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" Waisengeld beträgt: 1) für Kinder, deren Mutter lebt und zur Zeit des Todes des Beamten zum Bezüge von Wittwengeld berechtigt war, ein Fünftel des Witwengeldes für jedes Kind; 2) für Kinder, deren Mutter nicht mehr lebt oder zur Zeit des Todes des... "
Das Volksschulwesen im preussischen Staate in systematischer ... - Seite 328
von Prussia (Germany) - 1886
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Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Band 44

1888 - 886 Seiten
...Kinder, deren Mutter lebt und zur Zeit des Todes des Beitragspflichtigen zum Bezuge von Witwengeld berechtigt war, ein Fünftel des Witwengeldes für...Mutter nicht mehr lebt oder zur Zeit des Todes des Beitragspflichtigen zum Bezüge von Witwengeld nicht berechtigt war, ein Drittel des Witwengeldes für...
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Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Band 44

1888 - 854 Seiten
...Kinder, deren Mutter leM und zur Zeit des Todes des Beitragspflichtigen zum Bezüge von Witwengeld berechtigt war, ein Fünftel des Witwengeldes für...Kinder, deren Mutter nicht mehr lebt oder zur Zeit des Tode« des Beitragspflichtigen zum Bezüge von Witwengeld nicht berechtigt war, ein Drittel des Witwengeldes...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Band 18

Bavaria (Germany). - 1882 - 672 Seiten
...verordneten Beschränkung, mindestens 160 ^betragen und 1600^ nicht übersteigen. 89. Das Waisengeld beträgt: 1) für Kinder, deren Mutter lebt und zur...Wittwengeld nicht berechtigt war, ein Drittel des Witwengeldes für jedes Kind. 8 Itt. Wittwen- und Waisengeld dürfen weder einzeln noch zusammen den...
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Die Preussische Justizverwaltung: Eine systematische Darstellung der die ...

Hermann Müller (of Berlin.) - 1883 - 904 Seiten
...Beschränkung, mindestens 160 Marl betragen und 16NN Marl nicht übersteigen. § 9. Das Waisengeld beträgt: 1. für Kinder, deren Mutter lebt und zur...Wittwengeld nicht berechtigt war, ein Drittel des Witwengeldes für jedes Kind. § IN. Wittwen- und Waisengeld dürfen weder einzeln noch zusammen den...
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Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, herausg. von B ..., Band 7

Bruno Hildebrand - 1883 - 648 Seiten
...beträgt: 1) für Kinder, deren Mutter lebt und zur Zeit des Todes des Beamten zum Bezüge von Witwengeld berechtigt war, ein Fünftel des Witwengeldes für...oder zur Zeit des Todes des Beamten zum Bezüge von Witwengeld nicht berechtigt war, ein Drittel des Witwengeldes für jedes Kind. §. 10. Witwen- und...
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Geh. r. Dr. L. Wiese's Sammlung der Verordnungen und Gesetze für die ..., Band 2

Prussia - 1888 - 542 Seiten
...beträgt: 1) für Kinder, deren Mutter lebt nnd zur Zeit des Todes des Beamten zum Bezüge von Witwengeld berechtigt war, ein Fünftel des Witwengeldes für...oder zur Zeit des Todes des Beamten zum Bezüge von Witwengeld nicht berechtigt war, ein Drittel des Witwengeldes für jedes Kind. § 10. Witwen- und Waisengeld...
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Pädagogischer Jahresbericht, Band 38

Friedrich Dittes, Albert Richter, Heinrich Scherer - 1886 - 784 Seiten
...Tode« des Beamten zum Bezüge von Witwengelb berechtigt war. ',5 de« Witwen« gelbes für jede« Kind; 2. für Kinder, deren Mutter nicht mehr lebt, oder zur Zeit de« Tode« de« Beamten zum Bezüge von Witwengelb nicht berechtigt war, '/, de« Witwengeldes sür...
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Zeitschrift für Vermessungswesen. ZFV., Band 17

1888 - 676 Seiten
...Beamten zum Bezug von Wittwengeld berechtigt war: zwei zehntel des Wittwengeldes für jedes Kind; b. für Kinder, deren Mutter nicht mehr lebt oder zur Zeit des Todes des Beamten zum Bezug des Wittwengeldes nicht berechtig war: wenn nur ein Kind dieser Art vorhanden ist: vier zehntel,...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Band 24

Bavaria (Germany). - 1888 - 630 Seiten
...Beitragspflichtigen zum Bezüge von Wittwengeld berechtigt war, ein Fünftel de« Wittwengeldes für jedesKind ; 2) für Kinder, deren Mutter nicht mehr lebt oder zur Zeit des Todes des Beitragspflichtigen zum Bezug« von Wittwengeld nicht berechtigt war, ein Drittel des Wittwengeldes...
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Kirchliche Monatsschrift, Band 11

1892 - 998 Seiten
...Mutter lebt und zur Zeit des Todes des Geistlichen zum Bezüge des Witwengeldes berechtigt war, 200 Mark für jedes Kind; 2. für Kinder, deren Mutter nicht mehr lebt oder zur Zeit des Tode« des Geistlichen zum Bezüge non Witwengeld nicht berechtigt war, 300 Märt für jedes Kind....
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