| Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 Seiten
...Eigenthum ist im allgemeinen ein unbeschränktes Recht. Die Verfassungsurkunde bestimmt darüber im Art. 9: „Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus...gegen vorgängige, in dringenden Fällen wenigstens vorläusig festzustellende Entschädigung, nach Maßgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden"... | |
| August Bessel, Eduard Kühlwetter - 1855 - 520 Seiten
...Artikel 9 der Verfassungs-Urkunde für den Preussischen Staat vom 30. Januar 1850 in Betracht. „Art. 9. Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus „Gründen...wenigstens vorläufig festzustellende Entschädigung, nach „Maassgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden." Dieser Grundsatz war schon in dem §.... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, J. Pinhas, Frédéric Murhard, Julius Hopf - 1855 - 822 Seiten
...unstatthaft. Strafen können nur in Gemässheit des Gesetzes angedroht oder verhängt werden. — Art. g. Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründen...wenigstens vorläufig festzustellende, Entschädigung nach Maassgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden. — Art. 9. Der bürgerliche Tod und die Strafe... | |
| Georg Friedrich Martens - 1855 - 718 Seiten
...können nur in Gemässheit des Gesetzes angedroht oder verhängt werden. — Art. 8. Das Eigeiitbum ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründen des öffentlichen...wenigstens vorläufig festzustellende, Entschädigung nach Maassgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden. — Art. 9. Der bürgerliche Tod und die Strafe... | |
| 1890 - 1276 Seiten
...ausdrücklich vorbehaltene Entschädigung fordern kann. Hierin ist durch Art. 9 der Verfassungsurkunde : Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründen...Maßgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden, nichts geändert, auch wenn dieser Grundsatz nicht bloß als Richtschnur für die künftige Gesetzgebung,... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1858 - 872 Seiten
...der wichtigsten bürgerlichen Rechte ausgesprochen; von den deut» schen z. B. in Preußen Art. 9: „Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohles gegen »orgängige in dringenden Fällen wenigstens vorläufig festzustellende Entschädigung nach Maßgabe... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1863 - 578 Seiten
...Preuszische Verfassung von 1850. A. 9: „Das Eigentlmm ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründendes öffentlichen Wohles gegen vorgängige, in dringenden...wenigstens vorläufig festzustellende Entschädigung nach Maszgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden." Gemeindeinteressen der Gemeinde, nicht aber... | |
| 1864 - 796 Seiten
...Implornntin als verletzt bezeichnet. Dieser Angriff ist begründet. Art. 9. der Verf.-Urkunde lautet : • Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründen...wenigstens vorläufig festzustellende Entschädigung nach Maassgabe des Gesetzes entzogen oder beschrankt werden. • Allein aus diesem allgemeinen Grundsätze... | |
| 1864 - 798 Seiten
...Implorantin als verletzt bezeichnet. Dieser Angriff ist begründet. Art, 9. der Verf.-Urkunde lautet: • Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründen...wenigstens vorläufig festzustellende Entschädigung nach Maassgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden.« Allein aus diesem allgemeinen Grundsätze... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1868 - 588 Seiten
...1849. §. 29, ähnlich der obigen Bestimmung des Gesetzbuchs. Preuszische Verfassung von 1850. A. 9: „Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus...wenigstens vorläufig festzustellende Entschädigung nach Maszgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt -Herden," aber nicht in weiterem Umfange gebührt,... | |
| |