des Gesetzes... | |
| David Hansemann - 1850 - 400 Seiten
...aufgehoben. »». «. Alle Staatsbürger sind berechtigt, sich ohne vorgängige obrig» Zeitliche Erlaubniß friedlich und ohne Waffen in geschlossenen Räumen...welche in allen Beziehungen der Verfügung des Gesetzes unterworsen sind. Alle Preußen haben das Recht, sich zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen... | |
| Carl Weil - 1850 - 274 Seiten
...Preußen sind berechtigt, sich ohne vorgängige obrigkeitliche Erlaubniß friedlich und ohne Wassen in geschlossenen Räumen zu versammeln. Diese Bestimmung...nicht auf Versammlungen unter freiem Himmel, welche auch in Bezug auf vorgängige obrigkeitliche Erlaubniß der Verfügung des Gesetzes unterworfen sind.... | |
| Johann Georg Krünitz - 1851 - 760 Seiten
...genannt seyn. Art. 27. Alle Preußen sind berechtigt, sich ohne vorgängige obrigkeitliche Erlaubniß friedlich und ohne Waffen in geschlossenen Räumen...Beziehungen der Verfügung des Gesetzes unterworfen sind. Ais zum Erlaß eines solchen Gesetzes ist von Versammlungen unter freiem Himmel 24 Stunden vorher der... | |
| Adolf Wolff - 1854 - 626 Seiten
...aufgehoben. §. 15. Alle Staatsbürger sind berechtigt, sich ohne »oigängige obrigkeitliche Erlaubniß friedlich und ohne Waffen in geschlossenen Räumen...sich nicht auf Versammlungen unter freiem Himmel, »elche in allen Beziehungen der Verfügung des Gesetzes unierworfen sind. Bis zum Erlaß eines solche^... | |
| Georg Friedrich Martens - 1855 - 718 Seiten
...genannt sein. — Art. 27. Alle Preusgen sind berechtigt, sich ohne vorgängige obr'gkfitliche Erlaubuiss friedlich und ohne Waffen in geschlossenen Räumen...Verfügung des Gesetzes unterworfen sind. Bis zum Erlass eines solchen Gesetzes ist von Versammlungen unter freiem Himmel 24 Stunden vorher der Orts... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, J. Pinhas, Frédéric Murhard, Julius Hopf - 1855 - 822 Seiten
...genannt sein. — Art. 27. Alle Preussen sind berechtigt, sich ohne vorgängige obrigkeitliche Erlaubuiss friedlich und ohne Waffen in geschlossenen Räumen...versammeln. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf Vergammlungen unter freiem Himmel , welche in allen Beziehungen der Verfügung des Gesetzes unterworfen... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1863 - 584 Seiten
...Preuszische §. 29: „Alle Preuszen sind berechtigt, sich ohne vorgängige obrigkeitliche Erlaubuisz friedlich und ohne Waffen in geschlossenen Räumen...nicht auf Versammlungen unter freiem Himmel, welche auch in Bezug auf vorgängige obrigkeitliche Erlaubnisz der Verfügung des Gesetzes unterworfen sind."... | |
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