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Antrag vorliege, zu überlassen, wurde es Würth und Dirnböck anheimgestellt, das Geeignete einzuleiten.

Hierauf ersuchte der Vorstand das Publikum, die Gallerien zu räumen, weil der Vortrag der Approvisionirungs-Commission, unter den gegenwärtigen Umständen, nicht für die Deffentlichkeit geeignet ist. Die Tribunen leerten

sich, und die geheime Sigung begann.

Den bedächtigen Mitgliedern des Gemeinderathes wurde bei dem Umstande bange, daß die Kassen über alles Maß in Anspruch genommen wurden. An ein günstiges Resultat war nicht zu denken, ungeachtet die Kampflust durch die bombastischen Plakate und Versprechungen der Magyaren erhalten wurde.

Nach der Rückkehr der N. G. Deputation von Sr. Majestät dem Kaiser aus Olmüş wurde dieselbe, auf eigenes Verlangen, dem Fürsten Windischgräß in Stammersdorf vorgestellt. Der Fürst nahm die Deputation sehr liebreich auf und sagte: „Meine Herren! Was Sie mir sagen wollen, weiß ich Alles! Sie find Männer aus den Reihen der Gutgesinnten. Trachten Sie, die verirrten Gemüther zu beruhigen; helfen Sie mir, meine schwierige Aufgabe so schnell als möglich zu lösen; dazu gehört die unbedingte llebergabe der Stadt und die Ablieferung der Waffen. Geschieht dieß gleich, wohl und gut; wenn nicht, so werde ich zu den energischesten Mitteln greifen, so schwer es mir auch ankommt."

„An die Völker Ungarns, Kroatiens, Slawoniens, Siebenbürgens und der Militärgränze. Wir haben in Unserem Manifeste vom 22. September 1848 die Absichten ausgesprochen die Uns in Betreff Unserer zur ungarischen Krone gehörigen Länder leiten und die Ursachen bezeichnet, die den traurigen Zustand des Landes, seine Drangsale und Leiden herbeigeführt haben. Der ungarische Reichstag hat während seiner ganzen Dauer den unwiderlegbaren Beweis geliefert, daß er gänzlich unfähig sey das Wohl des Landes zu befördern, indem er sich seit seiner Zusammenkunft immer durch eine Faktion leiten, und als blindes Werkzeug nur dazu gebrauchen ließ, um den Sinn der Geseße zu verdrehen, die zum Besten des Landes der Krone vorbehaltenen Rechte zu schmälern, und die im Interesse aller Unserer Völker so nothwendige Einigkeit zwischen Ungarn und unsern übrigen Erbstaaten zu lockern. Er war fortwährend bemüht, die Pflichten, welche Uns obliegen, einerseits als Kaiser von Oesterreich, andererseits als König von Ungarn, Pflichten, welche Uns in gleichem Maße heilig sind, in einen erkünstelten Conflikt zu bringen. Während er die Verschleuderung der Staatsgelder duldete, und nichts that, um diesem Uebel zu steuern, hat er unter einem ein auf das Geldwesen bezügliches Gesezprojekt angenommen, dessen Ausführung wegen der dabei beabsichtigten übermäßigen Papiergeld-Emission nothwendigerweise die traurigen Geldverwicklungen früherer Jahre und ihre Folgen hätte erneuern müssen. Er hat ein Rekrutirungs-Geseßprojekt uns vorgelegt, welches jene Armee trennen

sollte, deren Soldaten stets als tapfere Kampfgenossen in brüderlicher Eintracht gefochten, und in deren in gleichem Organismus unserer ganzen Armee begründeten Einigkeit die Sicherheit Aller, mithin auch der zur ungarischen Krone gehörigen Theile der Monarchie gegen innere so wie äußere Feinde wesentlich beruht. Die Pacification Kroatiens endlich hat der Reichstag ganz außer Acht gelassen, und einige ungenügende Schritte in dieser Richtung erst dann gethan, als der Banus von Kroatien mit den Truppen, die er befehligt, nach langer Zwischenzeit die Gränzen Ungarns bereits überschritten hatte. Wir wollten der Hoffnung, daß endlich der Sinn für Geseßlichkeit und Recht sich Bahn brechen würde, lange nicht entsagen, und troßdem, daß der Reichstag es wagte, seine Beschlüsse in Bezug auf das Papiergeld und die Rekruten-Aushebung, ohne Unsere königliche Sanction, mithin gesezwidrig, in Vollzug seßen zu lassen, und troß anderer ungeseßlichen Maßnahme des Reichstages, lebten Wir der Hoffnung, daß der Geist der Gesetzlichkeit die Oberhand gewinnen würde. Als man aber Unsere Truppen zum eigenmächtigen Verlassen ihrer Fahne und Regimenter, mithin zum Treubruche und zur Desertion aufforderte, als dieser Beschluß wirklich zur Ausführung kam, und von jenen nicht verhindert und bekämpft wurde, die pflichtgemäß die Wächter der Geseße und Ordnung seyn sollten, als Wir die Gefahr sahen, welche bei der Aufregung der Gemüther aus der Auflösung aller und jeder Disciplin für das Land entstehen mußte, und der Zusammenstoß mit dem Banus von Kroatien immer drohender wurde, die Gefahr eines Kampfes zwischen den Bürgern der Einer Krone angehörigen Länder, zwischen den Truppen desselben Herrschers stets deutlicher hervortrat, da sandten Wir Ünsern Feldmarschall - Lieutenant Grafen Franz Lamberg, der uns und dem Vaterlande stets treu gedient, Unser Zutrauen in vollem Maße verdient hatte, und sich unserer Wahl sowohl durch seine edlen Eigenschaften, als auch durch den besondern Umstand empfahl, daß er ein geborner Ungar und ungarischer Grundbefizer war, mit allen nöthigen Vollmachten ausgestattet, als Vermittler dorthin, wo der Kampf auszubrechen drohte. Das ungarische Ministerium hatte sich inzwischen aufgelöst. Die verantwortlichen Råthe der Krone hatten ihre Stellung aufgegeben, der Reichspalatin hatte abgedankt. Troßdem waren Wir gewillt, obschon die Ereignisse rasches Eingreifen geboten hatten, die constituionellen Formen und Geseße einzuhalten und beauftragten den Grafen Ludwig Batthyanyi, der damahls noch die Ministerialgeschäfte interimistisch fortführte, das durch uns unterfertigte Manifest, die Sendung des Grafen Lamberg betreffend, mit seiner Gegenzeichnung zu versehen. Die Repräsentanten-Versammlung des ungarischen Reichstages aber, ohne sich von der Lage der Dinge zu unterrichten, ohne die Rückkehr des zufällig abwesenden interimistischen Ministers Grafen Batthyanyi abzuwarten, ohne den Drang der Ereignisse in Betracht zu ziehen, und uneingedenk des Umstandes,

daß sie dem gegen den Banus von Kroatien erlassenen Manifeste vom 10. Juni 1848, welches der ministeriellen Gegenzeichnung ermangelte, stets eine geseßliche Geltung zuerkannt hatte, faßte aus Antrieb der erwähnten, von Ludwig Kossuth geleiteten Faktion einen Beschluß, der den Grafen 2 a mberg dem öffentlichen Unwillen preisgebend, die meuchlerische Ermordung jenes Mannes und Unseres königlichen Commissärs zur Folge hatte, den Wir zur Verhüthung des Blutvergießens zur Verhinderung des Bürgerkrieges gesendet. Der sträflichen Schwäche und Verblendung einer pflichtvergessenen Versammlung folgte ein verabscheuungswürdiger Ausbruch der Wuth eines gefließentlich aufgewiegelten Pöbels auf dem Fuße; den ungeseßlichen heuchlerischen Beschlüssen des Repräsentantenhauses wurde die Krone durch die That jener aufgefeßt, die feig und grausam zugleich den Boten des Friedens einschlugen. Alle Bande der guten Ordnung sind in Ungarn der gänzlichen Auflösung nahe. Frech wagt es eine kleine Faktion sich mit dem Baterlande und der Nation, ihre ungeseßlichen Uebergriffe mit den geseßlichen Rechten des Landes, die Bekämpfung ihrer verderblichen Tendenzen mit der Unterdrückung der constitutionellen Freiheit zu identifiziren. Kein Mittel ist für diese Faktion zu schlecht, um ihre selbstsüchtigen verrätherischen Zwecke zu erreichen. Sie hat alle Formen der Heuchelei, der Lüge, und der Bethörung erschöpft, um die Eingriffe welche sie in Unsere Rechte sich erlaubte, mit dem Deckmantel der unabweislichen Nothwendigkeit zu bedecken, den Verrath den sie an den heiligsten Interessen des Landes fortwährend begeht, mit dem trügerischen Scheine von Loyalität und Treue für das regierende Haus und Unsere Person zu umgehen, und den Despotismus, den fie ausübt, durch den lügnerischen Vorwand der Gefahr, in welcher angeblich das Vaterland schwebe, in Wirklichkeit aber durch eben diese Faktion gebracht worden ist, zu bemänteln. Als Folge dieser verwerflichen Umtriebe droht ein Kampf zu entbrennen, der, wie immer er sich auch wenden mag, großes Unheil über das Land bringen muß. Schon sucht der Parteihaß seine Opfer, um im entweihten Namen des Vaterlandes an ihnen Rache zu üben. Jede Gattung von persönlicher Freiheit wird unter dem Vorwande der Vertheidigung politischer Rechte unterdrückt. Ein organisirtes System der drückendsten Willkührherrschaft droht sich zu erheben, und jede Sicherheit der Person und des Eigenthums zu vernichten. In dieser Lage der Dinge, welche Unser Herz mit dem tiefften Schmerze erfüllt, mußte sich uns die Ueberzeugung aufdringen, daß in Ungarn ein Krieg gegen die echte Freiheit, gegen die Geseßlichkeit und Ordnung bestehe, welchem ein Ende zu machen mit den gewöhnlichen Friedensmitteln unmöglich ist. Wir haben daher, nachdem man den von uns entsendeten Vermittler ermordete, durch Reskript vom 3. October L. J. dem verderblichen Wirken des ungarischen Reichstages ein Ziel zu seßen, und denselben aufzulösen beschlossen, einen Oberbefehlshaber aller in Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien und der Militärgränze stehenden

Truppen ernannt, zu dem Zwecke, um dem durch eine Faktion herbeigeführten geseglosen Zustande, mit Unterstüßung einer entsprechenden bewaffneten Macht ein Ziel zu seßen, dem Bürgerkriege Einhalt zu thun, und durch die Herstellung des inneren Friedens die dauernde Begründung der constitutionellen Freiheit auf der festen Grundlage der Ordnung und allseitigen Rechtssicherheit möglich zu machen. Hierbei sind Wir von der Heberzeugung geleitet worden, daß gegenüber des Unheils, mit welchem die erwähnte Faktion das gemeinsame Vaterland bedroht, es vor Allem Noth thue, die Ordnung und jenen friedlichen Zustand zurückzuführen, ohne welchen eine allseitig befriedigende und Dauer versprechende Ausgleichung der verschiedenen Begehren, Wünsche und Forderungen im constitutionellen Wege unmöglich ist. Seit Erlassung des besagten Rescriptes vom 3. October L. J. haben Wir mit gerechter Entrüstung vernommen, daß der ungarische Reichstag pflichtvergessen genug war, auf der einmal betretenen Bahn fortan zu beharren, und seine gemeinschädliche Thätigkeit fortzuseßen. Beherrscht und unterdrückt durch die erwähnte Faktion hat er weitere ungeseßliche Beschlüsse gefaßt, sich weitere Eingriffe in Unsere Rechte erlaubt und ufurpirt die Befugnisse der ausübenden Gewalt. Er hat einen Ausschuß eingeseßt, der die Macht, welche nur der geseßlichen Regierung zukommen kann, sich frei aneignet, und seine willkührliche Thatigkeit bis zum offenkundigsten Despotismus steigert. Hier nicht innehaltend, hat er sich erlaubt, Maßregeln zu ergreifen, damit unser königliches Wort nicht zu Unseren Völkern dringen könne, und hat die Bewohner Unserer nicht ungarischen Erblande zur Widerseßlichkeit gegen ihren angestammten Herrscher und Kaiser aufzureizen versucht. Er ist endlich, um das Maß seiner verderblichen Thätigkeit voll zu machen, irregeführt und eingeschüchtert durch die erwähnte Faktion so weit gegangen, Unsere ungarischen Truppen zu einem feindlicheu Einfall in Unsere österreichischen Erblande zu ermächtigen und aufzufordern. In Berücksichtigung dieser Thatsachen wollen Wir, daß alle Unsere zur ungarischen Krone ge= hörigen Völker jeder Zunge und Abstammung darüber unterrichtet werden mögen, was Wir im Bewußtseyn Unserer königlichen Rechte und Pflichten bezwecken. Wir geben ihnen hiermit kund und zu wissen, daß Unser Zweck dahin geht, Unseren Völkern den vollen Genuß jener Freiheit unter den Segnungen des Friedens, der Ordnung und der hieraus folgenden Wohlfahrt dauernd zu sichern, welcher in Folge der verrätherischen Umtriebe einer Faktion vorerst in öffentliche Drangsale verwandelt wurde. Jede Nationalität hat bei uns stets Schuß und in uns einen sorgsamen Pfleger ihrer friedlichen Entwicklung gefunden. Diese Richtung werden Wir stets verfolgen und nie dulden, daß eine Nationalität die andere unterdrücke. Die gleiche Berechtigung Aller ist Unser Zweck, den Wir mit den uns zu Gebote stehenden Mitteln auf der Grundlage der constitutionellen Gefeße auch in den zur ungarischen Krone gehörigen Ländern verwirklichen wollen. Was insbe

sondere die ungarische Nationalität anbelangt, so ist der ganze Zeitraum Unserer Regierung Zeuge jener Sorgfalt, welche Wir auf ihr Gedeihen gewendet haben. Nie wird ihr von unserer Seite Gefahr drohen, und es hat die Verantwortlichkeit für jene Gefahren, welche sie in Folge eines Kampfes mit Allem, was sie umgibt, bedrohen könnten, nur den Unverstand und lebermuth ihrer falschen Freunde zu treffen: Laut können Wir es erklären, daß die ungarische Nationalität eine fichere Gewähr ihres Bestehens und Gedeihens im Kaiser von Oesterreich und der friedlichen Vereinigung aller seiner Völker zu einem großen und mächtigen, weil einträchtigen Ganzen stets finden werde. Die Zugeständnisse, welche dem ackerbauenden Volke Wir im geseßlichen Wege bei Gelegenheit des am 11. April 1848 geschlossenen Reichstages in Beziehung auf die bäuerlichen Verhältnisse durch Unsere königliche Einwilligung gewährten, sollen heilig seyn. Von keiner Seite ist die Zurücknahme oder Schmälerung dieser Freiheiten beabsichtiget, und wird es auch nicht werden. Jedenfalls sollen Unsere Unterthanen in unserem festen Willen und Unserer königlichen Macht, stets jenen Schuß finden, den sie nicht minder bei Uns und unseren Vorfahren glorreichen Andenkens gegen Bedrückung und willkührliche Behandlung woher immer sie auch gekommen seyn mögen, gefunden haben. Es ergeht demgemäß dieses königliche Wort als leßte Aufforderung an alle Jene, welche sich durch die erwähnte Faktion bethören ließen, unverweilt an ihre Pflicht für König und Vaterland zurückzukehren, sich von jeder Verbindung mit den erwähnten Landesfeinden loszusagen. In dieser Hoffnung sprechen Wir hiermit unsere königliche Absicht aus, die Verführten von den Verführern gnädigst unterscheiden zu wollen, während Wir fest entschlossen sind, gegen die Leßteren mit jener Strenge vorgehen zu lassen, welche sie verdienen, und welche durch die Beachtung des allgemeinen Wohles und seiner künftigen Bürgschaften unnachsichtlich geboten ist. Wir befehlen schließlich, daß Unsere Manifeste vom 22. und 25. September 1. I. neuerdings gedruckt und den Bevölkerungen in den Landesüblichen Sprachen im Gefolge des gegenwärtigen sofort kundgegeben werden sollen. Gegeben in Olmüß am 20. des Monates October 1848, Unserer Regierung im vierzehnten Jahre. Ferdinand, m. p." Nachstehendes Plakat ließ man unter den Landbewohnern verbreiten:

"Zur Warnung und Belehrung für die Landbewohner. Vor den Mauern der Kaiserstadt lagern zahlreiche Truppen aller Waffengattungen. Die Feuerschlünde, sonst nur gegen auswärtige Feinde gerichtet, schauen drohend von den Höhen Wiens auf das noch vor Kurzem so heitere, treue Volk der Residenz. Wie kam dieser Zustand über uns. Zwei Männer voll Vaterlandsliebe, bewährte treue Diener des Staates, ausgezeichnete Generale, wurden meuchelmörderisch gemordet, nein, nicht gemordet, — sondern geschunden, geschleift, zu Tode gemartert wie der Heiland wegen seiner Ueberzeugung von den Juden grausam

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