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Gott" sagen sie wenn jegt der Banus fäme !”

Alle haben die Ahnung, das Geschehene werde nicht ungeahndet bleiben.

Heute flüchtet sich von Pesth, was sich flüchten kann.

man will ihr nicht halten,

Die Wiener Legion ist Willens zurückzukehren was in Wien von den Magyaren ausgesprochen wurde. —

Die Wiener, welche jezt mit den Magyaren zusammen leben, werden bald bitter erfahren, woher hier zu Land der Wind weht- und die unbegreiflich verblendete Sympathie für die Magyaren auf Kosten der Nichtmagyaren — worunter auch leider viele Deutsche find, — wird schnell ihr seliges Ende finden. Gott gebe es!"

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Soviel aus Pesth vor der Wiener Oktober-Revolution.

Se. Majestät haben, durch die in Ungarn vorgefallenen Ereignisse veranlaßt, folgende Beschlüsse *) gefaßt:

Königliche Verordnung.

Ich ernenne Meinen Feldzeugmeister und Capitän-Lieutenant der Ungarischen Leibgarde, Adam Freiherrn Recsey v. Recse, zu Meinem Ungarischen Minister-Präsidenten mit dem Auftrage, ein neues Ministerium zu bilden. Schönbrunn am 3. Oktober 1848. Ferdinand m. p.

Adam Recsey m. p.

Königliche Verordnung

an die Vorsteher sämmtlicher Ungarischer Jurisdiktionen. Nachdem vermöge Unseres hier angebogenen an den Landtag gerichteten allergnädigsten königl. Reskriptes das Königreich Ungarn in so lange, als die gestörte Ordnung und der Friede nicht zurückgekehrt seyn wird, unter die Kriegsgeseße gestellt ist, befehle Ich Ihnen, daß Sie Unser vorerwähntes königl. Reskript,

"

*) An demselben Lage erschien in Mahler's Freimüthigen" eine jener graßen Lügen, welche die Journale dem Pnblikum für Conv. Münze verkauften. Diese Lüge wurde als wahr geglaubt und lautet:,,Neuestes. Riesige Schlacht zwischen Ungarn und Jellachich. Um 6 Uhr Abends kam ein Courier mit der zerschmetternden Nachricht, daß Jellach ich bei Szeredes auf Pontons über die Donau gegangen. In der Ebene bei Pesth erwartete ihn das ungarische Heer todesmuthig. Es entspann sich ein Kampf, furchtbar, wie ihn die Welt noch nicht gesehen; auf der einen Seite der kampfgeübte Soldat, auf der andern der glühende Patriot bereit für das Vaterland zu sterben ! Mann an Mann wurde gekämpft 24 Stunden raste die Schlacht 10,000 Ungarn und 15,000 Kroaten deďte das Schlachtfeld der Rest des kroatischen Heeres zerstob nach allen Winden; kaum wird ein Mann das Wasser der Drau wieder trinken! — Fünfundzwanzigtausend Todte! Wehe dem, der diese Blutschuld zu verantworten hat!!!/

Solche Kost wurde dem Wiener Lesepublikum von Burschen gereicht, die die polltischen Freunde der Kossuthianer waren.

in den bei den verschiedenen Jurisdiktionen gebräuchlichen Sprachen bekannt machen lassen und Ihren ämtlichen Vorgang unter strenger Verantwortung diesem gemäß einrichten.

Schönbrunn am 4. Oktober 1848.

Ferdinand m. p.

Adam Recsey m. p.

Königliches Reskript.

Wir Ferdinand der Erste, konstitutioneller Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen, dieses Namens der Fünfte; König der Lombar dei und Venedigs, von Dalmatien, Croatien, Slavonien, Galizien und Lodomerien und Illyrien; Erzherzog von Desterreich; Herzog von Lothringen, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Ober- und Niederschlesien; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; gefürsteter Graf von Habsburg und Tyrol u. u.

Ungarns, des Großfürstenthums Siebenbürgen, so wie aller Nachbarländer Reichsbaronen, kirchlichen und weltlichen Würdenträgern, Magnaten und Reprä sentanten, die auf dem von uns in der königl. Freistadt Pesth zusammenberufenen Reichstage versammelt find, Unsern Gruß und Unser Wohlwollen.

Zu unserem tiefen Schmerz und Entrüstung hat das Repräsentantenhaus sich durch Ludwig Kossuth und seine Anhänger zu großen Ungeseglichkeiten verleiten lassen, sogar mehrere ungeseßliche Beschlüsse gegen Unseren königlichen Willen zum Vollzuge gebracht, und neuerlich gegen die Sendung des von uns zur Herstellung des Friedens abgeordneten k. Commissärs, Unseren FeldmarschallLieutenant Grafen Franz Lamberg, bevor derselbe nur Unsere Vollmacht vorzeigen konnte, am 27. September einen Beschluß gefaßt, in Folge dessen dieser Unser königlicher Commissär von einem wilden Haufen auf öffentlicher Straße mit Wuth angegriffen und auf die grauenvollste Weise ermordet wurde. Unter diesen Umständen sehen Wir Uns, Unserer königlichen Pflicht zur Aufrechthaltung der Sicherheit und der Geseße gemäß, genöthigt, folgende Anordnungen zu treffen, und deren Vollziehung zu befehlen:

Erstens: Lösen Wir hiermit den Reichstag auf, so, daß nach Veröffentlichung Unseres gegenwärtigen Allerhöchsten Reskriptes derselbe alsogleich seine Sigungen zu schließen hat.

Zweitens. Alle von uns nicht sanktionirten Beschlüsse und Verordnungen des gegenwärtigen Reichstages erklären Wir für ungeseglich, ungültig und ohne aller Kraft.

Drittens. Unterordnen Wir dem Oberbefehle Unseres Ban's von Croatien, Slavonien und Dalmatien, Feldmarschall-Lieutenants Baron Josef Jellachich, hiermit alle in Ungarn und seinen Nebenländern, so wie in Siebenbürgen

liegenden Truppen und bewaffneten Körper, von welch' immer Gattung, gleichviel, ob diese aus Nationalgarden oder Freiwilligen bestehen.

Viertens. Bis dahin, wo der gestörte Friede und die Ordnung im Lande hergestellt sind, wird das Königreich Ungarn den Kriegsgeseßen unterworfen, daher den betreffenden Behörden die Abhaltung von Comitats-, städtischen oder DistrictsCongregationen einstweilen eingestellt wird.

Fünftens. Unser Banus von Croatien, Slavonien und Dalmatien, Josef Baron Jellachich, wird hiermit als bevollmächtigter Commissär Unserer königlichen Majestät abgesendet, und ertheilen Wir ihm volle Macht und Wirksamkeit, damit er im Kreise der vollziehenden Gewalt die Befugnisse ausübe, mit welchen er in gegenwärtigen außerordentlichen Umständen als Stellvertreter Unserer königlichen Majestät begleitet ist.

In Folge dieser Unserer Allerhöchsten Bevollmächtigung erklären Wir, daß all dasjenige, was der Banus von Croatien verordnen, verfügen, beschließen und befehlen wird, als mit unserer Allerhöchsten königlichen Macht verordnet, verfügt, beschlossen und befohlen anzusehen ist; daher Wir auch allen kirchlichen, Civilund Militärbehörden, Beamten, Würdenträgern und Bewohnern, weß immer Standes und Ranges Unseres Königreiches Ungarn, Siebenbürgens und aller Nebenländer, hiermit allergnädigst befehlen, daß sie den durch Baron Josef Jellachich als Unseren bevollmächtigten königl. Commissär unterschriebenen Befehlen in Allem eben so nachkommen und gehorchen, als sie Unserer königlichen Majestät zu gehorchen verpflichtet sind.

Sechstens. Insbesondere tragen wir unserem königlichen Commissär auf, darüber zu wachen, daß gegen die Angreifer und Mörder unseres königl. Com missärs, Grafen Franz Lamberg, so wie gegen alle Urheber und Theilnehmer an dieser empörenden Schandthat nach der vollen Strenge der Geseze verfahren werde.

Siebentens. Die übrigen laufenden Geschäfte der Civil-Verwaltung werden einstweilen von den, den einzelnen Ministerien zugewiesenen Beamten nach Vorschrift der Geseße geführt werden.

Wie sofort die Einheit der Wahrung und Leitung der gemeinsamen Interessen der Gesammt-Monarchie auf bleibende Weise hergestellt, die gleiche Berechtigung aller Nationalitäten für immer gewährleistet, und auf dieser Grundlage die Wechselbezichungen aller unter Unserer Krone vereinig:en Länder und Völker geordnet werden sollen, wird das Geeignete mit Zuziehung von Vertretern aller Theile berathen und im geseßlichen Wege festgestellt werden.

Gegeben zu Schönbrunn den 3. October 1848. Ferdinand m. p.

Adam Recsey m. p.

Minister-Präsident.

Die ergriffenen Mittel, um die Faktion Kossuths in Ungarn niederzudrücken, dienten der limsturz-Partei zum Vorwande, unter der Bevölkerung Wiens und an anderen Crten ein von der magyar schen Propaganda erzeugtes Mißtrauen in die Absichten der Regierung zu nähren. Im demokratischen Vereine war das Bündniß mit der Faktion Kossuths geschlossen, und der Plan ausgehegt, auf revolutionärem Wege das Ministerium zu stürzen, Ungarn zur Selbstständigkeit zu verhelfen, und die Republik anzubahnen. Die radikale und die Umsturz-Partei schrie fortwährend über Reaktion und Verrath, wählte endlich höchst verdammliche Mittel, um ihre Zwecke zu erreichen. Sie verführte das Volk und sie machte die October-Revolution, welche durch den in der Masse des Volkes fehlenden Sinn für Gefeß, Ordnung und wahre Freiheit, und durch den Mangel an politischer Bildung, endlich durch Mangel an Disciplin der Nationalgarde möglich gemacht wurde.

Der demokratische Verein, welcher von dem damaligen ungarischen Unterstaats-Secretär Pulszky, Behufs Bestechung und Erzeugung einer Revolution in Wien fünfmalhunderttausend Gulden erhalten haben soll, trug das meiste bei, die magyarische Banditen-Politik Kossuths in Wien zu unterstüßen.

In Folge des im demokratischen Vereine beschlossenen Planes verleitete die Umsturzpartei das deutsche Grenadier-Bataillon, welches zum Abmarsche nach Ungarn bestimmt war, durch Weiber, Getränke und Dukaten zur Widerseßlichkeit, die Abtheilungen der Wiedner-, Gumpendorfer-, Neubauer- und Hundsthurmer Nationalgarde-Compagnien unterstüßten solche, indem sie ohne Befehl des OberCommando ausrückten, die Widerseßlichen geleiteten und in Schuß nahmen, und dieß war die Fortseßung der längst da gewesenen Anarchie, diese hatte mittelbar die Gräuel des 6. Octobers zur Folge.

Hiezu kam noch im Reichstage und in Ungarn die nationale Spaltung und Gehäßigkeit, und der Kappzaum der Geschäftsordnung des Reichstages, um das Werk des Fortschrittes zu hemmen und leeres Gezänke zur Tagesordnung zu machen. Die Mitglieder des Reichstages, die öffentlichen Blätter, die magyarische Partei, die deutschen, magyarischen und italienischen Umstürzlinge bemühten sich, die Kluft zwischen den Nationalen zu erweitern, und häuften ungerechte Schmach auf die der Dynastie und der geseßlichen Ordnung treu gebliebenen Slawen, wodurch sie den Haß gegen dieselben häuften, dadurch aber den Haß und Verachtung des Kernes der österreichischen Völker auf sich selbst luden. Die Masse des Volkes durch die radikale Presse, durch die Umsturzpartei, durch die Anmaßungen der Magyaren aufgehegt, witterte überall Reaktion und Camarilla-llmtriebe, suchte die Ursache der Zögerung jeder Reform und des Verfassungsbaues bei der Regierung, während sie auch bei den Schreiern des Reichstages lag.

Um aber zu zeigen, welchen Antheil die Preßfrechheit an den Ereignissen des Oktobers genommen und welche Vorbereitungen zu derselben gemacht worden sind,

braucht man nur die Flugschriften und Journale zur Hand zu nehmen. Nachstehendes Gedicht ist eines derjenigen, die auffallend genug sind, daß sie zur Charakteristik der Journale dienen:

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A la lanterne!!

Sie lernen Nichts, sie lernen Nichts

Die Herr'n Hochwohlgeboren!

Bergeblich schmettert des Gerichts (!)

Posaune ihren Ohren,

Daß golden nur aus schwarzer Nacht,

Das morgenroth der Freiheit lacht

Nach blutig (!) schweren Wehen,
Sie mögen's nicht verstehen!

Weil denn die Herr'n von besser'm Blut

Die neue Zeit nicht lernen,

So hängt die Herren kurz und gut

Hoch, hoch! an die Laternen! (!!)

Der Fürsten feile Dienerschaar,

Der Troß der Schergenknechte,
Sie lernen nicht troß grauem Haar
Der Menschheit ew'ge Rechte;

Daß es des Mannes unwerth sey,
In ange stammter Hundetreu »)
Den eignen Sinn zu knechten,
Und für Tyrannen fechten.

Sie lernen Nichts, denn Sklavenbrut

Wird Freiheit nimmer lernen,

Drum hängt die Buben kurz und gut

Soch, hoch! an die Laternen!

'8 liegt ein Student gebettet,
Gar tief im tühlen Grund;

Es weicht nicht von dem Grabe,
Sein alter treuer Hund!

Der arme gute Pudel,

Wie hungert er so sehr,
Doch bleibt er bei dem Hügel,
Folgt keinem Herrn mehr!
Du bleicher, todter Jüngling,

Du fielst im letzten Streit,
Und hast Dein frisches Leben,

Dem Freiheitsrausch geweiht!

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