Besitzveränderungen, ?> die Erlöschung. Jedem, der irgend ein Interesse darzuthun vermag, insbesondere allen, die sich um ein Gewerbs«Privilegium bewerben, ist die Einsichtnahme dieses Registers zu gestatten. §. 44. Nach Erlöschung eines Gewerbsprivilegiums... Neues Kunst- und Gewerbeblatt - Seite 1431842Vollansicht - Über dieses Buch
| Anton Schuller - 1843 - 210 Seiten
...5) die Zeitdauer, für welche das Privilegium ertheilt worden ist, 6) die Besitzverändcrungen, 7) die Erlöschung. Jedem, der irgend ein Interesse darzuthun vermag, insbesondere allen, die sich um ein Gewerbs .Privilegium bewerben , ist die Einsichtnahme dieses Registers zu gestatten. Folgendes ist... | |
| Carl Fr Loosey - 1849 - 508 Seiten
...das PriviJegium ertheilt worden ist ; 5. die Besitzveränderungeu ; 6. die Erlöschung. Jedem, der ein Interesse darzuthun vermag, insbesondere allen,...Gewerbs-Privilegiums soll die Beschreibung des Gegenstandes, so oft dieses im Interesse des vaterländischen Gewerbsfleisses sachdienlich erscheint, öffentlich bekannt... | |
| Eduard Stolle - 1855 - 458 Seiten
...vom Handels-Ministerium Auskunft zu erbitten." (S, Vrläut. zu § 5 d. Public.) Baiern. „Jedem, der ein Interesse darzuthun vermag, insbesondere Allen,...Gewerbs-Privilegium bewerben, ist die Einsichtnahme eines Register« zu gestatten, welches beim Ministerium des Innern über alle ertheilten Gewerbs-Privilegien... | |
| Bavaria (Germany) - 1862 - 302 Seiten
...Privilegiums, 5) die Zeitdauer, für welche das Privilegium ertheilt worden ist, 6) die Vesihveränderung, 7) die Erlöschung. Jedem, der irgend ein Interesse darzuthun vermag, insbesondere Allen, die sich um ein Gewerbsprivilcgium bewerben, ist die Einsichtnahme dieses Registers zu gestatten. z 113. «ufbtn^bnmg... | |
| |