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wurden 30 Stück dem General Bem für die polnische Legion übergeben, 10 Stück aber zum Dienste des Ober-Commando gestellt.

Hauptmann Fenneberg wollte sodann, daß auch noch die Pferde aus den f. t. Stallungen und von der italienischen Garde requirirt werden sollten; allein über Anzeige des Hprm. Stallmeisters Sensel, daß sowohl in den k. k. Hofstallungen, als bei der italienischen Garde keine Pferde mehr sind, wurde das weitere Requiriren unterlassen.

Aus dem Studenten-Ausschusse. Das Municipalgarde-Commando dankte dem Studenten-Ausschusse in einem Schreiben für die Unterstüßung an Victua lien, welche die Universität während der leßten Zeit der Sicherheitswache auf verschiedenen Posten zukommen ließ, und leistete zum Vortheile minder Bedachter auf dieselbe Berzicht. Das Studenten-Comitee beantwortete diese Zuschrift mittelst eines Dankschreibens. Die Abgeordneten Füster und Smreker besuchten den im Convicte gefangen gehaltenen Garde-Capitän von Recsey und brachten ihm vom Reichstage aus die Versicherung, daß Wien durchaus nicht beabsichtige, ihn den Ungarn auszuliefern. In Klosterneuburg ist das InfanterieRegiment Erzherzog Ludwig eingerückt. Der commandirende General ließ nach seiner Ankunft sogleich die Garden ausrücken, und ermahnte sie sodann, auch fernerhin wie bis jeßt, für die Erhaltung der Ruhe und Ordnung zu sorgen, und da er in sie dieses Vertrauen seße, so lasse er sie auch ihre Waffen tragen. Die Offiziere des mobilen Universitäts-Corps schlugen es entschieden aus, eine höhere Gage anzunehmen, als die Löhnung jedes einzelnen Mannes des Corps beträgt, nähmlich 25 Kreuzer täglich.

Der Gemeinderath hat dem Ausschuß der Studenten eine Zuschrift zugesandt, in welcher derselbe erklärte, daß nur der Reichstag die Macht habe, die Ungarn zu rufen, und der Gemeinderath selbst den legalen Boden nicht verlassen könne. Der Studenten-Ausschuß legte diese Zuschrift stillschweigend ad acta.

Die Finanzwache, welche sich nach dem 26. Mai stets ehrenhaft erwiesen, hatte bereits zu wiederholten Malen beim Reichstage angesucht, ebenfalls dem Körper der Nationalgarde eingereiht zu werden, und an dem Kampfe des Volkes Theil nehmen zu dürfen.

Seit einigen Tagen hörte man allenthalben Beschwerden über das Verlorengehen der Briefe. Sehr sonderbar erscheint es, daß gerade Briefe, die in Wien aufgegeben worden, und für die Provinzen bestimmt waren, verloren gingen, während die aus der Provinz nach Wien gesendeten richtig einlangten. Als Beweis für das Gesagte mag das Factum dienen, daß eine hiesige Partei, die viel correspondirte, und auf die sich die bei der Postanstalt so beliebte Ausrede der schlechten Adressen-Ausfertigung nicht anwenden ließ, vier Briefe nach Nikolsburg absendete, von denen nicht ein einziger in die Hände des Adressaten gelangte. Ein

fünfter wurde, — o, Ironie des Zufalls!

nach Judenburg kartirt, und kam am zehnten Tage in Nikolsburg an. Merkwürdig bleibt es immer, daß alle diese verloren gegangenen Briefe in Wien zwischen dem 7. und 12., also kurz nach der schrecklichen Katastrophe aufgegeben wurden. Dieses Zusammentreffen der Umstände erzeugte höchst unliebsame Vermuthungen.

An diesem und dem vorhergehenden Tage verließen die meisten Gesandten Wien. Dem Studenten-Comitee wurde die Anzeige gemacht, daß Viele, welche die im Liguorianer-Kloster befindlichen Lebensmittel genossen, erkrankten. Obwohl diese Erkrankung dem unmäßigen Genuß zugeschrieben wurde, so beauftragte man doch zwei Doctoren mit der Untersuchung der flüssigen und nichtflüssigen Lebensmittel.

Nachstehendes von Robert Blum verfaßte Plakat erschien an allen Ecken angeschlagen: „An die Bewohner von Wien. Bierzehn Tage find vergangen in fruchtlosen Verhandlungen, in Versuchen der Versöhnung, die zu keinem Ziele führten. Wir haben nichts verlangt als unser Recht, nichts als Gewährleistung für die Freiheit, die wir mit unserem edelsten Herzblute errungen haben. Unsere Feinde haben unseren gerechten Forderungen nur zweideutige, jesuitische, ausweichende Antworten entgegengestellt, und während wir vertrauend uns an das Herz des betrogenen Kaisers wandten, haben sie im Stillen an unserem Verderben gearbeitet. Bewohner von Wien! Die Maske ist gefallen, wir wissen nun woran wir sind. Nicht nur das Verderben unserer Stadt ist beschlossen, sondern die Zurückführung des alten Zustandes (?) durch das Mittel des Militärdespotismus. Nachdem man die Stadt umzingelt, wagt es der Fürst Windischgräß, gegen Recht und Gesez, Belagerungszustand und Standrecht auszusprechen. Mit frecher Lüge schildert man die Zustände unserer Stadt als anarchisch, während Ruhe und Ordnung (!!) nie vollkommener herrschten, wie eben jeßt. Die Berräther, welche den Kaiser zur Flucht verführten und ihn fortwährend belagern, verbergen ihm die Wahrheit und erschleichen seine Zustimmung zu ihren verruchten Plänen. Die Stadt, wo die geseßliche Landesvertretung friedlich tagt, wo alle (sic) Behörden in ungestörter Thätigkeit sind, erklärt ein roher Soldat in Kriegs- und Belagerungszustand, ohne dazu auf irgend eine constitutionell gefeßliche Weise berechtiget und beauftragt zu seyn. So tritt man Recht und Gesez, so tritt man Freiheit und die oft verbürgten Errungenschaften, so tritt man das feierliche Kaiserwort frech unter die Füße, um einen Vorwand zu haben für seine verrätherischen Pläne.

Bewohner von Wien! Der Reichstag hat dieses verbrecherische Treiben bereits für ungeseßlich erklärt; er hätte es für hochverrätherisch erklären sollen! Stimmen wir ihm einmüthig zu. Aber enthüllt sey auch die verruchte Lüge vor der ganzen Welt, auf daß, wenn der Vernichtungskampf beginnt, den man gewaltsam hervorruft, die Völker Europas wissen, wo das Recht und wo das Un

recht ist. Von diesem Augenblicke an gibt es keine Parteien, feinen Meinungszwiespalt mehr; wir kämpfen nicht mehr für politische Ansichten, wir kämpfen wie jenes schlichte Hirtenvolk in der Schweiz gegen den Uebermuth der kaiserlichen Vögte, für unsere Freiheit, für unsere Ehre, für unseren Herd, für unser Weib und unsere Kinder! Wer ist der Feigling, der an diesem heiligen Kampfe nicht Theil nimmt?" Der Central-Ausschuß der demokratischen Vereine Wiens."

Wien, 23. October 1848.

Am 23. October Nachts 11 Uhr erhielt der Plaß-Hauptmann Baron du Beine durch einen Adjutanten des General - Lieutenants Bem den Auftrag, unverzüglich von den im Schwarzenberg'schen Garten lagernden NationalgardeEliten, eine starke Compagnie mindestens aus 150-200 Mann mit den erfor derlichen Chargen in das Belvedere dem General Bem zur Verfügung zu stellen.

Der Plaß- Hauptmann ging sogleich in das Belvedere, fand das Lager daselbst allarmirt, acht Kanonen mit der nöthigen Bedienungsmannschaft und mit brennender Lunte versehen, zum Abmarsch bereit; er verfügte sich selbst zum General Bem, um den Zweck der Abberufung der Elitgarde aus dem Schwarzenberg'schen Garten, welcher ihm nicht bekannt gemacht wurde, zu erfahren.

Bem erklärte, daß er die Truppe zum Kampfe an der Wasserlinie, Nußdorfer Linie 2c. 2c. brauche, und wunderte sich, daß ihm statt dieser Anfrage die verlangte Truppe nicht schon zur Disposition gestellt worden sey. Plaz - Hauptmann Baron du Beine erklärte hierauf, daß er diesem Auftrage nicht nachkommen könne, da weder ein Befehl vom Ober-Commandanten, noch vom Reichstage, noch vom Gemeinderathe bekannt gegeben sey, die Offensive zu ergreifen, daß die Elitgarde im Schwarzenberg'schen Garten unter seine (du Bein's) Aufsicht gestellt sey, und dieselbe nach dem Tagsbefehl vom 17. October blos zum Schuße des Hauptquartiers, nicht aber zur Mobilmachung kommandirt und einberufen wurde, und daß die Eliten, wenn sie anders ihren Standpunkt richtig erkennen, sich diesem Auftrag nicht unterziehen werden.

General Bem, welcher hierüber entrüstet war, erwiederte, es soll sonach der Plaz-Hauptmann gehängt werden, und auch die Garden, die diesen Befehl nicht vollziehen wollen *). Während diesem gesellten sich mehrere polnische Offi

sagte Bem zu

*) „'Enken der Play-Hauptmann, 'enken der Garde der nicht folgt," du Beine. Berthold Auerbach sagt in seinem Tagebuche aus Wien: „Mit großer sittlicher Entrüstung spricht der Pole Feodorowicz über das Benehmen der Machthaber. Es liegt in der Empfindungs- und Ausdrucksweise dieser Polen etwas eigenthümlich Anziehendes (!!). Sie sprechen eine fremde Sprache (ja wohl!), der Accent ist fremdlautend (ja wohl !), die Wortfügung selbstgeschaffen; dadurch erhält alles Ausgesprochene ('enken!) etwas Ursprüngliches, wie aus findlich reis nem Herzen Entsprungenes (!!). Man sieht gleichsam den ausgebildeten Geist mit

ziere um du Beine, und drangen in einer Art in ihn ein, die deutlich zeigte, daß die Disziplin auch unter diesen nicht bekarnt sey. Die Lage des Plaß-Hauptmanns um 11 Uhr Nachts mitten unter lauter aufgeregten, den Plaz - Offizieren ohnedies abhòlden polnischen Offizieren, war keine beneidenswerthe.

Auf die deutliche und entschiedene Erklärung du Beine's, nur Befehle vom Ober-Commando allein anzunehmen, befahl Bem seinem Adjutanten an das Ober- Commando zu schreiben, welches Dokument du Beine selbst in Begleitung eines polnischen Offiziers gleich dem Ober-Commandanten überbrachte, worauf die Eliten im Schwarzenberg'schen Garten zusammenberufen wurden, denselben General Bem's Ansuchen zu wissen gemacht und freigestellt ward, fich freiwillig dem Zuge anschließen zu wollen. Es meldeten sich ungefähr 50 Eliten, welche unter sich die Chargen wählten, und sodann beiläufig um 12 Uhr in das Belvedere, und von dort zur Wasserlinie zogen.

Man hörte bedeutendes Kanonenfeuer in der Richtung gegen die Nußdorfer oder Wasser-Linie, beiläufig gegen 1 Uhr; Plez-Hauptmann du Beine erhielt vom Ober- Commandanten Messenhauser den Auftrag, unverzüglich mit einem schriftlichen Befehl in dieser Richtung abzureiten, um das Feuer einzustellen, falls es nicht ein Kampf als Erwiederung eines Angriffes von Seite des Militärs wäre.

,,Bekanntmachung. Außerordentliche Zeitumstände erfordern außerordentliche Maßregeln. Je wichtiger der Moment, je größer die Gefahr, desto größer ist die Verpflichtung eines jeden Wehrmannes, alles Dasjenige zu thun oder zu unterlassen, was ihm die Geseze in seiner Eigenschaft als Bürger und insbeson dere als Wehrmann gebieten oder verbieten; desto größer muß seine Besonnenheit, desto pünktlicher sein Gehorsam seyn. Der gefertigte Ober-Commandant der Nationalgarde wird gewiß Sorge tragen, daß die Tapfern und Braven ausgezeichnet,

den überall neckenden Formen der Sprache ringen, und der Gedanke, die Empfindung kommt endlich ohne alles Phrasenbeiwerk ('enken!) zu Tage. Man sieht es, daß man hier hinabsteigen muß (beim Hängen doch nicht?) in den Schacht der Seele dort neue Barren lösen und nicht mit ausgeprägter, oft abgegriffener Scheidemünze um sich werfen kann. Während bei einem eingebornen Redner die Anzeichen seiner Unbeholfenheit durch die Furcht vor derselben in dem Hörer eine Mißstimmung, eine bange Unruhe hervorbringt, erzeugt die Unbeholfenheit hier bei einem Fremden eine liebevolle Hinneigung ('enken). Man streckt gleichsam die Hände aus um den, der sich auf fremden Boden nicht schwer bewegen kann, bei etwaigem Falle (beim 'enken ?) schnell in die Arme zu nehmen. Diese Empfindung kommt uns (beim 'enken?) im sozialen Leben oft vor, daß wir Gedanken, die von einem Ausländer in unserer eigenen Sprache dürftig ausgedrückt werden, eben dadurch höher halten." So weit Auerbach, der da glaubte, die Geschichte der Wiener Revolution sey eine Dorfgeschichte. Jämmerliche Speichelleckerei deutscher Dichter!

Dr.

aber auch die den Geseßen Zuwiderhandelnden nach Recht und Gesetz bestraft werden. Damit aber die Leßteren die verdiente Strafe auch sicher treffe, wird Folgendes verfügt:

1. Laut Beschluß der Sißung des hohen constituirenden Reichstages vom 16. und 17. October, welcher Beschluß in Folge der Anordnung des Ministeriums des Innern vom 18. d. M., Zahl 6879, mittelst eines Circulares der niederösterr. Regierung zur genauen Beobachtung am 18. d. M. kundgemacht worden ist, wurde die Zusammenseßung eines obersten Kriegsgerichtes bestimmt, und bereits mit Tagsbefehl vom 23. d. M. bekannt gemacht.

2. Das Kriegsgericht entscheidet auf Grundlage der Voruntersuchung, der von ihm stattfindenden mündlichen Verhöre, der Anklage und Vertheidigung zuerst über,,Schuldig oder Nichtschuldig,“ und dann erst über das Strafausmaß.

3. Der Ober-Commandant der Nationalgarde behält sich das Recht vor, die Vollstreckung des Urtheils zu fistiren.

4. Zur Amtswirksamkeit des obersten Kriegsgerichtes gehören die Untersuchungen und Urtheilserkennungen: a) gegen Denjenigen, welcher den Befehlen seines Borgeseßten im Dienste vor dem Feinde nicht Folge leistet, oder gar sich demselben thätlich widerseßt, b) gegen Denjenigen, der ohne. Befehl seinen Posten vor dem Feinde verläßt, und überhaupt jede Desertion und jeder Verrath vor dem Feinde, c) gegen Denjenigen, welcher sich einen gewaltsamen Einbruch in eine Wohnung, eine Gewaltthätigkeit gegen eine Person, Plündern oder etwaiges Erpressen fremden Eigenthumes durch Bedrohung mit den Waffen zu Schulden kommen läßt, d) gegen jeden Vorgeseßten, der die erhaltenen Befehle seiner Obern nicht pünktlich und alsogleich vollzieht.

Außerdem gehören zur Amtswirksamkeit des obersten Kriegsgerichtes überhaupt alle jene Fälle, welche in dem oberwähnten Circulare der niederösterr. Regierung zu Folge hohen Reichstags-Beschlusses angeführt sind, und für welche eine kriegsrechtliche Behandlung Plaß zu greifen hat.

5. Den Corps-Commandanten und Bezirks-Chefs oder ihren Stellvertretern steht das Recht zu, für die nachbenannten Uebertretungen in oder außer dem Dienste die Strafe des Verweises, oder eines nöthigen Falls mit Fasten bei Wasser und Brot verschärften Arrestes von sechs Stunden bis vier Tagen aus eigener Machtvollkommenheit zu verhängen, und zwar: a) Bei Thärlichkeit gegen Kameraden, b) bei Verweigerung des Gehorsams, c) bei wiederholtem Nichterscheinen im Dienste, d) bei wiederholter Entfernung vom Dienste, jedoch nicht, wenn die Uebertretung im Dienste, oder die Verweigerung des Gehorsams vor dem Feinde verübt wurde.

6) Kleine Bergehen, und zwar: a) Zu spätes oder Nichterscheinen im Dienste, b) Entfernung vom Dienste, c) unnöthiges Plänkeln oder Abfeuern

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