Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

Für gelungener als des Vfs. Charakteristik der platonischen *) Philosophie halten wir seine Auseinandersetzung der Aristotelischen. Im Ganzen empfehlen wir des Vfs. Werk als eine sehr verdienstliche und lehrreiche Schrift den Lesern.

Dadurch, dafs der Hr. Vf. in der Hauptsache die Philosophen selbst sprechen läfst, erhält seine Darstellung eine authentische Bedeutung, und die reichhaltigen Anmerkungen werden den Zweck nicht verfehlen, dem Leser das nähere Verständnis der griechischen Philosophie zu eröffnen. Fischer in Tübingen.

UNTERRICHTSWESEN.

PARIS: Code universitaire ou lois, statuts et règlemens de l'Université de la France. Mis en ordre par Ambroise Rendu, Conseiller au conseil royal de l'instruction publique. 2de édition. 1835.

924 S. 8.

Der Deutsche thut sich gar gern etwas darauf zu gut, dafs er andre Nationen besser kenne, als diese ihn; aber mancherlei Aeufserungen in unsern Ständeversammlungen beweisen nicht, dafs eine genügende Kenntnifs des Unterrichtswesens unsrer Nach barn unter uns verbreitet sey. Nicht zur blinden Nachahmung, aber zur Prüfung sollen wir sie besitzen. Dieses veranlafst uns zur etwas ausführlicheren Anzeige dieser Schrift.

Bei etwas genauerer Betrachtung ist das höhere Unterrichtswesen Frankreichs nicht so ungeheuer

verschieden von dem unsrigen, wie wohl selbst Gelehrte oft glauben! Mit dem Worte Universität bezeichnet der Franzose freilich nicht das, was wir damit bezeichnen, sondern das Wort Université bezeichnet in Frankreich den Verein des gesammten Personals für den Unterricht vom Cultusminister bis zum Dorfschulmeister.

Die Universität in diesem Sinne steht unter einem Conseil, dessen Präsident der Ministre de l'instruction publique ist, der als solcher zugleich den Titel grandmaitre de l'Université führt; unter ihm stehen (nach Cuvier's Tod, dessen Stelle nicht wieder besetzt wurde) 6 Staatsräthe als Referenten, im Jahr 1836: 1) Villemain, administration des facultés et collèges, et tout ce qui concerne l'enseignedu, pour tout ce qui concerne l'instruction primaire ment des langues, des lettres et de l'histoire 2) Ren3) Poisson, trésorier et chargé de tout ce qui concerne l'enseignement des Sciences mathématiques 4) Cousin chargé de tout ce qui se rapporte aux études philosophiques, et aux facultés de theologie 5) Thenard chargé de tout ce qui se rapporte à l'enseignement des sciences physiques 6) Orfila pour tout ce qui concerne l'enseignement dans les fucultés et écoles secondaires de Médecine. Dieses Conseil entspricht also dem Ministerium des öffentlichen Unterrichts unsrer gröfseren deutschen Staaten; dafs unsre kleineren Staaten ein solches getrenntes Ministerium nicht besitzen können, ist ein von ihren Verhältnissen unzertrennbares Uebel, dafs sie es aber oft nicht einmal auf eine erträgliche Weise ersetzen, wohl nicht einmal einen einzigen sachkun

Der Umstand, dafs er von einer "" Königlichen" Seele und einer Königlichen Vernunft spricht, führt auf die Vermuthung, dafs er die Stelle gar nicht gelesen hat, da Plato in der erwähnten Stelle nur von einer Königlichen Vernunft (Bacılızös vous) nicht aber von einer Königlichen" Seele spricht und sprechen konnte. Wenn aber Hr. Fichte behauptet. Plato babe das Absolute nur auf abstracte Weise z. B. als das Eine, das Gute bezeichnet, und daran zweifelt, ob es von ihm "" irgendwo auch nur approximativ als das absolute im (!) Unendlichen sich wissende Subjekt als absolute Persönlichkeit" begriffen worden sey, so folgt hieraus weiter nichts, als dafs er die für Platos theologische Denkweise wichtigsten Dialogen, den Staat, die Gesetze und den Timäus gar nicht beachtet hat. Daraus, dafs Plato die mythologisehen Volksvorstellungen bekämpfte, folgt so wenig, dafs er, wie Hr. Fichte behauptet, das Absolute mehr nach negativen als nach positiven Bestimmungen fafste, dafs er vielmehr nur durch die coucrete Idee des Monotheismus nicht aber durch den abstract pantheistischen Begriff der,, substantiellen Einheit in der Unendlichkeit", den ibu Ur, Fichte zuschreibt, den Volksglauben überwinden konnte. Denn nicht der Pantheismus, sondern der Monotheismus ist die Wahrheit des Polytheismus, und daher konnte auch nur der zweite, nicht der erste, von dem sich zum Gedanken des Absoluten erhebenden Griechen als die Wahrheit ihrer eigenen Religion erkannt werden. Aus den erwähnten Dialogen ist zu ersehen, dafs Plato die Gottheit als intelligenten Hervorbringer und Ordner der Welt dachte, der sie aus Güte bildete und durch sittliche Thatigkeit regiere. Daber er sie Tim. p. 29 mit einem schönen Namens ointys zai natig tov navτus ueunt. (Dafs Plato keinen dem Bilden Gottes selbständig vorausgesetzten Stoff angenommen habe, haben llegel und schon vor ihm Böckh hinlanglich bewiesen.) Wer den Timäus liest, findet eine so concrete theistische Vorstellungsweise darin, dafs er Pantheismus zu beschuldigen, vielmehr Mühe bat, ihn gegen den Vorwurf des Anthropomorphismus zu rechtfertigen. Mochte auch Hr. Fichte auf die Dialektik, wodurch der Verfasser die Ideenlehre Platos, deren Gipfel-Punkt die absolute Idee eines persönlichen Urgeistes bildet, in jener Dissertation auf eine neue und eigenthümliche Weise entwickelt und beleuchtet, nicht eingehen, so hätte er wenigstens aus dem Werke Asts, eines anerkannten Kenners der Platonischen Philosophie, sich davon überzeugen können, dafs Platos Idee der Gottheit und ihres Verhaltnisses zu der Welt eine von allen sonstigen alterthümlichen Vorstellungsweisen abweichende nur mit der mosaischen Anschauungsweise vergleichbare theokratische Ansicht darstellt. Wie wenig aber mochte er in diesem Falle wissen, was er behauptet, da er von einem sich im Unendlichen wissenden absoluten Subjecte" spricht, was doch nur von dem endlichen Subjecte gesagt werden kann, und welche sich selbst widersprechende Vorstellung sich bei Plato allerdings nicht einmal approximativ findet. Nur das Interesse für Wahrheit bestimmte mich, die unbegründeten Ausstellungen Hn. Fichte's gegen meine Dissertation, deren Unvollkommenheit ich übrigens nicht in Abrede stelle, zu beurtheilen, und ich bedaure nur, dafs ich keine wissenschaftliche Einwendungen zu beleuchten hatte, um meiner Gegenerklärung ein grofseres philosophisches Interesse verleiben zu können.

statt den Plato des abstracten

[ocr errors]

*) Ref. bält namentlich das Verhältnifs, das der Vf. den platonischen Dialogen zu einander giebt, für unwahr. Nicht im Parmenides wird der Inhalt" des Sophisten und Philebus, wie der Vf. S. 210 annimmt, weiter ausgeführt,,, sondern gekehrt werden im Philebus und namentlich im Sophisten, so wie zuletzt im Timäus die bestimmten Fragen über die Bedeutung der Ideen, die im Parmenides ungelost bleiben, weiter ausgeführt."

digen Referenten haben, ist das gröfste und die Wurzel aller übrigen, während manche allerdings bemüht sind die Lücke nach Kräften, und mit Glück auszufüllen; einen grofsen Einfluss übt dann der Zustand der Residenz, die Nähe der Universität und das Alter der Bildung im Staate; die Universität in der Residenz möchte die sicherste Abhilfe gewähren!

Unter diesem Conseil stehen 26 Akademieen (so viel wie Appellationsgerichte), die eben so viele Lehrbezirke unter sich haben. Der Ort, der der Sitz einer Akademie ist (die gröfsten Städte des Landes grofsen Theils) hat immer auch ein Appellationsgericht, sehr häufig mehrere Facultäten oder écoles secondaires, so dafs dadurch einige Aehnlich keit mit unsern Universitäten entsteht (Montpellier, Strasburg, Metz, Bordeaux, Toulouse, Rouen u. s. w.). Die Akademie besteht aus einem recteur, diesen ernennt der Minister immer auf 5 Jahre, er wählt ihn aus den am Orte befindlichen Lehrern, darf jedoch nur einen solchen cruennen, der sich durch Concurs das Recht zu lehren an einer Facultät oder einem Collège erworben hatte; aufserdem aus 10 Mitgliedern, die der Minister gröfstentheils aus den Lehrern der am Orte befindlichen Facultäten und Schulen wählt, doch fügt er gewöhnlich einige ausgezeichnete Beamte und Einwohner hinzu. Aus den Mitgliedern schlägt der recteur zwei Schulinspectoren vor, die der Minister bestätigt. Die Geschäfte der Akademie sind im Ganzen die, welche z. B. in Preufsen zum Ressort der Regierungen gehören, und die Einrichtung ist, wie man sieht, der all gemeinen französischen Administrationsweise des. Staats angepasst, und es lässt sich für und wider sie dasselbe sagen, wie gegen diese. Napoleon wollte die Schulen unabhängig des caprices de la commune; dieses erreichte er durch Bezirksvorstände besser, als durch Ortsvorstände.

Die Schulen, welche nun unter diesen Administrationsbehörden stehen, sind 1) Facultäten, 2) Secundarschulen, 3) Collegien, 4) Normalschulen, 5) Primärschulen, 6) Privatpensionate.

Facultäten giebt es 5, nämlich 1) theologische, 2) juristische, 3) medicinische, 4) physikalischmathematische, 5) Facultés des lettres. Wir wollen die Organisation dieser Facultäten erst angeben, und dann das gegenseitige Verhältnifs derselben näher untersuchen.

Theologische Facultäten. Katholisch-theologische Facultäten giebt es so viele, als Metropolitankirchen. Aufser nothwendigen Suppleanten haben die Facultäten 3 Professoren 1) der Kirchenge

schichte, 2) der Dogmatik, 3) der Moral; in den neuern Zeiten sind aber in mehreren Facultäten hinzugefügt worden, 4) ein Professor der hebräischen Sprache, 5) cin Professor der geistlichen Beredsamkeit. Einer der Professoren wird vom Ministerio zum Decan ernannt. Wer Professor werden will, mufs Doctor der Theologie seyn. Bei eintretenden Vacanzen schlägt der Bischof des Sprengels wenigstens 3 Candidaten vor, welche den Concurs um die Stelle machen (ein bedeutendes Vorrecht des Bischofs). Zum Concurs ziehen die Candidaten zwei Themata durch das Loos, über welche sie 2 Vorlesungen frei halten müssen, von denen jede & Stunden dauern mufs, eben so ziehen sie durch das Loos zwei Thesen, über die sie disputiren müssen. Richter sind die Professoren der Facultät, der Minister kann aber eben so viele juges adjoints, die vom Bischof aber vorgeschlagen werden, hinzufügen. Die Professoren müssen das Glaubensbekenntnifs der gallikanischen Kirche beschwören. Die praktische theologische Erziehung wird in den Seminarien vollendet. Wir vermissen die Studiengesetze, die sich bei andern Facultäten finden. Vom Jahr 1835 an soll Niemand Bischof, Canonicus und Pfarrer der Departementshauptorte werden können, wenn er nicht Licenciat der Theologie ist; um Pfarrer an Cantonsorten zu werden, mufs er Baccalaureus seyn, oder 10 Jahre als Pfarrer gedient haben. Diese Gesetze sind vom Jahr 1830.

Protestantisch- theologische Facultäten giebt es zwei, cine lutherische in Strasburg und eine reformirte in Montauban (früher in Genf, so lange dieses zu Frankreich gehörte). Die Facultät zu Strasburg hat nur 4 Professoren (Kirchengeschichte, Dogmatik, Moral, Homiletik), weil daselbst eine faculté des Sciences ist, wo die Studirenden die Vorbereitungswissenschaften hören; die Facultät in Montau ban hat dagegen 6 Professoren, nämlich aufser den theologischen noch 3 Professoren für Philosophie, Candidaten zum Concurs schlägt das Consistorium hebräische Sprache und classische Sprachen. Die vor, sie müssen schriftliche und mündliche exegetimata liefern, und eben solche Thesen vertheidigen. sche Arbeiten über, durch das Loos gezogene, TheAls Student der Theologie kann nur ein Baccalaulich theologischen Studien dauern dann 3 Jahre, reus der Philosophic inscribirt werden; die eigentam Schlusse eines jeden Jahres werden die Studirenden examinirt und bei mangelhafteu Kenntnissen um ein Jahr zurückgesetzt. Es finden einfache Endprüfungen für künftige Geistliche, Baccalaureatsund Doctorats - Prüfungen für diejenigen, die nach höhern Würden strehen, statt.

(Die Fortsetzung folgt.)

ALLGEMEINE LITERATUR ZEITUNG

UNTERRICHTSWESEN.

Mai 1838.

PARIS: Code universitaire ou lois, statuts et règlemens de l'Université de la France. Mis en ordre par Ambroise Rendu etc.

(Fortsetzung von Nr. 89.)

Rechtsschulen oder juristische Facultäten giebt viel ein, als die Professoren erhalten, diese erhal

es 9, in Paris, Dijon, Grenoble, Aix, Toulouse,
Poitiers, Rennes, Caen and Strasburg. Nach der
ursprünglichen Organisation sollten sie 5 Professo-
ren und 2 Suppleanten haben, die Professoren wa-
ren 1) für Institutionen des röm. Rechts 2, 3, 4) für
französisches Civilrecht 5) für Criminalrecht, Civil-
und Criminalprocefs, später wurde an allen Schulen
6) eine Professur du droit commercial, an den mehr
sten 7) eine Professur du droit administratif, an
mehreren 8) eine Professur des Pandectes, in Paris
9) Professur de l'histoire du droit romain et français,
in Paris und in Strasburg 10) Professur du droit des
gens, in Paris 11) Professur du droit constitutionnel
français errichtet, und wegen zu grofser Zahl der
Zuhörer in Paris noch die Professuren 2, 3, 4 dop-
pelt besetzt, auch die Zahl der Suppleanten (= un-
sern aufserordentlichen Professoren) wurde ange-
messen vermehrt. Die Anstellung der Professo-
ren und Suppleanten erfolgt durch Concurs. Der
Candidat mul's 1) Franzose 2) zum Suppleanten 25
zum Professor 30 Jahre alt 3) Doctor der Rechte
seyn. Die Zahl der Concursrichter mufs wenigstens
7 seyn, die Majorität muls aus Professoren der Fa-
cultät bestehen, der Minister kann aber auch andre
Richter hinzufügen. Am ersten Tage wird ein The
ma durchs Loos gezogen, welches von allen Candi-
daten nach dem betreffenden Gegenstande in lateini-
scher oder französischer Sprache in Zeit von 5-8
Stunden ausgearbeitet wird. Am zweiten Tage zieht
jeder Candidat ein eigenes Thema durchs Loos, über
dieses Thema hat er nach 2 Tagen 3 freie Vorträge
ohne Heft zu halten: betrifft die Frage das römische
Recht, so müssen sie lateinisch gehalten werden.
Drittens werden dann Themata durch das Loos ge-
zogen über welche nach 12 Tagen Abhandlungen ge-
schrieben seyn müssen und die die Candidaten zum
Theil französisch, zum Theil lateinisch zu verthei-
digen haben. Bei der Abstimmung entscheidet ab-
solute Stimmenmehrheit. Aus der Staatscasse er-
hält jeder Professor 3000 Franks, der Suppleant
1000, aufserdem erhalten sie aber die Inscriptions-
gelder (Honorare) der Studenten; damit diese nach

[ocr errors]

der Frequenz der Schulen nicht zu ungleich ausfallen, und doch eine Aemulation der Schulen unterhalten wird, hat die Regierung Maxima der Bezüge für die frequenteren, Minima für die weniger frequenten festgesetzt; in den frequentesten Schulen, z. B. in Paris, kommt mehr ein, als die Professoren erhalten, dieser Ueberschufs fliefst in die Staatscasse, in den wenigst frequenten kommt aber nicht so ten Zuschufs aus der Staatscasse; so sind die Grenzen der Gesammteinnahmen seit dem Jahre 1818 folgendermalsen fixirt: der Decan 8 400 Fr. bis 9,800, jeder Professor 6,600 Fr. bis 7,600, jeder Suppleant 2,634 bis 3,300, der Secretär 4,467 bis 5000 Fr., wobei aber die Prüfungskosten auch mit in Anschlag gebracht sind.— Die Studenten werden zugelassen auf die Entlassungszeugnisse vom Collège; wollen sie nicht promoviren, so haben sie nur 3 Jahre zu studiren, wollen sie aber promoviren 4 Jahre, und haben 3 oder 4 Prüfungen in den verschiedenen Sparten zu festgesetzten Zeiten zu machen, aber dann keine weitere Staatsprüfung. Die Disciplinargesetze der Studirenden sind äusserst streng, und viel strenger, als alle deutschen; jeder Professor mufs durch Namensunterschrift versprechen, dafs er jeden Studenten, der die geringste Störung verursacht, auf der Stelle ausweisen will.

Medicinische Facultäten. Solche giebt es 3 in Paris, Montpellier und Strasburg, aufserdem aber 18 Secundairschulen der Medicin, in Amiens, Angers, Arras, Besançon, Bordeaux, Caen, Clermont, Dijon, Grenoble, Lyon, Marseille, Nanci, Nantes, Poitiers, Rennes, Reims, Rouen, Toulouse. Die Professoren dieser Secundairschulen haben denselben Rang, wie die Professoren der Facultäten; aber das Recht zur vollen Praxis berechtigende Prüfungen vorzunehmen, haben nur die 3 Facultäten. Die Zahl der Professoren an diesen Schulen ist sehr ungleich, doch sind in der Regel selbst die Secundairschulen stärker besetzt, als unsre deutschen Universitäten, daher denn auch ein französischer Arzt, der unsre kleineren Universitäten besucht hat, ausruft,,la plus petite de nos écoles secondaires vaut bien ces Universités." In Paris sind einige Professuren wegen zu grofser Frequenz doppelt und selbst vierfach besetzt; wir wollen diese hier nur einfach zählen, dann hat Paris folgende Professuren: 1) Medicinische Naturgeschichte, 2) medicinische Chemie, 3) medicinische Physik, 4) Anatomie, 5) pathologisehe Anatomie, 6) Physiologie, 7) allgemeine Pathologie, 8) Hygieine, 9) Pharmakologie, 10) Phar

macie, 11) Operations- und Verbandlehre, 12) Geburtshilfe, 13) chirurgische Pathologie (zwei Pr.), 14) medicinische Pathologic (2 Pr.), 15) gerichtliche Medicin, 16) chirurgische Klinik (4 Pr.), 17) medicinische Klinik (4 Pr.), 18) geburtshilfliche Klinik. Aufserdem 34 Aggreges en exercise (aulserordentliche Professoren) und noch mehr Privatdoceuten (Aggrégés libres). In Montpellier sind folgende Professuren: 1) Medicinische Botanik, 2) Chemie, 3) Pharmacie und Materia medica, 4) Hygieine, 5) Anatomie, 6) Physiologie, 7) medicinische Pathologie, 8) chirurgische Pathologie, 9) Therapie, 10) Geburtshülfe, 11) gerichtliche Medicin, 12) medicinische Klinik (2 Pr.), 13) chirurgische Klinik (2 Pr.) und 16 Aggregés. In Strasburg: 1) Medicinische Naturgeschichte, 2) medicinische Chemie, 3) medicinische Physik und Hygieine, 4) Anatomie, 5) Physiologie, 6) Pharmacie und Materia medica, 7 allgemeine und specielle Pathologie, 8) medicinische Klinik, 9) chirurgische Pathologie, 10) operative Chirurgie und chirurgische Klinik, 11) Geburtshülfe und geburtshülfliche Klinik, 12) Staatsarzneikunde und 12 Aggrégés (aufserord.) Von den Secundairschulen sind die Lehrstühle nur von einigen vollständiger angegeben, und zwar nicht von den gröfseren Lyon, Marseille u. s. w.), z. B. von Caen: 1) Anatomie und operative Chirurgie, 2) Physiologie und Geburtshilfe, 3) chirurgische Pathologie, 4) medicinische Pathologie und Therapie, 5) medicinische Klinik, 6) chirurgische Klinik, 7) Staatsarzneikunde, 8) Materia medica und Pharmacie. Za Rouen: 1) Anatomie, Physiologie, chirurgische Klinik, 2) chirurgische Pathologie, Geburtshülfe, 3) gerichtliche Medicin, 4) medicinische Pathologie, 5) medicinische Klinik, 6) Chemie und Pharmacie, 7) Hygieine und Therapie. Beide haben aber auch einige suppleants. Der Decan wird aus den Mitgliedern der Facultät auf 5 Jahre von dem Minister er nannt, der Decan hat das Recht, die Bureaubeamten und Diener anzustellen. Die Professoren, die Aggrégés, Prosectoren, Chefs de service werden durch Concurs angestellt. Die Candidaten miissen Franzosen, 25 Jahre alt, Doctoren der Medicin seyn. Die Concursgerichte sind nach den Localitäten etwas verschieden zusammengesetzt; in Paris besteht es aus 8 Professoren der Facultät, die nach der erledigten Professur vorausbestimmt sind, und aus 4 Mitgliedern der Académie de Médecine. Die Epreuves de Concours sind folgende: 1) Titres antérieurs d. b. Würdigung der Verdienste, welche sich die Candidaten als Schriftsteller oder durch Lebrthätigkeit (z. B. Aggregés) erworben haben, wonach sie geordnet werden. 2) Ein jeder Candidat hat 20 Tage vor dem Anfange des Concurs eine gedruckte Disser tation über die Sparte, um welche er sich bewirbt, im Allgemeinen einzusenden, und darin besonders seinen Lehrplan darzulegen. 3) Sämmtliche Candi daten haben in einer gegehenen Zeit im verschlosso nen Zimmer eine durch das Loos gezogene Frage zu beantworten, 4) nach 24stündiger Präparation einen

3

freien Vortrag über ein durch das Loos gezogenes Thema zu halten, 5) eben so eine Vorlesung nach dreistündiger Präparation zu halten. Die Vorlesungen müssen eine Stunde dauern. Ueber alle fünf Punkte wird einzeln abgestimmt, und absolute Mehrheit entscheidet. Auch die Aggregation wird durch Concurs, der jedoch etwas einfacher ist, erlangt, und zu Richtern werden auch Aggregés hinzugezogen. Die Professoren der Facultäten erhalten aus der Staatskasse 3000 Fr., die Aggrégés 1000, die Inscriptionsgelderantheile für Paris betragen 7000 Fr., für die beiden andern Facultäten weniger, Decan (3000 Fr.) und Aggrégés im Verhältnifs, wie oben bei der juristischen Facultät. Die Professoren der Secundairschulen werden auch durch Concurs, aber nach sehr verschiedenen Regeln angestellt, und die Gehalte, die von den Departements oder von Stiftungen bestritten werden, sind sehr verschieden, oft nur 1000 bis 1500 Fres. Für Bibliothek und andere Institute (die eigentlich naturwissenschaftlichen gehören aber, wie wir gleich sehen werden, nicht in diese Facul tät) erhält die Facultät zu Paris 40,000 Fr., die zu Montpellier 30,000, die zu Strasburg 20,000. Wer als Student der Medicin inscribirt seyn will, muls 1) wie bei den juristischen und theologischen Facnltaten bachélier es lettres (d. b. er mufs das Examen über alte Sprachen, Geschichte und Geographie, und Philosophie bestanden haben), 2) mufs er aber auch bachelier ès-sciences seyn (d. b. er mufs geprüft seyn in der Mathematik, Physik, Chemie, Mineralogie, Botanik und Zoologie). Die Vorlesungen, die der Candidat nun während 4 Jahren zu hören hat, sind vorgeschrieben, und über jede mufs er eine Prüfung bestehen von 2 Professoren und 1 Aggrégés; die Prüfungen sind seit dem Jahre 1833 vereinfacht und folgendermafsen geordnet: 1ste Pri fung: über medicinische Naturgeschichte, medicini sche Physik, mediclnische Chemie und Pharmakologie. Diese Prüfung mufs im 2ten Jahre gemacht werden. 2te Prüfung: Anatomie und Physiologie. Diese mufs vor dem Uebergang zu den praktischen Wissenschaften gemacht werden. Die 3 folgenden Prüfungen können nach Belieben einzeln oder zusammen am Ende gemacht werden. 3te: medicinische und chirurgische Pathologie; 4te: Hygieine, gerichtliche Medicin, Materia medica und Therapie; 5te: medicinische Klinik, chirurgische Klinik, Geburtshülfe. Bei der letzten Prüfung mufs der Candidat Vier von ihm selbst gemachte Krankenge schichten aus den Kliniken vorlegen. Nach diesen Prüfungen mufs der Candidat eine Abhandlung schreiben und sie lateinisch vertheidigen. Um in die Secundarschulen als Eleven aufgenommen zu werden, müssen dieselben nur fertig Französisch und Arithmetik verstehen, und einen lateinischen Autor übersetzen können. Nach vier Jehren können sie die Prüfung als Officiers de santé machen, was in den Facultäten nach 3 Jahren geschehen kann; es ist ihr nen aber unbenommen die Prüfungen als bacheliers ès-sciences und bacheliers ès-lettres ebenfalls zu ma

chen und sich dann zu den Prüfungen in den Facultäten zu melden, wo ihnen aber 6 Jahre in den Secundärschulen nur gleich 4 Jahren in den Facultäten gerechnet werden, 32 = 2 u. s. w., was junge Leute aus den Provinzen oft benutzen.

Ecoles de pharmacie werden von dem Vf. als Anhang zu den medicinischen Facultäten betrachtet. Es giebt deren 3, zu Paris, Montpellier und Strasburg. Sie bestehen aus 1 Director und 4 Professoren. (Der Botanik, der Naturgeschichte, der Arzneimittel, Chemie, Pharmacie.) 1 Jabr Aufenthalt in der Schule gilt gleich 2 Jahren Serviren in einer Apotheke. Zur Prüfung werden zugelassen Pharmaceuten, die 8 Jahre servirten, oder 4 Jahre studirten.

Facultés des Sciences. Es giebt so viele derselben, als Akademieen und an denselben Orten (sie befinden sich also an gleichen Orten mit den juristischen, fast durchgängig auch mit theologischen Facultäten, und die mehrsten medicinischen Secundärschulen befinden sich an denselben Orten), doch sind die zu Metz und zu Besançon aufgehoben worden, es sind deren also in Frankreich 24. Die Zahl der Professoren beträgt theils 5, theils 6, theils 7, das letztere z. B. in Paris, Lyon u. s. w. Diese Professuren sind: 1) der Physik, 2) Chemie, 3) Mineralogie, 4) Botanik, 5) Zoologie und Physiologie (von die sen können zwei vereint seyn), 6) der Mathematik oder der Differential- und Integralrechnung und Mechanik, 7) der Astronomie. Die Anstellung erfolgt durch Concurs, die Candidaten werden aber von den Facultäten und betreffenden Akademieen vorgeschlagen, ja zuweilen ist vorausbestimmt, dafs es zugleich Lehrer andrer Anstalten seyn sollen, in Paris z. B. soll die Facultät bestehen aus 2 Professoren des Collège de France, 2 Professoren des Muséum d'Histoire naturelle, 2 Professoren der Ecole polytechnique (theils wohl eine ökonomische Maafsregel, theils aber um die vorhandenen Institute allgemeiner nutzbar zu machen). Der Gehalt beträgt 3000 Fres, wovon aber abgezogen wird, was der Professor schon von einer andern Stelle bezieht (vom Lyceum also 1500 Frcs.), der Decan überdies 1000 Fres.; an einigen ist auch noch 1 Suppleant oder 2 (in Paris z, B. für Botanik) angestellt. Es ist genau bestimmt welche Kenntnisse man bei der Prifung des bachelier (z. B. des künftigen Mediciners), welche dagegen vom Doctor, der Lehrer werden kann, verlangen soll.

Facultés des lettres. Ursprünglich sollten so viele dieser Facultäten seyn, als Akademieen und an denselben Orten, später wurden aber 17 davon aufgehoben, so dal's es deren also nur noch 9 giebt in Aix, Angers, Besançon, Caen, Metz, Paris, Strasburg, Toulouse, Dijon. An den Akademieen, wo sich keine mehr befinden, werden sie durch eine Prüfungscommission (vorzüglich aus den Professoren der Lyceen) ersetzt, welche deu Grad des bachelier ès-lettres ertheilt. Die noch bestehenden haben eine verschiedene Anzahl Lehrer (d'après leurs besoins

et leurs ressources); im Allgemeinen figuriren wohl die mehrsten nur als Prüfungsbehörden, und diese Prüfungen sind daher wohl uusern Maturitätsprüfungen gleich zu stellen. In der Pariser Facultät werden folgende Vorträge von eben so vielen Lehrern gehalten: 1) Littérature grecque, 2) Eloquence latine, 3) Poesie latine, 4) Eloquence française 5) Poesie française, 6) Philosophie, 7) Histoire de la philosophie, 8) Histoire ancienne et moderne, 9) Geographie ancienne et moderne. Die Gehalte sind dieselben, wie in der Faculté des Sciences. Bei den Prüfungen sollen die Facultäten auf die Verschiedenheit der Kenntnisse der Eleven der verschiedenen Lyceen und Collèges sehen, und ihre Bemerkungen einberichten. Die Prüfungen finden in den alten Sprachen, der französischen Sprache, Philosophie Geographie und Geschichte statt, und sind darüber bestimmte Formen vorgeschrieben.

Die Disciplinargesetze sind äufserst, und wohl zu streng, und kommen oft in Anwendung für Vergehen, die die Polizei oder die Justiz schon vor ihr Forum gezogen und bestraft hat.

Die Vorlesungen sind öffentlich, d. h. wer keine Prüfung machen, und keine Anstellung haben will, der kann sie unentgeldlich gegen einen Erlaubnifsschein besuchen; allein man hat in Deutschland eine falsche Vorstellung, wenn man glaubt, die französischen Studenten, die einmal Anstellungen oder Lizenzen suchen, brauchfen nichts zu bezahlen. Einzelne Honorare zahlen sie freilich nicht, aber die Inscriptionen und privatissima kommen gerade eben so hoch zu stehen. Die gesammten Inscriptions- und Prüfungs-Kosten eines Studenten der Medicin betragen 1220 Fres., wozu aber noch viele Ausgaben kommen, die sie unsern Honoraren vollkommen gleich stellen, und an irgend einen Nachlafs ist natürlicher Weise gar nicht zu denken.

Collèges royaux (diesen Namen führen auch die früheren Lyceen). Collèges (oder Gymnasien) befinden sich an den 26 Sitzen der Appellationshöfe, wo, wie wir gesehen haben auch Akademieen und mehrere Facultäten ihren Sitz haben, aufserdem in mehreren grofsen Städten, so dafs es deren in ganz Frankreich 41 giebt (davon 7 in Paris) (was sehr wenig ist; die einzige Preufsische Provinz Sachsen bat deren 21 u. s. w.). Die Eleven zerfallen in internes, welche im Hause wohnen, und externes (deren Zahl aber beschränkt ist) welche bei ihren Eltern wohnen. Das Collège hat 8 Classen. Die C. zerfallen in 3 Classen, und haben danach 8 oder 10 oder 11 Professoren, die letzteren sind 2 Pr. de grammaire, 2 Pr. d'humanités, 2 Pr. de rhetoriques, I Pr. de philosophie, 2 Pr. de mathematiques, 1 Pr. de sciences physiques, 1 Pr. de mathematiques transcendantes. Jede 25 Eleven haben einen maitre d'études. Ausserdem Lehrer neuerer Sprachen verschieden nach Lage und Bedürfnils der C., 1 Zeichenlehrer, 1 Schreiblehrer, 1 Musiklehrer, 1 Tanzlehrer, 1 Fechtmeister. Die Gehalte der Lehrer sind verschieden nach den 3 Classen der Gymnasien, und die Professoren sind in 3 Classen getheilt,

[ocr errors]
« ZurückWeiter »