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Anerkennung aller Schritte, welche die hohe Reichsversammlung in dieser gefahrvollen Lage unseres gemeinschaftlichen Vaterlandes gethan hat, versichert; ja! was sagen wir, Anerkennung?? - Stolz, Hochachtung, Zuversicht, find jene Gefühle, welche der hohe Reichstag in unserer beklemmten Brust erweckte, und darin eine tröstende Beruhigung erzeugte, weil wir unsere Hoffnungen, die der heldenmüthigen Hauptstadt Wien, die von ganz Deutschland in den Händen einer so hochansehnlichen, gesinnungstüchtigen Versammlung geborgen wußten, in deren Mitte wir mit Stolz auch unsere Landsleute sehen! Harren Sie aus in jener Kraft, mit der Sie begonnen haben, übertreffen Sie jene Hoffnungen, die Sie schon so schön gerechtfertiget haben! Wir alle glühen für des theuren Vaterlandes Wohl! Ein Wort aus Euerer Mitte, und es erheben sich Alle für die gerechte Sache! Muth und Vertrauen sind unsere Waffen! Ein freies, starkes Desterreich, ein großes einiges Deutschland unsere Losung! Allen Nationen reichen wir die Bruderhand, die mit uns vereint nach dem großen Ziele streben wollen! Die kleine Gabe, welche beiliegt, soll ein Beweis seyn, daß unser Wort nur der Vorbote der That ist, sie soll ein Tropfen Balsam seyn in jene Wunden, aus welchen die edlen Bewohner Wiens für das ganze Vaterland bluten! Ihrer Wahl vertrauen wir deren beste Verwendung! Nochmals unseren Dank!*) Beharren Sie, wie bis jest, als die Vertreter eines freien Volkes, aus Ihrer Hand erwarten wir ein Gebäude, unter dem wir alle friedlich und glücklich wohnen werden. Braunau am Inn, den 19. October 1848."

(Folgen die Unterschriften.)

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c) Durch den Abgeordneten Borrosch werden ferner von der Gemeinde Balchen 43 fl. 42 kr. C. M. übergeben.

Hierauf wurde das vom Minister Krauß mit Schreiben, ddo. 23. Oct. 1848, 3. 2666, dem permanenten Ausschusse mitgetheilte Antworts schreiben, ddo. Hauptquartier Inzersdorf, am 21. October 1848, des Grafen Auer 8perg verlesen, und über den daselbst angeführten Grund der verfügten Lebensmittel-Absperrung bemerkt, daß der Ausschuß für Verpflegung der Truppen im Schwarzenbergischen Garten, unterstüßt von der akademischen Legion, (nicht auch von der Garde??), das Möglichste leistete, und erst dann weitere Ablieferung einstellte, als dieß die Vorsorge für die Stadt Wien gebieterisch forderte. Dann wurde das weitere Schreiben, ddo. 23. October 1848, 3. 2667, verlesen, womit Minister Krauß die mündlich vom Fürsten Windischgräß, über die an ihn ergangene Aufforderung, wegen Suspendirung des Belagerungszustandes, gegebene Antwort mittheilte.

Schuselka verlas nun die an den Gemeinderath der Stadt Wien gelangte

*) Merkwürdig ist diese Adresse durch die darin vorkommenden 15 Ausrufungszeichen.

Proklamation, ddo. Heßendorf, den 23. October 1848, des Fürsten Wi ndisch gräß, welche mit der Aufforderung, Tag und Stunde des Empfanges zu bestätigen, in einigen gedruckten Exemplaren an den Gemeinderath übergeben, und von diesem dem permanenten Ausschusse mitgetheilt worden ist. Hierüber verfügte der Ausschuß, einen Abdruck dieser Proklamation durch Eilboten an den Minister Wessenberg nach Olmüß mit dem Auftrage zu übersenden, welche friedliche constitutionelle Mittel er zur Pacificirung der Stadt Wien angewendet habe, und ob die in der Proklamation angedrohten Maßregeln in der, dem Fürsten Windischgräß ertheilten Vollmacht enthalten seyen. Nach Gutheißung dieser Verfügung durch das Haus, eröffnete der Abgeordnete Schuselka, daß der Ausschuß, in Anerkennung der Nothwendigkeit und Pflicht für den Reichstag, die ihm legal zustehenden moralischen Mittel unausgeseßt in Anwendung zu bringen, gegen die, durch diese Proklamation wiederholte Gefähr dung nicht nur der constitutionellen, sondern der gewöhnlichen Bürger- und Menschenrechte vor der Gegenwart, vor der Geschichte und vor Gott mit der Hindeutung zu protestiren in Vorschlag brachte, daß Fürst Windischgräß durch diese Proklamation dem monarchisch-constitutionellen Principe mehr schade, als irgend Jemand.

Unter Bekanntgebung, daß die Minorität des Ausschusses mit der am 22. October 1848 gefaßten, und die Ungeseglichkeit der Erklärung des Belagerungszustandes und des Standrechtes aussprechenden Beschlusse die Proklamation, ddo. Hegendorf, den 23. October 1848, erledigt ansehe, und es einer weiteren Erklärung der hohen Reichsversammlung nicht bedürfe, verlas der Abgeordnete Schufella den, von der Minorität des Ausschusses beantragten Entwurf der zu erlassenden Erklärung in folgender Fassung:

"Da Feldmarschall Fürst Windischgräß, im offenen Widerspruche mit dem kaiserlichen Worte vom 19. October, und in offener Nichtachtung des Reichs tags-Beschlusses vom 22. October, in einer neuen Proklamation, ddo. Heßendorf, vom 23. October 1848, Maßregeln über Wien verhängt, die nicht nur die vom Kaiser sanctionirten constitutionellen, sondern die allgemeinen Bürger- und Menschenrechte völlig aufheben, so erklärt der Reichstag, daß dieses Verfahren des Fürsten Windisch gräß nicht nur ungeseßlich, sondern eben so sehr gegen die Rechte des Volkes, wie des erblichen constitutionellen Thrones feindlich sey.

In Berufung auf bereits vorgekommene Plakate erfolgte nachstehende „Erklärung. Es verbreitet sich das Gerücht, daß die sowohl als Deputirte an Seine Majestät den Kaiser nach Olmüß abgeschickten Vertrquensmänner der Nationalgarde, als auch die Adreßsteller an den hohen constituirenden Reichstag verrätherischer Absichten gegen die Interessen der Bevölkerung beschuldiget, und persönlich bedroht werden.

Ich fühle mich daher mit nachfolgender Veröffentlichung der abgefaßten Adresse an den hohen constituirenden Reichstag veranlaßt, zu erklären, daß eine solche Zumuthung gegen Männer, die im Interesse der Bevölkerung ihr Leben exponirt und eine solche wichtige und gefährliche Expedition unternommen haben, als der graffeste Undank angesehen werden müßte.

Erwähnte Deputation an Se. Majestät den constitutionellen Kaiser mit dem Zwecke einer gütlichen Vergleichung wurde nicht vorgelassen, und dieselbe in das Hauptquartier des Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrä ß gewiesen, wo sie nach einstündigem erfolglosen Zurückhalten unverrichteter Sache zurücktehrte. Hauptquartier, Schwarzenberg-Palais, am 24. October 1848.

Messenhauser, m. p., prov. Ober-Commandant.

Haug, m. p., Chef des Generalstabes."

In einem in der Stallburg beim Ober-Commando in Abwesenheit Me ssenhauser's, Fenneberg's, Bem's, Jelowicki's, Abends abgehaltenen Kriegsrathe ist nachstehende Eingabe beschlossen und als Plakat veröffentlicht worden:

,,An den hohen constituirenden Reichstag! Es haben sich bei der Nationalgarde Wiens Zweifel erhoben, ob der hohe Reichstag die Verantwortlichkeit der Vertheidigung der Haupt- und Residenzstadt gegen die k. k. Armee bei Sr. Majestät dem Kaiser übernehme. Da die bedrängte Lage der Garden Wiens und ihre Aufopferung während der letzten 16 Tage die Anfrage wohl rechtfertigt, ob nach dem Ausspruche des hohen Reichstages eine Vertheidigung rechtmäßig und in den Pflichten des Staatsbürgers begründet sey, so erlauben sich die unterfertigten Garden-Chefs zu bitten: Ein hoher Reichstag möge den Beschluß fassen, daß die Nationalgarden ihr constitutionelles Recht mit den Waffen in der Hand gegen die belagernde Armee zu vertheidigen berechtiget sind, ohne damit ihre Loyalität gegen den constitutionellen Kaiser zu verlegen.

Hoffmann, m. p., Chef des V. Bez. Martinig, m. p., Cavall.-Div.-Com. Brauer, m. p., Chef des VI. Bez. Schaumburg, m. p., Com. d. B. R. Haug, m. p., Chef d. Generalstabes. Brants, m. p., pr. Chef d. X. Bez. Höß, m. p., pr. Chef des XII. Bez. Plattensteiner, m. p., Ch. §. VI. B. Braun, m. p. Chef d. VIII. Bez. Naessel, m. p., Chef des II. Bezirks. Aigner, m. p., Legions-Command. Gstettenbauer, m. p., Ch. d. XI. B. Kurth, m. p., Artilleriecorps.-Com. Lange, m. p., Chef des IX. Bezirks."

Die Tendenz dieser Eingabe ist von Seite des Obersten Schaumburg kurz vor der stattgehabten Sigung der Unterschriebenen im Gemeinderathe beantragt worden, jedoch verworfen, und Abends dennoch beim Ober-Commando

realisirt worden. In gedachter Sizung erklärte Haug, daß der Atillerie-OberCommandant I e lowicki die Fähigkeit nicht besige, die seine Stellung erfordere.

An diesem Tage um 5 Uhr Nachmittags war im Hauptquartier des Schwar zenberg'schen Gartens das, laut Tagsbefehl von diesem Tage angeordnete Kriegsgericht einberufen, es handelte sich um den, der Verläumdung des Ober-Commandanten Messenhauser angeklagten Plaßoffizier Mi e danner; derselbe wurde von dem Plazoffizier Waß huber vertreten, und vom Kriegsgerichte einstimmig freigesprochen. Nach Beendigung dieses Kriegsgerichtes erhielt der Plaß-Hauptmann du Beine, welcher zu diesem Kriegsgerichte commandirt war, den Befehl auch jenem Kriegsgerichte beizuwohnen, welches in der Nacht um 11 Uhr einberufen war. In demselben handelte es sich um die Urtheils sprechung über zwei Mobilgarden, deren Einer der Nothzucht, der Andere des Raubes überwiesen war, und um den auf Befehl des General-Lieutenants Bem vom Oberst Wittenberg und Adjutanten Br. Horetzki des Verrathes an das Militär angeklagten k. k. Oberlieutenants Kuchenbecker, Hauptmanns und Adjutanten des Feldajutanten Fenneberg. Der Play-Hauptmann du Beine gab dem Feldadjutanten Fenneberg die schriftliche Erklärung ab, diesem Kriegsgerichte nicht beiwohnen zu können, weil dasselbe nach seiner, bereits schon unterm 18. Oct. 1.3. abgegebenen Erklärung nicht in der Art zusammengeseßt sey, wie es das vom Reichstag und vom Ministerium provisorisch publicirte Statut, ddo. 12. October 1. J., welches als Grundlage der Gerichtsbarkeit der Nationalgarde zu dienen hätte und sich diese Art der Zusammenseßung eines Kriegsgerichtes seiner Ansicht nach, weder mit seinem Gewissen, noch mit seinen Begriffen von einer freien Volksvertretung vereinbart. Statt des Bescheides erhielt du Beine um 12 Uhr Nachts einen Befehl, das bei der Nußdorfer-Linie entwickelte starke Kanonenfeuer um jeden Preis einstellen zu machen; als er sich mit diesem Befehle (eine schriftliche Depesche) am Plateau des Schwarzenberg'schen Gartens zu Pferde seßen wollte, umringten ihn die daselbst commandirt gewesenen Elitgarden, und frugen ganz bestürzt, was daß zu bedeuten habe, daß eben der Scharfrichter *) in einem Wagen hieher gebracht werde. Du Beine, welcher von diesem selbst nichts wußte, suchte die Gemüther zu beruhigen, und ritt mit seinem Befehle ab.

„Tagsbefehl. Herr Hauptmann Knoth ist bis auf weiteren Befehl zum Präsidenten des permanenten Kriegsgerichtes ernannt. Das Kriegsgericht hat sich

*) Nach den erhobenen Akten wurden diese zwei Mobilen dem Kriminalgerichte abgegeben, Kuchenbecker aber freigesprochen. General Bem soll aber auf eigene Veranlassung einen Mobilen, welcher das Gewehr auf einen Offizier anlegte, nachdem er sich thätlich an ihn vergriffen hatte, und einen andern Mobilen der überwiesenen Nothzucht wegen, auf der Sandgestätte haben erschießen lassen. du Beine.

heute Nachmittags um 5 Uhr und dann um 10 Uhr Abends abermals zu ver sammeln. Die gegen Herrn Lieutenant Mied anner vorgebrachte Anklage ist von dem versammelten Ehrengerichte (?) einstimmig als grundlos erkannt worden, was ich hiermit zur Rechtfertigung dieses Herrn Offiziers öffentlich bekannt gebe. Das Scharfschüßen-Corps hat von nun an ausschließlich Felddienste zu versehen, und die von demselben bisher beseßten Wachposten in der Stadt find sofort von den betreffenden Bezirken augenblicklich zu besehen. Der Wachcommandant im Hauptquartier hat für die strengste und pünktlichste Besorgung des Wach- und Patrouillendienstes innerhalb des Lagers, so wie der dasselbe umgebenden nächsten Bezirke Sorge zu tragen. Alle zwei Stunden find vier Patrouillen zu entsenden. Die verschiedenen Richtungen und Wege, welche dieselben einzuschlagen haben, wird dem jeweiligen Wachcommandanten durch besonderen Befehl bekannt gegeben werden. Die Parole und Losung ist von nun an auf der Hauptwache im bürgerlichen Zeughause abzuholen.

Hauptquartier Schwarzenberg-Palais, den 24. October 1848.

Messenhauser, m. p., provisorischer Ober-Commandant." Franz Habersatter, aus Pr. Schlesien, 25 Jahre alt, auf der Wieden im Lagerhaus wohnhaft, wurde laut Bericht des Herrn Joseph Schießt, Lieutenants im 1. Bataillon 8. Bezirkes, in der Nacht arretirt und zum OberCommando in das Auditoriat geführt. Derselbe gab an, als das Feuer in Nußdorf anging, habe er sich nach Hause begeben um sich seine Patronen zu holen; sein Vater wollte sie ihm aber nicht geben. Hierüber geriethen beide in Streit, so daß der Vater mit dem Gewehr gegen den Sohn, und der Sohn mit dem Säbel gegen den eigenen Vater losging. Dieß ist abermahls ein Beweis, daß in Wien in der Schreckensperiode kein anarchischer Zustand obwaltete.

Nachstehendes aufwiegelnde Plakat war an allen Ecken zu lesen:

„Tapferes Volk von Wien! Endlich naht der ersehnte Augenblick der Entscheidung, der dem drückenden peinlichen Zustande der leßten vierzehn Tage ein Ende machen, der unseren schweren Kampf zu einem herrlichen siegreichen Ausgange führen wird.

Der Feind tritt uns offen entgegen, unser Kaiser hat uns verlassen, und ist in den Händen einer volksfeindlichen Partei. Zu derselben Zeit, wo ein kaiserlicher Erlaß uns die Unantastbarkeit unserer Errungenschaften garantirt, die Berechtigung (?) des Reichstages anerkennt und von Freiheit und Gleichberechtigung aller Nationalitäten spricht, wird Feldmarschall Windischgräß durch einen anderen kaiserlichen Erlaß mit den unbeschränktesten Vollmachten ausgerüstet und von demselben gegen die Stadt, wo der Reichstag tagt, wo die Gesandtschaften. aller (?) Völfer Europas weilen, wo weder Anarchie noch Parteiwuth, sondern ein Seist der Brüderlichkeit, Aufopferung und Freiheitsliebe, gesandt und von ihm

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