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der Proviseur oder Director erhält 13000 Fres. bis 4000, Prof. 1r Cl. 1500 bis 2000, Prof. 2r Cl. 1200 bis 1800, Prof. 3r Cl. 1000 bis 1500, Maitres d'études 700 bis 1000, Pfarrer 900 bis 1200, Maitres d'exercises 500 bis 800. Knaben werden aufgenommen nach vollendetem 8ten Jahre, sie müssen lesen und schreiben können, der trousseau, den sie mitbringen müssen, kostet nach der Gröfse 620 bis 680 Fres., die jährliche Pension beträgt in den Collèges Ir Classe 750 Frcs., 3r Classe 600 Frcs., in Paris 900 Fres. Das Ministerium hat aber eine Anzahl Freistellen zu vergeben (40 theils ganze, theils halbe).

Seit dem Jahre 1833 sind mit den Gymnasien Industrieschulen verbunden für solche, die nach vollendeter Elementarerziehung sich für industrielle Fächer ausbilden wollen, sie erhalten in einem zweijährigen Cursus den Unterricht im Französischen, Deutschen, Mathematik, Physik, Naturgeschichte, Geschichte, Geographie, Zeichnen, Planzeichnen ohne den Unterricht in den übrigen Fächern und namentlich in den alten Sprachen mit zu geniefsen. Seit 1835 sind sie indessen etwas mehr von den Gymnasien getrennt und die Eleven gehen aus den Primärschulen in sie über, die neuen Sprachen, die sie erlernen, sind nach den Schulen, wie bei den Gymnasien verschieden, Deutsch in Nanci, Englisch in Caen u.s. w.

lateinische Sprache, alte Geschichte, Philosophie, dann Mathematik, Physik und Naturgeschichte gemeinschaftlich mit den eleves des sciences des ersten Jahres, deutsche und englische Sprache. Ueber jeden Gegenstand wöchentlich nur eine Vorlesung, aber fleifsige Selbstübungen. Zweites Jahr: Geschichte der griechischen Literatur, Geschichte der römischen Literatur, Geschichte der französischen Literatur, mittlere und neuere Geschichte, Geschichte der Philosophie. Drittes Jahr: Praktische pädagogische Uebungen in der griechischen und lateinischen Grammatik und Geschichte, Cursus der Philosophie und andre Vorlesungen der faculté des lettres und des sciences, wie man sie für die Einzelnen zweckmäfsig finden wird. Unterricht in der section des sciences: Erstes Jahr: Zeichnende Geometrie und Perspective, Chemie, Anwendung der Algebra auf Geometrie, Astronomie, Probabilitătenrechnung, Botanik. Zweites Jahr: Infinitesimalrechnung, Physik, Mineralogie, Pflanzenphysiologie. Drittes Jahr: Mechanik, Verfertigung physikalischer Instrumente, analytische Chemie, Geologie, Zoologie mit Zootomie und Zoophysiologie. Zeichnen während 3 Jahren. Endprüfungen zum Zeugnifs der Befähigung zum Lehrer. Diese Organisation ist vom Jahr 1834, nähert sich mehr der ålteren und hat die der Restauration ganz geändert. Die Pension eines Eleven kostet jährlich 970 Frcs.

Es folgen nun die Gesetze über die Collèges comdie Pensionate. Ueber diese waren indessen die neuen Organisationsgesetze noch nicht vorhanden, als die vorliegende Schrift erschien, sie sind be kanntlich erst in der vorjährigen Kammersitzung discutirt worden; wir halten es daher nicht für zweckmäfsig die älteren hier mitzutheilen, bekanntlich war es der faule Fleck und der schlechteste Theil des französischen Unterrichtswesens.

École normale in Paris. Zweck derselben ist, Lehrer für die Gymnasien und Industrieschulen zu bilden, sie stehen also unsern (einseitigen) philolo-munaux (Stadtschulen) und die Ecoles primaires, gischen Seminaren gleich, die nicht auch pädagogische sind, Den Unterricht ertheilen Professoren der faculté des sciences und der faculté des lettres, die dafür jährlich 1500 Fres, und die adjoints 1000 Fres. erhalten. Ausserdem hat die Schule als Aufsichtsbehörde: 1) einen Directeur des études mit 5000 Frcs. Gehalt, 2) Aumonier 2,500 Fr. 3) Maitre surveillant 1500 Frcs. sämmtlich in der Schule wohnend, und aus den ältern Eleven werden Repetiteurs gewählt, die Gehalt erhalten. Die genann ten Functionärs essen mit den Eleven. Jedes Jahr wird bekannt gemacht, wie viele Stellen in der Ecole normale frei sind, und diese werden durch Concurs besetzt; die Concurrenten müssen 1) wenigstens 17 Jahre alt seyn 2) die Gymnasien vollkommen absolvirt haben, 3) im Laufe des ersten Jahres nach ihrer Aufnahme müssen sie sich den Grad als bachelier èssciences oder als bachelier ès-lettres erworben haben, sonst werden sie ausgewiesen. Sie werden in 2 Sectionen getheilt, section des lettres und section des sciences. Der Aufenthalt dauert 3 Jahre. Der Unterricht in der section des lettres: Erstes Jahr: Griechische und römische Literatur, griechische und

Ohne unter der Universität zu stehen, gehören zum Ressort des Ministeriums de l'instruction publique noch 1) l'école des langues orientales 2) les établissemens brittanniques (Stiftungen zur Erziehung katholischer Irländer) 3) Institutions des sourds et muets 4) les sociétés littéraires 5) l'académie de Médecine 6) les bibliothèques publiques 7) le Muséum d'histoire naturelle 8) l'institut royal de France. Diese Anstalten stehen in sehr naher Beziehung zum Unterrichtswesen, zum Theil sind sie, wie Académie de Médecine und das Institut, technische Behörden, welche von dem Ministerio zu Rath gezogen werden, oder selbst, z. B. bei den Concursen eine gewisse Aufsicht ausüben. Die vorliegende Schrift. betrachtet sie indessen nicht näher, (Der Beschlufs folgt.)

ALLGEMEINEN

LITERATUR - ZEITUNG

Mai 1838.

STAATSWISSENSCHAFTEN. HALLE, b. Schwetschke u. Sohn: Ueber den Kampf des Papstthums gegen die Staatsgewalt und den wahrscheinlichen Ausgang desselben. 1838. 32 S. (4 gGr.)

FRANKFURT a. M., gedr. b. Brönner: Die katholische Kirche in der preussischen Rheinprovinz und der Erzbischof Clemens August von Köln. Ein Beitrag zur Cultur- und Sittengeschichte des neunzehnten Jahrhunderts. Von einem Sammler historischer Urkunden, 1838. VIII u. 150 S. (20 gGr.)

KARLSRUHE, b. Müller: Der Erzbischof von Köln in Opposition mit dem Preussischen Staatsoberhaupte, oder neuestes Beispiel der offenen Auflehnung und starren Reaction wider die Kirchenhoheit der Staatsregierung, mit Rückblicken auf die vielfach vereinigten revolutionären Umtriebe, mit zeitgemäifsen Erinnerungen an das Corpus Evangelicorum, dann mit noch verschiedenen Zugaben für die Lehre von gemischten Ehen und andern, in das bürgerliche Leben tief eingreifenden Cultusangelegenheiten. Von dem Herausgeber des Kanonischen Wächters, 1838. VIII u. 363 S. (1 Rthlr. 12 gGr.)

Richten wir unsern

Lichten wir unsern Blick auf die Streitfragen, zn welchen die Entfernung des Erzbischofs Clemens August von Köln von seinem Amte Veranlassung gegeben hat, so bewegt es sich vor uns, wie die Bilder-Wechsel eines Myriomorphoskops, ungeachtet erst ein halbes Jahr seit jenem Acte verfossen ist. Ist es blos die Theilnahme für ein hochgestell tes Individuum, ist es die Entrüstung über seine Opposition gegen die Staatsregierung, ist es das ist es das Geschick der gemischten Eben, was die Federn der sich auf dem literarischen Markte drängenden Autoren in Bewegung setzt? Mit nichten! Im Anfange, als jener Act noch vereinzelt aufgefafst wurde, wirkte eins oder das andere jener Motive; aber bald wandte sich der Geist zu dem Kreise von Erscheinungen, welchen der Widerstand des Erzbischofs gegen die weltliche Macht angehörte; er erhob sich über das Einzelne und Zufällige zu der Quelle, woraus es hervorging. Und wer mag behaupten, dafs dieser Uebergang ein willkürlicher war? Was nützt einen einzelnen Stofs eines Gegners abzuwehren oder zu schwächen, wenn die Kraft, von welcher er ausging, dieselbe bleibt? Wer wird sich begnügen,

es,

ein Fenster gegen einen Feind zu vergittern, wenn dieser durch zehn andere zu ihm eindringen kann? Die besondere Frage ward eine allgemeine; sie ward eine Frage nach der Stellung der Kirche zum Staate; nach dem Verhältnisse der katholischen zur evangelischen Kirche; nach den Waffen, welche der katholischen Kirche zu Gebote stehen und von ihr gebraucht werden, um fast vergessene Ansprüche gegen den Staat geltend zu machen. Diese Fragen, an sich schon von der gröfsten Wichtigkeit, sind es vornehmlich für die Gegenwart, und sind von den 3 Schriften deren Titel wir angegeben haben, wenn auch in verschiedener Beziehung und verschiedener Weise erwogen worden. Sie gehen sämmtlich von den Bestrebungen der Hierarchie aus, sich auf Kosten des Staats zu erheben, und selbst die verwerflichsten Mittel nicht zu scheuen, um ihren Zweck zu erreichen. Darum sind sie auch hier zusammengestellt worden.

ΤΟΣ

Die neueste Zeit hat den falschen Liberalismus sein Schlangenbaupt furienartig erheben sehen, und ist vor ihm zurückgebebt. Aller Regierungen hat sich die Furcht vor demagogischen Umtrieben den Umwälzungen roher Volksmassen bemächtigt. Die Jakobinermütze ist für sie das Symbol des Schreckens geworden, gegen welches sie hierhin und dorthin nach Hülfe umschauten. Aber nirgends und niemals haben die Massen Umwälzungen gemacht, wenn sie auch immer gebraucht worden sind, um Umwälzungen zu machen. Die Bestrebungen der Massen haben stets nur einen negativen Charakter, sind unklar, ohne Zusammenhang, und gehen, wenn ihnen kein positiver Impuls von aufsen gegeben wird, spurlos und gewöhnlich zu ihrem Verderben vorüber. Indefs kann es nützlich seyn, die Furcht vor den Massen zu erhalten, um ihnen gegenüber von der Macht Rechte und Einflufs zu erlangen, die als Bollwerk gegen die Massen dienen zu können scheinen. Verbergen wir es uns nicht, dafs dies die Stellung der bürgerlichen Gesellschaft in Europa gegenwärtig ist, dafs die Regierungen in der Hierarchie und in der Aristokratie ihre Bundesgenossen gegen die Massen suchen. Auch hat es nicht an Politikern gefehlt, welche ihren Bund mit diesen Potenzen zu einem vollständigen Systeme entwickelten. Aber fürchtet die Danaer und ihre Geschenke! Eine Kirche, die in ihrer äufsern Gröfse ihre Bedeutung zu suchen angefangen hat, wird mit dem Bestreben endigen, sich Unter dem jede weltliche Macht zu unterwerfen. Vorgeben, Gott zu dienen, wird sie sich alles erlauben, und leicht wird es ihr seyn, die Massen für sich

zu bewaffnen, die so oft von ihr wegen des Mangels an irdischen Gütern mit der Ergebung in Gottes Fügung getröstet werden, und deren Wille um so leichter zu lenken ist, je weniger ihnen ein eigenes Urtheil über göttliche und menschliche Angelegenheiten gestattet wird. Von einer solchen Beschaffenheit ist aber die römisch-katholische Kirche, seitdem sie sich mit dem ganzen Rüstzeuge einer die Geister der Laien in Abhängigkeit von dem Clerus erhaltenden Macht ausgerüstet bat. Ihr Streben nach äufserer Geltung ist ihr geblieben, während sich ihre Stellung zu den Völkern ganz verändert hat. Sie hat es nicht begriffen, dafs es ihre Aufgabe war, die Rohheit und Leidenschaftlichkeit der Gemüther zu über wältigen, sie zur wahren Freiheit zu erziehen, zum eigenen Denken heranzubilden, und sich dann als

wie andere sich einbilden, dafs sich zu den papierenen Verfassungen schon der den Buchstaben belebende Geist einstellen werde. Eine Vorstellung ist fülr die Praxis immer abstrakt, sie mag nun ein reines Produkt des Denkens seyn, oder in einer abgestor benen Wirklichkeit ihr Daseyn gehabt haben. In diesen Wirren, in welchen die edelsten Gesinnungen mit den verwerflichsten Absichten nach demselben Ziele rennen, jene oft mit Unrecht zu diesen gestempelt, und diese eben so oft mit Unrecht durch jene vertheidigt werden, findet jede tiefer in das Leben eingreifende Handlung einer Regierung grofse Schwierigkeiten, und es wird eine unbefangene Einsicht in die feinsten Beziehungen aller dieselbe bedingenden sachlichen und persönlichen Verhältnisse gefordert, um nicht fehl

Gebieterin vom Schauplatz zurückzuziehen, um von nothwendig gehen, nicht da zu zerstören, wo es

nun an die sich neu entfaltende geistige Welt in ihr Bewusstseyn aufzunehmen und durch die Ueberlegenheit des Gedankens zu leiten. Statt dessen ist ihr Bemühen, jene Welt zu vernichten, um an ihre Stelle den starren Buchstaben ihrer Dogmen und den blinden Gehorsam gegen ihre Priester zu setzen. Es mufs sich aber begreiflich da am cifrigsten zeigen, wo sie die freieste Bewegung der Geister findet. PreuEsen ist das Land, wo sie sich vornehmlich Siegeskränze erringen kann, und Belgien hat es bewiesen, dafs der chrsüchtige katholische Clerus sich nicht scheut, neben dem Kreuze, welches den himmlischen Boten des Friedens trägt, den Freiheitsbaum zu errichten, und die Menge unter dem Schutze des einen zum Besten des andern gegen die Staatsmacht Aufruhr predigend zu führen. Dafs aber die Aristokratic sich gern an den Clerus anschliefst, wo sie Vorrechte zu erlangen hofft oder zu vertheidigen wünscht, oder wo sie sich mit seiner Hülfe Einflüsse verschaffen und sichern zu können meint, wer möchte dies bezweifeln und selbst unter gewissen Voraussetzungen tadeln. Allein ihre Bestrebungen können nur auf Kosten der Staatsmacht gelingen, und berei ten eben so sehr Umwälzungen vor, als die ehrgeizigen Absichten des Clerus. Es ist nicht genug, nach dem Bilde mittelalterlicher Verhältnisse ein politisches System zu entwerfen und seine Verwirklichung fordern, damit es sich in der That entfalte und Gestalt gewinne. Die Restauration alter Burgen ruft noch nicht das alte Ritterthum zurück, die Herstellung gothischer Kirchen zaubert noch nicht das Christenthum des Mittelalters hervor, die Errichtung von Majoraten allein schafft noch nicht die Gesinnung eines grofsherzigen Adels. Das lebendig hervorbrechende Innere erzeugt sich von selbst die Form; aber noch nie hat die Form den innern, belebenden Geist erweckt. Das aber ist der jetzt berrschende Wahn, dafs es nur darauf ankomme, die Form hinzustellen, um sie mit Geist und Leben zu füllen, und dieselben, welche sich mit Recht über die blos papierenen Verfassungen lustig machen, fordern doch häufig genug für sich ein Schema von Verhältnissen, um durch sie eben so zu einem wesenhaften Daseyn zu gelangen,

aufzubauen. - Diese Einsicht wünschen wir mit den Verfassern der namhaft gemachten Schriften der preufsischen Regierung. Dann wird es ihr auch nicht an der Kraft fehlen, um in dem Streite mit dem päpstlichen Stuble ihren Weg consequent zu verfolgen, und sich durch keine Gaukelbilder eiteler Hoffnung oder nichtiger Furcht irre macben zu lassen.

Die

Die richtige Stellung des Staats zur Kirche hat allerdings schon an sich ihre grofsen Schwierigkeiten, auch wenn man ganz von den eigennützigen Bestrehungen absieht, welche sich bemühen, sie zu verdunkeln. Aber wenn man behauptet, dafs der Staat blos die irdischen Interessen zu wahren habe, während die Kirche nur die bimmlischen zu ihrem Inhalte mache, so wird man von vorn berein jene richtige Stellung verfeblen. In dem Staate hat das Religiöse überall einen wirklichen Leib bekommen; es hat sich mit der Erscheinung vermählt; es ist in unendlichen Beziehungen lebendig geworden. Die Regierung, wie sie auch sey, kann nicht ohne Religiosität seyn, und indem sie überall das Religiöse sich anbauen sieht, ist sie auch allein im Stande zu beurtheilen, ob und wie dasselbe wirklich werden könne. Kirche mag das Bewusstseyn des Religiösen bewahren, sie mag dieses in den Gemüthern der Einzelnen anfrischen, läutern, befestigen; aber sie vermag nicht zu sagen, wie und wie weit es die Verhältnisse des Lebens zu durchdringen vermag. Wir führen nur ein Beispiel an. Das Christenthum fordert entschieden persönliche Freiheit, und dennoch werden wir zugeben, dafs es unter Umständen nothwendig seyn kann, Leibeigenschaft oder Sclaverei beizubehalten. Aber wer anders, als der Staat ist im Stande, zu beurtheilen, ob jene Forderung des Christenthums verwirklicht werden könne, oder nicht? Deshalb mufs auch der Staat im Besitze des Rechts seyn, zu bestimmen, ob eine Forderung der Kirche unter den gegebenen Umständen zulässig sey, ob sie sich von dem theoretischen auf das praktische Gebiet versetzen lasse.

Nach diesen Vorbemerkungen, die zugleich den Standpunkt im Allgemeinen bestimmen können, auf welchem sich die Verfasser der zu charakterisirenden

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die

Schriften befinden, wollen wir nunmehr zu ihnen Die Schrift selbst hat sich, bei dieser allgemei, selbst übergehen. Der von No. 1 geht davon aus, nen Tendenz, zur Aufgabe gestellt, zu zeigen, was dafs jedes Gemeinwesen, jede bürgerliche Gesell- die katholische Kirche in der preufsischen Rheinproschaft in ihrer Eigenthümlichkeit, das Gesetz habe, vinz unter der französischen Regierung war, und was wonach sie geleitet seyn wolle, dafs aber nicht im-, sie unter der preufsischen geworden ist, um dann mer diese Eigenthümlichkeit richtig erkannt und als zum Schlusse die Verhandlungen darzulegen, welche Gesetz betrachtet werde, und dafs sich das von dem der Entfernung des Erzbischofs vorangingen und dieFortschritte des Lebens Ueberwältigte von Zeit zu selbe nothwendig machten. Die Schilderung des Zeit ermanne, um sich wieder zum Herrn zu me Zustandes der katholisshen Kirch in der preufsichen. Das sey gegenwärtig der Fall mit der katholi- schen Rheinprovinz. unter der französischen Herrschen Kirche; sie habe ihre Aufgabe gelöset, sey schaft leitet der Vf. mit Recht durch einen Blick auf von der Bühne abgetreten, aber wider Willen, und das frühere Verhalten Frankreichs zu jener Kirche' darum suche sie sich derselben von neuem zu be- ein, da dies ganz geeignet ist, die Stellung zu erklären, mächtigen. Es wird dann in der Kürze gezeigt, in welche man derselben der weltlichen Macht gegenwelcher Lage sich der Katholicismus in den verschie über in dem genannten Staate späterhin ohne Schwiedenen Ländern Europas befinde; wie er überall seine rigkeit zu geben vermochte. Und nicht war es belebende Kraft verloren habe, mit Unsittlichkeit ge- Regierung allein, welche den Einfluss der Kirche wepaart sey, aber in der Stille machinire, oder nach sentlich beschränkte, sondern es war auch der hohe Gelegenheit öffentlich hervortrete, immer bemüht, Adel, welcher durch den Stolz, womit er auf den sich wieder gebietend anzusiedeln. Nur am Schlusse Clerus berabsah, dahin wirkte. Wenn er ihm noch kommt der Vf. auf den Streit wegen der gemischten einige Bedeutung beilegte, so geschah es parcequ'un Ehen, den er von Seiten der katholischen Kirche als ei- certain nombre de pairs n'a pas dedaigné le titre nen Eroberungskrieg bezeichnet. Indefs ist er der d'archevêque et d'évêque. Wir würden indef's darauf Ueberzeugung, dafs die weitliche Macht diesen keinen so grofsen Werth legen, wenn dies nicht, wie Kampf nicht zu scheuen habe, indem sie selbst bei so vieles andere, bewiese, wie wenig es das lebendem aufgeklärten Theile der Katholiken Unterstü dige Bewufstseyn des Rechts ist, welches die Hierartzung genug finden werde. chie von jeher veranlafst hat, sich der weltlichen Macht gegenüber zu stellen, sondern dafs ce sie ihr Recht suspendirte, modificirte, aufgab, wie es ihr die Klugheit anrieth, und dafs sie selbst die Ruthe küfste, womit sie geschlagen wurde, wenn sie dadurch etwas zu erreichen hoffen konnte. So schämte sich der Papst in seiner Allocution vom 24. Mai 1802 nicht, die Gottesfurcht des ersten Consuls zu rüh

Was den Vf. der 2ten Schrift betrifft, so wird eine Stelle aus dem Vorwort geeignet seyn, den Gesichtspunkt, von welchem er ausgeht, zu bezeichnen. Es sagt derselbe von sich:,, Er begann als junger Mann seine Beobachtungen mit einer Hinneigung zu constitutionellen Formen; die Erfahrung und Betrachtung der Wirklichkeiten des Lebens in den ver

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schiedenen Ständen haben ihn seit Jahren auf einen men, nachdem dieser den Gebrauch der geen

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andern Standpunkt gestellt. Er versteht jetzt, was Tacitus sagt: delecta ex his (nämlich Demokratie, Aristokratie und Monarchie) et consociata rei publicae forma laudari facilius, quam evenire, vel si evenit, haud diuturna esse potest, und glaubt damit ein Hauptübel unserer Zeit erkannt zu haben. Diese Erkenntnifs ist für ihn, er will es nicht leugnen, die Quelle stets steigender Besorgnisse gewesen. Die rein monarchische Regierungsform, wie sie auf dem Christenthum gegründet gedacht werden mufs, kann allein das Leben, wie es sich unter den verschiedenartigsten Einflüssen geistiger und materieller Bestre

Gewalt unter die Controle des Staats gestellt und den Staatsrath zum Richter über den Milsbrauch derselhen gemacht hatte. Und eilten nicht 6 Cardinale, 12 Erzbischöfe und 86 Bischöfe herbei, als Napoleon im J. 1811 sein National-Concil zu Paris hielt, wo er die weltliche Macht des Papstes ganz aufhob, die An mafsungen und den Eigennutz des päpstlichen Stubls einen Scandal nannte und Beschlüsse fassen liefs, welche den Einflufs des Papstes auf die Besetzung der bischöflichen Aemter wesentlich auf nichts reducirte. Wenn auf diese Weise die Hierarchie aufs äufserste gedemüthigt wurde; so gab Napoleon

bungen der neuern Zeit gestaltet hat, in heilsamen leicht dem Clerus eine Entschädigungpoleon viel

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weltlichen Schranken halten und Revolutionen der ärgsten Art Gütern? - Der Vf. zeigt in Zahlen, wie es sich verhüten," Wenn hieraus schon die allgemeine damit verhielt, und welch ein Unterschied zwischen Ansicht des Vfs, von dem Staate in unserer Zeit her- dem Verfahren der katholischen Regierung von Frankvorgeht, so erklärt sich der Zweck, den er mit der reich und der protestantischen Regierung von Preuvorliegenden Schrift verfolgt, noch näher durch den spi- fsen gegen die katholische Kirche in jenem Punkte ter folgenden Satz:,,die gegenwärtige Schrift gilt ei- statt fand. Im Jahre 1812 erhielt diese aus der frannem Bunde, der darum weit gefährlicher ist, weil er zösischen Staatskasse in der Rheinprovinz, so weit den ganzen Stoff der Opposition, gegen welchen alle bier eine Vergleichung möglich ist, 163,566 Rthlr. Regierungen bisher mit vereinten Kräften gekämpft 21 Sgr. 3 Pf., und 1838 aus der preafsischen Staatshaben, in ein Asyl zieht, dessen weit gesteckte kasse 259,332 Rthlr., wobei aber gar nicht RückSchranken zu berühren den protestantischen Regie-sicht genommen ist auf einen Fonds von 30,000 Rthlr. rungen ein todeswürdiges Verbrechen seyn soll. zu persönlichen Zulagen für die Pfarrer auf den

Aufwand zu katholischen Kirchenzwecken, Kirchen- Lüge und Wabrhelt mischte, sehr nachtheilig in der des jetzt zute

bauten u. s. w., Posten, welche in den französischen Rheinpallgemeinen Umrissen bekannten'

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Genüge in seinen

a

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Rechnungen nicht vorkommen. Indefs legt der Vf. hierauf mit Recht geringeren Werth, als auf Streits übergeben wir, denn wenn auch der Vf. mrandie ganze Stellung, welche die preufsische Regierung ches beigebracht hat, was zur Charakteristik dessel der katholischen Kirche gegenüber annahm und als ben dient, und in andern diesen Gegenstand behanderen Grundlage das preufs. Besitznahme Patent vom delnden Schriften nicht gefunden wird; so würden 5, April 1815 angesehen werden kann. Damals au- wir doch hier nicht darauf eingehen können. AnimoIserte jemand gegen den Vf.,, der Uebergang von ty sitt gegen die katholische Kirche selbst haben wir rannischer Gewaltherrschaft zur milden Regierung auch hier eben so wenig, als in den früheren Abeines edlen Könige ist zu schroff. Pfaffenthum und schnitten des Buches gefunden; wohl aber jenen sitt Aristokratie, die schlimmsten Feinde der Menschlichen Eifer eines Gefühls, welches sich durch Trug heit, werden ihr Haupt abermals erheben und den und Lüge um so mehr verletzt fühlt, je mehr sie Thron nicht eher für gehörig befestigt halten, bis sie sich mit dem Mantel der Religiosität zu bedecken ihn auf ihre Schultern gesetzt haben. Geben Sie suchen. Acht, Sie können es noch erleben!" In einer An dann merkung wird dann gezeigt, welche Schritte von Seiten der Aristokratie geschehen seyn, um dieses Wort wahr zu machen. Inzwischen hielt der König nicht nur, was er versprochen, er that mehr für die katholische Kirche. Obwohl der evangelischen Lehre eifrig zugethan, ging doch in der Rheinprovinz sein ganzes Streben dahin, mit wahrer christlichen Liebe das Wohl seiner katholischen Unterthanen zu befördern. Dies beweiset der Vf. auf das bestimmteste durch Thatsachen, ja er zeigt, wie erstaunt die Mitglieder der evangelischen Kirche waren, und wohl nicht mit Unrecht über die Bereitwilligkeit seyn konnten, womit die Regierung auf die Wünsche einer Kirche einging, die sie noch immer als Ketzer, als Gottlose bezeichnet. Aber:

Omnia des cupido, sua non perit inde cupido! Wir überlassen es den Lesern, sich davon aus der Schrift selbst zu überzeugen, und bemerken nur, wie wenig Urtheil, oder wie wenig guter Wille dazu gehört, immer nur das Mangelhafte herauszuheben und mit kleinlichem Geiste dabei zu verweilen, niemals aber an die Schwierigkeiten zu denken, welche die Regierung, auch ohne die Böswilligkeit Vieler, vor sich fand. Statt zu kritteln, zu tadeln, sich über die Verlegenheiten der Regierung zu freuen, hätte man mit der Gesinnung eines echten Christen, eines treuen Unterthans die hülfreiche Hand bieten sollen.

(Der Beschlufs folgt.)umbull gemb UNTERRICHTSWESEN. VOU FICAR PARIS: Code universitaire ou lois, statuts et règlemens de l'Université de la France. Mis en ordre par Ambroise Rendu etc.

(Beschlufs von Nr. 90.)

Um die Uebersicht der französischen Unterrichtsanstalten zu vervollständigen fügen wir die Austalten hinzu, welche (zum Theil etwas inconsequent) nicht unter dem Ministerium des öffentlichen Unter richts stehen, und daher in vorliegender Schrift auch nicht erwähnt werden.

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Unter dem Kriegsministerium stehen aufser den eigentlichen Militärschulen 1) die berühmte Ecole polytechnique. Nach ihren oft wechselnden Organisationen stand sie bald unter dem Ministerio des Innern, bald unter dem des travaux publics, jetzt bildet sie zwar auch noch einige Bergleute und Baubeamte, allein wesentlich ist sie ein Militärinstitut geworden, welches die Officiere für den Generalstab, das Geniecorps, die Artillerie bildet (seit 1832), 2) stehen aber unter diesem Ministerium auch die militärärztlichen Unterrichtsanstalten, die Hôpitaux militaires d'instruction zu Paris, Strasburg, Metz, Lille und Algier. An jedem derselben lehren 7 Professoren und 2 Demonstrateurs, die Gehalte von 3000 bis 4000 Frcs. beziehen die gesammte Medicin in 3 Jahren für 16 Eleven, die dann aber als Sousaides (deren auch 16 sind) eintreten und den Unterricht noch fortgenielsen.

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Nach dem Nachweis dessen, was von dem Staate zum Besten der Rheinprovinz, und insbesondere der katholischen Kirche daselbst geschehen, geht der Vf. zur Darstellung der Umstände über, welche den Streit der Regierung mit dem Erzbischof von Cöln Unter dem Ministerium der Marine stehen die Clemens August berbeiführten und den Widerstand zahlreichen Schiffahrtsschulen Ir, 2r und 3r Classe, des letztern gegen die erstere begünstigten. Er deren Unterhaltung freilich gröfstentheils den Gezeigt, dafs es in der Rheinprovinz nicht an Stoff zu meinden überlassen ist. Unter dem Ministerium gegründeter und ungegründeter Unzufriedenheit fehl- des travaux publics steht die an die Stelle der alten s es besonders die Juristen waren, welche sich berühmten Ecole des mines getretene Ecole pratique

te,
über die Preufs. Regierung beklagten, und dafs diese
'Stimmung von dem katholischen Clerus genährt und
erhöht wurde. Er beschuldigt vorzugsweise die Con-
vertiten der Aufregung gegen die Regierung, und be-
zeichnet das sogenannte rothe Buch- Beiträge zur
Kirchengeschichte des 19. Jahrhunderts, Augsburg
1835, als die Schrift, welche, indem sie geschickt

des mines zu St. Etienne. - Unter dem Ministerium des Innern stehen die Veterinärschulen zu Alfort, Lyon und Toulouse; eine jede hat 5 Professoren, Unterlehrer, Zeichenlehrer u. s. w.

Werfen wir jetzt einen vergleichenden Blick auf das Unterrichtswesen Deutschlands! (Fortsetzung und Beschlufs in den Ergänzungs - Blättern.)

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