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ausschliesslich mehr mit diesem oder jenem Zweige der Wissenschaft beschäftigen, dem Studium und der Ausübung desselben seine ungetheilten Kräfte widmen darf, so geschieht dadurch der Wissenschaft und Kunst in ihrer practischen Anwendung gewils kein Eintrag. Die Repräsentanten aller der Zweige der Arzneikunst sind in vorkommenden Fällen gern bei der Hand und sie können bei der zu präsumirenDem Publikum

Ueberhaupt aber scheint der preufsische Staat den gröfsern Wohlhabenheit in grofsen Suisun ren

sich wenig daram zu kümmern, wie theuer die Arbeit des Einzelnen bezahlt wird. Irren wir nicht, so haben sich die Umstände hier vielmehr überall so gestaltet, dafs der Staat grofse Ansprüche an wissenschaftliche Tüchtigkeit macht, dafs er diese für alle Staatszwecke auch findet, dafs aber der damit verbundene Lohn weit geringer ist als in, früheren Zeiten, wo von wissenschaftlichen Leuten weniger verlangt wurde. Ref. erinnert in dieser Beziehung an die juristische Carriere.

Ob nach einem solchen Verfahren es in neuerer Zeit um wissenschaftliche Tüchtigkeit und ihre Anwendung für Staatsbedürfnisse im preufsischen Staate wohl schlechter steht?

Wer dies behaupten wollte, der hat die Kraft nicht erkannt, die unsern Staat so mächtig hebt und hält; wer sie aber erkannt hat, der wird nicht in einem Anfalle gutmüthiger Schwäche für einen so wichtigen Zweig des Wissens und Könnens, wie die Medicin im Staate ist, sich zu geringeren Anspriichen, als sie der Staat an alle übrigen wissenschaftliche Leistungen macht, bereit finden lassen.

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Warum nun aber gerade den Landstädten und dem Landvolke tüchtige Aerzte nicht eben so dienlich seyen, als den grofsen Städten, scheint schwer zu begreifen. Nirgends mehr als auf dem Lande findet die Wahrheit, welche der Hr. Vf. vorliegender gutachtlicher Aeufserungen gegen das Zersplittern der Heilkunde und die Ausübung der einzelnen Theile durch ein gesondertes Personal in folgenden Worten ausspricht, ihre Beweisgründe. Die Heilkunde," sagt er S. 16,,,hatte längst den Standpunct erreicht, als ganze Wissenschaft gelehrt und als ganze Heilkunst ausgeübt zu werden, und beides war als nothwendige Folge längst schon allgemein in Wirklich keit getreten auch ohne äufsere Bestimmung. Diese Bestimmung aber konnte man, da das einfache Schema dazu von der natürlichen Lage des Gegenstandes selbst vollständig vorgeschrieben war, leicht geben und sie mufste gegeben werden."

Wenn der Arzt in einer grofsen Stadt je nach seiner Neigung und nach seinen Fähigkeiten sich

ihren reichlichen Unterhalt finden. aber wird eine gediegenere Hülfe geschafft werden, als wenn es sich an einen Arzt wendet, der alle jene Branchen vereint zu betreiben genöthigt ist. Denn das Fortschreiten der Wissenschaft geschieht zu stürmisch, als dafs, zumal im practischen Leben, ein Mensch ihrem eilenden Gange überall folgen könnte. Nun aber giebt es in derselben gewisse Hauptwahrheiten, gewisse Fertigkeiten, und es giebt gewisse persönliche Eigenschaften, welche besonders der innehaben und sich anzueignen suchen mufs, welcher durch seine Stellung sein Publikum und sich in einer Landstadt und auf dem Lande befriedigt sehen will. Dies ist die ungetheilte Heilkunde, wie unser Verf. sie von jedem Arzte fordert, und wie sie besonders vom Landarzte gefordert werden mufs. Dieser mufs einen solchen Grad allgemeiner umfassender Bildung in der Arzneikunde besitzen, dafs er in allen den Fällen, wo das Leben auf dem Spiele steht, den allgemein anerkannten Grundsätzen der Heilkunde gemäfs Hülte schaffen kann, wenn diese überhaupt möglich ist. Die Unvollkommenheit menschlicher Verhältnisse wird es natürlich auch hier mit sich bringen, dafs zwischem dem, was gefordert werden soll, und dem, was geleistet wird, mannichfache Abstufungen sich finden werden. Verschiedene Individualitäten werden auch verschiedene Leistungen, in dem einen Fache überwiegend, in dem andern zurückbleibend, zur Folge haben; der eine Arzt wird sich mehr für Ausübung der Medicin, der andre für die der Chirurgie oder der Geburtshilfe eignen: aber ein gewisses Maafs von Kenntnissen und Fertigkeiten in allen zur Medicin gehörigen Disciplinen mufs der Staat von allen seinen Aerzten verlangen. Wer die eine oder die andere dieser Disciplinen practisch zu üben nicht vermag, der mufs wenigstens einem Wirkungskreise fern bleiben, dem er zum Wohle Anderer und zu seinem eigenen nicht vorstehen kann.

Dafs ein mangelhaft gebildeter Arzt, wie er durch die Chirurgen erster Classe repräsentirt wird, diesen Anforderungen am wenigsten entspricht, und dafs derselbe für das Land und die Landstadt sich da

her nicht im Entferntesten eignet, möchte hieraus wohl ganz natürlich hervorgehen. Wenn nun aber diese Leute für die grofsen Städte, wo an und für sich die Kunst von wissenschaftlich gebildeten Aerzten nach ihren einzelnen Zweigen ausschliesslich geübt wird, kein Bedürfnifs sind, wenn sie für das Land gar nicht passen, warum soll man zu ihrer Bildung noch besondere Anstalten unterhalten? Der Zudrang zu den Universitätsstudien ist schon so stark, dafs ihre Stellen überall durch Promovirte besser auszufüllen sind.

stimmung die Nothwendigkeit lateinischer Kliniken für die Üniversitäten hervorgehe. Wenn der Staat es übernehmen mufs, sich durch Examina die Gewifsheit von der Tüchtigkeit der Aerzte und von dem Grade des wissenschaftlichen Geistes, der sie bei ihrem Studium geleitet hat, zu verschaffen, so mag es ihm beiläufig auch vergönnt seyn, zu sehen, ob dieselben auch die Zeichen classischer Bildung an sich tragen und zwar nicht nur der Parade wegen, sondern zum wirklichen Bedarf für die Praxis, welche es doch zuweilen fordern dürfte, dafs unter ColMöchte man sich doch Hufeland's Ansicht, wel- legen eine Sprache gesprochen wird, welche der che derselbe im Journal Bd. 14. St. 1. S. 12 folgen- Kranke nicht versteht. Dafs die Erreichung dieses dermaafsen ausspricht, erinnern!,,Unmöglich kann Zweckes nun aber so grofse Schwierigkeiten für eider Staat eigene Institute zur Bildung des Unvoll- nen jungen Mann habe, der eine Gymnasialbildung kommnen und Mangelhaften anlegen wollen. Ich besitzt, wie man sie für die Universitätsreife vermeine daher, der Staat müsse nur solche medicini- langt, so dafs noch eine ganz besondere Uebung in sche Bildungsanstalten haben, wo die Wissenschaft einer lateinischen Klinik erfordert werde, kann Řef. sowohl als die Kunst in ihrem ganzen Umfange er- nicht glauben, er ist vielmehr der Meinung, dafs es zu lernt werden, und jeder Studirende die Entwickelung diesem Zwecke nur der Lecture eines in lateinischer und Ausbildung seines Geistes ohne alle Beschrän- Sprache geschriebenen medicin. Werkes, wie des Burkung so weit treiben könne, als ihm seine Kräfte serius, Stoll, Frank, welche auch in anderer Hinsicht gestatten.' förderlich erscheint, bedürfe. Aus solcher Lectüre wird derselbe mit den neueren Ausdrücken, deren er in der lateinischen Conversation über Kranke bedarf, hinreichend bekannt werden, und es ist dann nichts weiter erforderlich, als diese mit gehörigen classischlateinischen Formen in Verbindung zu bringen. Dafs aus lateinischen Kliniken für die Bildung junger Aerzte nicht viel Gescheutes hervorgehen könne, würden wir dem Hn. Vf. aufs Wort glauben, auch wenn wir es nicht täglich sähen.

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Wenn diese Ideen, welche Ref. theils aus vorliegenden gutachtlichen Aeufserungen, theils aus seinen Ueberzeugungen entnommen hat, wenn namentlich die in der Schrift selbst näher erörterten Gründe für die Ansicht des Verfs., dafs es nur eine ungetheilte Heilkunde giebt, Anerkennung finden möchten, so geht hieraus allein schon die Unzweckmässigkeit einer Eintheilung des Heilpersonals, wie es das Reglement vom Jahre 1825 giebt, hervor.

Gleichen Tadel verdient, wie der Hr. Vf. S. 17 andeutet, die Unklarheit und das Schwankende in den Bestimmungen über die Grenzen der Befugnisse der einzelnen aufgestellten Classen des Heilpersonals. Die Fassung der Verordungen selbst, welche unbestimmt und nicht für Jedermann verständlich, im Reglement gegeben wurden, machten die verschie denen Declarationen, welche in Augustin's preufsischer Medicinalverfassung nachzulesen sind, nöthig, die aber dennoch die Aufschlufs suchenden Regierungscollegien, bei der Entscheidung im concreten Falle, sehr oft in Zweifel liefsen,

Als eine nothwendige Folge jener unstatthaften Eintheilung des Heilpersonals erscheinen nun natürlich die Vorschriften über die Prüfung der Aerzte.

Der Hr. Vf. tadelt hier zuerst, dafs auch in den Provinzen sogenannte delegirte Ober- ExaminationsCommissionen bestehen, weil in den Städten, wo sie ihren Sitz haben, wegen Mangel gröfserer Krankenhäuser, die Prüfung nicht practisch genug vorgenommen werden könne; ihr Zweck scheint demselben aber auch in anderer Hinsicht nicht gesichert.

Dafs der Vf. die Vorschrift des Prüfungsreglements: alle Verhandlungen am Krankenbette mit den Promovirten während der ganzen Prüfungszeit in lateinischer Sprache vorzunehmen, geradezu verwirft, können wir nicht gut heifsen, noch weniger aber können wir zugeben, dafs aus dieser Be

Ob der Unterschied zwischen der wissenschaftlichen Anatomie, insofern man darunter dieselbe in Bezug auf Naturwissenschaft im Allgemeinen und zwischen practischer, insofern man darunter die Wissenschaft mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der praktischen Medicin versteht, nicht wirklich existire, lassen wir unerwogen, glauben aber, dafs die Ver schiedenheit der Werke von Soemmerring, Meckel, Weber u. s. w. auf der einen Seite und der von Rosenmüller, Shaw, Bock u. s. w. anderer Seits, auf dergleichen Unterschiede wohl hindeuten möchten.

Die Schlussprüfung, das sogenannte Staatsexamen, erscheint dem Vf. wenigstens als eine ganz unnütze, vorausgesetzt, dafs die vorhergehenden Prüfungen gewissenhaft durchgemacht worden seyen. Denn in ihr soll nach solchen Sachen gefragt werden, welche im Doctorexamen schon früher verhandelt wurden. Dafs aber die aus fünf Examinatoren bestehende Commission drei bis vier Candidaten während 3 Stunden in sieben und mehreren Wissenschaften nicht gründlich prüfen könne, wird zugestanden werden.

Als gleich wunderlich stellt uns der Vf. aus dem Prüfungsreglement die Bestimmungen über die Zulassung zur Prüfung und die Art und Weise derselben bei den Chirurgen zweiter Classe dar. Servirund Lehrjabre sollen als Vorbereitung zur Prüfung angesehen werden, obgleich die Anstalten zum Leh

ren und Serviren in solche zum Barbiren umgewandelt sind. Dieselben Ansprüche geben drei Jahre Dienstzeit den Militair - Chirurgen unterer Categorie und auch der ordnungsmässige Besuch der öffentlichen Unterrichtsanstalten. Mit Recht scheint der Verf. daran zu zweifeln, dafs drei so verschiedene Wege zu einem Ziele führen könnten; Ref. aber ist neugierig zu erfahren, welcher von den am Ziele angekommenen Passagieren den Andern zuerst fragen wird: um Vergebung, wie kommen Sie denn hierher? Erwägt man nun, wie verschieden die Anforderungen an diese Leute sind, dafs sie unter gewissen, überall zufälligen Bedingungen, bald Dies, bald Jenes, bald Nichts, bald Alles leisten sollen: dann mögen die Examinatoren sichthar darüber in Verlegeuheit seyn, worin sie dergleichen Leute examiniren sollen.

Was der Vf. in den folgenden Seiten über die Chirurgen erster Classe sagt, hat Ref. bei den friiheren Erörterungen schon anticipirt. Er findet sich aber höchlich überrascht, wenn er den Hn. Vf., nachdem derselbe wiederholentlich in den früheren Seiten und nach S. 57 den Grundsatz ausgesprochen hat, ,,dafs den ärztlichen und wundärztlichen Befugnissen allerdings ohne Unterschied, ohne Ausnahme und in gleichem Grade die Wissenschaft, die ungetheilte Heilkunde, zum Grunde liegen und der Beruf des Arztes die ungetrennte Praxis seyn müsse", in seinen Erörterungen folgendermaafsen fortfahren sieht. „Dies vorausgesetzt, giebt es nun den bestimmen den Verhältnissen nach wie überall (sic?) so auch bei uns (leider!) zwei Wege, sich die Qualität des Arztes zu erwerben, nämlich den vorzugsweise theoretischen und den vorzugsweise practischen Weg, welche beiden Wege im Wirken der practischen Aerzte und Chirurgen zusammentreffen und dadurch den Zweck der Aerzte erfüllen. Diesen Zweck erreichen zu können, müssen jene beiden Wege allerdings bestehen bleiben, und zur Erlangung der ärztlichen Befugnisse darf unter keiner Bedingung der practische Weg verschlossen werden. Für die Erwerbung der ärztlichen Befugnisse darf daher die Promotion nicht die ausschliefsliche Bedingung seyn, denn die Promotion, wie sie besteht, giebt offenbar nur einen schwachen Beweis von theoretischen Kenntnissen und einen noch geringeren Beweis von practischen Kenntnissen. Einen solchen Beweis aber ausschliefslich und als absolute Bedingung für die Staatsprüfung und daber für die ärztlich-prastischen Befugnisse machen wollen, wäre ein grofser Fehler in der Medicinalverfassung, der nicht befürchtet werden darf. Ein Andrang zum ärztlichen Berufe würde auf jenem Wege, wie überhaupt durch Prüfungen, auch nicht abzuhalten seyn, vielmehr mufs dies durch Festsetzung eines Maximums der Anzahl von Doctoren und Stadtchirurgen für eine jede Stadt geschehen. (Wo sollen die aus dem Examen kommenden etwa Ueberzähligen so lange bleiben, bis eine Vacanz entsteht?) Eben so würde jene Bedingung manche vollständig (?) qualificirte ärztliche Candidaten, besonders aus dem

Militair (so?) von allem Fortkommen im bürgerlichen Leben ausschliefsen, und nur die Noth könnte sie zwingen, sich dem Berufe der Wundärzte zweiter Classe zu übergeben."

,,Es kann daher kein Zweifel stattfinden, dafs die obere Medicinalbehörde, wie dies in jedem cultivirten Staate geschieht, jenen wesentlichen Weg für die Bildung der Aerzte und Chirurgen, jenen Weg der Erfahrung und der practischen Bildung in den Lazarethen, im Kriege und im Frieden, in ihre Anordnungen ziehen und den Vortheil von zwei- bis dreihundert Militairlazarethen für jenen Zweck berechnen werde."

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Die fortschreitende Zeit macht aber in Bezug auf die Staatsprüfungen und auf die Approbation nach dem wahren Standpuncte der Heilkunst keine andern Ansprüche, als dafs von beiden Abtheilungen der practischen Aerzte und Wundärzte dieselben Wege im Studium bei den Universitäten und dasselbe Wissen gefordert und dafs beiden Abtheilungen ganz gleiche Befugnisse in der Praxis ertheilt werden. Der Unterschied zwischen beiden Abtheilungen würde daher, so lange die Promotion in ihrer jetzigen Form bestehet, sich allein auf jene Promotion und auf die Titel reduciren."

In diesen Worten scheint der Hr. Vf. seine Ansichten und seine Wünsche für die Zukunft dargelegt zu haben. Wir müssen gestehen, dafs wir sie nicht anwendbar für eine neue Ordnung der Dinge halten können, da sie von falschen Grundbegriffen über die Bildungsweise der Aerzte ausgehen, nebenbei aber in jenen Worten sich nicht unzweideutig die Tendenz ausspricht, eine neue Art von Chirurgen erster Classe, welche sich aus dem Militair berausgebildet haben, in das Civile einzuschwärzen. Die Beweise für die erste Behauptung liegen wohl in der Ansicht des Vfs., dafs es bei uns einen vorzugsweise theoretischen und vorzugsweise practischen Weg die Arzneiwissenschaft zu erlernen, gebe. Wir müssen gestehen, dafs wir nur den Einzigen kennen, den theoretisch-practischen, wie er auf den preufsischen Universitäten, wo die Medicin eine Facultätswissenschaft ist, gefunden wird. Alle übrigen Anstalten führen nicht zur gründlichen Kenntnifs der Wissenschaft, sondern zur Halbwisserei, zum irrationellen Empirismus. Darüber, glanbe ich, ist der Hr. Verf. mit Ref. einverstanden. Ref. will aber nicht leugnen, dafs auf mancher preufsischen Universität, was die Anweisung zur Praxis betrifft, die gröfsten Mifsgriffe gemacht werden. Dies liegt indefs nicht im ursprünglichen Zuschnitte der Universitäten, es liegt in der fehlerhaften practischen Richtung der Lehrer und in der Art, wie sie ihre Aufgabe lösen. Dagegen liefert denn auch manche medicinische Facultät, deren äufserer Glanz freilich den innern Werth nicht überstrahlt, den vollen Beweis, dafs tüchtige theoretisch und practisch ausgebildete junge Leute aus ihrem Unterrichte hervorgehen, welche nicht allein ein,,Judicium medico-practicum", wie das alte, dem Verf, so ausgezeichnet erscheinende Prüfungs

reglement es vor 40 Jabren verlangte, sondern eine tüchtige Kenntnifs der theoretischen Wissenschaften zugleich mit einer durch eigenes Anschauen und eigenes, unter vernünftige Aufsicht gestelltes Handeln erworbenen, geläuterten, nicht unbedeutenden, sicheren Erfahrung in das Examen bringen. Wenn junge Leute dieser Art, welche die Arzneiwissenschaft auf dem Standpuncte, den sie jetzt erreicht hat, und der denn doch (was der Vf. S. 19 zwar leugnet, weil er in seiner Sphäre vielleicht davon die Ueberzeugung nicht hat gewinnen können) heut zu Tage wohl um Vieles höher steht gegen die Zeit unserer Vorfahren, aus den Händen tüchtiger Lehrer empfangen haben, wenn diese, sage ich, gegenüber den älteren Aerzten, welche der Trab einer mühseligen Praxis, die nur spärlich eigene Erfahrung giebt, die Benutzung fremder aber unmöglich macht, auf der Stufe festgehalten hat, auf der sie die Schule verliefsen, eine gewisse Sicherheit, ein gewisses Vertrauen auf ihr Wissen und Können, namentlich was Diagnose anbetrifft, zeigen, so liegt dies darin, dafs die Bebörde, welche die Facultätsstudien in Preufsen leitet, eingesehen hat, dafs man an junge Aerzte, wenn sie die Facultät verlassen (gegen die Ansicht des Hn. Vfs.), ganz andere Ansprüche machen mufs, als an junge Theologen und Juristen, weil man ihnen Gelegenheit gegeben hat, eine tüchtige, unmittelbar auf die Ausübung ihres künftigen Berufes gerichtete practische Bildung sich zu erwerben. Für Erreichung dieser Zwecke kennen wir keine passendern Anstalten, als Kliniken. Wir erkennen daher in des Hn. Vfs. S. 120 angeführten Klagen über Vermehrung derselben in der Charité wahrlich nicht den Geist einer zeitgemässen Reform, welcher einen vor zugsweise theoretischen Weg zur Bildung der Aerzte nicht mehr anerkennen soll.

Es scheint uns ein wesentlicher Zuwachs an Bildungsmitteln für die Civilärzte, dafs ihnen wenigstens auf diese Weise ein häufiger Zutritt zu dem einzigen grofsen Krankenhause im Staate gesichert ist; Unglücks genug, dafs den Militair- Aerzten und Chirurgen hier immer noch der Vorrang gestattet ist, während die jungen Civilärzte hier nur geduldet werden. Mufs es hiernach nicht scheinen, als wolle man den Staat wie ein grofses Militairlazareth behandeln? Wie aber, diese Frage mufs uns erlaubt seyn, wird denn nun von den Leuten, welche sich des beneidenswerthen Vorzuges, die Quelle einer reichen Erfahrung für sich sprudeln zu sehen, erfreuen, derselbe benutzt? Wo sind hier die Elèves internes der französischen Spitäler, aus deren Werken selbst ältere deutsche Aerzte gediegene Kennt nisse schöpfen, mit denen sie ihre Werke schmücken? Nicht aus den Staatsämtern, welche jene Bevorzug

ten späterhin bekleiden, soll man, wie dies der Hr. Vf. S. 111 thut, auf ihren wissenschaftlichen Werth schliefsen (denn Auszeichnung in Wissenschaft und Kunst sind leider nicht die einzigen Wege, dazu zu gelangen, es giebt deren leider noch viele andere geebnetere), sondern aus ihren Werken, deren sie allerdings manche geliefert haben. Aber wie steht es darin mit Originalität, mit den Ergebnissen eigener Forschung in der Natur? Haben sie zur Aufhellung des Dunkels, was über so viele Theile der Pathologie herrscht, beigetragen? Die Gelegenheit dazu ist ihnen wenigstens reichlicher gegeben worden, als den jungen Civilärzten. Wir verkennen hierbei nicht, dafs leider für das Examen so manches gelernt werden mufs, was für den practischen Beruf nicht allein, sondern überhaupt unbrauchbar ist, und sehen hierin ein wesentliches Hindernif's für eine selbständige Forschung, für welche wegen des ewigen Auswendiglernens keine Zeit bleibt und späterhin keine Gelegenheit ist.

So sehr Ref, nun den Grundsatz als unbestreitbar ansieht, dafs ein frühzeitiges (nicht erst im letzten Jahre) Hinführen der jungen Aerzte an die Naturbeobachtung ein wesentliches Mittel zur Bildung des Arztes überhaupt ist, so kann er doch nicht begreifen, wie ein vorzugweise practischer Weg von dem auf den Universitäten vorgeschriebenen verschieden seyn kann; ja, er gesteht, dafs er diesen Weg im preufsischen Staate bis jetzt noch niemals gefunden hat. Die chirurgischen Academien verwirft der Hr. Vf., mit ihm auch Ref., als weder theoretisch noch practisch zur vollkommenen Bildung führend. Jetzt bleibt denn doch wohl nichts als die Universitäten übrig. Dals das Ergrauen in Militair - Lazarethen überhaupt ein Weg, die Arzneiwissenschaft zu lernen, genannt werden könnte, hat Ref, sich nie träumen lassen, und der Hr, Verfasser wird es als alter Militairarzt gewils noch besser wissen als Ref., dafs diese Anstalten einen ganz andern Zweck haben, als den der Bildung zum Arzte; wenigstens kann der letztere Zweck nur ein untergeordneter seyn. Denn Jeder, der in einem solchen Lazarethe wirken soll, mufs als vollkommen für seine Stellung ausgebildet gedacht werden, sonst wird die Hauptsache darunter leiden; was aber hier zu lernen ist, mufs gleich, wie in der Civilpraxis, als etwas zwar Willkommnes, aber nur Accessorisches gedacht werden. Man sieht nur was man weifs, das ist eine alte bekannte Sache. Wer aber die Organe nicht einmal kennt, worin Krankheiten haften, wer nicht Kenntnisse der Krankheit der Organe überhaupt ans Krankenbett mitbringt, für den sind Lazarethe vergeblich. Er fliegt als Günschen über den Rhein und kehrt als Gänserich wieder heim,

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Wie weit sich nun die Bedürfnisse im Militair von denen für das Civil unterscheiden, wissen wir nicht; wenn aber der Unterschied zwischen Civilarzt und Militairarzt wirklich so hedeutend ist, dafs beide als besondere Aerzte im Staate angesehen werden müssen, dann mufs wenigstens von Seiten des Civilmedicinalwesens der Wunsch laut werden, dafs die einzelnen Individnen, welchen die besonderen Qua

Verlangt der Hr. Verf. aber für jene (militairärzt-litäten des Militairarztes inue wohnen, auch stets in

lichen Candidaten S. 59 und 60,,dieselben Wege im Studium bei den Universitäten und dasselbe Wissen", nun so werden die Universitäten ihrer Seits auch von den Candidaten die wissenschaftliche Reife für die Universität verlangen müssen, ohne welche ein Studium auf derselben weder begriffen noch verarbeitet werden kann. Wenn aber diese vorhanden ist, steht der Promotion, die dem Hn. Verf. so sehr zuwider zu seyn scheint, obgleich sie innig mit dem deutschen Universitätswesen zusammenhängt, nichts entgegen als das Geld. Hat sich der Candidat aber auf Sachen eingelassen, die er mit seinem Geldbeutel nicht durchführen kann, so hat er sich, wie jeder andere, der nicht bedenkt, was er vollbringt, zuzuschreiben, wenn er in der Mitte seiner Unternehmungen stecken bleibt.

ihren Wirkungskreise bleibeu mögen, nnd wenn sie hier als nicht brauchbar erachtet werden, nicht als noch brauchbar für das Civilmedicinalwesen angesehen und dort hinein geschmuggelt werden.

In den folgenden Zeilen S. 83 finden wir den Hn. Vf. auf der Seite curirender alter Weiber und Schäfer gegen Hn. G. O. M. R. Rust in einem Kampfe auf Leben und Tod! Nachdem wir hier vom Hn. Vf. zum ersten Male erfahren haben, dafs dergleichen würdige Collegenschaft durchaus in einem Staate vorhanden seyn müsse, weil es besser sey, dergleichen Aerzte, als gar keine zu haben, und auf der andern Seite gesehen haben, wie Hr. Präs. Rust durch Verordnung, die kein Mensch executirt, diese unwürdige Proles zu ecrasiren sich bestrebt, verlassen wir die Wahlstätte eines so ungleichen Kampfes mit den Hoffnungen, dafs eine allgemein vorschreitende Bildung den Wissenschaften im Allgemeinen und so auch der Arzneiwissenschaft mehr Anerkennung verschaffen möge. Nicht immer erschwert Mangel an Geld der Arzneikunst die Zugänge, sehr häufig auch Mangel an Bildung. Dies möchten wohl alle die nicht seltenen Fälle beweisen, in denen der Rath eines alten Weibes dem unentgeltlichen Rathe und der unentgeltlichen Verabreichung von Arzneimitteln durch Aerzte vorgezogen wird.

Hieraus scheint nun wohl hervorzugehen, dafs die einzige Art und Weise, ein wissenschaftlich gebildeter Heilkünstler zu werden, die des freien Studiums auf Universitäten ist. Mit welchem Namen man dergleichen Aerzte nun zu benennen haben würde, die ein solches Studium gemacht haben, darauf kann im Ganzen zwar nicht viel ankommen, denn in verbis simus faciles; Ref. sieht aber nicht ein, inwiefern der Titel Doctor, der schon so lange ausschliefslich den wissenschaftlich gebildeten Arzt bezeichnet hat, nun plötzlich aufhören solle. Sind aber nun Es würde zu weit führen, wollten wir ferner solche Aerzte im Staate vorhanden, dann bedürfen Punct für Punet das Urtheil verfolgen, welches der wir nur noch medicinischer Handlanger, ganz ge- Vf. über die Ausstellungen fällt, welche Präsident wöhnlicher Leute, von denen wir nichts verlangen Rust (Vereins-Zeitung für Heilkunde 1832. Nr. 10. als Aderlassen, Schröpfen, Klystire setzen. Für und 1836. Nr. 18.) gegen mehrere Puncte des alten die Bildung dieser kann leicht auf andere wohlfeile Prüfungsreglements von 1798 macht. Es möge hinWeise, als durch chirurgische Academien gesorgt reichen zu bemerken, dafs der Verf. die siebenfache werden; ein Physicus kann die nothwendige Zahl Gebrechlichkeit, welche der Hr. Präsident Rust in für seinen Kreis bald bestimmen, er kann sie in die- dem alten Reglement vorgefunden zu haben glaubt, sen Sachen unterrichten, und wenn diese zur Erwer- nicht anerkennen und wenigstens, wo er diese als bung ihres Unterhalts nicht hinreichen, so mögen sie vorhanden zugesteht, dieselben durch neuere BeTor wie nach dabei barbiren; müssen doch in vielen stimmung nicht als geheilt ansehen kann. A meipreufsischen Provinzen die Landschulmeister neben sten geräth der Hr. Vf. gegen Hn. Rust in Harnisch, der Jugendunterweisung ein Handwerk betreiben, weil er als 7tes und wesentliches Gebrechen des alten um vollstandig ihren Lebensunterhalt erwerben zu Reglements die Ansicht anficht, dafs die Militairkönnen. Aerzte eine für sich bestehende Classe des Heilperso

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