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8.

1837. I. 316 S.
I. 316 S. II. 204 S.
II. 204 S. 8. (1 Rthlr.
12 gGr.)

Eine recht zweckmäfsige Sammlung. Sie kann dazu dienen, ein glaubensvolles und thatkräftiges Christenthum durch die aufgestellten ermunternden und warnenden Beispiele in den Herzen herrschend zu machen. Katharine W. in,, den Strahlen der Wahrheit" ist ein ausgezeichnetes Wesen, unermüdet in Beförderung des Menschenwohls, des innern wie des äufsern, hingebend und aufopfernd, selbst nur dadurch glücklich, dafs sie glücklich macht. Rec. kann nicht zweifeln, dafs die Züge einer wirklich lebenden Christin zu diesem anziehenden Gemälde benutzt sind. Der Zweifler" bietet entgegengesetzte Erscheinungen, und hat ergreifende Stellen. Doch ist alles wieder so ungesucht und natürlich, dafs auch hier die wahre Geschichte nicht zu verkennen ist. Am meisten aber hat uns, die Heimath" angesprochen. Sie enthält ein wahrhaftes Musterbild einer rechten christlichen Erziehung ohne düstere Färbung, und eines wohlgeordneten, in Glück und Schmerz sich bewährenden Familienlebens. Auch die aufgestellten Gegenbilder dienen zur Erreichung des Zwecks und zur Belebung des Ganzen.

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Ein Tatar gab Auskunft über das Hakkari-Gebiet und seine wilden Bewohner, die so höchst selten von Fremden heimgesucht werden, weil sie sich den Muhammedanern furchtbar gemacht haben. Die Nestorianer dieser unzugänglichen Gebirge sind wohl die einzigen Christen Vorderasiens, die der Unterwerfung durch die Muhammedaner entgangen sind. Es sind vier Stämme, die dem persischen Chan freiwillige Geschenke bringen, aber nur wenn er mit ihnen Freundschaft hält. Ihr eigentlicher Oberer ist der Katholikos, der in Kotsch Hannes residirt und ein starkes Heer stellen kann. Bei Dschulamerik, wo der Chan seinen Sitz hat, sind Eisen- und Bleigruben, die dem Chan gehören ausgenommen am Tage des heil. Georg, wo ein nestorianisches Kloster sie ausbeutet. Jener Tatar ging von Amadia nach Wan. Er fand den Weg durch das Gebirge sehr beschwerlich, die steilen Berge oft mit dichten Wäldern besetzt. Es wird dort weder Weizen noch Gerste, wohl aber Reis gebaut, woraus die Bewohner schmutziges Brod backen. S. 282 fg. wird ein kurdischer Hochzeittanz beschrieben, wozu eine Abbildung gehört. Der Vf. nimmt davon Gelegenheit, über die kurdischen Weiber zu reden. Sie leben in keiner Art so abgeschlossen, wie die türkischen,

gehen meist unverschleiert und verrichten ihre Geschäfte vor den Augen der Männer, sind aber sittsam und geachtet in der Gesellschaft. Ihre Kleidung wird vollständig beschrieben S. 287 fg., desgleichen die der Männer S. 289 fg. Aus Darischmana, dem alten Stammsitze der Bebbeh's in Pischder, kam ein Mann, seine vornehmen Vettern in Suleimanie zu besuchen. Aus seinem Munde hörte R. die angebliche Geschichte des Ursprungs der Bebbeh -Dynastie, eine anmuthige Rittergeschichte, welche R. in ihrem romantischen Gewande vollständig mittheilt Sie könnte den Stoff zu einer charS. 292-296. manten Novelle abgeben. Der Abschied von den die Leute dort gastlich, aufrichtig und brav gefunkurdischen Freunden wurde Rich schwer. Er hatte den, besonders zollt er dem ehrenwerthen Charakter des Pascha die verdiente Anerkennung. Er verabschiedete sich den 20. October, um am folgenden Tage nach Mosul abzugehen.

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Der erste Band hat sechs Auhänge, Der erste derselben (S. 331-375) enthält das Tagebuch der Reise begleitete und, wie aus ihrem Tagebuch erMrs. Rich, welche ihren Claude auf dieser ganzen hellt, mit vielem Muth ihrem kränklichen und oft melancholischen Gemahl zur Seite stand. Sie ertrug die Beschwerden der Reise mit vielem Humor und war wohl auf, wenn die ganze Gesellschaft krank und verdriefslich wurde. Nach morgenländischer Sitte brach sie mit der Baggage immer eine halbe Stunde später auf als Mr. Rich, doch zuweilen holte sie ihn unverhofft zu Pferde ein, sie ging mit auf die Ruinen- Jagd, beobachtete in ihrem Takhtrewan den Thermometerstand und suchte in den weiblichen Kreisen, besonders in Suleimanie und Sinna Bekanntschaften und Unterhaltung. Selten klagt sie, nur einmal ruft sie mifsmuthig aus:,, Love your dear England!" Uebrigens umfafst dies Tagebuch nur die Reise von Bagdad nach Suleimanie. viele Wiederholungen aus dem Vorigen und nur Es giebt kleine Details, welche neu sind. Anhang enthält auf sechs Seiten Nachrichten über Der zweite Dschesira und dessen Umgebung: lauter abgerissene Einzelheiten über Localitäten, Ortsentfernungen, tere in den Bergen von Amadia entspringt und von den Lauf des Tigris und des Chabur, welcher letzKinneir mit dem Flusse von Sert verwechselt wird (S. 379).

Liste der Fürsten vom Hause Bebbeh, welche Rich Der dritte Anhang besteht in einer in Suleimanie erhielt. Das Original ist in persischer Sprache. Daran knüpft sich das Verzeichnifs einiger historischer Data. Der vierte Anhang giebt Reiserouten für Kurdistan, der fünfte Aehnliches zur Topographie von Kurdistan. Der sechste Anhang endlich giebt auf den letzten fünf Seiten des ersten Bandes kurdische Sprachproben in verschiedenen Dialecten, auf welche wir in dem zweiten Artikel unscrer Anzeige zurückkommen werden. E, R.

ALLGEMEINE

REISEBESCHREIBUNG.

LITERATUR ZEITUNG

April 1838.

FRANKFURT a. M., b. Sauerlander: Reise durch die Schweiz, das südliche Frankreich, Italien, Tyrol und Baiern. Tagebuchblätter vom Sommer und Herbst 1835. Von Guido von Meyer. Erster Band, 1837, 409 S. in 8. (1Rthir, 12gGr.)

pafst das letzte Wort nicht allein auf die Schweiz; denn um nur ein von dem Rec. noch im verflossenen Jahre erlebtes Beispiel anzuführen, auch in Adersbach in Böhmen werden die Naturwunder verpachtet und dem Fremden nur gegen Erpressung von allerhand Abgaben vorgewiesen. In der Schweiz sind Feerei und Wildnifs so verschwistert, dafs man sich wundern mufs, wie die Menschen dabei oft so prosaisch bleiben können. Dieser Vorwurf trifft indes

Der Titel nennt so vielfach bereisete Länder, dafs sen den Hn. v. Meyer nicht; der vielmehr mit em

es in der That eines entschuldigenden Vorworts bedurfte um die Bekanntmachung einer abermaligen Schilderung derselben zu rechtfertigen. Es genügt indessen dem Vf. wenn die anspruchslose Gabe einen ähnlichen Eindruck auf seine Leser hervorbringt als er ihn sich selbst in dem erlebten Wechsel von Scenerie und Welt versprechen durfte. Gewils, wird das Buch dies leisten. Es wird anregende Erholung und Aufheiterung gewähren; denn es ist gut geschrieben; es bezeichnet, wenn gleich nur im Fluge, eine Menge der mannichfaltigsten Gegenstände; es verweilt bei keinem lange genug um das Gefühl der Langenweile hervorzubringen und selbst da, wo es ausführlicher wird, ist dieses Verweilen durch Zeitkürze bedingt. Für diese Kürze entschädigen oft einzelne geistreiche und treffende Bemerkungen. Die Wanderung beginnt im Eilwagen, in der Mitte des Juni 1835. Sie führt über die Bergstrafse, den bizarren architectonischen Fächer Carlsruhe Freiburg, Basel, das berüchtigte Liestall,,die ses dem fränkischen Hahn entfallene Ey!" - den untern Haumstein, Luzern, Alpnach, den Brienzer-See nach Interlacken (Zwischen-Seen), Unterseen, durch das Lauterbrunner Thal, das Omethal, Hasli, Gutannen, die Handeck, das Grimselhospitz, das Wallis, den Genfer-See und Genf nach Lyon. Auf diesen ersten 141, in fünf Kapitel eingetheilten Seiten haben uns die Notizen über den Residenzbaumeister Hübsch in Carlsruhe, die in Basel aufbewahrten Oelbilder und Handzeichnungen von Holbein und die Schilderung von Genf mit Benutzung von Alex. Dumas. Impressions de Voyage am Meisten angezogen. Treffend sind die Bemerkungen über die Wirthshäuser in der Schweiz, die immer mehr zu Zollhäusern werden, und über die Kette von Faseleien und Erdichtungen, die man den romantisirenden Reisebeschreibern verdankt. Höchst bezeichnend ist das Wert Kuhseufzer für den Gesang der Schweizer Hirten und der Ausdruck Geldmelke rei für die unverschämten Forderungen der Schweizer handelt es sich darum, einem Fremden irgend eine Naturmerkwürdigkeit ihres Landes zu zeigen. Leider

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pfänglichem und wahrhaft frommem Gemüthe das Wunderland bereiste. Der in dem sogenannten Eismeere im Sommer 1821 verunglückte und erst zwölf Tage später gefundene Aime Mouron, dessen Grabmal die Kirche in Grindelwald ziert, war nicht, wie S. 67 gesagt wird, ein Walliser Pfarrer, sondern aus Chardonne im Canton de Vaud gebürtig und daselbst als Geistlicher angestellt. Man hat von ihm in dem Conservateur Suisse ou Etrennes helvétiennes pour l'an de grace bissextile 1824 ein höchst sinniges Gedicht: L'arbre mystérieux; songe d'un Suisse en 1817."-Mit S. 142 oder dem sechsten Kapitel beginnt von Lyon aus die Wanderung durch das südliche Frankreich Avignon, Vaucluse, Nimes (Colonia Augusta Nemausensis), Montpellier, Beziers, Narbonne, Carcassonne, Toulouse, Auch (Auscia), Tarbes, Pau, die Vaterstadt des berühmten Feldherrn Renau, des bon Henry (Heinrich IV), des gelehrten Bordeu und des jetzigen Königs von Schweden (Bernadotte), Bayonne (von Bay-ona, gutem Hafen), das Baskenland und das Thal von Ronceval. In den Hautes-Pyrénées nennt der Vf. als seine deutschen Vorgänger Mylius, Lüdemann, Hausmann und Pickler-Muskau. Er hätte auch, da es ihm weniger auf Specialquellen anzukommen scheint, füglich Millin (Voyage au Midi de la France) und des Grafen Orloff's Voyage dans une partie de la France. Paris 1824 benutzen können. Der Vf. wünscht ausdrücklich durch einige geschichtliche ästhetische Notizen selbst durch historische Excurse belehrend zu unterhalten. Dies ist ihm vollkommen gelungen. Seine Skizze der Päpste zn Avignon S. 186-201, zwar auf ein gemischtes Publicum berechnet, und das Bild, welches er von Laura de Noves und dem unglücklichen Petrarca entwirft, gehören mit zu den gelungensten Theilen des Werkes. In Toulouse wird selbst im Innern der Häuser der Göttin Cloacina auf so extravagante Weise gehuldigt, dafs man unwillkürlich an den bekannten Spruch erinnert wird:

derrière

Ici ́ est l'arsenal des canons sans lumière, Ou Pon charge par devant et tire par

Dafür entschädigen Notizen über das Capitol und andere merkwürdige Localitäten und den langedokischen Dichter Goudouli, dem die gayo sencio mehr Ausbildung verdankt. Ueber den Letzten hätten wir gern noch mehr vernommen. Für deutsche Leser, zumal die wenigsten die Schriften von Salvandy und Jouy kennen, werden die Schilderungen des französischen Baskenlandes (Labourt, Navarre, Soule und Mixte) seiner Bewohner, ihrer Eigenthümlichkeiten, ihrer schwer zu erforschenden Sprache und Herkunft, ihres Hauswesens und ihrer Sitten viel Anziehendes und selbst viel Unbekanntes darbieten. Im hohen Grade hat uns das letzte oder sechszehnte Kapitel dieses ersten Bandes S. 366 befriedigt. Es führt die Sagen und Dichtungen von Roland auf die Quellen zurück, mit Benutzung des erst im Jahre 1836 erschienenen Werkes Fauriel's Histoire de la Gaule méridionale sous la domination des conquérants germains. Ronceval war der Ort, wo die Merovinger und Carolinger ihren letzten Groll auskämpften. Die Darstellung der oft äusserst verwickelten Verhältnisse schliefst mit nachstehenden Worten:,,Das unglückliche Geschlecht der Merovinger endete unter Ludwig XI. mit den eben so unglücklichen Grafen von Armagnac, ein Stamm, früher durch Helden ausgezeichnet und Besitzer der reizenden Vierthäler-Herrschaft in der Mitte der französischen Pyrenäen, aber in Johann V, der sich durch blutschänderische Verbindung mit seiner Schwester Isabelle und durch den Undank und Treulosigkeit brandmarkte, so düster untergehend, als es sich in dem heidnischen Chlodwig, dem finstern Sigamber, auf den Thron Frankreichs und Deutschlands geschwungen."

Es wird dasselbe zur Kenntnifs der inneren Verhältnisse der Schweiz das Seinige beitragen. Ob es aber, wie der Vf. es wünscht, die Nothwendigkeit einer gröfsern Centralisation einzelner Verwaltungszweige darzuthun vermag, möchten wir fast bezweifeln; wenn wir nämlich überall das Wesen der schweizerischen Eidgenossenschaft und das dieselbe bildenden zwey und zwanzig souverainen Staaten richtig aufgefafst haben und sie von dem Standpunkte aus betrachten, der ihnen in dem europäischen Staadurch den Pariser Frieden als tensystem sowohl durch den Pariser Frieden als durch den Wiener Congrefs angewiesen ward. Wir setzen übrigens voraus, dafs dieses Staatshandbuch in Beziehung auf den Personalbestand nicht blos ein Abdruck des in den einzelnen Kantonen jährlich erscheinenden sogenannten,, Regimentsbüchli" ist; denn diese Regimentsbücher oder Kantonal-Staatshandbücher lassen, alle ohne Ausnahme, noch gar zu viel zu wünschen übrig. Auch scheint es angemessen, dafs in den folgenden Auflagen der йr. Prof. Herzog sowohl bei der gesammten Eidgenossenschaft als auch bei den einzelnen Ständen eine Uebersicht der bezüglichen, staatsrechtlichen und statistischen Literatur gebe. Wir vermissen sie hier ungern; weil sie denjenigen, denen die Notizen des Staatshandbuches nicht genügen, die weitern zu Rathe zu ziehenden Quellen nachweisen würden. Die ersten 12 Seiten des Buches nehmen die Buudesbehörden und Beamteten der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 1837 ein, die übrigen sind den Verfassungen und den Behörden der einzelnen Kantone gewidmet. Bei den letzten vermissen wir zu oft die Vornamen der Mitglieder dieser zahlreichen Räthe, Behörden, Verwaltungen, Departements, Commissionen u. s. w. Dies ist aber ein sehr wichtiger Punkt in den einzelnen Kantonen, da, im Ganzen, die Verwaltung nur in den Händen weBERN, b. Fischer u. Comp.: Staatshandbuch der niger Familien sich befindet. Ohne Angabe der Vorschweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr namen sind Verwechselungen aller Art unvermeid1837. Herausgegeben von Dr. C. Herzog, Prof. lich. Wie wichtig es bleibt zu wissen welchem Ort der Staatswissenschaften an der Hochschule in der Beamte angehört, dies gehet daraus hervor, dafs Bern. 1837. Il u. 419 S. gr. 8. (1Rthlr. 10gGr.) dieser Ort fast immer angegeben wird; doch giebt das zur Bezeichnung dieses durch die KantonalEs liefse sich darüber streiten ob der Herausgeber Verfassungen wichtig gewordenen Verhältnisses gegerade einen günstigen Augenblick gewählt habe um brauchte Wort,, von" zu Namensverwechselungen das übrigens an sich nützliche Werk zusammenzu- Anlafs und wir würden künftig lieber an dessen tragen, da der Kampf der politischen Parteyen in Stelle entweder die Wörter,, aus" oder zu" oder der Schweiz leider, noch mit der gröfsten Er-in" wählen. So heifst es z. B. ganz unrichtig K. J. bitterung fortdauert, und in mehreren Kantonen Guiguer, von Prangins; J. Herzog, von Effingen; nicht nur die Verfassung sondern auch selbst die A. von Effinger, von Wildegg; Göldlin, von TieffeVerwaltung von der organischen Vollendung noch nau; Meyer, von Schauensee; Pfyffer, von Heidegg; weit entfernt sind, welche sie dereinst haben mis- denn die hier cursiv gedr. Wörter sind die bezüglisen. Dazu kommen die erst in der Berathung be- chen Beinamen der Familien Guiger, Herzog, Efgriffenen, die gesammte Eidgenossenschaft umfas- finger, Göldlin, Meyer und Pfyffer und bezeichnen senden Maafsregeln über das Militärwesen u. dgl. m. keinesweges die Orte in welchen sie das GemeindeAuf der andern Seite war es wünschenswerth die bürgerrecht besitzen. Die vorangehenden "sind seit dem letzten revolutionairen Umtrieben so sehr mithin ganz falsch und sinnentstellend; denn da z. B. veränderten Verfassungen und gleichzeitig den Per- das bekannte Luzerner Patricier - Geschlecht Göldlin sonalbestand der gegenwärtigen Verwaltungsbehör- von Tiefenau heifst, so durfte nicht geschrieben werden in einem Gesammtbilde kennen zu lernen. Die- den Göldlin, von Tiefenau. Bei Neuenburg fehlen sen Zweck erfüllt das vorliegende Staatshandbuch. der Militär-Etat, das bedeutende Collège, die in

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STATISTIK.

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staatsrechtlicher Beziehung wesentlichen vier Bourgeoisies von Neuchâtel, Valangin, Boudry und Landeron. Wenn die Ritter des sardinischen Ordens de St. Maurice et St. Lazare und der französischen Ehrenlegión angegeben werden, dann ist in der That nicht abzusehen, warum die übrigen Orden, mit welchen Schweizer decorirt sind, nicht auch bei den betreffenden Personen aufgeführt stehen. Unter den erwähnten Erziehungs- und Bildungsanstalten machen wir besonders aufmerksam auf die Hochschule in Zürich mit 30 Professoren, auch die Hochschule in Bern mit 44 Professoren, auf das Gymnasium und das Lyceum zu Luzern, auf das Jesuiter - Kollegium in Schwyz, auf das Jesuiter-Kollegium zu Freiburg, auf das Athenäum, das Gymnasium und das Karlsseminar daselbst, auf die höhere Lehranstalt in Solothurn mit 16 Professoren und Lehrern, auf die alte

ehrwürdige Universität zu Basel (die alma Rauracorum universitas) mit 24 Professoren, das Pädagogium, das Gymnasium, die Realschule und die Allgemeine Töchterschule daselbst, auf das Collegium humanitatis mit 19 Professoren und das Gymnasium mit 13 Lehrern zu Schaffhausen, auf die Kantonalschulen zu St. Gallen und zu Aarau, auf die Académie, das Collège académique, die Ecoles normales pour les Instituteurs et Institutrices und die Ecole modèle zu Lausanne, auf das Collège zu Sitten im Kanton Wallis, endlich auch die Académie und le Collège zu Genf. Der Flächeninhalt der Schweiz ist zu 847 Geviertmeilen angenommen. Nachstehende aus Seite 418 entlehnte Tabelle liefert eine Uebersicht der Bevölkerung der Schweiz nach den im Jahre 1837 dem Vorort amtlich gegebenen Verzeichnissen:

ganzen

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auch die innere Befähigung besitzt, sich über einen zum Staatsleben gehörenden Gegenstand zu äufsern. Der Vf. des vorliegenden Bedenkens ist offenbar ein vormaliger bayerscher Landstand. Dies ergiebt sich aus S. 1, 43 u. 47. Seine Ansicht von der Emancipation des Juden gehet im Wesentlichen dahin, dafs zwar den Juden die Ertheilung des vollen Staatsbürgerrechts nicht länger vorenthalten werden könne, ohne sich an den Principien der Staatswissenschaft, der Lehre von der vollkommenen Einrichtung eines Staates, schwer zu versündigen; dafs aber solches nicht unbedingter Weise geschehen dürfe, wenn man nicht dabei den eigentlichen Zweck verfehlen wolle, dieses unter uns wohnende fremde, ursprünglich asiatische Volk dergestalt zu nationalisiren, dafs es keine feindliche Zwischenwand mehr von uns trenne, wie solches bisher der Fall zu seinem und zu unserem Nachtheile gewesen sey. Aus diesen Worten gebet hervor, dafs der anonyme Vf. zwar ein Staatsgelehrter aber kein Schriftgelebrter ist; in welcher letzten Hinsicht wir ihn auf ein dieselbe Frage behandelndes höchst lehrreiches Werk des Hn. Pastor Haas verweisen; welches wir kürzlich in diesen Blättern angezeigt haben. Vollkommen recht hat er übrigens alle Künste der Beredsamkeit zu verschmähen, und nur Gründe für seine Ansicht sprechen zu lassen; weil seine Ansicht da bei nicht, wie auf Ständeversammlungen, auf Ueberredung, sondern nur auf Ueberzeugung gerichtet sey. Wir befürchten indessen dafs, die Sache einmal aus dem höchsten Standpunkt betrachtet, man entweder nicht mit seiner Ansicht oder nicht mit seinen Gründen einverstanden seyn wird. Seite 9 wird die Gültigkeit der Ansprüche unserer jüdischen Mitbürger auf vollen Genufs staatsbürgerlicher Rechte ausdrücklich anerkannt und zwar aus den beiden Principien eines vollkommnen Staatsbaushaltes; dem der Gleichheit aller Unterthanen rücksichtlich des Genusses staatsbürgerlicher Rechte und dem der Wegräumung aller Hindernisse eines ruhigen und glücklichen Zusammenlebens der Menschen im Staate. So vollkommen wir mit dieser Ansicht uns einverstanden erklären müssen, desto mehr hat es uns überrascht, im Widerspruche mit derselben, S. 15 zu lesen, dafs die Emancipation der Juden dennoch erst von nachstehenden Bedingungen abhängig gemacht werden müsse. Sie sollen die mosaischen Speiseverbote, das Verbot der Verehelichung mit andern Glaubensgenossen aufheben, drittens die drittens die Verlegung des Ruhetages von dem letzten Wochentag auf den ersten bewirken und viertens endlich ih

ren Gottesdienst in deutscher Spracho abhalten; den Unterricht in hebräischer und judendeutscher Sprache aus ihren Schulen verbannen und das Studium jener nur zukünftigen Geistlichen überlassen. Wie ganz unwesentlich diese Bedingungen sind, wird jeder eingestehen müssen, der eingestehen müssen, der mit dem Gegenstand vertraut ist; was leider, nur sehr wenige christliche Staatsmänner sind. Indem wir nun den Leser auf den interessanten Inhalt der vorliegenden Schrift selbst verweisen, möchten wir dem Vf, an den Ausspruch eines bekannten Dichters erinnern:

„nichts halb zu thun ist edler Geister Art!"

Also lieber gar keine Emancipation als eine halbe. Die letzte kann zu Nichts helfen, vielmehr verschlimmert sie nur die Lage der Sache. Man zögere nur nicht länger mit der unbedingten Gleichstellung der Juden mit den Christen in Beziehung auf Rechte und Pflichten; dann wird sich das Uebrige schon von selbst finden. Zum Beweise führen wir Frankreich und die Niederlande an und berufen uns auf Schiller's Worte:

,,Alles Menschliche muss erst werden und wachsen und reifen,

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Und von Gestalt zp Gestalt führt es die bildende Zeit,” die der Vf. selbst als Motto seiner Schrift vorgesetzt hat. Auch dem Rec. erscheint es unbegreiflich, wie man in einem gewissen S. 54 angedeuteten Staate, wo bisher so viele Intelligenz herrschte, der Einfübrung des Gottesdienstes in deutscher Sprache und mit Gesängen seinen Schutz verweigerte, und den Juden die Confirmationshandlung oder feierliche Aufnahme der Herangewachsenen in die kirchliche Gemeinde auf Antrag veralteter Rabbiner untersagen konnte. Auch wir halten es für einen staatswissenschaftlichen Mifsgriff und der begonnenen Verbreitung des religiösen Lichtes unter den Juden höchst nachtheilig, dafs man sich jüngsthin bemühete, eine der christlichen ähnliche Hierarchie auch bei den Juden durch Anwendung von General - Synoden und Consistorien einzuführen. Als Anhang zu der durch Schrift befindet sich die Ankündigung einer bei dem Papier und Druck gleich ausgezeichneten kleinern Verleger erscheinenden Allgemeinen Zeitung des Judenthums. Dieses Unternehmen, von dem israelitischen Prediger in Magdeburg Dr. Ludwig Philippson redigirt, ist ein unparteyisches Organ für alles jüdische Interesse in Betreff von Politik, Religion, Literatur, Geschichte, Sprachkunde und Belletristik. Der Jahrgang kostet nur 2 Rthlr. 12 gGr.

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