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schriften beurkundet. In diesen Druckschriften findet man ein reiches Material. Nehmen wir z. B. das Königreich Würtemberg, für welches namentlich Weifshaar's Handbuch des würtembergischen Privatrechts, 3te Ausgabe. Stuttgart 1831 u. s. w., die Hofackerschen Lehrbücher der Gesetzgebung und Rechtspflege in Würtemberg *) u. s. w., den nöthigen Stoff gegeben hätte, oder das Grofsherzogthum Hessen **), welches die Grundsätze der französischen Gesetzgebung im Jahr 1821 adoptirt hat, und dessen Gesetzgebung und Gerichts- Praxis, unter Darstellung der ständischen Verhandlungen, aus denen diese neue Gesetzgebung hervorging, im dritten Bande von A. Müllers Archiv der Gesetzgebung aller deutschen Staaten, S. 439-476 ausführlich mitgetheilt ist. Würde eine andere Feder sich des reichen Stoffs bemächtigen, welchen der Vf. ungenützt zur Seite liegen lief's ***), und ihn geschickt zu einer Bearbeitung des Gegenstandes benutzen, den sich dieser erlas, so würde es erst recht anschaulich wie sehr seine Arbeit nur ein Torso ist.

Die zweite Ausstellung ist in dem Umstand zu finden, dafs der Vf. sich mit der Literatur scines Gegenstandes nur sehr unvollständig bekannt gemacht hat, (worüber er sich in der Vorrede etwas naiv damit entschuldigt, dafs sein Wohnort ihn von literarischen Hülfsmitteln fern gehalten habe,) dadurch ist seine Schrift in doppelter Beziehung ungenügend geworden. Es sind ihm viele wissenschaftliche Forschungen entgangen, deren Resultate von ihm zu benutzen gewesen wären. Als Beispiel benenne ich nur die Lehre von der Legitimation durch nachfolgende Ehe, deren Darstellung durch die bereits gedachte Nichtbenutzung der Schrift von Dieck und anderer Schriften nicht den gerechten Anspruch, sich auf der Höhe der Gegenwart zu finden, befriedigt, und des Vfs. Darstellung der Preufsischen Gesetzgebung, die sich in des Vfs. eigenen Worten (S. 69 Note) characterisirt, findet:,,Da das Preufsische Landrecht in das umständliche Detail

eingeht, und in durchgeführter Casuistik sich bewegt, so erscheint die Commentation über jeden einzelnen hierher einschlagenden Paragraphen überflüssig, und die Aufgabe wird es blos seyn, eine succincte Darlegung der positiven Normen in möglichstlogischer Aureihung zu geben." Für den Vf. sind sowohl die älteren und neueren Conimentare über das Preufsische Landrecht, z. B. die von Bielitz (Praktischer Commentar zum allgemeinen Landrecht für die Preufsischen Staaten, 8 Bände. Erfurt 1823 Klein bis 1830, nebst Nachträgen 1831 u. s. w. (System des Preufsischen Landrechts, neu bearbeitet von Römer. 2 Bände. Halle 1830). Temme (Handbuch des Preufs. Landrechts. Leipzig 1832). Merkel (Commentar zur alten und neuen Ausgabe des allgemeinen Landrechts für die Preufsischen Staaten. 2te Auflage. 2Theile. Breslau 1812), als die Schriften und Zeitschriften über die Praxis der Gerichte †) nicht auf der Welt- und auch die Statutarrechte, die doch in neuerer Zeit gesammelt worden sind, sind unbeachtet geblieben. Nicht viel besser ergeht es dem Oesterreichschen Recht, dessen Literatur, mit Ausnahme des Zeillerschen Commentars, ganz unbenutzt erscheint. Die Commentare und Handbücher von Nippel, Winiwarter, Scheidlein u. s. w., die Wagnersche Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit ††). Pratobevera, Materialien u. s. w. sind ganz unbeachtet geblieben. Der Literatur des baierschen und französischen Rechts (welches letztere durch verschiedene Zeitschriften, das Rheinpreufsische und Rheinhessische Archiv, die Lauckhard'sche Sammlung von Rechtsfällen und Entscheidungen der französischen und belgischen Gerichtshöfe u. s. W., uns uns so nahe gerückt ist) hat der Vf. kaum etwas mehr Aufmerksamkeit geschenkt +++), und nicht viel weiter geht die Beachtung der Literatur des gemeinen Rechts. Die Literatur der gerichtlichen Medicin ist ganz unbenutzt geblieben (nur die Schrift von Plouquet: Ueber die physischen Erfordernisse der Erbfähigkeit eines

*) Eine Erörterung der Frage, ob der Vater zur Erziehung des unehelichen Kindes seines Sohnes nothhülflich verbunden sey, so wie der weiteren Frage, ob nach Würtembergischen Rechte einer von einem Ehemann geschwächten ledigen Weibsperson die Klage auf Privatgenugthuung zustehe, findet sich z. B. in Kapffs Sammlung merkwürdiger Civilrechtssprüche, und im ersten Bande der Hofacker'schen Zeitschrift, die Frage, ob eine bei ihrem Ehemanne lebende Ehefrau für ein angeblich im Ehebruch erzeugtes Kind von ihrem angeblichen Schwängerer Alimenten fordern kann, findet sich erörtert bei Bulley. Vermischte juristische Aufsätze, 1r Band. Stuttgart 1831.

** Ueber Kurhessen besitzen wir das, gleichzeitig mit der Gell'schen Schrift erschienene Schriftchen von Schüssler Die Paternitäts- Alimenten- und Satisfactions-Klagen, oder Darstellung der in den verschiedenen Gebietstheilen Kurhessens über diese Klagen daneben zur Anwendung kommenden Rechtsgrundsätze und des dabei zu beobachtenden gerichtlichen Verfahrens u. s. w. Fulda 1836.

**) Blos S. 15-18, 23, 24, 29, 107, 112, 113, 114, 117-119, 121 u. s. w. finden wir in Noten einige Andeutungen der im Königreich Sachsen, im Coburgischen und Altenburgischen geltenden Rechtsgrundsätze.

+) Siebe überhaupt Hafemann: Bibliothek des Preufsischen Rechts. Berlin 1835, besonders S. 52, 54, wo die Literatur der Lehre von den rechtlichen Folgen des unehelichen Beischlafs, vor den unehelichen Kindern u. s. w. sich findel.

††) In dem Jahrgange 1826 dieser Zeitschrift findet sich z. B. eine Abhandlung von Dolliners darüber, ob die Enkel durch nachfolgende Ehe legitimirt würden, wenn auch ihr ehelicher Vater die Verehelichung seiner unehelichen Eltern nicht

erlebt habe.

*) Als Ersatz dürfte nicht der Umstand dienen, dass der Vf. ohne allen Anlass und Zweck eine kurze äussere Geschichte dieser verschiedenen Gesetzgebungen in Aumerkungen zum Besten giebt.

Kindes. Tübingen 1779, ist einmal angeführt), obgleich auch auf sie hie und da hätte Bezug genommen werden sollen, z. B. auf das treffliche Handbuch von Mende, so wie die Literatur des ParticularCivil-Prozesses; denn für Schwängerungsklagsachen schreibt manches particulare Prozefsrecht ein besonderes Verfahren vor.

Das Aeufsere der Schrift ist befriedigend. Der Mangel eines Columnentitels erschwert sehr den Ge

brauch.

Bopp.

MAINZ, b. v. Zabern: Archiv merkwürdiger Rechtsfälle und Entscheidungen der Rheinhessischen Gerichte, mit vergleichender Berücksichtigung der Jurisprudenz von Frankreich, Rheinbaiern und Rheinpreufsen. Herausgegeben durch die Anwältekammer in Mainz. Neue Folge. Ir Band. Neue Folge. Ir Band. Is Heft. 1837. 96 S. 8. (45 kr.)

Bereits vor mehreren Jahren wurde, zunächst nach dem Vorbilde der, bereits zu vielen Bänden herangewachsenen Zeitschrift für das Civil- und Criminalrecht der Königlich Preussischen Rheinprovinzen, welche seit dem Jahre 1820 erscheint *), von der Anwälte - Kammer in Mainz, ein Archiv merkwürdiger Rechtsfälle und Entscheidungen der Rheinhessischen Gerichte herausgegeben. Es erschienen mehrere Bände. Fast zu gleicher Zeit gab Appellationsrath Hildgard in Zweibrücken, Annalen der Rechtspflege in Rheinbaiern, heraus, von denen ebenfalls 2 Bände erschienen; aber auch fast zu gleicher Zeit hörte das Erscheinen beider Zeitschriften, deren Zweck war, die Praxis der Gerichte zu beurkunden und zu beleuchten, auf, ohne dafs, so viel bekanut, das Publikum von der Ursache unterrichtet wurde. Nach einer Pause von mehreren Jahren taucht die rheinhessische Zeitschrift in einer neuen Folge wieder auf, von der das erste Heft im Juni 1837 erschienen ist, Sie tritt gewissermafsen als deus ex machina auf, da kein Vorwort das Publikum begrüfst.

Da auch der Umschlag über Zweck und Plan schweigt, so ist anzunehmen, dafs es fernerhin Absicht der herausgebenden Anwäldekammer, welcher es an tüchtigen Praktikern von wissenschaftlicher

Ausbildung nicht fehlt, ist, die Rechtssprechung der Rheinhessischen Gerichte darzustellen und zu beleuchten. Nach dem Titel ist es die Absicht, damit eine vergleichende Jurisprudenz zu verbinden, was vollkommen gebilligt erscheint. Nur wirft sich die Frage auf, warum dabei nur die Jurisprudenz von Frankreich, Rheinbaiern und Rheinpreufsen belichen Gesetzgebung beherrscht wird, und die Civilrücksichtigt werden soll, da Belgien von der nämrechtsgesetzgebung des Großherzogthums Baden im Ganzen die des französischen Civilgesetzbuchs ist, wodurch auch die Schrift des Ministerialraths Laukhard in Karlsruhe: Rechtsfälle mit Entscheidungen der französischen und belgischen Gerichtshöfe. Zur Erläuterung des französischen Civilrechts mit Rücksicht auf das Badische Landrecht herausgegeben. Mannheim 1834-1837, hervorgerufen wurde.

Der erste Beitrag, den wir in dem vorliegenden ersten Heft der neuen Folge finden, ist aus der Feder des Advokaten Dr. Dernburg in Mainz, eines bereits bekannten Schriftstellers. Er hat demselben die Aufschrift gegeben:,, Noch ein Wort über die Frage: Giebt es in der Rheinprovinz heute noch Realprästationen bis zum Loskauf, oder sind sie alle vi legis in hypothekarisch-privilegirte Forderungsrechte umgewandelt?" Die Quadruplik einer Verhandlung über eine Streitfrage, welche die Federn und die Gerichte schon sehr beschäftigt hat. Das Resultat der gegen die Rechtssprechung des Cassationshof gerichteten Untersuchung des Vis. ist: dafs in allen Perioden der Gesetzgebung die rentes foncières solche bis zum Loskauf blieben, die nothwendige Loskäuflichkeit die einzige Hauptänderung war, und alles Uebrige nur eine reine Folge derselben, die aber nicht so weit geht, die Existenz einer jeden rente foncière auch vor dem rachat aufzubeben." Erörterung des Vfs. beleuchtet wird; wenigstens Es sollte mich wundern, wenn nicht bald die dürfte seine Meinung in dem vielen Anklang finden. ,, Wonnegau" nicht

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Der zweite Beitrag ist ein Rechtsfall, der durch alle Instanzen bis zum Cassationshof in Darmstadt wiedergegeben werden kann, da er ganz der Indivigelangte, dessen Eigenthümlichkeit aber nicht in nuce dualität des französischen Prozefs-Rechts angehört Der dritte Beitrag ist gleichfalls ein Rechtsfall. (Der Beschlufs folgt.)

*) Von den Jahren 1817-1819 wurde das Niederrheinische Archiv für Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtspflege, 4 Bände, herausgegeben,

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ALLGEMEINE LITERATUR ZEITUNG

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Junius 1838.

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nonow Jubin getuiesori nong ganb ME D'I C.ÎNoob Sat esil foob sat asib banden sind durch die Hunderacen; ferner die Ergu shishes godivaid aj klärung des Todes aus Erschöpfung dadurch, dafs -WEEMAR, b. Voigts Ueber Ursachen Symptome es der künstlichen Dampfmaschine an Dampf manund Behandlung der Geisteszemütsung, nebst gelt. Uebrigens ist die Beschreibung der Symptome Bemerkungen über Irrenbluser, von Dr. Jos. der reinen Erschöpfung durch Wahnsinn, das sieht Ashley Gaitskell, Aus dem Engl. frei übersetzt man auf den ersten Blick, nach dem Leben gezeichund mit Zusätzen versehen von Dr. Wilhelm net, und besser geglückt als die der Aufregung. 30 Harnisch. 1837. V up 140uS, 8;5(16-gGr.)/ Doch ist es eine sehr wahre und nicht gewöhnliche -golf 'Beobachtung (22), dafs zuweilen im Stadium der ist von dem Hn. Uebersetzer nicht angeführt "Aufreizung sich die ganze Wuth des Paroxysmus worden, dafs das Original 1835 erschienen ist. Die auf den Geist selbst ausgiefst, der dann von Hafse-Schrift verdankt ihre Veröffentlichung einigen ini- ren Gegenständen ganz abgezogen wird, ein hartnäner medicinischen Gesellschaft zu Bath gehaltenen okiges Schweigen behauptet, Bewegung, Freunde Vorträgen über die Ursachen der, Geisteszerrüttung und Verwandte meidet, jede Lockung (calts) der und den Nutzen des Camphors in dieser Krankheit, Natur flieht, und wobei Hunger, Durst, Empfindder weiteren Ausarbeitung dieses Gegenstandes, lichkeit gegen Frost und Hitze, Gesohnack, Gdder zu grofsen Ausdehnung zum Vorlesen, der Auf- sicht, Gehör, Gefühl kurz Alles in völliger Erstarforderung der Freunde, das Ganze ins, Publikum zu fung zu liegenscheint." Was der Vf hier von bringen-kurz ganz gewöhnlichen aufseren Voranlas- den Sinnen, namentlich vom Gehör sagt, ist nicht sungen; sie kann daher auch nur entsprechende ganz -richtig; denn gerade dieser stille, innerliche 'Sinn gewöhnliche Anforderungen machen und befriedigen. ist sehr wach, wie solche Kranke auch Seelen- und Jedoch ist letzteres nicht einmal überall der Fall. Geisteskräfte haben, aber nicht Herren derselben Denn die,, Einleitung (15) die, Klassification sind. Ref. fügt noch hinzu, dals ihm Kranke der der Geisteszerrüttung enthaltend, so wie die, Ab-Art zugeführt sind, welche in 19 Tagen nichts als schnitte über Ursache" (5—15) und Definitionen" einigemal etwas Brot gegessen, nur höchst selten (89—94) sind, als Objecte der Theorie der Seelen- und höchst wenig getrunken, in 14 Tagen keine krankheiten, vorzugsweise auf Englische Weise be- -Darmausleerungen gehabt und in 415 Tagen skeihandelt, d. b. so, dal's Verfasser und Leser froh nen Tropfen Urin gelassen hatten, welche keinen sind, wenn sie diese Kapitel binter sich haben, und Muskel freiwillig bewegten und völlig statuenartig das Uebersetzen derselben läfst wenigstens auf nicht Tagelang auf einem Flecke standen oder safsen; ja Eisauf geringe Selbstüberwindung schliefsen. Der letzte ner von ihnen athmete selbst so lange als möglich Abschnitt der Schrift: über Irren-Anstalten" (95 weder ein noch aus, und ein fremdes Körperohen m bis 104) gereicht derselben auch nur zum Nachtheil, Auge habend, führte er nicht die Hand zum Auge, weil das nach andern Schriftstellern, selbst ohne das gereizte Auge zuckte nicht und stundenlang libKritik confus Zusammengestellte, gar nicht der Re- fen die Thränen aus demselben, welchos mit, dem de werth ist, geschweige denn einer besonderen Her- nicht gereizten gleichmäfsig geschlossen ward-Bei vorhebung auf dem Titel. diesem entsetzlichen Krankheitszustande, in welDie Abschnitte: über Symptome, Prognose und -chen, freilich höchst selten, plötzlich ein Anfall Diagnose (15. 31) sind zwar wegen ihrer Kürze von Manie, bei früher vorhandener Melancholie, ungenügend, allein man merkt doch schon den soli- übergeht, mufs man sich hüten sofort dem Kranh. ist besser, Gleichgültig zu den Engländer, d. b. den einfachen Naturbeobachter ken gegenüber durch Reden und Handeln, und Handeln, grofse Be ohne alle theoretische und praktische Prätension, sorgnifs zu äufsern. Es etwas für deutsche Irrenärzte namentlich in unsern scheinen, aber. Indicirtes zu sprechen, Tagen Wohlthuendes und Erquickendes, Mittel sollte das schmerzensreich zadrohen melod Gegebene auch nur Andeutungen, Berichtigungen da habe ich wohl gesehen, dafs ein scharfes Klystier und Ergänzungen des Selbstbeobachteten, mit theo- und ein kräftiger grofser Senfumschlag auf beide 'anretischen Roheiten untermengt, enthalten. Hieher teren Extremitäten, zauberisch auf den Kranken en gehört z. B. die Beweisführung: dafs die Seelen- wirkt, so dafs er aufspringt, spricht, eine ungehenkrankheiten,, unendliche Modificationen der unendliche Modificationen der Formen re Quantität Urin läfst, ist, trinkt, Arznei nimmt zeigen, aber in den allgemeinen Umrissen doch und selbst an die Arbeit geht, wenn gleich Rückleicht von allen übrigen Krankheiten zu unterschei- fälle, aber schwächere, natürlich nicht ausBleiben.

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Bekannt ist es ferner, dafs oft Jahre dahin rollen, ohne dafs man an dieser Melancholie (andere und schwächere Form) die leiseste Veränderung wahrnimmt." Richtig ist es ferner, dafs man,, an solchen Kranken zu unbestimmten Zeiten eine ein fältige Fröhlichkeit bemerkt", welche Veränderung indessen nach Ref. Beobachtungen nicht Fröhlichkeit, sondern lediglich die Folge eines intercurrenten Zu standes körperlicher und psychischer Aufregung ist, welehe besonders durch plötzliche Frefssucht, Stehlsucht, zweckloses Lachen, Weinen und Umber und Davonlaufen sich charakterisirt, also ganz ähnlich ist den von Zeit zu Zeit bei völlig Blödsinnigen, oder bei entstehenden und vergehenden Anfällen von periodischer Tobsucht, beobachteten Erscheinungen. Gewifs ist es aber, was Ref. noch hinzufügt, dafs mehr oder weniger an solcher Melancholie jahrelang leidende Kranke weiblichen Geschlechts gern ja selbst leidenschaftlich tanzen und nicht zu ermüden sind.

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scher Behandlung vor und das Beste der Art ist noch das offene Geständnifs dafs das gröfste unentbehrlichete Erfordephif Brölste einer moralischen Beland lung ein gelassener, kluger thätiger, unverdrossener Aufseher ist, und dafs auf ihn der Erfolg jeder (?) Kur fast eben so sehr beruhet, als auf dem Urtheile des Arztes. Der Vf. hat sich aber auf die schwere,mühsame Kunst der Erziehung und Bildung guter Irrenwärter nicht weiter eingelassen, und dies ist doch die Hauptsache, um so mehr als wir hierüber noch keine einigermafsen genügend bedebrende gedruckte Schrift haben. Dehn dies Kapitel ist in den übrigens so ausgezeichneten Arbeiten von Dieffenbach und Gedike über Krankenwartung ohne Frage das schwächste und wäre es wünschenswerth gewesen, dafs wenigstens die verschiedenen Wirter-Instructionen us. w., welche von Directoren verschiedener Irrenheil- und Pflege- Anstalten entworfen sind, mit benutzt wäreneb no. obal Die gegebene Behandlung beschränkt sich fast In dem kurzen Absohnitte über die Prognose fin- ausschliefslich auf pharmaceutische Mittel und verden sich auch mehrere echt praktische Sätze, andere bindet der Gaitskell seine eigenen Erfahrungen mit sind nur halb wahr und unvollständig. Dahin gedenen von Willis, Perfect, Hallaran, Haslam, John-hört der, welcher zu den ältesten prognostischen ge- stone und dem einzigen Franzosen Pinel (Davis'sche -hört und schon im Ballonius steht, nämlich dafs Ubbersetzung ). Auf deutsche Werke ist nirgend -,,Corpulend für dauernde Genesung von Wahnsinn die allergeringste Rücksicht genommen.long as b eine viel versprechende Anzeige" sey. Sie ist es Was'' der V. über Blutentziehungen, Brechaber in der Regel nur, wenn das Individuum vor der und Abfahrmittel über Schweifs- und UrintreiSeelenkrankheit corpulent war, während der Krank-bende, über narkotische, beruhigende Mittel, über beit mehr und mehr abmagerte, und mit allmäliger den Camphor, erregende und stärkende Mittel sagt, Zunahme der Corpulenz auch die geistigen Functionen. ist zwar keinesweges erschöpfend, aufserdem veran Energie und Umfang zunehmen. Es giebt abermengt mit gewöhnlichen pathologisch - therapeutiauch Formen periodiacher Manielund Tobsucht, beischen Ansichten Indicationen und Contraindicadenen die Anfülle vorauszusehen sind, wenn die tionen, enthält jedoch ohne Frage eine Menge treffCorpulenz das höchste relative Maafs überschreitet. -licher Winke und Belehrungen, welche nur das ErDie Abmagerung nimmt gleichmässig mit der Krank-gebnis eines klaren sicheren Blickes und gediegener beit zu und ab und es findet bei der afsigen relativen Beobachtungen seyn können. Corpuleuz die relative völlige Seelengesundheit statt. Hier hat man wenigstens eine Indication und kann durch Geisteszerrüttung bewirkte Aufregung nicht Hieber gehört z. B. der Satz, dafs man die den Ausbruch verzögern durch Diät, Regimen und Arzneimittel. Leider tritt indessen gewöhnlich bei mit einem krankhaften Zustande des Nervensystems, inveterirten Fällen periodischer Manie wie bei Epi- von Körperlichen Leiden bedingt, verwechsele, inlapsie früher oder später ein viel stärkerer Anfall dem antiphlogistische Behandlung, namentlich Aderein, oder es folgen mehrere kurze, heftige Anfälle lässen die im letzten Falle wohl angezeigt wärep, irasch auf einandergy getEauboisdg ostsions Im ersteren nur schaden müfsten. -Gar nicht übergizliaubisłą Jer Wahr ist auch der Satz, dafs Magerkeit mit Ge-, Wahnsinnigen stets sich ins Bett legen zu lassen, Altissig ist die Forderung: bei einem Brechmittel den frälsigkeit vereint eines der übelsten Zeichen ab-Well häufig genug dagegen gefehlt wird; die AnteWahnsinnigen giebt, d. h. ceteris paribusgodini iad suald 407 gung der Zwangsjacke jedoch bei Widerspenstigen Der hach, Umfang und Inhalt jedenfalls bedep-Balt Ref. für nachtheilig, und unnöthig, da dergleichen Kranke und besonders, wenn sie ein Brechmit'Abst der Schrift ist der der Behandling" tel im Leibe haben, von selbst gern rubig bleiben. Obgleich der VI. gleich im Eingange sagt, dafs Darin ist aber auch dem Vf. beizustimmen, dafs in wenn die Kur der Geisteszerrüttung ein glücklicher der Regel mit den gewöhnlichen Dosen von BrechErfolg kröpen salle sie

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moralischer und physischeckten An- weinstein und, Ipekakuanba auszukommen ist, und

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wenn solches nicht unumgänglich, bestimmt sich gegen die sicht aussprach,dals selbst gelihrlicher Misbrauch ist, Seelenkrankheit,, allein din Produkt körperchenten des Vfs, über den Nutzen der ausgedehnten AnKrankgazus sey, så kommt dach, wenig you morali-wendung der Purganta bessor – eröffnender Mittel,

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ist auch im Allgemeinen beizustimmen. Was er mehr beruhigend als alle anderen Mittel zusammenvon dem Nutzen der schweifstreibenden Mittel sagt, genommen nennt, berührt hat, gedenkt er auch der ist auch ganz gut, allein es verliert an praktischem Anwendung,,körperlicher Züchtigung. Im AllgeWerthe erwarten stand, nachdadurch dafs die grofse Sorgfalt, um den meinen spricht er sich, wie zu Zweck zu erreichen und die Nachtheile zu verhüten, drücklich dagegen aus, allein betrachtet sie doch in gar vielen Fällen nicht durchzuführen ist. Bäder, wieder an einer anderen Stelle als „, letztes Mittel, mit den nöthigen und leichter auszuführenden Vor- wenn sich die Kranken höchst widerspenstig benehsichtsmaafsregeln nach dem Baden sind vorzuziehen men und ihnen alles Gefühl für persönlichen Schimpf I und sicherer. So gut als wichtig ist der Rath: abgeht." - Wenn gleich allerdings manchem Geiu Fällen von Melancholie mit Torpor, wo sonst sindel, welches in Folge schlechter Gesinnungen wohl warme Bäder indicirt sind, dieselben zu mei- und Handlungen aus Corrigenden- und Zucht - Anden, weil wegen des häufig damit verbundenen ple- stalten endlich in Irreheilinstitute übergeht, eine thorischen Zustandes wohl gleich nachher die un- derbe Tracht Prügel gewifs das heilsamste und ein heilvollsten Blutungen entstehen. Mittel wäre, von welchem man in dieser Beziehung sagen könnte, was in jenem Hippokratischen Satze dingt und durchaus gegen dies,, indirect - psychische vom Feuer gesagt ist, so stimmt Ref. doch unbeMittel" und zwar weil dadurch der Ruf der Anstalt in der öffentlichen Meinung auf nachhaltige Weise leidet, weil es einen grofsen Theil der Mitkranken verletzt, indignirt und aufregt, weil es dem Wartpersonal, welches, um mit Lichtenberg zu reden, der Welt angehört, aus welcher die Prügel stammen, die Hände, welche durch die Zucht und Sitte des Instituts in dieser Hinsicht völlig gebunden seyn müssen, ungezügelt sich bewegen lifst, und endlich weil es für solche Geschöpfe, wenn man sic

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Wenn aber der Vf. bei Gelegenheit der Diuretica sagt:,, durch so viele Beobachtungen sind wir von der engen Verknüpfung der Geisteszerrüttung mit Störungen der Nierenabsonderung überzeugt, und belehrt, dafs man letztere als Hauptgrund der 80

Entstehung jeneranten ansehen kann"

nur nicht

tritt er durch diese parodoxe Behauptung in Widerspruch mit seiner früher gegebenen theoretischen Grundansicht und generalisirt überdies den Satz viel zu sehr, um durch denselben belehren und nutzen zu können. Denn jene Störungen sind beim Wahnsinn mit und aus hysterischen Affektionen, bei Melancholia attonita und errabunda, bei Nymphomanie, bei Blödsinnigen, im Stadium der Depression und Läher kennt, andere, ihnen ungewohnte, daher bessere Straf- und Zwangmittel giebt mung, bei Seelenkrankheiten aus arthritischen Ur- Schelt- und Schmähworte, weil diese von dieses sachen u.s. w. andere und anders aufzufassen; über- Pöbels Brust abprallen und er aufserdem hierin Meidies sind die psychisch-physiologischen Verhältnisse ster ist. Höchstens ist im äufsersten Nothfalle die der Urinabsonderung bisher so wenig wissenschaft- urticatio zu appliciren, weil sie einen antiken ärztlilich erörtert, dafs wir uns zu hüten haben: über die chen Anstrich hat. Dieses Mittel eignet sich aber Wechselbeziehungen derselben zu den Seelenkrank- fast ausschliefslich, besonders wenn aufserdem ein heiten zu klug und bestimmt zu reden. Hautreiz indicirt ist, nur für junge, alberne, weibliche Irre, welche üble, häfsliche Gewohnheiten nicht los werden können und wollen. Ref. gedenkt noch mit Vergnügen eines so genannten ", Unvermögens den Urin zu halten" bei einem jungen Mädchen der Art, welche,, enuresis", gegen die anderweitig lange nach den Regeln der Kunst ärztlich verfahren war, durch eine urticatio -- radikal geheilt

Die vom Vf. gegebenen Regeln zur Anwendung der Sedativa, besonders der Opiate, bekunden den rationellen Árzt und Irrenarzt. Dasselbe gilt von der die Digitalis betreffenden Stelle S. 57. Ref. verdankt in einem der Fülle von Seelenkrankheit, wo der Vf. die Anwendung des rothen Fingerhuts fordert, diesem Mittel vor allem die Heilung und war dieser zugleich einer von den seltenen, wo die Cox- ward schen Wirkungen der Digitalis, nämlich der Parallelismus der Abnahme des Pulses und der Abnahme der Krankheits-Symptome von dem früheren Zustande der Exaltation, so dafs bei vierzig Pulsschlägen in der Minute der höchste Grad leiblicher und psychischer Ruhe, aber auch Schwäche eintrat, beobachtet wurden. Wegen der bedeutenden Mit wirkung des Spiritus in der Tinctur ziehe ich aber das einfache schwache Infusum, oder mit einem Zusatze von etwas liq. kali acetici oder Essigaether vor. Uebrigens fordert die Anwendung dieses Mittels in Seelenkrankheiten stets eine umsichtige Individualisirung der Fälle und eine grofse Aufmerksamkeit, wenn nicht grofser Mifsbrauch damit getrieben werden soll. Nachdem der Vf. die Wirkungen des mechanischen Zwanges, welche er richtig zuweilen

Die Bemerkungen des Vfs. über Nutzen und Anwendung des Camphors bei Seelenkrankheiten, sind, wie sich schon im voraus erwarten liefs, nicht präcis und distinct genug, da die Wirkungs- und Anwendungsart dieses eigenthümlichen, selbst eigensinnigen Medicaments bei Seelenkrankheiten noch viel difficiler als bei Körperkrankheiten zu generalisiren ist.

In dem, nicht nur wegen der Kürze sondern anch wegen des Inhalts, dürftigen Abschnitt:,,über Verhütung der Krankheit", kommt gelegentlich die auch durch eine glückliche Kur unterstützte, wichtige psychiatrische Bemerkung vor, dafs dasjenige, was zuerst wirkliche Täuschung war, späterhin blos mit Vorsatz oder aus Gewohnheit beigehalten würde,

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