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STAATSWISSENSCHAFTEN.

HALLE, b. Schwetschke u. Sohn: Ueber den Kampf des Pupstthums gegen die Staatsgewalt und den wahrscheinlichen Ausgang desselben u. s. w.

FRANKFURT a. M., gedr. b. Brönner: Die katholische Kirche in der preussischen Rheinprovinz und der Erzbischof Clemens August von Köln u. s. w.

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von Stolberg, Oberberg und die bekannte Fürstin Gallizin zu Mitgliedern zählte. Wir gehen aber hier nicht in das von dem Vf. Beigebrachte ein, sondern begnügen uns, ihm das Zeugnifs zu geben, dafs er alles, was zur Aufklärung der Verhältnisse des Erzbischofs zur preufs. Regierung bis zu seiner Wegführung aus Köln dienen konnte, mit Sorgfalt gestim melt hat, ohne zu übersehen, was von verschiedenen Seiten geschah, um den. Prälaten in einem möglich günstigen Lichte und die gegen ihn ergriffenen Maafsregeln als Willkür und Tyrannei erscheinen zu lassen. Schliefslich glaubt er auf die Wichtigkeit des Corpus Evangelicorum aufmerksam machen zu müssen, von welcher Vereinigung er behauptet, dafs sie im rechtlichen Sinne immer noch bestehe, wenn gleich das deutsche Reich aufgehört babe, und dafs sie durch den deutschen Bund keineswegs ausgeschlossen werdoll de. Wir wollen hierüber mit ihm nicht rechten, glauben aber, dafs sich die Umstände, welche das Corpus Evangelicorum ins Leben riefen zu wesentlich verändert haben, als dafs seine Stellung gegenwärtig noch der früheren gleichen könnte.

KARLSRUHE, b. Müller: Der Erzbischof von Köln in Opposition mit dem preussischen Staatsoberhaupte u. s. w¡!

Die

(Beschlufs von Nr. 91.)

ie dritte Schrift ist wesentlich in demselben Gei ste geschrieben, als die eben beurtheilte. Ihr Vf. gehört zu denjenigen, welche man im allgemeinen als aufgeklärte Protestanten zu bezeichnen pflegt; allein seine Aufklärung hat mehr eine feindliche Richtung gegen die katholische Kirche überhaupt, als die des Vfs. von No. 2. Als solchen hat er sich auch hinreichend durch den lange Zeit von ihm redigirten kanonischen Wächter zu erkennen gegeben. Er beginnt mit einer kurzen Hinweisung auf die Verhandlungen am Wiener Congresse über die Anordnung der Angelegenheiten der katholischen Kirche in Deutschland; geht dann über zu den in Gemäfsheit der päpstlichen Bulle vom 16. Juli 1821 im preufs. Staate eingerichteten kath. Bisthümern; bezeichnet darauf in der Kürze das Verfahren der preufs. Regierung in Rücksicht der katholischen Angelegenhei ten, und lenkt endlich zu dem eigentlichen Gegenstande über, indem er den belgischen Clerus als den Urheber der geistlichen Umtriebe in der preufs. Rheinprovinz und der vielfachen daselbst zum Nach theile der Protestanten und vornehmlich der Landesregierung verbreiteten Lügen bezeichnet. Die Geschichte des Streites der preufs. Regierung mit dem Erzbischof Clemens August wird zuerst im allgemeinen verfolgt und bis zu der bekannten Allocution des Papstes fortgeführt, wobei des früheren Benehmens jenes Prälaten gedacht und zugleich darauf hingewie sen wird, dafs er und sein Bruder, der Bischof von Paderborn der familia sacra zu Münster angehörten, die schon vor dem Untergange des deutschen Reiches bestand, und unter andern auch den Grafen Leopold

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Der näheren Prüfung der Punkte, welche die Entfernung des Erzbischofs von Köln von seinem Amte zur Folge hatten, schickt der Vf. die Hauptgrundsätze voraus, nach welchen die Amtsführung der deutschen Bischöfe zu beurtheilen sey und stützt sich dabei nicht blos auf das neue Testament und die Aussprüche einzelner Kirchenväter, sondern auch auf mehrere das katholische Kirchenrecht behandelnde Werke und ein Rescript Kaiser Joseph des IIten. Allein wenn hiernach den Bischöfen eine ziemlich unabhängige Stellung vom Papste zukommen würde, so ist doch nicht zu übersehen, dafs sich schon lange auch in der katholischen Kirche das Princip, welches man im politischen Leben das monarchische zu nennen pflegt, geltend gemacht hatte, als im J. 1781 Joseph der 11te den Bischöfen befabl, sich ihrer ursprünglichen Rechte zu bedienen, und dafs schon 1782 dieser Befehl zum Vortheile des päpstlichen Stuhls wesentlich modificirt wurde.

Die hermesischen Streitigkeiten werden mit Rücksicht auf das darüber aktenmässig bekannt gewordene erzählt und jedem Leser ihrer eigenthümli chen Natur nach, anschaulich gemacht. Niemand wird nach dieser Berichterstattung anstehen, einzu räumen, mit welcher Rücksichtslosigkeit, Hartu ckigkeit und einem edlen Charakter wenig anstehen den Verstocktheit der Erzbischoff gegen die anerkannt bestehenden Verhältnisse und die höchsten Behörden

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vèrstofsen hat; aber jedermann wird auch zugeben,
wie schwierig es sey, die Volksbildung gedeihlich zur
leiten, wo die Forderung gemacht wird von zwei
verschiedenen Punkten entscheidend auf sie einzu-
wirken; wo das Veto der geistlichen Macht die Hand-
lungen der Regierung im Einzelnen zu hemmen sich
berechtigt fühlt. Es ist dies das Gebiet, wo es recht
eigentlich zur Sprache kommen mufs, ob man die Re-
gierung nur als eine weltliche Macht ansehen dürfe,
welche die Kirchen als eine höhere über sich erken-
nen müsse, oder ob sie nicht vielmehr alle Interes-
Wir sehen es aber
sen des Lebens repräsentire.
auch als eine Thorheit an, nur das religiöse Ele-
ment des Unterrichts von der Kirche abhängig zu
machen, um das Volk vor Irrlehren zu bewahren
oder es gegen eine Freiheit des Denkens zu sichern,
welche die Abhängigkeit der Geister von den Dog-
men der Kirche bedroht. Auf jedem Gebiete, auf
dem der Naturlehre so gut, wie auf dem der Ge-
schichte sucht sich der Mensch zu dem letzten Grunde
aller Dinge zu erheben. Kein Dogma wird im Stande
seyn, ihn daran zu verhindern. Es ist daher auch
ganz consequent von der Kirche, wenn sie den gan-
zen Volksunterricht in ihre Gewalt zu bekommen
sucht; obgleich wir zweifeln, dafs sie auch dann ih-
ren Zweck vollständig zu erreichen vermöchte; denn
wiirde sie nicht immer noch mit den in der Stille ge-
nährten Flammen des Geistes zu kämpfeu haben?!
Wir finden es daher begreiflich, dal's sie, um ihr
Werk zu krönen, selbst die Inquisition, die Ketzer-
gerichte, die Censur aller Werke für sich in An-
spruch nimmt.

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Mit besonderer Ausführlichkeit hat, der Vf. die Angelegenheit wegen der gemischten Ehen behandelt und sehr richtig bemerkt, dal's nicht nur die Dispensation, welche der Papst nicht selten zur Schliefsung einer gemischten Ehe gegeben, sondern auch die Praxis in vielen Ländern, wonach der kaauch die Praxis in vielen Ländern, wonach der katholische Pfarrer nicht blos die Lafsscheine ausstellte, sondern auch die gemischten Ehen proclamirte und den Trauungen von Brautleuten verschiedener Religionsbekenntnisse assistirte, auch wenn kein Versprechen statt fand, die zu erwartenden Kinder in dem katholischen Glauben erziehen zu lassen, eine Praxis, welche dem Papste kein Geheimnifs seyn

konnte und von ihm doch nicht durch ein Verbot unterdrückt wurde, den Zweifel rechtfertigten, ob denn wirklich die katholische Kirche von der Sündhaftig keit gemischter Ehen überzeugt sey. Wir enthalten uns jedoch, dem Vf. in das Einzelne seiner Darstellung zu folgen, die gewifs nicht wenig dazu beitragen wird, die richtige Auffassung des Gegenstandes und des schlauen Verhaltens des päpstlichen Stikls in Rücksicht desselben zu befördern. Ein A hang enthält mehrere Documente, welche bestimmt sind, noch ein helleres Licht über das Verhältnil's der katholischen Kirche zu den gemischten Ehen zu verbreiten. uchusdetaad

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BIBLIOGRAPHIE.

LEIDEN, b. S. und J. Luchtmans: Recherches bibliographiques sur quelques impressions Neêrlandaises du quinzième et du seizième siècle, par E. H. J. du Puy de Montbrun. Avec des planches xylographiques. 1836. VIII und 98 S. 8.

Dafs in dem geräumigen Felde der Bibliographie, besonders in Bezug auf die Druck denkmale des XV. und des ersten Viertels des XVI. Jahrhunderts, noch bei weitem nicht Alles geleistet ist, was geleistet werden mufs, weifs Jeder, werden mufs, weils Jeder, der sich genauer damit zu beschäftigen die Gelegenheit und den Beruf hat, Vorzugsweise ist dies der Fall mit den in der angegebenen Periode in den Niederlanden zu Tage geför Mehr mit der Begründung ihrer derten Drucken. Ansprüche auf die Erfindung der wichtigen Kunst beschäftigt, haben die meisten holländischen Bibliographen, ungeachtet die reichen Bibliotheken ihres eigenen Landes manche Schätze enthalten, dennoch weniger für das Allgemeine geleistet, und namentlich ist die von Jansen vervollständigte Naamist Visser's so unzuverlässig als unvollständig. Der treffliche Koning ist durch den Tod an der Ausarbeitung eines vollständigeren Werkes gehindert worden, und auch unsere gründlichsten Werke, namentlich Hain's Repertorium bibliographicum, sind in dieser Hinsicht allzu mangelhaft. Desto willkommener mufs also jeder Beitrag zur Ergänzung der vorhandenen Lücken erscheinen, besonders wenn er mit so gründlicher Gediegenheit auftritt, wie der vorliegende.

Hr. du Puy de Montbrun beschreibt in vorliegendem Werkchen 37, bisher meist gar nicht oder nicht genau gekannte, aus niederländischen Pressen hervorgegangene Inkunabeln und beurkundet damit auf eine unzweifelhafte Weise seinen Beruf zu diesem Zweige der Bibliographie. Wenn gleich die meisten dieser Drucke nur für Holland einen vorzüg licheren Werth baben können, so wird dadurch die Verdienstlichkeit der vorliegenden Schrift dennoch um so weniger geschmälert, als überhaupt der Bibliograph vom Fach und der Sammler, dem Alles und Jedes oder doch das Meiste wichtig ist, reiche Ausbeute findet, und auch insbesondere dem Forscher auf dem Gebiete der niederdeutschen Sprachund Schriftkunde, so wie der Zeit und Sittengeschichte manche interessante Notiz entgegentritt.

Um nicht zu weitläuftig zu werden und die Grenzen einer einfachen Anzeige zu überschreiten, bemerkt Ref. nur, dafs die materiellen Beschreibungen der Drucke musterhaft genau sind, und dafs die eingestreuten Bemerkungen über Drucker und Formschneider manche neue Aufklärung gewähren. Auch die Abbildungen von Druckerstöcken und Schilden sind, wie Ref. durch Vergleichung mit den Originalien sich zu überzeugen Gelegenheit hatte, genau und treu und erhöhen die Brauchbarkeit des Buches. Dafs übrigens Panzer, Hain u. A., wie es S. 7. heilst, dem Arnd de Keysere, der zu Oudenarde und Gent druckte den Namen Johannes gegeben hätten,

scheint auf einem Versehen zu beruhen, da ihn Panzer, wenigstens im Conspectus monumentorum p. 101, 474 und 502, Hain, Rep. bibl. I. p. 466, N. 3400, und Visser-Jansen p. 280, Arnoldus Caesaris und Arend de Keysere nennen. Druck und Papier sind sehr schön. Indem Ref. das vorliegende Buch allen Freunden der Bibliographie mit bestem Gewissen empfiehlt und mit aufrichtiger Hochachtung vom Vf, scheidet, kann er sich des Wunsches nicht erwehren, dafs der selbe der Ausarbeitung eines möglichst vollständigen Codex bibliographicus der niederländischen Inkunabeln, wozu er vorzugsweise der Mann wäre, sich unterziehen möchte. Freilich würde dazu, ungeachtet ihm Konings Nachlafs zu Gebote zu stehen scheint, erforderlich seyn, die Bibliotheken Hollands und anderer Länder zu durchsuchen, weil beim Sammeln der dazu erforderlichen Materialien Autopsie fast unerlässlich ist, und es wäre zu wünschen, dafs die alles Grofse und Gute so liberal fördernde Regierung Hollands Hn. du Puy zu dieser so mühsamen wie verdienstlichen Arbeit durch eine angemessene Unterstützung aufmunterte. Möchte dies nicht blofs ein frommer Wunsch bleiben. C.L. P.T.M.

GRIMMA, b. Gebhardt: Catalogus librorum manuscriptorum qui in bibliotheca senatoria civitatis Lipsiensis asservantur. Edidit Aemilius Guilelmus Robertus Naumann, phil. doct. gymnas. Nicolaitani Lips. collega ord. Codices orientalium linguarum descripserunt Henr. Orthobius Fleischer, LL. 00. in univ. Lips. prof. ord. et Franc. Delitzsch, phil. doct. Accedunt tabulae lithographicae. gr. 4. Fasc. I. 96 S. (2 Rthl. 16 gGr.) Wer Leipzig besuchte, erinnert sich gewifs vor vielen litterarischen- und Kunstschätzen, welche die öffentlichen und Privatsammlungen jener Stadt bewahreu, der Rathsbibliothek in dem heitern, prächtigen Saale; der zweckmälsigen Aufstellung, die eine schnelle Uebersicht der Büchermassen erleichtert, der passenden Ausschmückung des Locales mit Büsten, Gypsabgüssen, Gemälden und Alterthümern, deren Betrachtung selbst viele Ungelehrte zu wiederholten Besuchen einladet. Was man da sieht und bewundert, giebt ein lebendiges Zeugnif's ab von der Bildung der Kathsberrn Leipzigs und bildet ein bleibendes Denkmal jener hochherzigen Freigebigkeit, die durch reiche Geschenke und grofse Vermächtnisse zur Pflege der Wissenschaft nicht minder beitrug als zum Ruhme der Stadt. Aber die Benutzung der Biicher war früher selbst den Einheimischen sehr erschwert, eine Einsicht der Handschriften gar nicht oder doch nur wenigen Glücklichen gestattet. Mögen auch unangenehme Erfahrungen jene Strenge hervorgerufen haben, aber welche Bibliothek hätte nicht nachlässige und gewissenlose Benutzer gehabt, welche nicht empfindliche Verluste erfahren? Welches Recht hat die Verwaltung, die Schuld einzelner hundert andern büfsen zu lassen, und den Zweck jeder öffentlichen Sammlung durch drückende Beschränkun

gen ganz aus dem Auge zu verlieren? Doch ist es jetzt, wie überall in Deutschland, so endlich auch in Leipzig anders und besser geworden; die Liberalität des jetzigen Vorstandes (Regierungsrath Dr. Demuth) und die Gefälligkeit des Bibliothekars (M. Naumann) verdienen rühmliche Anerkennung und kein Vorwurf dürfte sie treffen. Dafs man aber nicht blos in der Benutzung der Bücher gröfsere Freiheit gestattet, dafs man dieselbe auch auf die Handschriften dieser Bibliothek auszudehnen beabsichtige, dafür scheint der vorliegende Katalog zu sprechen, der gar keinen Nutzen gewähren würde, wenn er auswärtigen Gelehrten blos Kunde von dem Vorhandensein dieses und jenes Werkes gäbe, die Benutzung desselben aber verboten bleibe. Tantalus a labris sitiens fugientia captat müfste man ja ihnen mit Horaz zurufen. Doch wie Wolfenbüttel, Dresden, Bamberg, Gotha, Wien und andere Städte die Verzeichnisse ihrer Handschriften der Oeffentlichkeit übergeben haben, so schliefst sich ihnen Leipzig auf eine würdige Weise an; treten erst die Orte bei, von denen man bis jetzt Aehnliches vergeblich gehofft hat, so wird es dereinst möglich werden, in kurzer und bündiger Weise, etwa wie Hünel's Catalogi, eine bibliotheca librorum MSS. qui in Germania adservantur abzufassen und dadurch einem gewif's von vielen gefühlten, aber noch nicht ausgesprochenen Bedürfnisse abzuhelfen.

Von den Handschr. der Lpz. Rathsbibliothek hatte man bisher nur oberflächliche Kenntnifs. Zwar batte Christ. Götze in einem besondern Programm unter schon im Jahre 1711 der damalige Bibliothekar Gottfr. natus Lipsiensis ex decreto eius bonae menti dedicandem Titel: Bibliothecam magnifici amplissimique sedam atque aperiendam fore indicit G.C.G. (40S. in 4.) ei

ne Geschichte der seiner Aufsicht anvertrauten Sammlung gegeben, allein die Verzeichnisse der vorhandenen Codd. und Bücher machen nur auf das Bedeutendste und Kostbarste aufmerksam und die etwaigen Beschreibungen können kaum den bescheidensten Ansprü chen genügen. Ueberdies ist das Büchelchen selbst eine Seltenhet geworden und die Auszüge in Struce's bibliotheca historiae literar. T. I. p. 519-525. ersetzen es nicht. Dazu kommen neue Erwerbungen späterer Jahre: an die Namen Theodor von Burgksdorff, Born und andere reihen sich neue Schenker, wie Börner; zu den Ankäufen aus den Sammlungen Job. Christ. Wagenseil's in Altorf, Pfeiffer's in Lübeck, aus der Uffenbachschen Bibliothek verabsäumte man keine Gelegenheit, aus Auctionen Neues zu erwerben, wie denn selbst werthvolle Handschriften aus der Sellischen (Nr. 33. 68. 80. 82. des Verzeichnisses), Carpzovschen (Nr. 42. 55. 88. 102. 106.), Rostgaardschen (Nr. 81 u. 86) und Ernestischen Bibliothek (Nr. 67) erstanden zu sein scheinen. Unter solchen Verhältnissen war ein, allen Besitz sorgfältig verzeichnender, dem jetzigen Standpunkte der Bibliotheks- Wissenschaft entsprechender, Handschriftenkatalog wohl an der Zeit; wir sind sowohl dem Hn. Bibliothekar, der mit nicht erkaltender Liebe und unermüdlichem Eifer sich der schwierigen Arbeit unterzogen hat, als

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auch dem Vorstande, welcher die Erlaubnis zum Drucke gab, zu dem lebhaftesten Dank verpflichtet. Zwar ist noch nicht das Ganze im Drucke vollendet (es sollen an funfzig bis sechzig Bogen werden), aber schon der vorliegende erste Fascikel verdiente eine Anzeige, die zur Empfehlung des Unternehmens gern etwas beitragen möchte. Eine eigentliche Beurtheilang könnte nur der liefern, dem es vergönnt war, die Handschriften nicht blos einzusehen, sondern auch gründlich zu studiren, aber Ref. ist noch nicht einmal so glücklich gewesen, das erstere zu erlangen. Sämmtliche Handschriften sind von dem Vf, unter zwanzig Abschnitte vertheilt worden, von denen die ersten zehn die ersten zwölf Bogen des Werks füllen, die übrigen einen bei weiten gröfseren Umfang in Anspruch nehmen werden. Es sind 1. codices philologici (warum nicht philologi, das wenigstens einige Zeugnisse für sich hat?) und zwarGraeci (Nr.1-32) und Latini (Nr. 33-108); II. codd. Germanici (Nr. 109 116), III. codd. Gallici (Nr. 117 u. 118), IV. codd. scripturae sacrae (Nr. 119-129), V. patres ecclesiastici et scholastici a) Graeci (Nr. 130—138) b) Latini (Nr. 139-185), VI. menologia, martyrologia, libri liturgici etc. (Nr. 186-208), VII. theologi recentiores (Nr. 209-238), VIII. codd. iuris canonici (Nr. 259-285), IX. codd. iuris Graeci et Romani (Nr. 286-237), X. codd. iuris Germanici (Nr. 298-311). Schon diese Uebersicht lässt einen Schlufs auf den Reichthum in den verschiedenen Fächern machen und die Wichtigkeit der Sammlung erkennen; noch mehr aber wird dies bei einer Durchsicht der einzelnen Abtheilungen sich ergeben. Die Einrichtung dabei ist, dafs eine sorgfältige Beschreibung der Handschrift nach Material, Alter, Gröfse (warum wählte man dabei nicht bestimmte Maafse, da die üblichen Bestimmungen nach fol. und 4. gar zu ungenau sind?), Schriftzügen und Verzierungen gegeben, der Inhalt sorgfältig verzeichnet, etwaige Lücken bemerklich gemacht und endlich eine Geschichte hinzugefügt wird, die über die früheren Besitzer und die bisherige Benutzung des Buches Auskunft ertheilt. Gerade bierbei jedoch scheint der Vf. durch vorhandene ältere Verzeichnisse und Documente anderer Art, wie Rechnungen, Schenkungsurkunden und dergl. gewähren, wenig unterstützt zu sein, was bei dieser immer sehr gut verwalteten Bibliothek wirklich auffallend ist. Doch hat Hr. N. auch hier es an Nachforschungen nicht fehlen lassen, und man kann sich in der Regel getrost der Ueberzeugung hingeben, dafs gewif's ein Mehreres nicht zu

erfahren gewesen ist als er giebt.

Von griechischen Schriftstellern besitzt die Bibliothek einen bereits von Loesner benutzten Hesiod, einige Stücke von Aeschylus und Sophocles, die be

reits G. Hermann ausgebeutet hat, die sieben ersten Idyllen Theocrits, die Reiske zu Rathe zog und zwei Abschriften der griechischen Anthologie, welche hier an den Ausgang des siebzehnten Jahrhunderts versetzt werden. Eine eben solche befindet sich auf der Bibliothek des Hallischen Waisenhauses, bei der es wahrscheinlich ist, dal's sie durch Lue. Holstenius nach Deutschland gekommen ist, und Briefe lassen vermuthen, dafs durch denselben bei seinem römischen Aufenthalte noch mehrere Copien besorgt sind. Warum aber ist Nr. 107 nicht auch in diesen Abschn. versetztworden? Ueberdies giebt es lateinische Uebersetzungen von Homer (Nr. 11 d.) und Oppian. Reicher schon ist für die Prosaisten gesorgt; für die Musiker Nicomachus, Aristoxenus, Alypius, für Hero, ferner für Xenophons kleinere Schriften, Aristoteles, alte Platonische Commentatoren, Aphthonius, endlich für Constantin Porphyrogeneta und Genesius, sind wichtige, aber auch schon benutzte Handschriften vorhanden. Daran schliefsen sich alte Lateinische Uebersetzungen von Xenophon's Memorabilien, von Aristotelischen Schriften, Strabo, Appian und Herodian, welche letztere sogar dreimal abgeschrieben, überdies bereits von Irmisch zum Drucke befördert ist. Sehr zweckmässig hat der Vf. hierher auch die gedruckten Bücher mit den eigenhändigen Bemerkungen ausgezeichneter Gelehrten gezogen, da hier zwar keine Leidenschen Schätze, aber doch immer nicht Unwichtiges aufbewahrt wird, z. B. unter Nr. 6. die Stephanische Ausgabe des Herodot von 1618, welche einst Jacobus Palmerius besals; jedoch durfte dabei Hr. N. nicht vergessen nachzusehen, ob die in dieses Gelehrten Exercitatt. in autor. gr. p. 1-24 enthaltenen Bemerkungen zu Herodot mit jenen Marginalien übereinstimmen, im entgegengesetzten Falle muIste er auf die Abweichungen hinweisen, ja durch eine Vergleichung mit den in Dresden befindlichen Autoren aus dem Nachlasse dieses auch im Felde die griechische Litteratur nicht vergessenden Humanisten den wirklichen Verfasser ermitteln. Zu dieser Klasse gehört auch die an und für sich schon äusserst seltene Wechelsche Ausgabe des Ptolemäus (Nr. 14), auf deren Rande von einer niedlichen Hand Varianten, Conjecturen und Bemerkungen aus andern alten Geographen ausnehmend rein geschrieben sind; die dabei abgedruckte Beschreibung Raidel's wird aber von Will in dem Nürnberger Gelehrten - Lexica Thl. III. S.7 nicht diesem, sondern dem Pr. Nagel zugeschrieben, welche Notiz Hrn. N. entgangen ist. Endlich sind auch am Rande des Pausanias von 1696 Bemerkungen und handschriftliche Collationen von bis jetzt unbekannter Hand beigeschrieben.

(Der Beschluss folgt.)

ALLGEMEINE LITERATUR ZEITUNG

bou

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BIBLIOGRAPHIE.

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Mai 1838.

GRIMMA, b. Gebhardt: Catalogus librorum manuscriptorum qui in bibliotheca senatoria civitatis Lipsiensis asservantur. Edidit Aemilius Guilelmus Robertus Naumann, phil. doct. gymnas. Ni colaitani Lips, collega ord. Codices orientalium linguarum descripserunt Henr. Orthobius Fleischer LL. 00, in univ. Lips. prof. ord. et Franc. De Splitzsch etc. i woneng

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(Beschlufs von Nr. 92.)

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gehen können. Von Plautus, Tibull und Juvenal Sind zwar saubere, aber ziemlich junge, von MarCramus Capella (der hier unter den Dichtern steht) und Prudentius bessere Handschriften verzeichnet. Unter den gedruckten Büchern scheinen ein Catull, Tibull und Properz von 1481, ein Martial mit Bemerkungen von Scriver und Hugo Grotius, die Stephanische Sammlung der Fragmenta poett. vett. von 1584 mit Noten von Dionys. Gothofredus, endlich veinem Gelehrten des 16. Jahrh. emendationes in Porphyrionem der Beachtung werth zu seyn. Unter den Prosaikern finden wir in den neuesten und ältesten enden wir uns nun zu den Handschriften, wel- ein Livius (secul. XIV.) ist von Kreyfsig verglichen, Manuscripten Sallustius (Nr. 40. 68. 69. a. b. 91.g. b.); che sich auf die Römische Litteratur beziehen, so für Suéton giebt es einen codex (sec. XV.), überdies mufs zunächst der gröfsere Reichthum an solchen sehr alte Excerpte aus den ersten Lebensbeschrei(es sind 75) bemerklich gemacht werden, und obschon bungen (Nr. 94.b.) und einen Commentar des Strafseinige davon, wie unter Nr. 108 die Collecte burger Gelehrten Bitschius vom Jahr 1611; zwei codd. nes 1693mm Leipzig verstorbenen Prediger Wagner des Justin (secul. XV.), einiges für Valerius Maxi über die Parthischen Könige, ferner einige Abschrif mus, Ausgezeichnetes für Mela in einer Handschrift ten chronologischer Aufsätze und griechischer Epi- und Collationen von Götze's Hand in zwei Ausgaben gramme von La Croze's Hand, auch wohl das Jun- (Nr. 74. 75), ein sehr alter Commentar zu Aethicus gormannsche Exemplar von Brissonius de formulis, (Nr. 89), die sorgfältige und reiche Variantensammoffenbar nicht in diesen Abschnitt gehören, so bleiben lung Kortte's zu Vegetius (Nr. 84), Anmerkungen doch der werthvollen Manuscripte noch genug übrig, eines neuern Gelehrten über denselben und überdies die es wohl verdienen in einer summarischen Ueber- eine Handschrift aus dem Ende des 14. Jahrhunderts, sicht der Aufmerksamkeit empfohlen zu werden. Die Von Cicero ist auffallend wenig vorbanden, desto meisten scheinen überdies noch gar nicht oder doch gröfser ist der Apparat für diesen Schriftsteller an so benutzt zu sein, dafs eine neue Vergleichung ge- alten Ausgaben, die aus Ernesti's reicher Bibliothek wifs nicht ohne die reichste Ausbeute bleiben würde. an die Rathsbibliothek gekommen sind. Eben daher Unter den Dichtern nimmt den ersten Platz ein Te- ist die Handschrift der Epistol. ad famil., die schon renz aus dem zehnten Jahrhundert ein, aus derselben Benedict sorgfältiger als Ernesti verglichen hat, und Zeit Statii Thebais mit alten Scholien und Glossen aufserdem einzelne Reden wie die Catilinariae (Nr. (nr. 52 u. 53), aus dem 11. und 12. Jahrhundert Lu- 69. d.), pro Marcello, Ligario, Deiotaro (Nr. 91. i-l.), can in vier Handschriften, die bereits in der Kortte- die Rhetorica ad Herenn. (Nr. 92. f.) und über dieWeberschen Ausgabe benutzt und nach ihrem Wer- selben ein Commentar des Juristen Ulr. Zasius (Nr. the geschätzt sind; die Handschriften des Horaz sind 104. a.). Von Varro findet sich eine junge Handfür die Oden in der Jani'schen, in den Satiren in der schrift (sec. XV.), einiges und wie es scheint besseKirchner'schen Ausgabe bereits beschrieben und die res für Seneca (Nr.78. a. b.), Boëthius, Hygin, CoLesarten mitgetheilt, da aber in der ersteren eine lumella, Sidonius, Cassiodor; für Plinius die' edit. Handschrift (Nr. 40 b.) unbeachtet geblieben, die Basil. von 1535 aus dem Besitze Reuchenu, wie Hr, Vollendung der andern aber weder zu hoffen noch zu N. liest, was vielleicht richtiger Keuchenit gelesen wünschen ist, so sollte man die fünf codd., von de- wird. Bei den Grammatikern mufs man 'besonders nen freilich zwei einer ziemlich späten Zeit und Ita- bedauern, dafs die drei codd. des Isidor aus dem 11. lien angehören, einer neuen Vergleichung unterwer- und 14. Jahrhundert von Lindemann oder dessen colfen und auch für die Briefe benutzen; vom Virgil sind laborator Otto im Corpus grammatic. nicht benutzt zwei Handschriften (secul. XIII.) nur theilweise be- sind, aufserdem findet sich ein Priscian (sec. XIV.), nutzt, noch mehr aber dürfte ein Servius aus dem Donatus und Festus (sec. XV.) und Collationen zu 10. Jahrhundert (Nr. 58) Beachtung verdienen; die den von Vulcanius herausgegebenen Glossarien aus 88.), dem die

Ovidischen Codd. (Nr. 44-48 g. h.) hat zum Theil der Bibliothek von Dan. Heinsius (lossarien aus

Jahn bei der grössern Ausgabe dieses Dichters ein

4. L. Z. 1838. Zweiter Band.

ses Exemplar von dem Herausgeber geschenkt war.

S

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