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Fleischer,

RELIGIONSSCHRIFTEN.

LUNEBURG, b. Herold u. Wahlstab: Kurzer Abrifs der christlichen Lehre nach Anleitung des Hannoverschen Landes- Katechismus. Von Christian Wilhelm Ballauff, Pastor in Hitfeld, bei Harburg. IV u. 56 S. (Vorrede unterzeichnet d. 5. Aug. 1837.)

Der Hannoversche Landes - Katechismus vom J. 1790, welcher, mit Ausschlufs der angehängten kurzen Religionsgeschichte, 159 Seiten 8. enthält und in Fragen und Antworten abgefafst ist, bedarf einer Vereinfachung, sowohl in Hinsicht auf die Form als auf die drei abgehandelten Materien. Eine

gegeben, zumal da das Bedürfnifs künftiger Schullehrer besonders berücksichtiget werden soll.

BEBLIN, b. Unger: Die neue Geistesbewegung in der evangelischen Kirche und ihr Einfluss auf den Dienst am Worte. Rede am Tage des SynodalKonventes über A. G. 2, 4 in der Nikolai- Kirche zu Anklam gehalten von E. Schumacher They Prediger zu Schwerinsburg. 1837. 32 S. 8.

Nicht der wohlthätige Zweck allein der Ertrag ist zur Reparatur der Schwerinsburger Orgel bestimmt auch der Gegenstand und die Art der Ausdieses Vortrags. führung rechtfertigt den Vf. wegen Veröffentlichung Seine theologische Absicht war zwiefach. Einmal will er mit Rücksicht auf die Lehre von den Charismen, so weit es thunlich war, genetisch den Zusammenhang der zum Predigtamt erforderlichen Geistesgaben andeuten. Andrerseits will er auf eine Lücke in den gangbaren Bearbeitungen der Homiletik hinweisen, welche nirgends die homiletischen Gaben mit Rücksicht auf die Darstellung in N. T. charakterisiren, die zu Grunde liegenden natürlichen Erfordernisse nicht in das gehörige Licht stellen, noch unter ihrer Voraussetzung die Aneignung, Ausbildung und Anwendung derselben lehren. dafs als die we

solche hat der Vf. versucht, indem er die zersplit- Dabei geht er von der Ansicht au

ternden Fragen und Antworten auf kurze Sätze re- sentlichen Momente des Ganzen einer Predigt ein liducirte und die wichtigsten Bibelstellen aus der in turgisches, auf das fromme Gefühl wirkendes, 80dem Katechismus gehäuften Menge aussonderte. dann ein paräinetisches oder pastorales, auf das sittNur würde es für den unabhängigen Gebrauch von liche Begehrungsvermögen gerichtetes und ein katejenem Katechismus zweckmälsig gewesen seyn, wenn chetisches oder dialektisches, vom Geiste an den die citirten Beweissprüche nicht nur mit den An- Geist sich wendendes Element anzunehmen seyen. fangsworten angeführt, sondern ganz ausgedruckt Die s. g. Sprachengabe soll das erste, die s. g. proworden wären. Das genaue Anschliefsen an den phetische Gabe, sofern im N. T. als Frucht derselben adoptirten Katechismus hindert immer auch die De- immer die Besserung genannt werde, das zweite, bersichtlichkeit und Behältlichkeit des Zusammen- die Lehrgabe aber das dritte vertreten und als mehr hangs der ebristlichen Lehren; was dem Vf. dieses geschlossenes Ganze, worin Spontaneität mit Rekurzen Abrisses, bei seinem Zwecke, auch fühlbar ceptivität, die producirende mit der kritischen Thägenug geworden seyn mag. Aber die Kürze, der tigkeit verbunden ist, über den beiden andern stebn. er sich befleifsigt, hätte doch der Sache nicht Ein- Damit schliefst sich dann der Vf. in sofern jeder getrag thun sollen. So heifst es von Gottes Offenba- sunden Theorie der geistlichen Rede an, als letztere rung als Vater, Sohn und heil. Geist nur: §. 25. ein Erzeugnifs der gesammten geistigen Thätigkeit Dieser einige Gott hat sich in der heil. Schrift als und der lebendige Ausdruck des ganzen Gemüthes Vater, Sohn und heil. Geist näber geoffenbart; und seyn soll. Aber er bringt sie auf eine eben so durch§. 26 doch liegt in dieser Lehre etwas für den dachte als wohl begründete Weise in einen innigeren menschlichen Verstand Unbegreifliches, was eiust Zusammenhang mit dem durch Christus geweckten in dem höhern Leben nach dem Tode klar werden Geistesleben und dessen ursprünglichen A eufserunwird. Eben so ungenügend wird die Lehre von der gen in der ersten Kirche. Weit entfernt, EinseitigBestimmung des Menschen zu einem künftigen Le-keiten das Wort zu reden, wie sie hin und wieder ben abgefertiget; §. 79. An ein Leben nach dem hervorgetreten sind, dringt er eben so sehr Tode glauben wir auf Aussage der heil. Schrift Begeisterung als auf prüfende Besonnenheit und auf (Pred. Sal. 12, 7. Der Staub mufs wieder und Anerkennung, aber auch auf Läuterung und ZulasMatth. 10, 28. Fürchtet Euch nicht vor denen) sung der Eigenthümlichkeit und giebt in einer gedieund §. 80. Doch auch ohne nähere Offenbarung ahn- genen Sprache über die erwähnten Gegenstände Andet (sic), wünscht und hofft schon die menschliche deutungen, welche den Wunsch rege machen, er mōVernunft, indem sie auf Gottes Eigenschaften und ge den Gegenstand weiter verfolgen und von seinem unumschränkte Oberherrschaft sich stützt, ein Le- Standpunkte aus jene ihm aufgefallene Lücke selbst ben nach dem Tode. Das beifst offenbar zu wenig auszufüllen suchen.

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ALLGEMEINE LITERATUR ZEITUNG

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Junius 1838.

notaewiesol to IsiX zab sinthend rek nole banigudSTATISTIKankaustikudiyy/ abastine modes (on-hus) venti sib bu STUTTGART U, TÜRINGEN, b. Cotta: Grossbritanniens Gesetzgebung, über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel statistisch und staatswirthschaftlich erläutert. Von C. Th. Kleinschrod, Ministerialrath im königl. baier. Staats ministerium der Finanzen. Mit mehreren Tan bellen. 1836. Xu,479 S. gr.Be (2Rthlr.). 19d dholatiga / sv(! radi us tak

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ausgestattet? – Konsequenter ohne Zweifel,' diejenigen demokratischen Pessimisten, die dem vor erwähnten Afgwohne sich hingeben, ihn auch wohl bei Gelegenheft in Rede und Schrift aufsern', verfah Metelalters, die ebenfalls gegen die Bestrebungen ren unsere Dunkelmänner, jene Repristinatoren des des Zeitgeistes eifern, weil sie wohl überzeugt sind, dats, fullgemeiner sich der Wohlstand im Volke es wird ihre Ideen

verbreitet, desto unmöglichtnisse aus dem Grabe

von Staaten und

der Vergangenheit wieder hervorzurufen und einen lebendigen Athem dem dyer jener politischen Zustände einzublasen, die thit der fortgeschrittenen Civilisation' hirverträglich sind. Indessen lassen sicht glücklicher Weise unsere Regierungen weder durch die Deklamationen der Einen, noch durch die Ein flüsterungen der Andern irre machen: von der Maxi me geleitet, dafs es an ihnen, der Völker Bustre bungen zu fördern, sich eine gemächlichere, Existenz zu verschaffen und somit auch die Grundbedingu alles höhern Wohlseyns immer mehr zur Erfüllung zu bringen, lassen sie es an keinen Bemühungen fehlen, denselben die Bahn des Fortschritts zu zeigen und sie auf derselben, vornehmlich mittelst Belehrung dem Ziele immer näher zu führen. Diese wohfiffeis nende Absicht der k. Baierischen Staatsregierung veraftlafste denn auch unstreitig, wie die Sendung des Hrn. K. nach England im Winter 1834 bis 35, so auch die Veröffentlichung seines vor uns liegenden Werkes, worin die Hauptergebnisse des Vollzugs des ihm von seiner Regierung zu Theil gewordenen Auftrags niedergelegt sind, und auf dessen Wichtig keit in legislativer und in statistischer Hinsicht die Leser dieser Blätter ifmerksam zu machen, der ge genwärtige Bericht Bezweckt.

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Lontesqilieu bemerkt in seinem Geist der Ge setze, dals," Medie Reiche and Nationell des Alterthums durch Reichthum und Luxus zu Grunde gel gangen, so die neuern in Verarmungendigten: Ist dieses Axiom richtig, und wir erachten es da flir, da es auf geschichtlichen Erfahrungen beruhet, so fallen alle jene Vorwürfe in ihr Nichts zurück, die man, von verschiedenen Seiten, der heutigen Zeit and ihren Genossen wegen ihrer vorzugsweise der materiellen Interessen zugewandten Richtung macht Sie treffen die Völker nicht, sowohl weil es in der Natur des Menschen liegt, auf welcher Kulturstufe er sich auch befinden mags physisches Daseyn möglichst zu verschönern, wie auch weil sie die Ahi dung haben, dafs sich die Fortdauer einer jeden Staatsgesellschaft an das Vorhandenseyn einer gewissen Summe von materiellen Güterh, als unerlafs liche Bedingung, knüpft. Es treffen dieselben aber auch nicht die Regierungen, deren Sorge um der Völker physisches Wohlseyn und deren Bestrebungen, eben diese Güter möglichst zu vermehren, viel mehr mit Dank erkannt zu werden verdienen, als dafs man sic deshalb beargwohnen dürfte, wie es wohl zuweilen geschieht, sie beabsichtigten damit, der Regierten Aufmerksamkeit von den politischen Zuständen ab und nach andern Zielpunkten Diazulei- HrK's Arbeit zerfällt in drei Haupttheile, die ten. In der That kann dieser Argwohn kaum zu ei- schon das Titelblatt bezeichnet, die sohin näher anner ernstlichen Erörterung Anlafs geben. Wir be zugeben überflüssig wäre. Ihnen voran aber steht gnügen uns daher zu fragen: Gehen nicht Wohlstand eine Einleitung, bei welcher wir einen Augenblick und Civilisation, sohin auch staatsrechtliche Ver verweilen wollen, um derselben einige Momente zu vollkominnung, Hand in Hand mit einander, indem entlehnen, die des Vfs. subjective Gesichtspunkte nur der Erstre die Mittel gewährt, dem Volke eine andeuten. Mit Bezugijahmé, auf Burke's bekannten höhere geistige Bildung zu ertheilen? Gelangte nicht Denkspruch hämlich gewäre auch er das erste Prin bei allen neuern Nationén, der dritte Stand allererst cip der Machtentwickeling Englands, wovon er eine von dem Augenblicke an zu einiger Bedeutung, wo flüchtige Skizze in Ziffern entwirft, in dessen Ver er sich durch Handels- und Gewerbsbetrieb bereichert fassung, die Nahrungsquelle dieser Macht aber im und so sich Einfluss auf die Angelegenheiten des gre Welthandel. Was Erstere anbetrifft, so besitzt diefsen Gemeinwesens zu verschaffen gewufst Batte? selbe zwei Vorzüge Und ist nicht England, das reichste Land der Erde, tionalkrifte höchst förderlich staden einer lanilodie der Entwickelung der Nahicht auch zugleich mit den politischen Ingen Verschmelzung aller Uffentlichen Täteressen in tutionen von allen Monarchien der heutigen Bpooke der Zusammensetzung des gesetzgebenden Körpers,

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und die Stetigkeit der legislativen Fortschritte." wiederholt im Parlamente zur Sprache gebrachte AufAls Beweise führt, der Vf. jene grofsep

an, die alle durch parlamentarische outer bebung des Korngesetzes und die unbedingte Freige

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getroffen wurden und von denen wir, seit der Bill of rigths, die bedeutendsten in unsern Tagen saben, bei denen aber, so wesentlich auch der moderne Geist der Regierung und Gesetzgebung, ersten Blicks, von den alten Landesgesetzen abweicht, gleichwohl nur Ueberlieferungen und Gewohnheitsrechte als die Vermittler erscheinen, durch welche die Veränderungen stufenweise bewirkt wurden. Nimmer verliefs die britische Gesetzgebung, welche Veränderungen sig auch erfuhr, ihren historischen Boden und eine gröt fsere Herrschaft, als diese Gesetzgebung selbst, jibt in den socialen Institutionen des Landes das HerkomDieser glücklichen Entwickelungsweise der Legislation und Verfassung, fügt Hr. K. hinzu, ver dankt das Land, aller der verschiedenen innern Un ruhen ungeachtet, die Bewahrung vor grofsen Er, schütterungen und Umgälzungen,, degen hetrübende Folgen vor allem bei den materiellen Interessen hervortreten. Nicht selten kämen Unglück und Störungen; allein geringe Schuld positiven Unrechts lastet auf der Gesetzgebung, keine errungene Verbesserung der Institutionen gieng verloren; stets er weiterte sich die Wissenschaft der Regierungspolitik, und jeder, Epoche des Mifsgeschicks folgten längere Zeiträume ungestörter Ruhe und schneller Entwicked lung der belebenden Künste des Friedens." Viel leicht geht Hr. K. in die Vergangenheit etwas zu weit zurück, wenn er annimmt, dafs Englands Politik schon zu den Zeiten des Königs Athelstan (924 bis 940) auf den Welthandel hingerichtet war den Beweis dafür aber in dem Gesetze findet, das jedem Kaufmanne, der drei Reisen auf seine Rechnung jen seits des Kanals oder der brittischen Meerenge gemacht hatte, die Privilegien eines Shan verlieb Beistimmen aber können wir ihm nur, wenn er der Handelspolitik Englands einen höhern Werth beilegt, weil dessen Welthandel,, vorzugsweise auf seine in nere Betriebsamkeit, nicht auf blufsen Zwischenhandel basirt ist, daber von jenem mehrer anderer Nationen, welche in alterer und neuerer Zeit eine hohe Blüthe durch Handel errangen, sich wesentlich unterscheidet." Er führt, bei diesem Anlafs und zur Begründung seiner Behauptung, das wichtige Ergebnis der über die Bewegungen des englischen äufsern Handels amt lich angestellten Untersuchungen an,,, dafs die Er zeugnisse fremder Industrie und die Colonialwaaren, welche aus britischen Häfen wieder ausgeführt werden, und zwischen dem vierten und fünften Theil ih res Einfuhrwerthes und nur den siebenten bis achten Theil des Werthes der ausgeführten inländischen Erzeugnisse des Gewerbfleifses betragen." Betrach tet nun aber auch unser Vf. Englands Handel, ge stützt auf einheimischen Industrie-Betrieb als die eigentlichste Nahrungsquelle seiner Macht, so möch te er doch nicht, dafs letzterer auf Kosten der Agrir kultur-Interessen befördert werde. Von dieser An geleitet, erscheint ihm die schon so vielfach und

bung Getreide handels als eine che, den Ackerbau mit einer wirklichen Umwälzung bedrohende Mafsregel. Wir wollen über diese Materie in keine weitere Erörterung eingehen; jedoch erlauben wir uns beiläufig zu bemerken, dafs Hr K im Irrthume zu seyn scheint, wenn er in einer Revision der Landtaxe das Ziel der Beschwerden des Agrikulturzustandes gewahrt. In England nämlich wird die Grundsteuer (land-tax) schon seit undenk licher Zeit als unabänderlicher Grundzins betrachtet und im Jahre 1798 ist sogar festgesetzt worden, dass nicht nur der Abkauf derselben erlaubt seyn, sondern dafs auch jeder Dritte das Recht haben solle, diese Hebungen durch Erlegung des Kapitalwerths an sich zu kaufen, sobald der Zahlungspflichtige versäume, solches binnen der gesetzlich angeordneten Frist zu thun. Der Kapitalwerth aber wurde nicht in Wechseln oder Banknoten, sondern in Drei-Procent Stock's nach dem Marktpreise abgetragen. Diese Landtaxe, nun ist auch keinesweges drückend, noch sehr bedeutend, indem solche, irren wir nicht, kaum den zwanzigsten Theil des ganzen Betrags der Staatseinnahme bildet. Indossen lasten auf der Agrikultur in England noch mehrere Abgehen, deren Ermäsigung oder gänzliche Abschaffung wiederholt von den dabei Betheiligten beantragt wurde, wie namentlich die Malzsteuer, die seit einer Reihe von Jahren das Hauptthema der Reden eines der eifrigsten Vertreter des Landinteresse im Unterhause, des Marquis Chandos, bildet, ohne dafs damit der beabsichtigte Zweck erreicht worden wäre.

Gehen wir nun zu den Hauptabtheilungen des Werks über, so werden wir bei der grofsen Mannig faltigkeit der Gegenstände, die darin verhandelt werden, uns auf die Auswahl einiger wenigen beschränken; und auch selbst werden wir diese nur flüchtig andeuten, um Raum für einige der Bemerkungen zu gewinnen, womit der Vf. seine Darstel lung der Thatsachen begleitet, - Als den einflufsreichsten Theil der englischen Generalgesetzgebung betrachtet Hr. K. denjenigen, durch welche die Ver hältnisse der Lehrlinge und Arbeiter geordnet wer¬ den, gleichwie derselbe in einem Lande, wo Indu strie und Personenrecht in so grofser Entwickelung begriffen sind, als der schwierigste erscheint. Aus einem in dem Werke mitgetheilten historischen Abrifs dieses Zweiges der Gesetzgebung erhellet nun zwar, dafs in neuerer Zeit, namentlich im Jahre 1814 mehrere frühere Bestimmungen abgeändert worden, jedoch sind die jetzt, in Kraft bestehenden Gesetze noch immer sehr strenge, wenn schon ihrer Zweckmässigkeit wegen beifallswürdig. So gründet sich namentlich das gegenseitige Verhältnis zwischen Lehrherrn und Lehrling stets auf einen Vertrag, worin die Lehrzeit genau festgesetzt wird und der, um gültig zu seyn, von zwei Friedensrichtern unterzeichnet und besiegelt seyn mufs. Das Recht des Meisters erstreckt sich auf allen Arbeitsverdienst des

Lehrlings während der bedungenen Lehrzeit, gleich viel ob solcher in seinem eignen oder im Dienst eines Dritten, oder durch ein eignes Etablissement des Lehrlings erworben wird. Demselben steht ferner eine Klage gegen die Eltern oder alle jene Personen, welche im Lehrvertrage für den Lehrling eingestanden sind, in Fällen zu, wo derselbe seine Pflicht verletzt oder dem Vertrage entgegen handelt. Endlich hat or auch das Recht einer mässigen Züchtigung. Dagegen mun liegt demselben die Verpflichtung ob, den Lehrling zu unterrichten, so gut er es vermag, gehörig zu verpflegen und auch in Krankheitsfällen Fitr ihn zu sorgen; ausgenommen wenn derselbe sich als völlig unfähig zur Lehre darstellt. Mifsbrauch des Lehrlings durch den Meister zu häuslichen oder andern seiner Bestimmung nicht entsprechenden Arbeiten, üble Behandlung desselben, schlechte oder unzureichende Nahrung, begründen Klage vor dem Friedensrichter auf Entlassung und Rückersatz des Lehrgeldes u. s. w., Dies sind die Grundzüge einer Gesetzgebung, bemerkt hierzu der Vf., deren wohl thätige Folgen für die englischen Gewerbe kaum zu berechnen sind, und welchen fast ausschliefslich jene innere Haltung des dortigen Gewerbsstandes und jene Vorzüglichkeit seiner Erzeugnisse zugeschrieben werden darf, wodurch derselbe so vortheilhaft vor den Geworben der andern Länder sich auszeichnet. Eive siebenjährige Lehrzeit ist für jeden Lehrling vollkommen genügend, auch das schwierigste Gewerbe gründlich zu erlernen, sich an Fleifs und Ausdauer zu gewöhnen und diejenige Reife des Geistes und Körpers zu erlangen, welche denselben nach Verlauf der Lehrjabre zur Führnng eines eignen Geschäfts fähig macht. Dies ist so allgemein anerDies ist so allgemein anerkannt, dafs die siebenjährige Lehrzeit (die früh r allgemein gesetzlich war) nicht nur in den inkorporirten Städten, sondern auch fast allenthalben an andern Orten, wo keine Verpflichtung hierzu obwaltete, bei vielen Gewerben freiwillig beibehalten wurde. Der Lehrling weifs es, dafs er vom Gesetze bewacht ist und seiner unerbittlichen Strenge nicht zu entgehen vermag; allein aufser der Furcht spornt ihn die sichere Aussicht, nach überstandener Lehrzeit ohne Schwierigkeit einen selbstständigen Erwerb zu erlangen." Als fernerweitigen Hebel zur tüchtigen Ausbildung der Lebrlinge bezeichnet der Vf. noch das hohe Lehrgeld, das häufig 100 Pf. St. und darüber beträgt und wodurch sowohl das gröfsere Bestreben des Lehrlings, Nutzen aus diesem Opfer zu ziehen, als die bessere Leistung des Lehrherrn bedingt ist. Endlich bemerkt derselbe noch, es seyen in der Regel die einzelnen Gewerbe keinesweges mit Lehrlingen in dem Grade übersetzt, um Mangel an Arbeit und Gelegenheit zur Ausbildung herbeizuführen. Ja es hätten ältere Gesetze in dieser Beziehung Bestimmungen versucht, um die Zahl der Lehrlinge bei einem Gewerbsmanne im richtigen Verhältnisse zu seinem Geschäftsumfange zu erhalten.

Die wahrhaft kolossale Gröfse, zu welcher die Baumwollen-Manufactur gelangt ist, veranlafst uns

bei diesem Betriebszweige der britischen Industrie zu verweilen um einige derselben betreffende Thatsachen Hrn. K's Werke zu entlehnen. Die Baumwollen - Manufactur, berichtet er, beschäftigt gegenwärtig mittelbar und unmittelbar fast die, Hälfte der ganzen Manufactur - Bevölkerung Englands, theils in dichten Massen in einigen Grafschaften concentrirt, theils in einzelnen Anlagen über das ganze Land zerstreut, hat sie innerhalb eines Menschenalters einen Aufschwung genommen, für dessen staunenswürdige Gröfse in der Kulturgeschichte der Nationen kein Beispiel gefunden wird. Hierzu bemerkt der Vf., dafs das Hauptergebnifs dieser Manufactur für die menschliche Gesellschaft eben so vortheilhaft, als tief eingreifend in die Lebens-, Verkehrs- und Erwerbsverhältnisse der Völker erscheine, indem sie durch höchst sinnreiche Anwendung der Naturkräfte und mechanische Hülfsmittel Erzeugnisse der allgemeinsten Brauchbarkeit für alle Himmelsstriche und zu Preisen verschafft, die man noch vor 30 Jahren nicht für möglich gehalten hätte. Man dürfe nämlich nach näheren Angaben und Berechnungen annehmen, dafs die Preise der Baumwollen - Garne und Gewebe, neben der ungleich gröfsern Vollkommenheit der Waare, seit den letzten 45 Jahren um wenigstens eilf Zwölftbeile ihres frühern Betrags sich vermindert haben. Somit liefern denn eben diese Manufacturen jetzt Stoffe von solcher Wohlfeilheit, dafs auch der Unvermögendste sich ihrer bedienen kann, wie denn beispielsweise der Stoff von gutem gedruckten Baumwollenzeuge für ein vollständiges Kleid einer erwachsenen Person im Detailhandel um den Preis von 21/2 Shilling zu haben ist, den Lyard zu 4 Deniers gerechnet, grobe Baumwollenzeuge aber sogar nur mit 212 D. das Lyard bezahlt werden. Diesem Gesichtspunkte gemäfs, fügt Hr. K. hinzu, erscheint die Baumwollen - Manufactur auf ihrem gegenwärtigen Standpunkte als ein Fortschritt der allgemeinen Civilisation, als eine wahre technische Eroberung von hohem Werthe. In keinem Zweige der Gewerbstechnik haben sich Talent und Erfindungskraft in solchem Grade hervorgethan, in keinem sind die sinnreichsten Entdeckungen, verbunden mit der glücklichsten Anwendung, so schnell sich gefolgt, in keinem sind so glänzende Resultate in so kurzem Zeitraum errungen worden, als in der Baumwollen - Manufactur; dieselbe überholt z. B. die verwandte Wollentuch- Manufactur in einem Jahrzehente mehr als um ein Jahrhundert. - Allein dieser ungeheure Manufactur - Betrieb hat auch seine Schattenseite, deren Schilderung in dem Werke wir einige Züge entlehnen:,, Die ziemlich allgemein anerkannten nachtheiligen Folgen desselben, sagt Hr. K., entspringen vorzüglich aus der Schwächung und theilweisen Auflösung der häuslichen Bande." Nicht nur lebt der Familienvater, der keine Hausarbeit hat, aufserhalb seiner Wohnung, sondern auch die Frau und alle Kinder von ihrem zwölften Jahre an. Ersterer findet daber, sucht er seine Wohnung auf, um sich einen Augenblick daselbst zu erholen, dort

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gemeinhin keine wohl zubereitete und gesunde Nahrung und er mufs zu dem Genufs stärkerer Reizmittel seine Zuflucht nehmen und gewöhnt sich so an den Besuch der verderblichen Branntweinschenken, Durch die Fabrikarbeit in den Cotton-Mills entsteht Trennung aller Glieder der Familie, die nur ein Aggregat von Personen bildet, wovon jede in einer Art Selbstständigkeit von ihrem eignen Verdienste lebt. Jedwede elterliche Beaufsichtigung der Kinder fällt bei dieser Lebensweise weg; letztere erwerben sich selbst schon im zarten Alter gröfstentheils ihren Unterhalt und gewöhnen sich dadurch früh an eine ihrer Charakter-Entwickelung nur nachtheilige Unabhängigkeit, wobei sie der Einwirkung schlechter Beispiele um so mehr ausgesetzt sind, als die Fabrikarbeit eine Menge Menschen in einem Raume vereinigt, Da nun auch noch die Frauen ibre meiste Zeit in den Manufacturen zubringen, so wird dadurch den jungen Mädchen fast alle Gelegenheit entzogen, sich in der Führung des Hauswesens zu unterrichten. In bygeäischer Hinsicht haben sich zwar, bemerkt der Vf., die Wirkungen der Fabrikarbeit minder nach theilig erwiesen, als solche geschildert worden, indem sich aus den deshalb angestellten ärztlichen Untersuchungen ergeben, dafs der Aufenthalt in den Fabriken keine Lebensverkürzung noch absolute Benachtheiligung der Gesundheit zur unabweislichen Folge habe. Gleichwohl sind gewisse körperliche Leiden, je nach Umständen, damit verknüpft. So beschleunige, beispielsweise, wie bei mehreren Arbeiten in den Baumwollen-Werkstätten technisch erforderlich höhere Temperatur die Herzbewegung, vermehre die Reizbarkeit und erschlaffe das Muskelsystem. Die beständige Achtsamkeit auf die eindie, wenn schon keine anstrengende Arbeit, doch keinen Ruhepunkt verstatte, wirke deprimirend auf die Funktionen des Nervensystems; und so bringe beides, nach zwölf stündiger Arbeitszeit, einen Grad von Erschöpfung hervor, der bei weit schwerern Arbeiten unter andern Umständen nicht empfunden werde.,,Vollkommene Gesundheit und Lebensfrische mangeln da her den Arbeitern zum grofsen Theile und ihre Krankheiten, aus einer Ursache entsprungen, tra gen einen gleichförmigen Charakter. Daher mache sich denn auch ein sehr bedeutender Unterschied bei der Sterblichkeit in den Manufactur- Bezirken gegen jene mit vorherrschender Agrikultur bemerklich, wozu der Vf. durch eine den Resultaten der letzten Bevölkerungsaufnahme entlehnte Vergleichung den Beleg liefert. Hiernach nämlich kommt auf die Bevölkerung von sechs Grafschaften mit vorherrschendem Manufactur- Betrieb durchschnittlich ein Todesfall auf 51 Individuen; dagegen auf sechs Grafschaften mit vorherrschendem Agrikultur- Be trieb, je Einer auf 63 und in Wales sogar nur auf 72.Was nun noch die Gewinnste anbetrifft, welche der Betrieb des hier befragten Industriezweiges den Fap

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brik- Unternehmern abwirft, so ergiebt sich aus den deshalb uns mitgetheilten Resultaten der von Hrn. K angestellten Forschungen, dafs diese seit dem Jahra 1820 fortwährend in verhältnifsmäfsiger Abnahme begriffen sind. Der Vf. führt einen grofsen Manufacturisten in Manchester nambaft an, aus dessen Berechnungen hervorgeht, dafs von einem Stück gefertigten Callico der Bruttogewinn im J. 1821, 4 Sh. 51, D.; 1825, 2 Sh. 11 D.; 1833, 1 Sh. 9 D. betrug. Aus dieser Berechnung ist nun zwar der Nettogewinn des für die Unternehmung aufgewandten Capitals noch nicht zu ersehen; allein es folgt von selbst daraus die Nothwendigkeit, durch verhält nifsmäfsige Erweiterung der Fabrikation diesen Verlust des Bruttogewinns wieder einzubringen. Dies aber ist in der That bei vielen grofsen Manufacturen in dem Grade der Fall, dafs es in vielen Gegenden, während Hrn. K's Aufenthalt in England,ufserst schwer hielt, Hände genug für dieselben aufzutrei ben. Als besonders günstiger Umstand für die Manufacturen wird dagegen die ungemeine Vermehrung der innern Consumtion angeführt, die ein Zeuge der Committee of Manufactures etc. auf 17 Procent seit den letzten 10 Jahren anschlägt.,,Aus allem diesem aber ergiebt sich, dies ist die Schlufsbemerkung, dafs dieser riesenhafte Manufacturzweig, der Stolz der brits tischen Industrie und das Ergebnis eines seltenen Zusammenwirkens ungewöhnlicher Talente und unermesslicher Kapitalien, noch in grofsen Fluctuatio nen begriffen ist."

förmige Bewegung der Mamkeit auf die ein- die Grenzen des uns für den Zweck in diesen Blättern gestatteten

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auf das Interesse ziehen, die das Werk überhaupt gewährt;
Der Leser mag aus den vorstehenden Notizen einen Schlufs
ihrer noch mehrere demselben zu entlehnen würde uns weil über
Raumes hinausführen; dabei aber würde
die Wahl um so
Wichtigkeit für die respectiven Fächer sind. Wir wollen da
schwerer fallen, als sie fast insgesammt von grofser statistischer
her zum Schlusse nur noch eine gedrängte Uebersicht der innerd
Kommunikations- Mittel Grofsbritaniens geben, die für Deutsch-
land, wo man solche zu vermehren und zu verbessern dermalen
so eifrig sich bestrebt, als nachahniungswürdiges Vorbild dienen
Landstrafsen, berichtet Hr. K., welches beinabe sämmtliche
Ein Netz von 125,000 englischen Meilen trefflicher
Wohnplatze von einiger Bedeutung verbindet, bedeckt die Obers
fläche von Grofsbritannien; ein zweites Netz von zusammenhän
gender Kanal- und Flufsschiffahrt durchschneidet dieselben, wo-
von die, gröfstentheils durch Correction und künstliche Anlagen
bewirkte, Flufsschiffahrt 2236 Meilen und die Kanalschiffahrt
eine Ausdehnung von 2479 Meilen beträgt; ein driftes Netz
von Eisenbahnen ist so eben im Entstehen begriffen. Diese
kolossalen Unternehmungen sind jedoch, mit sehr wenigen Aus
letzten Hälfte des vorigen Jahrhunderts an, entstanden, nach-
nabmen, sämmtlich in neuerer Zeit, und zwar erst von der
dem sich der frühere Verkehr gröfstentheils nur auf die sehr un
vollkommene Flufsschiffahrt und die Küstenschiffahrt beschränkt
hatte, die Landstrafsen aber noch im Anfang jener Epoche in
den von der Hauptstadt entfernten Theilen des Landes in höchst
unvollkommenen Zustande sich befanden. Die Verbesserung
und Erweiterung der Kommunikation hält daher gleichen
Schritt mit der Epoche des Aufschwungs der grofsen Manu-
factur- Industrie, mit dem Wachsthum der Städte und mit der
samkeit und der darauf gebaute auswärtige Verkehr über gauz
Zunahme des Reichthums, welchen eine so ausgedehnte Betrieb-
England verbreitete.

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