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und dafs in solchen Fällen ein entsprechendes offenes Verfahren Seitens des Arztes und der Umgebungen - dem Kranken gegenüber die Heilung fördere.

enlein sie ist nicht frei von Anglicismen Rechnung zum Dienste aufforderte und derselbe da

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Die Uebersetzung betreffend, so ist sie,,frei" genannt, und Ungenauigkeiten. So z. B. ist die Stelle in der Einleitung:,,the mind cannot be guaged like a measure" übersetzt:,,der Geist lässt sich nicht einem Gemäls gleichsetzen." Dafs der Uebersetzer auf dem Titel hinter dem Namen des Vfs. den: author of an essay on catarrhal inflammation of the intestines" fortgelassen, mag gleichgültig seyn, weniger aber das Fehlen eines Passus im Abschnitte,, Diagnose" S. 27 Original und Uebersetzung. Ref. führt dies nur an, um die Vergleichung der Uebersetzung mit dem Original zu belegen.

(S. 101

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Die,,Zusätze und Erläuterungen" des Uebers. 140) betreffend, so könnte der Zusatz Erläuterungen füglich fehlen, es müfsten denn die angehängten drei nicht uninteressanten Fälle von Puerperalmanie als solche gelten. Die Zusätze sind keine eigenen, sondern lediglich Excerpte aus anderen Schriften und noch dazu nicht direct aus den genannten, sondern grofsentheils aus Nebenquellen, namentlich aus der compilirten Diagnostik von Friedreich. Dafs dies Buch nicht einmal genannt ist, fällt bei dem dermaligen Charakter eines grofsen Theifs der Tages-Literatur leider kaum noch auf! H. Damerow.

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Entscheidung vom 17. December 1836 den Grundsatz auf:,,Stirbt der Remplaçant im Dienste, so können dessen Erben den Einstandspreis auch dann forin Unkenntnifs desselben den Remplacirten für eigne dern, wenn selbst nach dessen Tod die Verwaltung durch zum Selbstdienst oder zur Stellung eines anIrrthum kann in Bezug auf die Contrahenten als Zadern Remplaçanten genöthigt wurde. Ein solcher fall gelten; ein Zufall aber, der sich nach vollständig erfülltem Vertrag ereignet, hebt die Verbindlichkeit zur Gegenprästation nicht auf, wenn auch dadurch der ganze Zweck des Vertrags zerstört werden sollte." Eiue. Entscheidung im Sinne des strengen Rechts. Auch der vierte und fünfte (und letzte) Beitrag ist Darstellung von Rechtsfällen. Im ersten Fall entschied der Cassationshof dahin: Urtheile, welche die Friedensgerichte in Gefolge des Art. 7 des Civil Prozefs - Gesetzbuchs) erliefsen, seyen, gleich den Urtheilen der gewöhnlichen Gerichte, der Rechtskraft fähig, und die im Art, 1028 desselben bei schiedsrichterlichen Urtheilen vorgesehene querela nullitatis finde hier keine Anwendung. Das besondere könne durch die Nullitätsklage und Einrede das Urtheil nicht aus dem Grunde mit Erfolg angegriffen werden, dafs die Partieen in Prorogationsact schon über Forderungen und Termine einig gewesen seyen, sonach kein Dissérent im Sinne des Art. 7 vorliege. Im zweiten Fall erkannte der Cassationshof im Alai 1837 Die Fabrikation, Emission und Einführung von ausländischen Tresorscheinen, namentlich königlich preufsischen Fünf - Thaler - Scheinen könne im Inlande nur als Fälschung in Privatseripturen faux en écritures privées) behandelt und bestraft werden und' die A burtheilung gehöre zur Competenz des Assisenhofs.**)"

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ist anständig. Eine Unvollkommenheit in dieser Be-
Das Acufsere dieser literärischen Erscheinung
ziehung ist der Mangel eines Columbentitels und der
Umstand, dafs die einzelnen Mittheilungen nicht
enthält der Umschlag kein Inhaltsverzeichnifs.
durch fortlaufende Zahlen bezeichnet sind. Auoh
Bopp.

Es heifst in diesem Art. 7. Die Parteien können allemal freiwillig vor einem Friedensrichter erscheinen, in welchem Falle er entweder in letzter Instanz, in so fern die Gesetze oder die Parteien ihm diese Gewalt ertheilen, oder mit Vorbehalt der Appellation ihren Streit entscheidet, wenn er auch schon der eigentliche und ordentliche Richter der streitenden Theile weder hin. sichtlich des Wohnorts des Beklagten, noch in Hinsicht des Orts, wo der streitige Gegenstand gelegen ist, seyn sollte" u. s. w.

**) Der Specialgerichtshof ist nicht wegen jeder Fälschung, sondern blos wegen

Münzfälschung competent. Das Obergericht in Mainz hatte den Angeschuldigte gesetzlich ausgezeichneten Verbrechens der

auswärtigem Geld angeklagt, vor den Specialgerichtshof gewiesen. Dieses Urtheil cassirte der Cassationshof.

der

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ALLGEMEINEN LITERATUR ZEITUNG

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Junius 1838.

b hoy bandes Mon Dog1239 19349MEDICIN ai global mob op dieb JENA, id. I Bran'schen Buchb.: Lehrbuch der Geburtshilfe zum Unterricht für Hebammen. Von S. Johann Christian Stark u. 8. w. Mit einer lithograph. Tafel, 1837.270 S. 8. (1 Rthlr. 12gGr.)

Dor

er kürzlich verstorbene Vf. war seit 26 Jahren Lehrer der Entbindungskunst und Director der Entbindungs-Anstalt zu Jena, und hatte in dieser StelLang. alljährlich Unterricht in der Hebammenkunst zu ertheilen. Er bediente sich des Unterrichts für Hebammen.von Wiedemann, eines Buchs, das in unserer Zeit als unbrauchbar zu betrachten ist. Da der Vf. die neuern und neuesten Lehrbücher für dieses Fach theils zu weitläuftig, theils Lehren enthaltend, die nach seiner, auf Erfahrung gegründeten Meinung, für Hebammen nicht passen, befunden hat, so bekam sein früber gefafster Vorsatz, ein Lehrbuch der Hebammen kunst auszuarbeiten, durch eine Aufforderung von Seiten der Grofsherzoglichen Landesdirection, ein Lehrbuch für Hebammen zu entwerfen, neue Anregung, und kam in dem voran angezeigten Buch zur Ausführung. So spricht sich der Vf in der Vorrede aus, deutet den Geschäftskreis der Hebammen an, and will ihnen die künstliche Lösung des Mutterkuchens nicht anvertraut haben. Aus diesem Grunde hat der Vf. die Vorschriften für die künstliche Lösung der Nachgeburt aus diesem Lehrbuch ausge schlossen. Wenn auch Rec. der Ansicht beitritt, dals man in Erweiterung des Geschäftskreises der Hebammen vorsichtig seyn mufs, so ist er doch überzeugt, dafs es weit zweckmäfsiger ist, den Hebammen überall die Gefahr zu zeigen, und da, wo Gefahr im Verzug ist, auch die Hülfsmittel zu lehren: denn theils können die Hebammen auf dem Lande nicht immer die Ankunft des Geburtshelfers erwarten, was selbst den Hebammen in Städten begegnen kann, theils werden die Hebammen, welche die Gefahr kennen, weder so leichtsinnig seyn, als unwissend, noch auch so verwogen in den Hülfsleistungen. Nun ist allerdings die Beurtheilung eines Falles bei noch nicht oder theilweise gelöster Placenta oft noch schwieriger als die künstliche Lösung selbst; allein wir fragen, ob nicht gerade in einem solchen Falle bei einem heftigen Mutterblutflufs und theilweise gelöstem Mutterkuchen das Leben der Mutter verloren gehn kann, wenn ein Geburtshelfer nicht schnell genug zu erreichen ist, und die Hebamme von der künstlichen Lösung des Mutterkuchens nichts weifs. Es giebt noch andere operative Eingriffe, die eben

falls den Hebammen fremd bleiben möchten, die aber dennoch gelehrt werden müssen, und die auch der Vf. nicht ausgeschlossen hat, so z. B. die Wendung überhaupt und besonders bei dem Sitze derselben auf dem Muttermunde; die Erweiterung des nicht genugsam eröffneten Muttermundes; die Handhabung der vorgefallenen Nabelschnur; die Einstülpung des umgestülpten Uterus, wobei übrigens der Vf. §. 402 der Hebamme lehrt, den gröfstentheils gelösten Mutterkuchen mit Vorsicht vollends zu lösen.

Es besteht dieses Lehrbuch aus sechs Abschnitten, von denen jeder in einzelne Capitel zerfällt. Der erste Abschnitt handelt von den weiblichen Geburtstheilen, die in harte und weiche, letztere wieder in aufserliche und innerliche getheilt werden. Rec. bemerkt hier nur, dafs nicht alle Theile z. B. der Schaamberg, die Klitoris, die Eierstöcke an der Geburt theilnehmen, mithin die Benennung,, Geschlechtstheile" richtiger seyn dürfte, und dafs man wohl endlich aufhören könnte, das Becken einen harten Geburtstheil zu nennen. Auch vermifst Rec, ungern die Angabe der Beschaffenheit, Lage und Bestimmungen der Brüste, von deren Beachtung bei Schwangern, Entzündung, Verhärtung u. s. w. später gehandelt wird. Ueberhaupt dürfte auch eine kurze Beschreibung des menschlichen Körpers, des weiblichen aber besonders nicht fehlen. Es läfst sich die Nothwendigkeit einer Kenntnifs der Theile leicht darthun. So spricht der Vf. von Nabelpulsader, Nabelblutader von Blutaderknoten, ohne dafs die Schülerinnen von Blutgefäfsen, Blutadern, noch auch von der Beschaffenheit eines Blutaderknoten etwas wissen. Es ist die Rede von Krämpfen und Schmerzen bei der Geburt, wo es doch nothwendig ist, dafs die Hebamme von den Nerven etwas wisse. Der Hängebauch wird genannt, und nirgends ist gesagt, was ein Hängebauch ist, und wie er zu Stande kommt. Der Vorfall der Nabelschnur wird als ein den Leben des Kindes gefährlicher Zustand genannt, und doch ist nirgends eine Erklärung der Ursache und der Gefahr, und die Hebamme hat weder einen Begriff vom Blutumlauf im ungebornen noch im gebornen Menschen, also auch nicht von der Respiratiou und der Umwandlung des Blutes, obwohl die Verrichtungen des Mutterkuchens oberflächlich genannt werden. Der zweite Abschnitt lehrt die Schwangerschaft. Er zerfällt in 4 Capitel. Im ersten spricht der Vf. von der Schwangerschaft überhaupt und von ihrer Eintheilung, §. 42-48. Er theilt sie in die regelmässige, regelwidrige, wabre, falsche und scheinbare. Man wird in der Definition der r-regelmässigen

und ver

und wahren Schwangerschaft keinen Unterschied fin- re und falsche, jene in regelmässige und regelwidri den. Es wird der wahren Schwangerschaft die fie von den falschen und regelwidrigen Weban rge getheilt. sche oder Molenschwangerschaft entgegengestellt, al lein der Vf. nennt eine Schwangerschaft den Zustand giebt keinen Unterschied zwischen ihnen, einer Frau in welchem sie sich von der Empfängnife steht es nicht, wenn der Vf. von den regelmässigen an bis zur Geburt befindet. Da nun bei der Wehen sagt, dafs sie im Augenblick der ZusammenMolenschwangerschaft von der Hemmung eines be- ziehung der Gebärmutter keine Schmerzen machen, eines der fruchteten Eies die Rede ist, so ist die Frau schwan wahrend er selbst von den wahren Weben angiebt, ger, und es ergiebt sich, dafs die Molenschwanger- dafs der Schmerz im Kreuz anfange, und von den schaft mit Unrecht eine falsche Schwangerschaft ge- Schüttelwehen, dafs sie heftige Schmerzen erregen. nannt wird. Eben so falsch ist es, einen krankhaf-, Die Geburt wird eingetheilt nach dem Erfolg in naten Zustand scheinbare Schwangerschaft zu nennen. türliche oder regelmässige, und in widernatürliche Im 2ten Capitel wird von dem menschlichen Ei ge- oder regelwidrige. Die natürliche in natürlich handelt, wo die Bestimmung und der Nutzen des leichte und natürlich schwere. Ohne uns bei dieFruchtwassers hätte angegeben werden müssen. Im ser Eintheilung aufzuhalten, wollen wir nur bemer3ten Capitel sind die Zeichen der Schwangerschaft ken, dafs der Vf seiner Eintheilung nicht treu bleibt, aufgestellt, die in ungewisse, wahrscheinliche und inden er im vierten Abschnitte von den schweren gewisse eingetheilt werden. Offenbar hätte der Vf. und regelwidrigen Geburten spricht, mithin natür dieses wichtige Capitel etwas ausgedehnter bearbei- lich schwere Geburten zu den regelwidrigen bringt. ten, und die Veränderungen, welche zur Zeit der Dafs dem so ist, ergiebt sich daraus, dafs §. 263 Schwangerschaft am weiblichen Körper überhaupt, und 266 von dem zu grofsen Kopf, §. 270 von dem aber an den Geschlechtstheilen besonders erscheinen, abgestorbenen Kinde, §. 279 von der verkürzten Namit ihren Ursachen nither angeben, darauf erst die belschnur gesagt wird, dafs die Natur die Schwierig Zeichen der Schwangerschaft stützen, und die Er keit überwinden kann. Wo aber die Natur die Hinscheinungen, die vom Eie ausgehn, bezeichnen sollen, dernisse überwindet, ist die Geburt nach des Vs. Bei Angabe de Veränderungen am Unterleibe bät- §. 84 gegebener Definition nicht regelwidrig. Man ten im zehnten Monat die Erscheinungen am Nabel sieht auch daraus, dafs eine Eintheilung der Geburt angegeben werden sollen, so wie wir auch hier bei nach den Stunden der Dauer nicht statthaft ist; 80 der Bemerkung über die Veränderungen, die durch giebt der Vf. §. 87 die Dauer der ersten Geburtszeit Krankheiten verursacht werden, eine nähere Anga- bis zu 24 Stunden hei Erstgebärenden an, weil die be der diagnostischen Zeichen z. B. der Wassersucht, Wehen selten auftreten. Diels ist aber kein HinWindsucht, u. s. w. wohl erwartet hätten. Da auch dernifs im Geburtsgeschäft, also die Gehurt, nicht die Auscultation ein Hülfsmittel für Erinittelung der einmal eine natürlich schwere, deren Dauer auf 20 Schwangerschaft ist, so sollte sie nicht ganz über 30 Stunden festgesetzt ist, aber auch keine nathir gangen seyn. Auch die Zeichen der wiederholten lich leichte, deren Umlaufszeit mit 2-8 Stunden beSchwangerschaft sind nirgends zu finden. Die Kenn zeichnet ist. Im zweiten Capitel der Mechanismús zeichen des Todes vom Kinde in der Schwanger der Geburt. Es bleibt in diesem dem Lehrer manschaft hätte hier einen Platz finden sollen. Nach cher Zusatz übrig. Das dritte Capitel enthält die dem Register würde man sie S. 164 §. 270 zu suchen Verlinderdagen nach der Geburt. Zwischen diesem haben, allein auch dort ist nicht die Rede davon. Capitel und dem fünften, welches das Verhalten dor Das vierte Capitel giebt die Verhaltungsregeln der Hebamme während der regelmässigen Geburt und des Schwangern an, und beschliefst den 2ten Abschnitt. Wochenbettes, so wie des neugebornen Kindes lebrt, Es würde gewils zweckmässiger seyn, wenn in der ist die Untersuchung wohl nicht an passender Stelle Lehre von der Schwangerschaft nach dem physiologi- eingeschoben. Die Zeichen des Lebens oder Toschen Theil die Abweichungen von der Regel und des des Kindes während der Geburt lehrt das sechste die krankhaften Erscheinungen abgehandelt würden. Capitel. Der vierte Abschnitt besteht aus zwölf CaSo findet man §. 46 der Schwangerschaft aufserhalb piteln, und handelt von den schweren und regelwidrider Gebärmutter, §. 48 der Molenschwangerschaft gen Geburten. Im ersten Capitel von den schweren gedacht, beide Zustände müfsten daher auch in der und regelwidrigen Geburten überhaupt, und im zweiLehre von der Schwangerschaft abgehandelt werden. ten Capitel von der regel widrigen Fufs-, Knieland Nicht minder passend sollte auch daselbst von den Steifsgeburt. Rec. würde es vorziehn, die künstli Blutflüssen in der Schwangerschaft, von der Zurück che Entwickelung des Kindes an den Fülsen erst beugung der Gebärmutter, von den Anschwellungen nach der Wendung zu lehren. Die §. 203 gegebene der Fülse, von den Blutaderknoten u. s. w. géban- Lehre, die Blase bei der Behandlung der Fufsgeburt delt werden. Die beiden folgenden Abschnitte leh zu sprengen, scheint zu einfach hingestellt, da in den ren die Geburt. Wir wollen die systematische An häufigern Fällen die Beschleunigung der Geburt zu ordnung mit Stillschweigen übergehn. Der dritte grofsom Nachtheil führen kann. Ebenso hält Rec. Abschnitt enthält sechs Capitel, und das erste han es für gefährlich, das Eingreifen in den Geburtsnot delt von der Geburt überhaupt and den Eintheilun wegen Mangels an Wehen den Hebammen zu gestafgen derselben. §. 78-91 die Wehen werden in.wah ten, da theils andere Mittel die Wehen wieder er

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Wacken können, theils auch die Pansei wohltbling von den Hulderissen des Abganges des Mutterku seyn kann, und endlich die Entwickelung des Kinens §. 203. Bitten wir im fünften Abschnitt dea hei Fufa- oder Steifelge veines durchaus nicht gesucht. Dus enthält die schwefeunte Capitel leichte und für das Kind sehr gefahrtolle Operation ren und regelwidrigen Geburten Fehlern und ist. Von den fehlerhaften Lagen des Rumpfes des Krankheiten der Geburtstheile. Unter den Fehlern Kindes handelt das driste Capitel. Die Bestimmung des Beckens hätte, dee Beschränkung auf der einen der vorliegenden Hand, ob es die rechte oder linke Seite, die Séhiefhet 'des' Beckens, die Verengung ist, wird der Hebamme mach den §. 223 angegebenen an den verschiedenen Theilen desselben, die VerZeichen oft schwer werden sind un so schwerte, engung durch Knochenaus wichse angeführt werden wenn die Hand nicht aus der Mutterscheide heraus sollen. Auch fehlt die Angabe der Zeichen, wogetreten ist. Wie der Mfin§. 230 die Wendung auf durch die Hebamme die Enge des Bens erkennt. den Kopf gelehrt hat, hätte er auch bei der § 227 Der fünfte Abschnitt handelt von einigen Zufällen angeführten Beckenlage der Wendung auf den Steils und Fehlern nach der Entbindung und im Wochengedenken können. im vierten Capitel trägt der Vf. bette. Er besteht aus sechs Capiteln, von welchen die Wendung vor. Die im 240. § angegebene Be- das erste die Lehre von dem Mutterblutflusse nach stimmung der Hand, mit welhor gewendet werden der Geburt enthält. Im zweiten Capitel spricht der den

soll, ist wohl nur aus Versehem falsch ausgefallen. Vf.machten, Zuckungen, Nachwehen,

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RELIGIONSPHILOPHIE.

Die Sabeitallagen werden im Sünften Capitel zu den und von der fehlerhaften Wochenreinigung. Im dritregedwidrigen Lagens gezählt Eben so glat können ten werden die Geschwülste der Hussern Geburtsauch die Hinterhauptslagen zu den regelwidrigen heile, die Zerreissung des Mittelfleisches, Bruch gen des Kopfos gerechnet werden. Den vom Vf.ange- und Verrenkung des Steifsbeins, die Fehler in der gebenen vier Arten regelwidriger Scheitellägen, Harnabsonderung (?) und Stuhlverhaltung abgehanmöchte das Vorkommen der zwes ersten Arten der delt, Das vierte Capitel umfafst die Lehre vom MilchBestätigung bedürfen, und was die weilanden Ar feber, Kindbetterinnenfieber und von dem Friesel ten betrifft, so kann Refoleindl besondere Regel der Wöchnerinnen. Im fituften Capitel wird die widrigkeit darin nicht finden, wean ere an die Hebamine über die Umstülpung der Gebärmutter, von dem Vf. gegebenen Begriffe von einer regelwini Vorfall des Mastdarms und der Gebärmutter nach der gen Geburt denktag Recatritt der Moinong des Vifs., Geburt belehrt, und in sechsten über die Fehler und die er im achten Capitel, §. 278 ausspricht nicht un- Krankheiten der Bruste. Zwei Capitel enthalten bedingt bei. Debawenn das Fruchtwasserin sehr gerin im letzten Abschnitt einige Krankheiten, Zufälle ger Monge vorhanden ist, oder wenn überhaupt nur zwi- und Fehler des neugebornen Kindes. soben den Eiläuten und dem Kopfe eine sehr geringes, ac doted Menge sich befindet, so geht allerdings die Erweite. Jei sung des Muttermundes nicht nur langsamer sondern auch schmerzhafter you statten. Bei der Verkürzung 1) STUTTGART u. TÜBINGEN, b. Cotta: Paley's ndder Nabelschnur wäre noch Gelegenheit gewesen,türliche Theologie mit Bemerkungen und Zusätzen des sogenannten Reitens auf der Nabelschnur und der Hülfsmittel dabei zu gedenken. Bei dem Vorfall der Nabelschnur sind die Ursachen unberührt geblieben, und ist nicht angegeben, dass eine nicht pulsirende Nabelschnun künstliche Eingriffe ausschliefse. Auch hätte bei der Lagerung der vorgefallenen Nabelschnur die beste Stelle im Becken angegeben werden müssen. Bei den Blutungen, die sin Folge des Sitzes der Placenta auf dem innern Muttermunde entstehen, hätte der Unterschied zwischen ihnen und der Menstruation zur Zeit der Schwangerschaft gelehrt werden können. Bei der Behandlung der Placenta praevia nennt der Vf. die Mittel zur Stillung des Blutflusses, und empfiehlt Meerrettig- und Senfpflaster auf die Waden, wenn Ohnmachten, Krämpfe, Blässe des Gesichts u. s. w. sich zeigen. Die Hebamme wird mit diesem Mittel bei der dringenden Gefahr nicht weit kommen, und hätte der Vf. der Wendung, und der Art der Ausführung derselben bei placenta praevia gedenken sollen, da er §. 231 unter den Füllen, bei welchen die Hebamme die Wendung machen soll, den Sitz des Mutterkuchens auf dem Muttermund aufgenommen, aber das besondere Verfahren dabei an keiner Stelle vorgetragen hat. Die Lehre

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von Lord Brougham und Sir Charles Bell, in deutscher Bearbeitung herausgegeben von Dr. H. Hauff, 1837, XIV u. 464 S. gr. 8. (2 Rthlr.) 2)OUDI 2) QUEDLINBURG U. LEIPZIG, b. Ernst: Die natürliche Religion für alle, die nach Wahrheit, Recht und Tugend streben, die Gott verehrem und die Menschheit lieben von Dr. Heinichen

Neue

Ausg. 1838. X u. 149 S. kl. 8. (12 gGr.).

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Zwei Werke ähnlichen Titels und sehr verschiedenen Inhalts. Das erste macht den teleologischen Standpunkt der Naturbetrachtung geltend, welcher einst auch in Deutschland Beifall gefunden, den aber der Uebersetzer gegenwärtig vor unserer Philosophie entschuldigen zu müssen glaubt, weil wir denselben längst hinter uns zu haben meinen, und uns Gott spekulativ selbst machen; den er aber in Paley's von Naturforschern und praktischen Philosophen Englands boebgeschätztem Werke meisterhaft dargestellt findet; und wenn der Vf. nach Sitte seiner Landsleute über die Grenze hinausgehe, welche Kant der teleologischen Betrachtung anweist, so werde dies keinen Leser in seinem Fluge zu den Höhen deutscher Methaphysik zurückbringen, und was vortreff

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lich am Buche ist, werde sich allen Modificationen deutscher Auffassungsweise von selbst bigen. De zweite Werk steht auf dem Standpunkte der Kantischen praktischen Philosophie, welche, einst Erantz geben sollen für die entdeckten theoretischen und teleologischen Mängel der Religionsphilosophie; bei de Werke befinden sich aufserhalb ader hinter unserer deutschspekulativen Gegenwart, zu welcher eine Naturphilosophie ganz Etwas Anderes, als die natural philosophy der Engländer den Uebergang Bahnte. and sila grayna loli gib deng An einem Kunstwerk, z. B. einer Uhr, erläg tert Paley den Zweckbegriff, und dafs man durch Wahrnehmen von Zwecken auf einen oder mehre Künstler schliefse, welche den zweckmässigen Ge genstand hervorbrachten. So auch in der Natus, wenn gleich die Art und Weise des Hervorbringeus verborgen bleibt, und wir selber nicht im Stande Etwas Aehnliches zu schaffen. Die Annahme einer von den möglichen Verbindungen der Materie sey unzureichend für das Zweckmälsige, auch die Annahme von Gesetzen der vegetabilischen oder der animalischen Welt; denn Gesetz ist die Art und Weise, wie Wie gine Kraft wirkt, und wir sollten dabei immer nicht nur das Vorhandenseyn der Kraft, son dern auch den anerkennen, der die Kraft gab und das Gesetz vorschrieb. Zufall ist nur ein kurzer Ausdruck dafür, dafs die Ursache eines Dinges uns unbekannt ist; es ist ganz falsch, vom Zufall als von einem, Dinge an sich, wie von einem wirkenden Wesen, zu reden. Eben so unrichtig ist es im Grun de, zu sagen, dies oder jenes sey absichtlos geschehen. Was wir mit diesem Ausdruck meinen, ist blofs, dels unser Plan, unsere Absicht bei einer geunset wissen Grenze stille steht, und wir es dann den Naturgesetzen überlassen müssen, das Uebrige vollends auf sich zu nehmen. Beschränktheit aber ist nicht auf die Natur und ihre Thätigkeiten zu übertragen.

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Mit diesen dem Vf. einzuräumenden Grundsätzen-wenn man nicht im Sinne neudeutscher Philosophie sagen will: erst gethan und nachbedacht" sey die Maxime des Weltgeistes führt er uns in die weite Welt der Naturbildung zur Fortpflanzung der Gewächse und Thiere, dem Mechanischen und Nichtmechanischen am Thier- und Pflanzenkörper, dem menschlichen Körper, seinen Muskeln, seinen Gefäfsen, benutzt die vergleichende Anatomie zur Darlegung eigenthümlicher Organisationen, einer Vorsorge, eines Nexus, eines Ersatzes, berührt die Verbindung lebender Körper mit der unbelebten Natur, die Instinkte, besonders der Insecten, und folgert aus die ser reichen durch Naturbetrachtung gewonnenen Erfabruug:,,in der unendlichen Mehrzahl von Fällen, wo wir kunstreiche Vorrichtung erblicken, sey der Zweck derselben ein wohlthätiger, und die Gottheit habe mit den thierischen Empfindungen Vergnügen

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und Busty inreiflemi höhern Gráte verbunden, als zur Erreichung des Zwecks nothwendig gewesen wäs re, oder wo der Zweck sogar durch das Mittel des Schmerzes hitte erreicht werden können "die Guite Gottes say darum augenscheinlich, ab

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Hr. Charles Bell bereichert diesen mannichfaltigen Inhalt des Werks noch mit einigen anziehenden Erläuterungen und Zusätzen. Er bemerkt scharf sinnig über das anfangs gewählte Beispiel Paley's, man dürfe schwerlich den schöpferischen Plan, wie ́er im thierischen Bau sich offenbart, und den blofsen Mechanismuslin den mühseligen, mangelhaften Werken der Menschenhand, so geradezu dicht neben ein ander stellen. Eine Vergleichung zwischen beiden sey allerdings zulässig, allein der Bau der niedrigaten, Geschöpfe sey so einfach, dafs sie fast völlig homogen erscheinen, und doch beobachten wir auch hier Leben, Empfindlichkeit Beweglichkeit. Die kunstreichen Mechanismen, welche sich bei den hö hern Thieren und besonders am mehschlichen Kör per so augenfällig darbieten, seyen nichts Anderes, als die Mittel, wodurch ein geistiges Princip auf die materielle Welt einwirkt und sie beherrscht. Er macht auf diesen Punkt besonders aufmerksam, weil manche Schriftsteller den verwickelten Mechanismus und das Princip des Lebens selbst zusammenwerfen, indem nach ihren Ansicht das Leben diesen Mechanismus zum nothwendigen Begleiter ja gar zum Princip hat, während sein Dhspyn doch nur durch die Nothwendigkeit bedingt ist, auf Dinge aufger halb des Körpers einzuwirken oder Eindrücke von ibnen zu empfangen, eine Nothwendigkeit, die sich

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unserer Existenz in einer materiellen Welt von selbst engieht. Die Mechanismen der Körpergebilde sind mit den feinern Organen des Körpers gar nicht zu vergleichen, z. B. mit dem Bau der Nerven, mittelst welcher der geistige Wille den Bewegungsorganen überliefert wird, oder der Blutgefäfse, der absondernden Drüsen, in denen nach Einigen etwas dem galvanischen Processe Aebaliches vorgehen soll, nur mit einem feinern Apparat, als Platten und Tröge. Hieran schliefst sich der eigentliche Begriff des Lebens, worin sich Intelligenzy Gefühl, Bewegung, offenbaren. Hunter nannte das Blut lebendig, auf Veranlassung von Versuchen mit faulen und frischen Eiern, und erwies, dafs die der Fäulnifs widerstebende Kraft eng verknüpft sey mit der Kraft des thierischen Körpers, vermoge welcher er sich, trotz dem Temperaturwechsel der ihn umgebenden Körper, gleichmässig warm erhält, und woraus hervorgeht, dafs in einem Theil der Materie des Eies oder des Samens ein Princip liegen mufs, dafs sich unsern Sinnen entzieht, aber durch seine Wirkungen uns offenbart. Der lebende Stoff steht unter Herrschaft anderer Gesetze als die todte Materie.

(Der Beschlufs folgt.)

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