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geben, durch starke Patrouillen dem Holzfrevel Einhalt zu thun, und die Frevler und Hehler zur Bestrafung den Behörden zu überliefern.

Gög sprach den Gemeinderath um Schuß für das Kloster der Salesianerinen an, da selbes in der Nähe des Lagers befindlich sey, und ein MädchenPensionat habe; wurde dem Ober-Commando der Nationalgarde zur Ausführung übergeben. Ferner verlas noch der Präsident ein an den Gemeinderath gelangtes Gesuch der Militär-Stadtwache (früher Polizei-Wachmannschaft) um Erhöhung ihrer Löhnungen; Wessely trug auf Zulage an, wünschte aber eine Erklärung abgefordert, über die Stellung, welche die Mannschaft bei einem in Aussicht stehenden Kampfe, dem Volke gegenüber einzunehmen gedenke. Bernbrunn's weiterer Antrag, die Stadthauptmannschaft zu befragen, ob die Zulage in Geld oder Natural-Zuschussen bestehen solle, wurde angenommen, und an die Stadthauptmannschaft die Anfrage gestellt, so wie über den ebenfalls angenommenen Antrag Wessely's sich um die gewünschte Erklärung an den Commandanten der Wachmannschaft schriftlich gewendet.

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Auf die von dem Gemeinderathe an den Reichstag gestellte Anfrage wegen der Vertheidigung Wiens, wurde demselben folgende Antwort durch den ReichstagsAusschuß: „Der Gemeinderath, aus der freien Wahl der Vertreter des Volkes hervorgegangen, muß dessen Stimmung genau kennen. Ist die Mehrheit der Bevölkerung Wiens Jelačič Freund, so möge sie ihm die Thore Wiens öffnen, und ihn in die Mauern Wiens einlassen, betrachten ihn aber die Bewohner der Residenz als Feind und sind sie sich aufs Aeußerste zu wehren entschlossen, so ist es ihre Pflicht alle Vertheidigungsmaßregeln einzuleiten. Barrikaden innerhalb der Linien und Kanonen auf den Wällen können unmöglich als Vertheidigung gegen einen Feind dienen, der die Stadt cerniren und sie aushungern will. Die Errichtung eines Lagers kann keine Offensive, sondern eine Defensive ge= nannt werden, indem dieß bezweckt, durch schlagfertige Mannschaft den Feind abzuwehren, und die Lebensmittel zu ermöglichen. Der Reichstag glaubte, mit Wien wäre auch die Freiheit gefährdet. Er wolle der Stadt Wien nicht gegen ihren Willen die Vertheidigung aufdringen, sondern der Gemeinderath möge erflären, wie er die Stellung Jellačič's betrachte, und welche Maßregel er zur Abwendung der die Stadt Wien drohenden Gefahren für nothwendig halte." Dr. Stifft junior, nannte diese Antwort eine ironische, und unternahm bei dieser Gelegenheit das Benehmen des Reichstags-Ausschusses aufs Heftigste anzugreifen und zu tadeln. Er erklärte aus sehr guter Quelle zu wissen, daß bereits an das ungarische Ministerium zu Buda-Pesth eine Note des russischen Gesandten (?) gelangt wäre, des Inhalts, daß Rußland ein Ueberschreiten der ungarischen Gränze von ungarischen Truppen, als einen casus belli betrachte, und dieß den Einzug russischer Truppen nach Ungarn zur Folge hätte. — Eben

so weiß derselbe, daß die Aufbiethung des Landsturmes durch die Wien cernis renden . . Truppen unmöglich gemacht sey. Der Reichstag hätte aber durch seine Halbheit alles verdorben, er hätte einerseits nicht den Muth gehabt sich als provisorische Regierung zu erklären, andererseits es unterlassen, mit Auersperg auf Grundlage der Rück weisung ungarischer Truppen zu unterhandeln. - Statt dessen habe er sich mit der jesuitischen Phrase beholfen: „Der Reichstag habe die Ungarn nicht gerufen und könne sie daher nicht zurückschicken." Redner zweifelt nicht im Geringsten, daß Auersperg als f. General sehr gut von der Unmöglichkeit einer ungarischen Invasion überzeugt war, sich aber die Ergöglichkeit verschaffen wollte, auszurufen: Siehe diesen großen Reichstag, wie er nicht einmal das weiß, daß die Ungarn nicht kommen können. Eben so unklug wäre dessen Verfahren in Hinsicht des Landsturms. Der Berichterstatter des „Freimüthigen" theilte keineswegs die Ansicht dieses Redners, der ihm viel zu conservativ vorkam, und erlaubte sich in der Nr. 167 auf eine gemeine und empörende Weise auch den Gemeinderath Dr. Häusle darum zu verdächtigen und zu beschimpfen, weil dieser den Muth hatte zu erflären: er sehe in der erwähnten Antwort des Reichstags-Ausschusses Schlingen und Fallen, die dieser dem Gemeinderath legen wolle. Obwohl auf den Antrag Dr. Wessely's, Dr. Häusle zur Ordnung gerufen werden sollte, Anmerkung. Alle gesinnungstüchtigen öffentlichen Blätter haben diesem, aus ämtlichen Quellen geschöpften, nach eigenen Erlebnissen und beeidig. ten Protofollen verfaßten Werke volle Gerechtigkeit widerfahren lassen, — nur die radikale allgemeine österreichische Zeitung, obwohl sie das Werk sehr werth. voll nennt und lobt, macht m'r am 21. Februar den Vorwurf von „mancher Ungerechtigkeit und Härte gegen die Gegenpartei." Die Gegenpartei ist die Umsturzpartei, jene Partei, die unter dem Arbeits-Minister Ernst von Schwarzer am 23. August v. I. wegen seiner Maßregel die Arbeiter aufgewiegelt hatte, gegen welche ich im Kampfe stand, und jene, so sich nicht widerseßten, mit meinen braven Kameraden der 12. 13. Compagnie 5. Bezirks schüßte. Meine Gegenpartei ist die Partei des Herrn Ernst von Schwarzer, Redacteurs der allgemeinen österreichischen Zeitung, jene Partei, die Lamberg und Latour gemordet, Wien in's Unglück und Tau ́ende von Menschen auf den Bettelstab oder in's Grab gebracht, jene Partei, deren Werkzeuge als gemeine Mörder Latour's heute gehangen wurden. Gemeine Mörder Mörder nennen ist wohl nicht ungerecht oder hart? so frage ich auf den Gräbern der Gemordeten und der im Kampfe Gebliebenen. Sie antworten; die Antwort ist stumm, traurig und mahrend wie ihre Gräber: Volle Nachsicht macht Verbrechen groß!

Laut Verfügung des Gouverneurs, F. 3. M. Baron von Welden, von gestern, hat jenes aufwieglerische, die nicht rebellirenden österreichischen Nationen beschimpfende Blatt, zu erscheinen aufgehört. Wien, den 20. März 1849.

Dunder.

so unterblieb dieß darum, weil sich die Majorität dagegen aussprach, und legterer fügte noch die Aeußerung bei, daß er die Ueberzeugung habe und es be= gründen könne, der Reichstag wäre nicht beschlußfähig.

Heldenmüthige Bewohner Wiens! Unsere Gesinnungsgenossen in der Nas tionalversammlung zu Frankfurt haben uns hierher gesandt, Euch die Bewurderung auszusprechen, die sie mit uns und mit ganz Europa Euch zollen. Da die Verhältnisse nicht gestatten, unsere Aufgabe in anderer Weise zu lösen, zu Euch zu sprechen in der Versammlung des Volkes, so wenden wir uns auf diesem Wege an Euch. Ihr habt mit einem großen Schlage die Ränke einer volks- und freiheitsfeindlichen Partei vernichtet! habt Euch mit bewunderungswerther Aufopfe rung für das ganze Deutschland wie für die Völker Oesterreichs erhoben, wie ein Mann. Eure Heldenthat flößt allen Kämpfern der Freiheit neuen Muth ein, und Eure Erhebung sichert unserem Kampfe den Sieg. Euer Beispiel wird uns Allen voranleuchten, und nir werden Euch nacheifern auf dem glorreichen Pfade, um werth zu seyn, Euch Brüder zu nennen.

Wir aber, die wir gesandt find, Euch den Brudergruß und die heißen Segenswünsche von vielen Tausenden zu überbringen, wir preisen uns glücklich, in diesem verhängnißvollen Augenblicke in Eurer Mitte zu weilen, und wenn es das Schicksal will, Eure Gefahren zu theilen, mit Euch zu stehen und zu fallen. Heldensöhne Wiens, empfanget den Ausdruck unserer Bewunderung und unseres tief empfundenen Dantes. Wien am 18. October 1848. Die Abgesandten der verei nigten Linken in der deutschen Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. Robert Blum. Julius Fröbel. Moriz Hartmann. Al6. Trampusch, m. p."

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Obgenannte Deputirte ließen sich in die akademische Legion einreihen; sie schloßen sich an eine Partei, die ihre Schwäche in Frankfurt paralellisiren sollte.

„Kundmachung. Das Ober-Commando hat bereits mittelst Tagsbefehl befannt gegeben, daß diejenige Verordnung des Gemeinderathes, welche Garden für ihre außergewöhnliche Dienstleistung 40 Kreuzer Conv. Münze bestimmt, auf einem Irrthume beruhe. Gleichwohl find gestern abermals Forderungen aufgetaucht, welche jedes Maß von Billigkeit überschreiten! — Garden! 40 Kreuzer Conv. Münze wäre für die Mittel Eurer Gemeinde in Kurzem unerschwinglich. Wenn für Wehrmänner, rücksichtlich ihrer Bedürfnisse gesorgt ist, so haben Gemeinde und Ober-Commando Alles gethan, was dem Kriegsgebrauche und dem Herkommen gemäß ist. Eine Zulage von 20 Kreuzern Conv. Münze und eine Löh nung von 25 Kreuzern Conv. Münze find, in so fern sie als Verpflegung für den einzelnen Garden angesehen werden müssen, höchst ansehnlich. Sollten mir in dieser Hinsicht noch Anzeigen vorkommen, daß Leute durch Toben und Murren 40 Kreuzer Conv. Münze ansprechen, so werde ich dieselben, in so ferne fie Glieder

der Mobilengarde find, nach dem heute publicirt werdenden Disciplinar-Geseß bestrafen lassen, und ihre Namen öffentlich bekannt geben.

Zur ämtlichen Erledigung dieser Angelegenheit gebe ich das Nachstehende bekannt: Verpflegungsart der Garden.`

Jeder unbemittelte Garde erhält für eine Dienstleistung von 24 Stunden eine Zulage von 20 Kreuzern Conv. Münze. Jeder Garde, der zum äußern Dienste verwendet wird, erhält 25 Kreuzer Conv. Münze, auch wenn der Dienst nicht volle 24 Stunden gedauert hätte. Jedoch verliert derjenige das Recht auf seine Zulage, der seinen Posten früher verläßt, als der Befehl von seinem Vorgeseßten anlangt. Commandanten kleiner Abtheilungen, welche die ihnen angewiesenen Punkte ohne Befehl oder Ablösung verlassen, find den, unter ihrem Commando stehenden Garden für die Zulage verantwortlich, und haben selbe aus Eigenem zu erseßen, wenn sie wegen Verlassung des Postens von der Verpflegs-Commission nicht ausgezahlt würde. Jeder Garde, welcher zum äußeren Dienste an den Linien verwendet wird, hat außerdem noch Anspruch auf ein Brot und ein Seitel Wein. Die Löhnung der Mobilen, der Legionisten und der Artillerie sind bereits bekannt gegeben worden. Die Verpflegsgelder find täglich einzukassiren, müssen von den Abtheilungs-Commandanten ausgefertiget, vom Bezirks- oder CorpsCommandanten vidirt seyn, und täglich Früh vor 9 Uhr in das Bureau der drei Herren Ober-Commandanten-Stellvertreter gebracht werden, zur Anweisung und sofortigen Auszahlung. Um den Corps-Commandanten der Mobilengarde für außergewöhnliche Fälle die Verpflegung ihrer Mannschaft zu erleichtern, wird ihnen ein Fond von 200 Gulden Conv. Münze gegen Verrechnung angewiesen. Wien, am 18. October 1848. Messenhauser, m. p., provisorischer Ober-Commandant." In Folge der zahlreichen, durch jüdische Vermittlung gemachten Ankäufe und Versendungen von Waffen nach Ungarn, erfolgte nachstehende Proklamation : ,,Ueber den Verkauf von Waffen. Es gehen von vielen Seiten Meldungen ein, daß Waffen in großer Anzahl verkauft und versendet werden. In einem Augenblicke, wo das Vaterland in der höchsten Gefahr ist, wo jeder waffenfähige Mann seine Dienste mit aller Aufopferung leisten soll, wo erweislich noch viele willige kampslustige Männer ohne Waffen sind, ist die Versendung derselben aus unserer bedrohten Stadt ein Verbrechen. Ich verbiete demnach das Versenden von Waffen, so lange der Drang der Umstände dauert, und erkläre Jeden, der gegen dieses Gebot handelt, als einen Dieb am National-Eigenthum, der auch als solcher von den aufgestellten Behörden zu behandeln ist. Wien, den 18. October 1848. Messenhauser, m. p., prov. Ober-Commandant." ,,Ober-Commando-Befehl. Der Herr Chef des Generalstabes Haug hat das Hauptquartier zu organisiren. Die Wichtigkeit der Ausführung dieses Be

febles verpflichtet mich, allen Garden der im Hauptquartier dislocirten mobilen Corps den gemessensten Befehl zu geben, den Anordnungen des Herrn Generalstabs-Chefs unbedingte Folge zu leisten. Der Herr Generalstabs-Chef wird sich mit dem General-Lieutenant Bem ins engste Einvernehmen seßen, um mit ihm die ausgedehnte Wirksamkeit strategischer und taktischer Unternehmungen ins Leben zu rufen, und zu leiten. Es sind demnach alle Meldungen, Berichte dem Bureau des Generalstabes einzusenden, von welchem die Zutheilungen an die verschiedenen Departements des Generalstabes, Artillerie- und Befestigungs - Wesens erfolgen. In Bezug des Cassawesens der Operations - Cassa wird die Auszahlung nur auf Vidirung des GeneralstabsChefs geschehen. Der vom Gemeinderathe dem Generalstabe zugetheilte Intendant hat die genaueste Evidenz der ausgezahlten Beträge einzuhalten, und die Empfänger der Geldbeträge zur Rechnungslegung an den Generalstab aufzufordern. Wien, am 18. Oct. 1848. Messenhauser, m.p., prov. Ober-Com.“

,,Kundmachung. Da ich durch die mir obliegenden Geschäfte so sehr in Anspruch genommen bin, daß es mir nicht mehr möglich wird, wie bisher die Geld-Anweisungen selbst auszufertigen, so habe ich hiemit meinen ad latus Herrn Oberst Schaumburg betraut, an welchen sich sohin in dieser Beziehung zu wenden ist. Wien, am 18. Oct. 1848. Messenhauser, m. p., prov. Ober-Commandant."

In der Sigung der constituirenden Reichsversammlung am 18. October las der Präsident eine Eingabe des Abgeord. Franz Sterle, dd. Bruck an d. Mur, am 16. Oct., mit welcher derselbe dem hohen Reichstage anzeigt, er habe durch die Zeitung erfahren, daß nach einem Reichstagsbeschlusse jeder Abgeordnete die Waffen zu ergreifen und den Dienst der Nationalgarde, mit Ausnahme desjenigen, welchen der Präfident davon befreit, theilen müsse, er jedoch als sechsundsechzigjähriger Mann sich solchen beschwerlichen Diensten nicht mehr unterziehen könne, und daher seinen Siz im Saale erst dann wieder einnehmen werde, wenn er offiziell erfährt, daß er von der genannten Dienstleistung befreit ist. Der Präsident wurde von der hohen Versammlung ermächtigt, diesen Abgeordneten durch ein Privatschreiben über seinen Irrthum aufzuklären. Der Abgeordnete Schuselka berichtete im Namen des permanenten Reichstags-Ausschusses:

1. Dem permanenten Ausschuß sey in der Nacht die Nachricht zugekommen, daß das ungarische Heer, welches bereits die österreichische Gränze überschritten gehabt hatte, sich in Folge eines Beschlusses des ungarischen Reichstags wieder auf den ungarischen Boden zurückgezogen habe.

2. Daß von mehreren Gemeinden und Personen Geldbeträge in der Gesammtsumme von 771 fl. 19 kr. C. M für arme Studenten und Nationalgarden

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