Zeitschrift für romanische Philologie, Band 4

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Gustav Gröber
M. Niemeyer, 1880
"Verzeichnis der Mitarbeiter an Band i-x" : v. 10, p. [622]-625.
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 606 - Ende nachstehendes Statut festgesetzt ist. I. Zweck der Stiftung. §. 1. Der Zweck der Stiftung ist, wissenschaftliche Arbeiten aus dem Gebiete der romanischen Sprachwissenschaft oder der Geschichte der Literaturen der romanischen Völker zu fördern ohne Rücksicht auf die Nationalität der Verfasser.
Seite 608 - Januar stattgefunden hat. Ausgeschlossen sind die von den Mitgliedern des Vorstandes veröffentlichten Schriften. §. 14. Die eingegangenen Vorschläge hat der Vorsitzende alsdann in übersichtlicher...
Seite 609 - Concurrenz zuzulassenden Sprachen, Adresse der Einsendung, Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Theilung des Preises festzustellen; 2. falls die Zusendung der concurrirenden Schriften an sämmtliche Mitglieder des Vorstandes unzweckmässig erscheinen sollte, diejenigen darunter zu bezeichnen, welchen dieselben zur Prüfung zugehen sollen, in welchem Falle die Letzteren schriftlich Bericht zu erstatten und auf Grund dieses sämmtlichen Mitgliedern des Vorstandes mitzutheilenden Berichtes diese...
Seite 608 - Juni ihre Vota dem Vorsitzenden schriftlich einzureichen. Das Votum des einzelnen Mitgliedes hat eines der in Vorschlag gebrachten Werke zur Krönung, resp. eine der vorgeschlagenen Preisaufgaben zur Stellung zu bezeichnen; es wird nichtig, wenn es mehr als ein Werk, resp. mehr als eine Preisaufgabe, ebenso wenn es ein Werk, resp. eine Preisaufgabe bezeichnet, welche zum Vorschlag nicht gebracht waren: dessgleichen wenn es dem Vorsitzenden erst nach dem l . Juni zugeht.
Seite 608 - Mitglieder des Vorstandes zusammen, und es wird durch mündliche Abstimmung entweder für einen der Vorschläge entschieden, für welche eine gleiche Zahl von Stimmen abgegeben war, oder beschlossen, für dieses Mal von der Vergebung des fälligen Betrages abzusehen und denselben zum Gapital zu schlagen.
Seite 607 - Personen, von welchen fünf durch die königliche Akademie der Wissenschaften in Berlin, je eine von der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien und von der Reale Accademia de' Lincei in Rom ernannt werden. Von den durch die königliche Akademie der Wissenschaften zu Berlin ernannten Mitgliedern müssen zwei als ordentliche Mitglieder derselben angehören und eines aus der Zahl der Gelehrten eines Landes romanischer Zunge entnommen sein. Die Zeit, auf welche die Ernennung Giltigkeit haben...
Seite 332 - Hija, decid la canción que os hizo Amadís cuando era vuestro caballero. La niña y las doncellas comenzaron a cantar. La canción decía así: ¡ Leonoreta, fin roseta, Blanca sobre toda flor, Fin roseta, no me meta En tal cuita vuestro amor. Sin ventura, yo en locura Me metí; En vos amar es locura Que me dura, Sin me poder apartar. ¡Oh, hermosura sin par, Que me da pena y dulzor!
Seite 607 - Absolute Stimmenmehrheit ist nur da erforderlich, wo dieses Statut es besonders vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Regel nach erfolgt die Abstimmung durch schriftliche Stimmabgabe in der Weise, dass auch die nicht in Berlin domicilirten Mitglieder des Vorstandes sich an derselben bethciligen können.
Seite 608 - Gassenbeamten geführt. Diesem wird nach erfolgter Rechnungslegung alljährlich die Decharge durch den Vorstand ertheilt. §. 10. Der Geschäftsgang beim Vorstande wird durch eine von diesem selbst zu vereinbarende Geschäftsordnung geregelt. Zu einer Abänderung derselben wird die Zustimmung von mindestens vier Mitgliedern erfordert. Die Geschäftsordnung selbst sowie die später etwa beschlossenen Aenderungen derselben werden den betheiligten Akademien vom Vorstande zur Kenntnissnahme mitgetheilt.
Seite 441 - 1 cor, del qual sol io mi fido. Volgersi altrove, a te essendo ignota ; Ond'io fora men chiara e di nien grido. Questo no, rispos' io, perché la rota Terza del- ciel m'alzava a tanto amore, Ovunque fosse, stabile ed immota. Or che si sia, diss'ella, i

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