| 1825 - 634 Seiten
...eingeräumt ist. Amtsgewalt (Verbrechen des Mißbrauches der). Dieses Verbrechen begeht in Österreich: wer von dem Amte, in dem er verpflichtet ist, von...zuzufügen, was immer für einen Mißbrauch macht. Die Straft dieses Verbrechens ist schwerer Kerker von i — 5 Jahre. Nach der Größe dcr Bosheit und... | |
| Jranz Rieder - 1855 - 372 Seiten
...Unternehmens mag erreicht worden seyn oder nicht. ...§. l0l. Ieder Staats- oder Gemeindebeamte, welcher in dem Amte, in dem er verpflichtet ist, von der ihm anvertrauten Gewalt, um Iemanden, sei es der Staat, eine Gemeinde oder eine andere Person, Schaden zuzufügen, was immer für... | |
| 1850 - 1170 Seiten
...begeht*). .... .,.,..- ,, ') Wer von dem Amte, w dem er verpflichtet ist, von der ihm anvertrau» ten Gewalt, um Jemanden Schaden zuzufügen, was immer...Mißbrauch macht, begeht durch einen solchen Mißbrauch ein VerbreWenn man bedenkt, daß gesetzwidrige Verhaftungen nicht bloß in grober Unwissenheit des Gesetzes,... | |
| D. Rauter - 1885 - 340 Seiten
...Amtsgewa 1t ; dieses Verbrechen begeht nach § 101 St. G. jeder Staats- oder Gemeidebeamte, welcher in dem Amte. in dem er verpflichtet ist, von der ihm anvertrauten Gewalt, um Jemanden, sei es der Staat, eine Gemeinde oder eine andere Person, Schaden zuzufügen, was immer für einen Missbrauch... | |
| Eduard August Schroeder - 1901 - 710 Seiten
...ausdrücklich den Verbrechen zu. Der § 101 bestimmt: „Jeder Staats- oder Gemeindebeamte, welcher in dem Amte, in dem er verpflichtet ist, von der ihm anvertrauten Gewalt, um jemanden, sei es der Staat, eine Gemeinde oder eine andere Person, Schaden zuzufügen, was immer für einen Misbrauch... | |
| Heinrich Lorenz (ritter von Liburnau) - 1903 - 412 Seiten
...ist. § 80. Mißbrauch der Amtsgewalt (§ 101 Str. G.). Jeder Staats- oder Gemeindebeamte, welcher in dem Amte, in dem er verpflichtet ist, von der ihm anvertrauten Gewalt, um jemandem, sei es der Staat, eine Gemeinde oder eine andere Person, Schaden zuzufügen, was immer für... | |
| Austria - 1904 - 492 Seiten
...Missbrauche der Amtsgewalt. Mißbrauch der Amtsgewalt. § 101. Jeder Staats- oder Gemeindebeamte, welcher in dem Amte, in dem er verpflichtet ist, von der ihm anvertrauten Gewalt, um jemanden, sei es der Staat, eine Gemeinde oder eine andere Person, Schaden zuzufügen, was immer für einen Mißbrauch... | |
| Austria - 1905 - 664 Seiten
...Amtsgewalt. Miz>r«uch der A«i«gew«n. * ß INI (85). Jeder Staats« oder Gemeindebeamte, welcher in dem Amte, in dem er verpflichtet ist, von der ihm anvertrauten Gewalt, um jemanden, sei es der Staat, eine Gemeinde oder eine andere Person, Schaden zuzufügen, was immer für einen Mißbrauch... | |
| Ernst Mischler, Josef Ulbrich - 1905 - 944 Seiten
...Verbrechen begeht jeder Staats- oder Gemeindcbeamter in dem unter II/2 entwickelten Sinne, welcher in dem Amte, in dem er verpflichtet ist, von der ihm anvertrauten Gewalt Mißbrauch macht, uni jemandem, sei es der Staat, eine Gemeinde oder andere Person (abgesehen von der... | |
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